Der nahende Jahreswechsel bringt Handlungsbedarf insbesondere für Unternehmen und Anleger mit sich. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 etwa sieht für Betriebsaufgaben eine Fortführungsfiktion vor, die nur durch eine ausdrückliche Aufgabeerklärung aufgehoben werden kann. Auch für Kapitalanleger birgt das Gesetz Änderungen, die sich nachteilig auswirken können und dem Mandanten rechtzeitig erläutert werden sollten.
Der nahende Jahreswechsel bringt Handlungsbedarf insbesondere für Unternehmen und Anleger mit sich. Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 etwa sieht für Betriebsaufgaben eine Fortführungsfiktion vor, die nur durch eine ausdrückliche Aufgabeerklärung aufgehoben werden kann. Auch für Kapitalanleger birgt das Gesetz Änderungen, die sich nachteilig auswirken können und dem Mandanten rechtzeitig erläutert werden sollten.