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Gesetz aus TVöD Office Professional   03.04.2025 4 Wochen testen

§§ 21 - 24 Erster Abschnitt Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden § 21 [Voraussetzungen] (1) Lehrlinge (Auszubildende) dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wennmehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   03.04.2025 4 Wochen testen

§ 45 [Anforderungen an die Meisterprüfung] (1) Als Grundlage für ein geordnetes und einheitliches Meisterprüfungswesen für zulassungspflichtige Handwerke kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [1] im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung, die nicht ...mehr

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§ 51a [Ablegung der Meisterprüfung] (1) Für zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe, für die eine Ausbildungsordnung nach § 25 dieses Gesetzes oder nach § 4 des Berufsbildungsgesetzes erlassen worden ist, kann eine Meisterprüfung abgelegt werden. (2) Als Grundlage für ein geordnetes und einheitliches ...mehr

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§ 18 [Anzeigepflicht] (1) 1Wer den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe beginnt oder beendet, hat dies unverzüglich der Handwerkskammer, in deren Bezirk seine gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen. 2Bei juristischen Personen sind auch ...mehr

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Wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.mehr

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1Werden in einem Betrieb zwei verwandte Handwerke ausgeübt, so kann in beiden Handwerken in einer verkürzten Gesamtausbildungszeit gleichzeitig ausgebildet werden. 2Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [2] bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch ...mehr

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Abschnitt I gilt entsprechend für das Verzeichnis der Inhaber von Betrieben in zulassungsfreien Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben.mehr

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§§ 52 - 78 Erster Abschnitt Handwerksinnungen § 52 [Bildung von Handwerksinnungen, Innungsbezirk] (1) 1Inhaber von Betrieben des gleichen zulassungspflichtigen Handwerks oder des gleichen zulassungsfreien Handwerks oder des gleichen handwerksähnlichen Gewerbes oder solcher Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe, ...mehr

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§§ 1 - 20 Erster Teil Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes §§ 1 - 5b Erster Abschnitt Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks § 1 [Selbständige Handwerker, Eintragung] (1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   03.04.2025 4 Wochen testen

Art der personenbezogenen Daten in der Handwerksrolle, in dem Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes und in der Lehrlingsrolle sowie in dem Verzeichnis der Sachverständigen[1] I. Handwerksrolle In der Handwerksrolle sind folgende Daten zu speichern:mehr

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§§ 1 - 5b Erster Abschnitt Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks § 1 [Selbständige Handwerker, Eintragung] (1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   03.04.2025 4 Wochen testen

§ 1 [Selbständige Handwerker, Eintragung] (1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. 2Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind ...mehr

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I. Handwerksrolle In der Handwerksrolle sind folgende Daten zu speichern:mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   03.04.2025 4 Wochen testen

Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern ERSTER ABSCHNITT Zeitpunkt der Wahl, Wahlleiter und Wahlausschuss § 1 Wahltag 1Der Vorstand der Handwerkskammer bestimmt den Tag der Wahl. 2Er bestellt einen Wahlleiter sowie einen Stellvertreter, die nicht zu den Wahlberechtigten gemäß ...mehr

Entscheidung aus TVöD Office Professional   12.02.1986 4 Wochen testen

Entscheidungsstichwort (Thema) Bezahlung von Wegezeit bei Akkord Orientierungssatz Zum Anspruch auf Bezahlung von Wegezeit bei Akkordlohn gemäß §§ 3, 23 und 27 des Rahmentarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerks vom 26.11.1979 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 25.2.1981. Normenkette TVG § 1 ...mehr