Nachträgliche Schuldzinsen bei Überschusseinkünften
Ausgabe 4/2013
SteuerConsultant Ausgabe 4/2013 | SteuerConsultant

Wieder einmal hat der Bundesfinanzhof eine Kehrtwende bei der steuerlichen Beurteilung von Sachverhalten gemacht. Mit den Entscheidungen vom 16.3.2010 und vom 20.6.2012 hat er seine bisherige Rechtsprechung zur Einstufung nachträglicher Schuldzinsen bei den Überschusseinkünften modifiziert.


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