Verbraucherinteressen Grüne Transformation

Am 03.05. hat der Rat der Europäischen Union seinen Standpunkt zur EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP) und Verbraucherrechte (VRR) festgelegt. In der Richtlinie sollen Vorgaben für Unternehmen bei der Bewerbung ihrer Produkte und Dienstleistungen als „klimaneutral“ festgelegt werden.

Kommentar zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU im Hinblick auf die Stärkung der Verbraucherinteressen bei der Bewältigung des ökologischen Wandels durch einen besseren Schutz vor unlauteren Praktiken und eine bessere Information (KOM(2022)0143 - C9-0128/2022 - 2022/0092(COD)).

Richtlinie zur Stärkung von Verbraucherinteressen

Die vorgeschlagene Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den ökologischen Wandel soll Geschäftspraktiken von Unternehmen entgegenwirken, die Verbraucher von nachhaltigen Konsumentscheidungen abhalten. Sie basiert auf einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie. Diese ist zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Aussagen von Gewerbetreibenden zu CO2- und Klimaneutralität Verbraucher oft verwirren oder sogar falsche Informationen liefern. Darüber hinaus zielt der Entwurf darauf ab, Verbraucherinnen und Verbrauchern die notwendigen Informationen bereitzustellen, um die Umwelteigenschaften von Produkten besser vergleichen zu können. Aktuell gibt es eine Vielzahl von Nachhaltigkeitssiegeln und Werbeaussagen, für die es oft an einer transparenten und verlässlichen Überprüfung fehlt.

Um diese Ziele zu erreichen, soll unter anderem die Zertifizierung von Gütezeichen reguliert und eine regelmäßige unabhängige Überwachung sichergestellt werden. Versprechen zur CO2- und Klimaneutralität sollen nach der Vornahme einer Einzelfallbewertung auch verboten werden können. Die Gewerbetreibenden sollen klare, objektive und überprüfbare Verpflichtungen und Ziele vorgeben, wenn sie entsprechende Aussagen verwenden.

Umweltverbände fordern klarere Vorgaben

Manchen Umweltverbänden gehen diese Vorgaben noch nicht weit genug und sie fordern zum Teil den vollständigen Verzicht auf Begrifflichkeiten wie CO2- und Klimaneutralität. Dies beruht auf der Annahme, dass jeder Konsum klimaschädlich ist und mithin nicht klimaneutral oder gar klimapositiv sein könne. Des Weiteren wird kritisiert, dass andere Nachhaltigkeitsaspekte wie Biodiversität und soziale Problemstellungen stärker mit einbezogen werden müssten.

Aus Sicht des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. positiv zu bewerten ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Suche nach ökologisch nachhaltigen Produkten unterstützt werden. Das Eindämmen missbräuchlicher Geschäftspraktiken setzt einen sinnvollen Impuls für den Wettbewerb und sollte solche Initiativen von Gewerbetreibenden bestärken, die tatsächlich Umweltschäden entgegenwirken. Für den Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen in der Praxis hat die Berichterstatterin im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments zurecht darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen einer strengen Durchsetzung bedürfen.


Schlagworte zum Thema:  Werbung, Unlautere Werbung, Nachhaltigkeit