![SteuerConsultant Ausgabe 8/2011 | SteuerConsultant SteuerConsultant Ausgabe 8/2011 | SteuerConsultant](https://www.haufe.de/image/stc-08-2011-246414-2.jpg?width=300&digest=Pj4vPJ3BxULF2XPFdkf7MkWjw-7Nc6jK6xBXFjh3vWE%3D)
Abrechnung der Übernachtungs- und Verpflegungskosten
Aus Geschäftsreisen sind auswärtige Tätigkeiten geworden, weil alle Tätigkeiten außerhalb von Wohnung und Betrieb einheitlich zu beurteilen sind. Zahlreiche BFH-Urteile haben zu dieser Vereinheitlichung beigetragen. Außerdem unterliegen Hotelübernachtungen seit dem 1.1.2010 dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Das kann bei der Abgrenzung zu den übrigen Reisekosten Schwierigkeiten bereiten.