Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshaftung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Gefahren aus anliegenden Grundstücken

Rz. 1024 Grundsätzlich ist der Eigentümer des Anliegergrundstücks sicherungspflichtig; der zuständige Träger der Straßenbaulast ist aber verpflichtet, gegen Gefahren, die von Anliegergrundstücken ausgehen und von denen er Kenntnis erlangt, vorzugehen. Bei unvermeidbaren Immissionen, die die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen können, sind Warnungen geboten. Dies k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Streupflicht für den Fahrradverkehr

Rz. 1041 Die Verkehrssicherungspflicht auf Straßen besteht auch gegenüber Radfahrern. Deshalb sind Radwege innerhalb geschlossener Ortslagen nach den gleichen Maßstäben wie Fahrbahnen zu streuen und zu räumen, mithin nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen.[3137] Außerhalb geschlossener Ortslagen sind Radwege, ebenso wie Gehwege, grundsätzlich nicht in den Winterdi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Feld- und Wirtschaftswege

Rz. 1014 Auf Feld- und Wirtschaftswegen sowie Wegen innerhalb städtischer Grünanlagen gelten abgesenkte Sicherheitserwartungen, die den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht Grenzen setzen.[3079] Ist auf ihnen Verkehr eröffnet, muss dennoch vor überraschenden Gefahren, die nach äußerem Gepräge, Ausbauzustand und Verkehrsbedeutung nicht zu erwarten sind, geschützt we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 1015 Der sicherungspflichtige Straßenbaulastträger hat alle besonders überraschenden Gefahren zu vermeiden, den hochrangigen Rechtsgüterschutz gemäß § 823 Abs. 1 BGB in Rechnung zu stellen und die gesamten zur Straße gehörenden Anlagen dabei einzubeziehen, also den Straßengrund, den Unterbau, die Straßendecke, Brücken,[3083] Tunnel, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Zuständigkeit

Rz. 1030 Für öffentlich gewidmete Verkehrswege trägt die für die Verkehrssicherung zuständige Körperschaft die Winterdienstpflicht. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich privater Unternehmer bedienen. Privatwege sind von den Eigentümern zu räumen und zu streuen, soweit sie für den Verkehr eröffnet sind. Anliegern kann die Räum- und Streupflicht durch gemeindliche Sa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Aufopferung

Rz. 1083 Der öffentliche-rechtliche Aufopferungsanspruch hat sich gewohnheitsrechtlich gemäß dem in § 75 EinlALR (1794) enthaltenen Rechtsgrundsatz entwickelt, wonach der Staat gehalten ist, denjenigen zu entschädigen, der seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohl des Gemeinwesens aufzuopfern genötigt wird. Der Grundsatz, der in dieser Vorschrift seinen gesetzlichen Ausd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Haftung der Versorgungs... / IX. Konkurrenzen; Sonstiges

Rz. 102 Zustands- und Wirkungshaftung schließen sich nicht aus, sondern können gleichzeitig bestehen.[358] Neben der Haftung gemäß § 2 HaftpflG kommen unter den jeweiligen Voraussetzungen in Betracht:[359]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / E. Rückgriff gegen andere Behörden

Rz. 81 Der Rückgriffsanspruch nach Maßgabe von § 76 BBG steht der Behörde zu, welche die Versorgungsleistungen gewährt. Rz. 82 Der zur Leistung der Versorgungsbezüge verpflichtete Dienstherr kann auch einen Rückgriffsanspruch gegen eine andere an dem Unfall verantwortliche Behörde aufgrund des § 76 BBG geltend machen.[92] Weil § 46 Abs. 2 BeamtVG nicht das Entstehen des Rückg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Anspruchsgegner des Amtshaftungsanspruchs

