1 Literatur

Bachstein, Konsignationslager nach § 6b UStG, SteuerStud 2022, 312.

Becker, Bericht aus Brüssel – Stellungnahme zu den Erläuterungen der Europäischen Kommission zu den sog. Quick Fixes, MwStR 2020, 161.

Becker, Die sog. Quick Fixes kommen – ab 1.1.2020 unabhängig vom zertifizierten Steuerpflichtigen, MwStR 2018, 957.

Fietz/Lehner, BMF-Schreiben zur Konsignationslagerregelung – Wichtigste Regelungen und offengebliebene Punkte, MwStR 2022, 11.

Fietz/Lehner, Anwendbarkeit der Vereinfachungsregelungen betreffend Konsignationslager bei verspäteter Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, MwStR 2021, 454.

Gerhards, Die "Quick Fixes" zur EU-Mehrwertsteuerreform, DStZ 2019, 534.

Gerhards, Umsatzsteuerliche Behandlung von Konsignationslagern in Deutschland im Lichte aktueller Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen, DStZ 2018, 733.

Höink, Lieferung über ein Konsignationslager – Klarstellung der Verwaltung, IWB 2022, 238.

Körner, Die erstmalige gesetzliche Regelung der Konsignationslager im Inland in einem neuen § 6b UStG, UR 2019, 873.

Meyer-Burow/Connemann, JStG 2019: Die Verwendung der USt-IdNr. und die Abgabe der ZM-Meldung als verschärfte Voraussetzung der Steuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Lieferungen, MwStR 2020, 106.

Prätzler, Umsatzsteuerliche Vereinfachungsregeln für Konsignationslager, StuB 2022, 464.

Robisch, BMF-Schreiben zur Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG, NWB 2022, 234.

Rolfes, Die Verwaltungsauffassung zum Konsignationslager, StuB 2018, 67.

Trejo, Die neue Konsignationslagerregelung – jedenfalls keine "Vereinfachungsregelung", MwStR 2020, 8.

Weimann, Umsatzsteuer auf Export und Import von Waren, 2024, Kapitel 37 f.

Weimann, Umsatzsteuer in der Praxis, 21. Aufl. 2023, Kapitel 33 ff.

Weimann, Die Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG und das Einführungsschreiben des BMF im Überblick, PIStB 2022, 332.

Weimann, Quick Fixes für EU-Lieferungen / Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer, 2019.

Weimann, Neue Rechtsprechung bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Konsignationslagern, PIStB 2016, 261.

Weimann, Umsatzsteuerliche Behandlung von Konsignationslagern, PIStB 2016, 130.

Verwaltungsanweisungen

BMF, Schreiben vom 28.1.2020, III C 5 – S 7427-b/19/10001 :002, 2020/0077618, Angaben zu Konsignationslagern (§ 6b UStG) in der Zusammenfassenden Meldung (§ 18a UStG), BStBl I 2020, 224.

BMF, Schreiben vom 10.12.2021, III C 3 – S 7146/20/10001 :005, 2021/1234313, Einführungsschreiben zur Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG, BStBl I 2021, 2492.

BZSt, Anleitung zur Meldung über ausgeführte Beförderungen oder Versendungen i. S. d. § 6b Abs. 1 Nr. 4 UStG (Konsignationslagerregelung), Stand: 1/2022, www.bzst.de.

Sonstige Verlautbarungen

EU-Kommission, Erläuterungen zu den Änderungen der EU-Mehrwertsteuervorschriften in Bezug auf Konsignationslagerregelungen, Reihengeschäfte und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen ("Quick Fixes 2020"), https://taxation-customs.ec.europa.eu/commission-guidelines_de).

Richtlinien/Hinweise/Verordnungen

MwStSystRL: Art. 17a, Art. 243

MwStSystRL-DVO: Art. 54a

1 Allgemeines

1.1 Überblick über die Vorschrift

 

Rz. 1

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen in das EU-Ausland soll nach dem Willen der EU-Kommission grundlegend reformiert werden (vgl. Einführung UStG, Rz. 62 ff. und § 3 UStG, Rz. 1c). In Vorbereitung dessen wurden die Regeln zum Konsignationslager EU-weit vereinheitlicht; eine Registrierung im Ausland wird nicht mehr erforderlich sein.

1.2 Rechtsentwicklung

 

Rz. 2

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

§ 6b UStG wurde durch Art. 12 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – JStG 2019 – vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) in das UStG eingefügt. Nach Art. 39 Abs. 2 des JStG 2019 ist die Vorschrift am 01.01.2020 in Kraft getreten.

 

Rz. 3

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Das BMF erläutert die Neuregelung mit Schreiben vom 10.12.2021 (a. a. O.). Mit dem Schreiben wurde der UStAE um den damals neuen Abschn. 6b.1. ergänzt.

1.3 Geltungsbereich

1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

 

Rz. 4

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Vorschrift gilt ausschließlich für die qua Gesetz definierten Lagergeschäfte.

1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

 

Rz. 5

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Vorschrift gilt ohne Einschränkung für alle Unternehmer.

1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

 

Rz. 6

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Die Vorschrift ist am 01.01.2020 in Kraft getreten (Art. 39 Abs. 2 JStG 2019).

1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

 

Rz. 7

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

§ 6b UStG setzt die europäischen Vorgaben aus Art. 17a und 54a MwStSystRL um.

 

Rz. 8–20

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Einstweilen frei.

2 Kommentierung

2.1 Hintergrund

 

Rz. 21

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Folge der Globalisierung ist u. a. auch die wachsende Bedeutung von (Konsignations-)Lagern grenzüberschreitend tätiger EU-Unternehmen im EU-Ausland. Obwohl durch die Lager beträchtliche Umsatzvolumina generiert werden, behandelt die MwStSystRL derartige Lagergeschäfte primär ausschließlich nach den allgemeinen Bestimmungen und damit sowohl für die beteiligten Unternehmen als auch für die Mitgliedstaaten unnötig verwaltungs- und kostenintensiv:

 

Checkliste 1: Anwendung der allgemeinen Regeln

Für einen deutschen Unternehmer (D)...

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