Fachbeiträge & Kommentare zu Alleinerziehende

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elterngeld / 5 Bestimmung der Bezugszeiträume

Erfüllen beide Elternteile die Anspruchsvoraussetzungen, bestimmen sie, wer von ihnen die Monatsbeträge für welche Lebensmonate in Anspruch nimmt, § 5 Abs. 1 BEEG. Werden mehr als die den Elternteilen zustehenden Monatsbeträge beansprucht, gilt § 5 Abs. 2 BEEG. Gemäß § 7 Abs. 2 BEEG können die im Antrag getroffenen Entscheidungen geändert werden, allerdings nur rückwirkend fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.3 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinstehende Steuerpflichtige[1] können einen Entlastungsbetrag ab VZ 2023 in Höhe von 4.260 EUR im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht.[2] Für jedes weitere Kind i. S. d. § 24b Abs. 1 EStG erhöht sich der Betrag nach um 240 EUR je wei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 14.2.1 "Ansatzstelle"

Bei Bezügen aus einer Zwischengesellschaft ist bei Ermittlung der Summe der Einkünfte oder bei Körperschaften beim steuerlichen Gewinn ein gesonderter Kürzungsbetrag abzuziehen, soweit in den Vorjahren oder im selben Jahr Hinzurechnungsbeträge angesetzt worden sind. Es ergibt sich damit folgende neue Berechnungsreichenfolge zum zu versteuernden Einkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Zusammenfassung Begriff Alleinstehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Dieser Entlastungsbetrag wird für das erste berücksichtigungsfähige Kind zusätzlich zum Kindergeld bzw. den anzusetzenden Freibeträgen für Kin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 8 Steuerklasse II für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird beim Lohnsteuerabzug grundsätzlich mit der Steuerklasse II berücksichtigt.[1] Wichtig Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Steuerklasse II als ELStAM umgehend ändern zu lassen, wenn die Voraussetzungen hierfür wegfallen. Die Steuerklasse wird dann regelmäßig in Steuerklasse I geän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 3.1 Grund-Entlastungsbetrag für das erste Kind

Der Grund-Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2023 4.260 EUR [1] im Kalenderjahr und wird von der Summe der Einkünfte abgezogen.[2] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um 1/12.[3] Verwitwete Steuerpflichtige Verwitwete Steuerpflichtige erhalten den Entlas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 2.5 Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person

Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft).[1] Eine nachträgliche Ab- bzw. Ummeldung ist unerheblich. Nach dem Urteil des BFH[2] bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Ausschluss des Entlastungsbetrags für S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Der im Lohnsteuerrecht zu beanspruchende Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende wirkt sich in der Sozialversicherung nicht aus. Für Arbeitnehmer ist das Bruttoarbeitsentgelt – ohne Berücksichtigung des Entlastungsbetrags – die Bemessungsgrundlage für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Auch die Beiträge freiwillig Versicherter werden nach den gesamten Einkünften – ohne ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 2.4 Eltern praktizieren paritätisches Wechselmodell

Bei Trennung und Scheidung stellt sich die Frage, bei welchem Elternteil die Kinder zukünftig ihren Lebensmittelpunkt haben sollen. Bei Einigkeit der Eltern über das paritätische Wechselmodell übernehmen beide Elternteile die gesamte Betreuungsleistung jeweils hälftig. Folge ist, dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt zu 50 % bei der Mutter und zu 50 % beim Vater haben. Im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / Zusammenfassung

Begriff Alleinstehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Dieser Entlastungsbetrag wird für das erste berücksichtigungsfähige Kind zusätzlich zum Kindergeld bzw. den anzusetzenden Freibeträgen für Kinder gewährt und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 2.3 Heirat und Zusammenzug der Ehegatten

Steuerpflichtige, die seit der (unterjährigen) Eheschließung zusammen wohnen und die Zusammenveranlagung gewählt haben, können gleichwohl jeweils für Zeiträume vor der Heirat bzw. Bildung eines Haushalts den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 2.2 Wahl der Einzelveranlagung im Trennungsjahr

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann bei Wahl der Einzelveranlagung im Trennungsjahr nach dem Monatsprinzip[1] zeitanteilig für die Monate des Alleinstehens gewährt werden.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 4.1 Haushaltsgemeinschaft mit berücksichtigungsfähigem Kind

