So ermöglicht z. B. der BFH neuerdings den Abzug gemischter Aufwendungen. Durch den ermäßigten Umsatzsteuertarif für die Hotelbranche ergeben sich praktische Probleme, zu denen das BMF in seinem Schreiben vom 5.3.2010 Stellung nimmt.
So ermöglicht z. B. der BFH neuerdings den Abzug gemischter Aufwendungen. Durch den ermäßigten Umsatzsteuertarif für die Hotelbranche ergeben sich praktische Probleme, zu denen das BMF in seinem Schreiben vom 5.3.2010 Stellung nimmt.