EU-Initiative: Verbraucherrechte für die Grüne Transformation

Kommentar zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU im Hinblick auf die Stärkung der Verbraucherinteressen bei der Bewältigung des ökologischen Wandels durch einen besseren Schutz vor unlauteren Praktiken und eine bessere Information (KOM(2022)0143 - C9-0128/2022 - 2022/0092(COD)).
Richtlinie zur Stärkung von Verbraucherinteressen
Die vorgeschlagene Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den ökologischen Wandel soll Geschäftspraktiken von Unternehmen entgegenwirken, die Verbraucher von nachhaltigen Konsumentscheidungen abhalten. Sie basiert auf einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie. Diese ist zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Aussagen von Gewerbetreibenden zu CO2- und Klimaneutralität Verbraucher oft verwirren oder sogar falsche Informationen liefern. Darüber hinaus zielt der Entwurf darauf ab, Verbraucherinnen und Verbrauchern die notwendigen Informationen bereitzustellen, um die Umwelteigenschaften von Produkten besser vergleichen zu können. Aktuell gibt es eine Vielzahl von Nachhaltigkeitssiegeln und Werbeaussagen, für die es oft an einer transparenten und verlässlichen Überprüfung fehlt.
Um diese Ziele zu erreichen, soll unter anderem die Zertifizierung von Gütezeichen reguliert und eine regelmäßige unabhängige Überwachung sichergestellt werden. Versprechen zur CO2- und Klimaneutralität sollen nach der Vornahme einer Einzelfallbewertung auch verboten werden können. Die Gewerbetreibenden sollen klare, objektive und überprüfbare Verpflichtungen und Ziele vorgeben, wenn sie entsprechende Aussagen verwenden.
Umweltverbände fordern klarere Vorgaben
Manchen Umweltverbänden gehen diese Vorgaben noch nicht weit genug und sie fordern zum Teil den vollständigen Verzicht auf Begrifflichkeiten wie CO2- und Klimaneutralität. Dies beruht auf der Annahme, dass jeder Konsum klimaschädlich ist und mithin nicht klimaneutral oder gar klimapositiv sein könne. Des Weiteren wird kritisiert, dass andere Nachhaltigkeitsaspekte wie Biodiversität und soziale Problemstellungen stärker mit einbezogen werden müssten.
Aus Sicht des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. positiv zu bewerten ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Suche nach ökologisch nachhaltigen Produkten unterstützt werden. Das Eindämmen missbräuchlicher Geschäftspraktiken setzt einen sinnvollen Impuls für den Wettbewerb und sollte solche Initiativen von Gewerbetreibenden bestärken, die tatsächlich Umweltschäden entgegenwirken. Für den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen in der Praxis hat die Berichterstatterin im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments zurecht darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen einer strengen Durchsetzung bedürfen.
-
Omnibus-Verordnung: Entwurf enthält weitreichende Änderungen
864
-
Die wichtigsten Sustainability-Events 2025
408
-
VSME: Ohne Wesentlichkeitsanalyse leidet die Vergleichbarkeit
145
-
Stop the clock? – Verantwortung kennt keine Anwendungsschwellenwerte
130
-
Stimmen zu den Omnibusvorschlägen
86
-
Kommt das LkSG weg, kommt die CSDDD
78
-
Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Vielfalt: Welche Auswirkungen hat der Trump-Effekt?
74
-
Was die Parteien zu Corporate Sustainability vorhaben
58
-
Das große Tauziehen: Wer prüft den Nachhaltigkeitsbericht?
45
-
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) veröffentlicht
41
-
Unternehmer Otto: Lieferkettengesetz wird gebraucht
24.03.2025
-
Irreführende Werbung? Umwelthilfe klagt gegen fünf Firmen
19.03.2025
-
25 Jahre VNU: Imagozellen der Nachhaltigkeit
19.03.2025
-
Deutscher Nachhaltigkeitspreis Unternehmen: Bewerbungsfrist endet am 30. März
14.03.2025
-
Der Omnibus kommt: Was sagen Software-Anbieter?
12.03.2025
-
Impact Festival ab 2025 mit neuem Veranstalter
11.03.2025
-
Stop the clock? – Verantwortung kennt keine Anwendungsschwellenwerte
11.03.2025
-
50 Unternehmen und ihr Appell an die Regierung
10.03.2025
-
Stimmen zu den Omnibusvorschlägen
04.03.2025
-
Goldener Geier: Abstimmung über „dreisteste Umweltlüge des Jahres“
04.03.2025