Der Entlastungsbetrag ist anzusetzen, wenn zum Haushalt des Steuerpflichtigen ein leibliches Kind, Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind gehört, für das dem Steuerpflichtigen ein Kinderfreibetrag und ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes[1] oder Kindergeld zusteht. Auf das Lebensalter des Kindes kommt es grundsätzlich nicht an. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung Der im Lohnsteuerrecht zu beanspruchende Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende wirkt sich in der Sozialversicherung nicht aus. Für Arbeitnehmer ist das Bruttoarbeitsentgelt – ohne Berücksichtigung des Entlastungsbetrags – die Bemessungsgrundlage für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Auch die Beiträge freiwillig Versicherter werden nach d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 4 Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag

4.1 Haushaltsgemeinschaft mit berücksichtigungsfähigem Kind Der Entlastungsbetrag ist anzusetzen, wenn zum Haushalt des Steuerpflichtigen ein leibliches Kind, Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind gehört, für das dem Steuerpflichtigen ein Kinderfreibetrag und ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes[1] oder Kindergeld zusteht. Auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / Lohnsteuer

1 Haushaltszugehörigkeit Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist und dort dauerhaft lebt oder vorübergehend auswärtig untergebracht ist, z. B. zu Ausbildungszwecken.[1] Haushaltszugehörigkeit erfordert ferner eine Verantwortlichkeit für das materielle (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und imma...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 3 Höhe des Entlastungsbetrags

3.1 Grund-Entlastungsbetrag für das erste Kind Der Grund-Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2023 4.260 EUR [1] im Kalenderjahr und wird von der Summe der Einkünfte abgezogen.[2] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um 1/12.[3] Verwitwete Steuerpflichtige V...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 2 Alleinstehende Steuerpflichtige

2.1 Definition von "alleinstehend" Als alleinstehend gelten Steuerpflichtige (grundsätzlich ein Elternteil), die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingverfahrens [1] (Steuerklasse III, IV oder V) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese volljährige Person steht ihnen ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 7 Abwesenheit von der Wohnung

Eine nicht nur vorübergehende Abwesenheit von der Wohnung spricht gegen das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft. Der Wille, nicht oder nicht mehr in der Haushaltsgemeinschaft leben zu wollen, muss eindeutig nach außen erkennbar sein. Indes hebt eine kurze Abwesenheit von der gemeinsamen Wohnung (z. B. Krankenhaus-, Auslandsaufenthalt, Montagearbeit, Reise) die Haushaltsgem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 5 Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person

Der Steuerpflichtige ist nicht alleinstehend, wenn in der gemeinsamen Wohnung des Steuerpflichtigen und des Kindes eine andere nicht begünstigte Person lebt, mit welcher der Steuerpflichtige eine Haushaltsgemeinschaft bildet, z. B. mit Kindern, die einer Beschäftigung nachgehen, oder Großeltern bzw. Geschwistern.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 2.1 Definition von "alleinstehend"

Als alleinstehend gelten Steuerpflichtige (grundsätzlich ein Elternteil), die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingverfahrens [1] (Steuerklasse III, IV oder V) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese volljährige Person steht ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 6 Begriff der Haushaltsgemeinschaft

Der Begriff der Haushaltsgemeinschaft ist im Gesetz definiert. Hiernach kommt es allein auf die gemeinsame Wirtschaftsführung ("Wirtschaften aus einem Topf") von Personen in der Wohngemeinschaft und nicht auch auf die Dauer des Zusammenlebens an. Die Annahme einer Haushaltsgemeinschaft setzt hingegen nicht die melderechtliche Meldung der anderen Person in der Wohnung des Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 9 Lohnsteuer-Jahresausgleich

Der Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig für Arbeitnehmer mit Steuerklasse II, wenn sie nicht ganzjährig anzuwenden ist.[1] Ansonsten ergäbe sich durch eine ganzjährige Ermittlung der Lohnsteuer nach der Steuerklasse II (oder I) eine unzutreffende Lohnsteuer.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 4.2 Identifikationsnummer des Kindes/der Kinder

Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsgrundbetrags bzw. der Erhöhungsbeträge ist die Identifizierung des jeweiligen Kindes durch die an das Kind vergebene Identifikationsnummer.[1] Ist das einzelne Kind nicht nach einem Steuergesetz steuerpflichtig[2], ist es in anderer, geeigneter Weise zu identifizieren.[3] Die nachträgliche Vergabe der Identifikationsnumme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 1 Haushaltszugehörigkeit

Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des alleinstehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist und dort dauerhaft lebt oder vorübergehend auswärtig untergebracht ist, z. B. zu Ausbildungszwecken.[1] Haushaltszugehörigkeit erfordert ferner eine Verantwortlichkeit für das materielle (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterielle Wohl (Fürsorge,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entlastungsbetrag für Allei... / 3.2 Erhöhungsbetrag bei 2 und mehr Kindern

Der Entlastungsbetrag für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind beträgt 240 EUR jährlich; sog. Erhöhungsbetrag.[1] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Entlastungserhöhungsbetrag nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungserhöhungsbetrag um 1/12.[2] Der Entlastungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind ist nicht i...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, § 24b EStG

Rz. 753 Alleinerziehende Steuerpflichtige erhalten ab dem Veranlagungszeitraum 2004 anstelle des früheren Haushaltsfreibetrages den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 beträgt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.260 EUR (im Jahr 2022 = 4.008 EUR). Für das zweite und jedes weiter zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Entlastun...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II (ALG II))

Rz. 683 Mit Wirkung vom 1.1.2005 waren die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst worden, dem Bürgergeld [721] (bis 1.1.2023: Arbeitslosengeld II (ALG II)). Bürgergeld im Überblick:[722]mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Gesamtbetrag der Einkünfte

Rz. 751 Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Freibetrag für Land- und Forstwirte.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG

Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG) und sonstige Abzugsbeträge wie z.B. nach § 7 FördG ab, so kommt man zum Einkommen nach § 2 Abs. 4 EStG .mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum zu versteuernden Einkommen

Rz. 898 Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Einkommen, vermindert um die Freibeträge für Kinder und den Härteausgleich.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Überblick über die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Rz. 110 Nach § 2 Abs. 1 bis 5 EStG wird das zu versteuernde Einkommen schrittweise wie folgt ermittelt:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zur Ermittlung der Summe der Einkünfte

Rz. 742 Die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs. 2 EStG resultiert aus der Zusammenrechnung der positiven und/oder negativen Einkünfte der verschiedenen sieben Einkunftsarten. Sie stellt ein Zwischenergebnis bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens dar.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Lohnsteuertabellen

Rz. 992 Steuerklasse I: a) Ledige b) Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete, wenn die Voraussetzungen für Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind c) beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind Steuerklasse II: wie Steuerklasse I und wenn der Freibetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist, § 24b EStG Steuerklasse III: a) Verheiratete, beide unb...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 112 Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen und Nach § 1 Abs. 1 EStG ist eine natürliche, also noch lebende Person, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie oder Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind nach § 1 Abs. 2 EStG auch deutsche Staatsangeh...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

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FF 09/2023, Reform des Unte... / 1. Vorschläge für eine Reform des Kindesunterhalts

Die Vorschläge für eine Reform des Kindesunterhalts beziehen sich auf den Fall, dass beide Elternteile wesentliche Betreuungsleistungen erbringen, ohne sich die Betreuung exakt hälftig zu teilen. In solchen Fällen sollen die Unterhaltslasten fairer verteilt werden. Es soll erstmals klar geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Betreuungsleistu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick über die Ermittlung der Einkommensteuerschuld

Rz. 918 Im Einkommensteuergesetz wird tarifliche und festzusetzende Einkommensteuer unterschieden. Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (Bemessungsgrundlage) und der festzusetzenden Einkommensteuer folgt aus § 2 Abs. 1 a–5 EStG, R 2 Abs. 1 EStR 2005 und § 2 Abs. 6 EStG, R 2 Abs. 2 EStR 2005. Das zu versteuernde Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 5 EStG wird im Wesentlichen so...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / b) Elternbezogene Gründe