Rz. 938 Richtiger Anspruchsgegner und damit passivlegitimiert ist im Anwendungsbereich des Art. 34 S. 1 GG [2906] die Anstellungskörperschaft, in deren Diensten der pflichtwidrig handelnde Amtsträger steht. Unbeachtlich ist, ob die konkrete Tätigkeit des Beamten in deren Aufgabenbereich fällt.[2907] Versagt diese Anknüpfung, ist darauf abzustellen, wer dem Amtsträger die Aufg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 964 Aktivlegitimiert sind alle natürlichen und – auch ausländischen – juristischen Personen, soweit ihnen gegenüber eine drittschützende Amtspflicht besteht. Aktivlegitimiert sind gemäß § 10 StHG auch Angehörige eines ausländischen Staates, die im Geltungsbereich des Gesetzes keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Zur Passivlegitimation gelten die vom BGH zur A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Überblick

Rz. 969 In der Praxis des Unfallhaftpflichtrechts und des Amtshaftungsrechts nimmt die Geltendmachung von Schäden wegen ungenügender Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen einen großen Raum ein. Die Einordnung solcher Schadensfälle in das geltende Amtshaftungsrecht bedarf besonderer Betrachtung: Ist zunächst die Pflichtenstellung der Hoheitsträger dem Grunde nach zu klären, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Einführung und Anwendbarkeit in den neuen Bundesländern

Rz. 951 Anders als in der Bundesrepublik Deutschland war das Staatshaftungsrecht der Deutschen Demokratischen Republik in einem besonderen Staatshaftungsgesetz (StHG) geregelt (Gesetz vom 12.5.1969, BGBl I, 34, geändert durch Gesetz vom 14.12.1988, BGBl I, 329). Dass dieses Gesetz in der Rechtswirklichkeit der DDR keine Rolle gespielt hat und nichts an dem Unrechtscharakter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Spruchrichterprivileg (§ 839 Abs. 2 BGB)

Rz. 924 Die weitgehende Haftungsbefreiung des Staates nach § 839 Abs. 2 S. 1 BGB soll die Rechtskraft richterlicher Entscheidungen schützen.[2860] Sie erfasst auch alle prozessleitenden Maßnahmen, die objektiv darauf gerichtet sind, die Rechtssache durch Urteil zu entscheiden.[2861] Die Vorschrift soll den Unterlegenen daran hindern, einen einmal rechtskräftig entschiedenen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Radwege

Rz. 1013 Innerorts können an Radwegen Warnungen und gegebenenfalls besondere Beleuchtungseinrichtungen für nicht zu erwartende Hindernisse – wie beispielsweise Abschrankungen – erforderlich sein.[3077] Auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg obliegt es zunächst dem Radfahrer, sich mit angepasster Fahrweise auf den sich ihm bietenden Fahrweg einzustellen. Sind im seitlichen Ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Verkehrssicherungspflichtige Körperschaften

Rz. 984 Für Bundesfernstraßen – Autobahnen und Bundesstraßen – ist gemäß § 5 Abs. 1 FStrG der Bund Straßenbaulastträger. Verkehrssicherungspflichtig sind (noch) die Länder, die nach Art. 90 Abs. 2 GG diese Verkehrswege im Auftrag des Bundes verwalten. Diese Auftragsverwaltung endet gemäß Art. 143e GG spätestens am 1.1.2021. Zu diesem Datum wird der Bund die Verwaltung der Bu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Systematik und Funktion der Norm

Rz. 682 § 831 BGB ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage. Die Norm weist dem Geschäftsherrn keine Haftung für fremdes Verschulden eines Gehilfen oder Vertreters zu, sondern begründet die Haftung für eigenes vermutetes Verschulden desjenigen Geschäftsherrn, der einen anderen zu einer Verrichtung bestellt (Verrichtungsgehilfe), für die vom Verrichtungsgehilfen in Ausführung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Organisatorische Anforderungen und Einschränkungen des Winterdienstes

