Scheidet ein Wertpapierinstitut aus einer Sicherungseinrichtung aus, hat es seine Kunden, die nicht Institute im Sinne des Kreditwesengesetzes oder Wertpapierinstitute sind, sowie die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank hierüber unverzüglich in Textform zu unterrichten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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