EU-Kommission veröffentlicht CSRD-FAQ für Unternehmen

Die EU-Kommission hat ein FAQ-Dokument zur Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) veröffentlicht. Dieses soll Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützen. Das Dokument enthält Klarstellungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Unter anderem wird erläutert, in welchen Fällen Schätzungen ausreichend sind.

Um Unternehmen bei der Umsetzung der CSRD zu unterstützen, hat die EU-Kommission diese Woche eine Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) veröffentlicht. Laut Finanzkommissarin Mairead McGuinness sollen die Erläuterungen den Bedarf an externer Beratung oder Rechtsberatung für Unternehmen verringern. Die ersten von der CSRD betroffenen Unternehmen müssen 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten.

Erläuterungen und Hilfestellungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die FAQs decken verschiedene Themen ab, darunter:

  • Welche Nachhaltigkeitsinformationen sind nach der Bilanzrichtlinie zu berichten?
  • Anforderungen an Unternehmen in Drittstaaten
  • das Verhältnis der CSR-Richtlinie zur EU-Offenlegungsverordnung (SFDR),
  • ein Glossar relevanter Begriffe.

Zu jedem Thema werden unter anderem Fragen zum Anwendungsbereich, zu Fristen und Ausnahmen beantwortet. So geht es beispielsweise darum, wann Unternehmen Schätzungen verwenden können, anstatt Informationen über die Wertschöpfungskette von Lieferanten oder Partnern zu sammeln. Bei der Zusammenstellung wurden laut Kommission Fragen von Unternehmen berücksichtigt.

Bisher sind die FAQs nur in englischer Sprache verfügbar.

Schlagworte zum Thema:  Nachhaltigkeitsberichterstattung, CSRD, ESRS