Rz. 1052 Auch für den zeitlichen Umfang der Streupflicht kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Von Bedeutung für die Bemessung ist insbesondere die Verkehrswichtigkeit der zu streuenden Fläche; eingrenzendes Korrelat ist dagegen die zeitliche und personelle Leistungsfähigkeit der streupflichtigen Körperschaft.[3172] Weil vorrangig das Verkehrsbedürfnis den Ausschlag ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Baustellen

Rz. 1022 Gehen von Baustellen für den Verkehrsraum Gefahren aus, müssen sie vom zuständigen Straßenbaulastträger in Wahrnehmung seiner Verkehrssicherungspflicht abgesichert werden, gleich ob die Baustelle im Verkehrsraum liegt oder an dessen Randbereich. Auch bei Dunkelheit müssen der Verlauf des Verkehrswegs und sein Zustand im Baustellenbereich erkennbar sein.[3101] Von Ba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeine Maßstäbe

Rz. 993 Ausgangspunkt zur Bestimmung des Inhalts der Amtspflicht zur Sicherung öffentlicher Verkehrswege ist der allgemeine deliktsrechtliche Grundsatz, dass jeder, der durch die Eröffnung eines Verkehrs auf seinem Grundstück Gefahrenquellen schafft, alle Maßnahmen zu treffen hat, die zum Schutze Dritter notwendig sind.[3033] Allerdings ist eine Verkehrssicherung, die jede G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Kausalität und Beweislast

Rz. 1055 Nach allgemeinen Grundsätzen ist der Geschädigte bei einem Glätteunfall beweispflichtig dafür, dass die Schadensverursachung auf der Pflichtverletzung beruht. Er hat zu beweisen, dass nach der Witterungslage und den Straßenverhältnissen eine Streupflicht ausgelöst und dass eine angemessene Reaktionszeit überschritten war.[3185] Entlastende Umstände – wie beispielswe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Unmittelbarer, rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in eine eigentumsrechtlich geschützte Rechtsposition

Rz. 1061 Ein Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition unmittelbar eingegriffen wird, die hoheitliche Maßnahme also unmittelbar eine Beeinträchtigung des Eigentums herbeiführt und dem Berechtigten dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemutetes Opfer für die Allgemeinheit aufer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Straßenverkehrsgesetz / II. Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge (§ 17 Abs. 1 und 2 StVG)

Rz. 227 § 17 Abs. 1 StVG erfasst den Ausgleich zwischen mehreren haftpflichtigen Kfz-Haltern bei Verursachung eines Drittschadens. Während Abs. 1 die Fallkonstellation der Schädigung eines Dritten durch mehrere Halter erfasst, hat Abs. 2 den Schadensausgleich der beteiligten Halter untereinander zum Gegenstand. Die Ausgleichspflicht trifft nicht nur die Halter der beteiligte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Verschulden

Rz. 909 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 S. 1 BGB setzt voraus, dass der Beamte eine Amtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Diese Voraussetzung gilt auch im Anwendungsbereich des Art. 34 GG, da diese Bestimmung reine Zurechnungsnorm ist und die Erfüllung des Tatbestands des § 839 Abs. 1 BGB voraussetzt.[2807] Da im Rahmen der Amtshaftung bereits leichte Fahrlässigke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Gehwege

Rz. 1007 Der Gehweg ist Teil der öffentlichen Straße; für ihn trägt deshalb die zuständige Körperschaft die Verkehrssicherungspflicht. Gehwege sind Verkehrsflächen, die von der Fahrbahn äußerlich abgegrenzt und für den Fußgängerverkehr bestimmt sind. Das kann auch ein neben der Fahrbahn liegendes Bankett sein.[3061] Im Bereich der Gehwege kommt eine Übertragung der Verkehrss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Fahrbahn

