- Einige neuere Urteile – insbesondere auch erstinstanzliche – sorgen für Bewegung in der Beratung dieser Mandanten. Vor allem hinsichtlich des Investitionsabzugsbetrags und des Arbeitslohns sollten bisherige Gestaltungen überprüft werden.
- Einige neuere Urteile – insbesondere auch erstinstanzliche – sorgen für Bewegung in der Beratung dieser Mandanten. Vor allem hinsichtlich des Investitionsabzugsbetrags und des Arbeitslohns sollten bisherige Gestaltungen überprüft werden.
Pflicht zur Abgabe einer E-Bilanz bei Anwendung der Gewinnermittlung nach § 5a EStG. Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20.12.2008(1) wurde die Verpflichtung geschaffen, künftig Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) und weitere Unterlagen auf elektronischem Weg beim Finanzamt einzureichen. Von dieser Verpflichtung sind auch Unternehmen betroffen, die ihren Gewinn nach der Tonnage des Schiffes ermitteln.