In bestimmten Fällen erlassen die Zollbehörden auf Antrag Entscheidungen über verbindliche Auskünfte in Bezug auf andere Faktoren gemäß Titel II, auf deren Grundlage Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben bemessen oder andere handelspolitische Maßnahmen angewendet werden.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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