Rz. 999 Die Fahrbahn muss in einem Zustand unterhalten werden, der dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügt. Auch wenn der Benutzer die Straße in demjenigen Zustand hinzunehmen hat, in dem sie sich ihm erkennbar darbietet, verlangt das den Schutz vor überraschenden Gefahren und vor Gefahren, die sich gerade deshalb verwirklichen können, weil im Kraftverkehr mit höheren Gesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / e) Streupflicht für den Fußgängerverkehr

Rz. 1042 Zugunsten des Fußgängerverkehrs gelten innerhalb geschlossener Ortslagen strengere Anforderungen an den Winterdienst als gegenüber dem Fahrzeugverkehr. Das beruht nicht zuletzt auf der Vorstellung, dass gerade bei winterlichen Verhältnissen durch Schnee und Eis ein unentbehrliches Verkehrsbedürfnis für Fußgänger verbleibt, um die besonders notwendigen Alltagsgeschäf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Straßenbäume

Rz. 1016 Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume folgt im Grundsatz den allgemeinen Regeln der Verkehrssicherungspflicht. Für den Verkehrsraum können durch Straßenbäume, die zur Straße gehören (vgl. z.B. § 2 Abs. 2 Nr. 3 StrWG NRW) und deshalb der Straßenverkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers unterliegen,[3086] besondere Gefahren hervorgerufen werden, die aus de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Überblick

Rz. 1025 Es liegt auf der Hand, dass es für den Sicherungspflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar ist, Gefahren für die Verkehrsteilnehmer durch Schnee, Eis oder Raureif völlig auszuschließen. Nach den landesgesetzlichen Regelungen gehört zwar zur Verkehrssicherungspflicht auch der Winterdienst als Räum- und Streupflicht, ihr Inhalt ist aber durch umfangreiche Judikatur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Straßen

Rz. 296 Die Verkehrssicherungspflicht für Straßen und öffentliche Verkehrsflächen soll den Gefahren begegnen, die aus der Zulassung eines öffentlichen Verkehrs auf öffentlichen Straßen für Dritte entstehen können.[685] Sie besteht gegenüber den Verkehrsteilnehmern, aber auch gegenüber den Anliegern.[686] Die Straßenverkehrssicherungspflicht ist privatrechtlicher Natur,[687] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / III. Die Haftung des Besitzers für sonstige Schäden infolge radioaktiver Einwirkung

Rz. 97 § 26 AtomG bildet als Auffangtatbestand eine Anspruchsgrundlage für sonstige Fälle, das heißt für alle anderen Gefahrenlagen, die nicht vom PÜ in Verbindung mit § 25 Abs. 1–4 AtomG erfasst sind (§ 26 Abs. 1 S. 1 und Abs. 1a AtomG). Der Ersatzanspruch nach dieser Norm setzt voraus, dass durch die Wirkung eines Kernspaltungs- oder Kernvereinigungsvorganges oder der Stra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Straßen innerhalb geschlossener Ortslage

Rz. 1036 Innerhalb geschlossener Ortslagen sind Fahrbahnen der Straßen bei winterlichen Verhältnissen nur an zugleich gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen zu räumen und zu streuen.[3128] Dabei kommt es auf die Erkennbarkeit der Gefahr, das Ausmaß drohender Schäden und die berechtigte Erwartung des Verkehrs auf der einen Seite und die Zumutbarkeit von Abhilfemaßnahmen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 955 Die Begriffe "Mitarbeiter" und "Beauftragter" dürften weitgehend dem Begriff des Beamten im haftungsrechtlichen Sinne entsprechen. Offengelassen hat der BGH, ob auch Kollegialorgane, wie der Gemeinderat oder Ausschüsse, unter den Begriff "Mitarbeiter" oder "Beauftragte" subsumiert werden können.[2961] Rz. 956 Die Teilnahme öffentlich Bediensteter am allgemeinen Straße...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Verkehrsflächen außerhalb geschlossener Ortslagen

