Änderung des Unternehmensteuerrechts durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz


Ausgabe 2/2010
SteuerConsultant Ausgabe 2/2010 | SteuerConsultant

Einige hatten nach den Aussagen im Koalitionsvertrag 2 gehofft, dass darin der Grundstein für eine wirkliche Unternehmensteuerreform gelegt werden sollte. Gerade im Unternehmensteuerrecht ist die Bundesregierung allerdings bei minimalen Verbesserungen stehen geblieben, die sich im Wesentlichen in der teilweisen Rücknahme von einseitig profiskalischen Maßnahmen der letzten Legislaturperiode erschöpfen. Der Beitrag befasst sich mit den drei wesentlichen Verbesserungen im Unternehmensteuerrecht: den Erleichterungen beim Verlustabzug, bei der Zinsschranke und der Grunderwerbsteuerbefreiung bei Umwandlungen im Konzern.


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