Rz. 23 Auch elternbezogene Gründe können – wie bereits dargestellt – eine Verlängerung zulassen. Eine Verlängerung aus elternbezogenen Gründen ist insbesondere dann zu bejahen, wenn eine überobligationsmäßige Belastung des betreuenden Elternteils zu berücksichtigen ist. Eine solche kann sich ergeben, wenn der betreuende Elternteil neben der Erwerbstätigkeit in einem besondere...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Unterhaltsvorschussleistungen

Rz. 180 Das UntVorschG gewährt gem. § 1 UntVorschG einen Unterhaltsvorschuss für Kinder eines allein erziehenden Elternteils als staatliche Sozialleistung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Der Unterhaltsvorschuss ist nach der Vollendung des 12. Lebensjahres allerdings eine nachrangige Leistung und wird nur gewährt, wenn das Kind nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist ode...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 35 & Vorbemerkung Da Gewährung von Grundsicherungsleistungen einerseits die richtige Ermittlung des den Beteiligten zustehenden Bedarfs und andererseits die korrekte Berücksichtigung der vorhandenen Einkünfte voraussetzt, ist eine Überprüfung häufig umfangreich. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berech...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

1 A. Einführung Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Seit dem VZ 2004 können alleinstehende Stpfl (> Rz 9 ff) einen Entlastungsbetrag – iHv mittler...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Seit dem VZ 2004 können alleinstehende Stpfl (> Rz 9 ff) einen Entlastungsbetrag – iHv mittlerweile mindestens 4 260 EUR im Kalenderjahr (> Rz 16 ff) – von der Summe der Einkünfte (> Rz 20) abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder > Kindergeld zusteht (> Rz 5) und das ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Höhe des Entlastungsbetrags

Rz. 16 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Entlastungsbetrag beträgt 4 260 EUR im Kalenderjahr, wenn zum Haushalt des alleinstehenden Stpfl ein Kind gehört, für das dem Stpfl ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Er erhöht sich um 240 EUR für jedes weitere Kind, für das diese Voraussetzung gegeben ist (vgl § 24b Abs 2 EStG). Der Entlastungsbetrag wird für jeden vollen Mon...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Alleinstehend

Rz. 9 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Alleinstehend sind nur solche Stpfl, die nicht die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 EStG für die Anwendung des > Splitting (> Ehegattenbesteuerung Rz 1) erfüllen. Das sind nicht verheiratete Stpfl oder > Dauernd getrennt lebende Ehegatten oder Verheiratete, deren Ehegatte nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Im Heiratsjahr kommt eine zeitant...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Identifizierung der Kinder

Rz. 8/2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nach § 24b Abs 1 Satz 4 EStG wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende grundsätzlich nur dann gewährt oder erhöht (> Rz 16), wenn eine Identifizierung des Kindes durch die für dieses Kind vergebene > Identifikationsnummer möglich ist. Hierbei handelt es sich uE um ein zusätzliches Tatbestandsmerkmal (aA H/H/R/Krömker, § 24b EStG Rz 12...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zuordnung von Kindern

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit der Zuordnung eines Kindes zu einem Elternteil werden diesem kindbedingte Steuererleichterungen (> Kinderfreibeträge Rz 30 ff; ergänzend > Kinderadditive) oder > Kindergeld gewährt. Die Zuordnung folgt dem Obhutsprinzip; sie verstößt nicht gegen das GG (BFH 208, 220 = BStBl 2008 II, 762; VerfB nicht angenommen – BVerfG vom 10.05.2005 – 2 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Hinweise zum Verfahren

Rz. 20 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern wird der Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abgezogen, wirkt sich also ebenso wie zB der > Altersentlastungsbetrag auf die Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte aus (> Einkünfte Rz 3, ergänzend > Einkommen Rz 1). Für den LSt-Abzug bedarf es keiner Feststellung des Entlastungsbetrags als Freibe...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Kinderfreibetrag oder Kindergeld

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zum Haushalt des alleinstehenden Stpfl (> Rz 9) muss – mindestens – ein Kind gehören, für das ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder > Kindergeld zusteht. Weil § 24b Abs 1 Satz 1 EStG auf § 32 Abs 6 EStG verweist, kommen nicht nur die in § 32 Abs 1 EStG genannten leiblichen, angenommenen oder Pflegekinder des Stpfl in Betracht. Auch ein...mehr