Literatur

Bunjes, 22. Aufl. 2023, UStG § 18k.

Kombert/Kratz/Stumm, E-Commerce und Umsatzsteuer, 2021.

Sölch/Ringleb, 99. EL Oktober 2023, UStG § 18k.

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Import­OneStopShop/importonestopshop_node.html.

https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Post-und-Kuriersendungen/post-undkuriersendungen_node.html.

Verwaltungsanweisungen

Europäische Kommission, Leitfaden für die einzige Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer (gültig ab 1. Juli 2021), abrufbar unter https://vat-one-stop-shop.ec.europa.eu/system/files/2021-07/OSS_guidelines_de.pdf.

Europäische Kommission, Erläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr (erschienen im September 2020), abrufbar unter https://taxation-customs.ec.europa.eu/system/files/2020-12/vatecommerceexplanatory_28102020_de.pdf.

Europäische Kommission, Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter, COM/2022/701 final (Stand: März 2024), abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52022PC0701.

Hinweise/Richtlinien/Verordnungen

UStAE: Abschn. 18k.1.–18k.12.

MwStVO: Art. 63d.

MwStSystRL: Art. 369l bis 369x.

Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (kodifizierte Fassung): Art. 23 und 24.

1 Allgemeines

1.1 Überblick über die Vorschrift

 

Rz. 1

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

§ 18k UStG, der zum 01.04.2021 in Kraft getreten ist (vgl. Art. 50 Abs. 5 JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096), regelt die Besteuerung von Fernverkäufen von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR (verbrauchsteuerpflichtige Waren sind von der Anwendung der Sonderregelung ausgeschlossen, vgl. § 18k Abs. 1 S. 4 UStG).

 

Rz. 2

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Er ist erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30.06.2021 ausgeführt wurden (§ 27 Abs. 33 S. 1 UStG).

 

Rz. 3

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Dieses Besteuerungsverfahren findet sowohl auf in der Gemeinschaft ansässige Unternehmer Anwendung als auch auf im Drittland ansässige Unternehmer, wobei § 18k Abs. 1 S. 3 UStG die Anwendung der Sonderregelung für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer von weiteren Voraussetzungen abhängig macht (vgl. auch Rz. 4).

 

Rz. 4

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die folgenden Unternehmer können das IOSS-Verfahren gem. § 18k UStG in Anspruch nehmen:

 

HINWEIS

Die Sonderregelung des § 18k UStG ist als Wahlrecht ausgestaltet. Alternativ kann auch die Sonderregelung gem. § 21a UStG genutzt werden oder aber die Ware im Standardverfahren importiert werden.

Im Rahmen der aktuellen Diskussionen auf EU-Ebene (Stichwort: "ViDA" – VAT in the Digital Age bzw. Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) wird eine verpflichtende Anwendung des Besteuerungsverfahrens IOSS für bestimmte Lieferkonstellationen diskutiert (vgl. zur weiteren Entwicklung Rz. 9).

1.2 Rechtsentwicklung

 

Rz. 5

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Mit dem sog. Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel hat die Europäische Union ein Bündel an verschiedenen Maßnahmen zusammengestellt, um den europäischen Binnenmarkt zeitgemäß auszugestalten und insbesondere durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Regeln gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen zu schaffen. Ziel war und ist es, eine faire und wirksame Besteuerung zu erreichen (vgl. Kombert/Kratz/Stumm, Rz. 3 f.).

 

Rz. 6

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Mit den weitreichenden Änderungen zum 01.07.2021 wurde neben neuen materiellrechtlichen Regelungen

  • das Verfahren "VAT on e-Services" zum sog. One-Stop-Shop, Nicht-EU-Regelung (kurz Non-EU-OSS-Verfahren, § 18i UStG) eingeführt,
  • der Mini-One-Stop-Shop zum sog. One-Stop-Shop, EU-Regelung (kurz EU-OSS-Verfahren, § 18j UStG) erweitert sowie
  • ein weiteres besonderes Besteuerungsverfahren, das sog. Import-One-Stop-Shop-Verfahren (kurz IOSS-Verfahren, § 18k UStG),

eingeführt. Die Regelungen zum (I)OSS-Verfahren wurden bereits zum 01.04.2021 eingeführt, um ei...

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