Rz. 1033 Die gesetzliche Regelung, dass nach besten Kräften oder im Rahmen des Zumutbaren zu streuen und zu räumen ist (vgl. etwa § 9 Abs. 3 StrWG NRW) begründet keine Pflicht, alle Teile der Straße zu jeder Zeit und vollständig gegen Glättebildung zu sichern. Das wäre schlechterdings nicht leistbar. Der sicherungspflichtige Hoheitsträger hat vielmehr ein Ermessen, ob und in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Sondergesetzliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

Rz. 931 Die Staatshaftung nach Art. 34 GG kann nur durch ein formelles Gesetz oder aufgrund eines solchen Gesetzes ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die autonome Satzungsgewalt der Gemeinden umfasst diese Befugnis nicht.[2882] Sind Haftungsbeschränkungen unzulässig, erstreckt sich das auf die unberührt bleibende persönliche Haftung des Beamten im Sinne des § 839 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Zumutbarkeit, Kontrolle, Warnung

Rz. 995 Die Sicherungspflicht für öffentliche Straßen und Wege umfasst nur zumutbare und verhältnismäßige Maßnahmen. Das Kriterium der Zumutbarkeit hat sowohl eine wirtschaftliche als auch eine organisatorische Komponente. Bei qualifizierten Gefahren, die zu besonders schweren Schäden führen können, sowie bei Unfallschwerpunkten kann der Straßennutzer aber stets darauf vertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Normzweck, Verhältnis zu den Haftungstatbeständen

Rz. 1172 § 17 StVG enthält keine Anspruchsgrundlage für Ersatzansprüche aus einem Unfallgeschehen, sondern setzt einen Anspruch des Unfallgeschädigten, v.a. aus Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG, aus vermutetem Verschulden nach § 18 StVG, Delikt nach § 823 BGB oder Amtshaftung nach § 839 BGB voraus. Rz. 1173 § 17 StVG ist ein Sondertatbestand gegenüber § 9 StVG und § 25...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / B. Begriff der Haftpflicht/Unfallhaftpflicht im System der Schuldverhältnisse

Rz. 4 Der Begriff der Haftpflicht ist in keinem Gesetz definiert. Es gibt indessen eine Fülle von Normen, namentlich im BGB, in denen von Haftung die Rede ist. Zunächst mag ein kleiner rechtshistorischer Rückblick dem Verständnis des Wortes dienen: Die Begriffe "haften" und "verhaften" gehen auf den gleichen Ursprung zurück. Wer eine Schuld nicht bezahlen konnte, durfte vom ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Prozessvoraussetzungen / 2. Sachkompetenz des Zivilgerichts und rechtswegfremde Vorfragen

Rz. 34 Da das Zivilgericht bei Zulässigkeit des zu ihm beschrittenen Rechtswegs den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden hat (§ 17 Abs. 2 GVG, rechtswegüberschreitende Sachkompetenz), sind von ihm sämtliche Anspruchsgrundlagen – im Rahmen des verfolgten Streitgegenstandes[56] – zu prüfen, einschließlich zugehöriger Vorfrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / 2. Verweisung und Abgabe in erster Instanz

Rz. 10 Eine Abgabe oder Verweisung nach § 20 S. 1 wird in aller Regel nur in erster Instanz vorkommen. Es sind dies die Fälle, in denen der Rechtsweg nicht gegeben oder das angerufene Gericht sachlich oder örtlich unzuständig ist. Rz. 11 Verweisung oder Abgabe in eine andere Gerichtsbarkeit:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.3 Insolvenzantrag (Abs. 3)

Rz. 13 Der Insolvenzantrag kann ähnlich wie für das Kreditwesen im Kreditwesengesetz (§ 46b KWG) geregelt nur von der zuständigen Aufsichtsbehörde und nicht vom Vorstand gestellt werden (Satz 1). Auch Gläubiger der Krankenkasse sind dazu nicht berechtigt. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Funktionsfähigkeit des GKV-Systems gefährdet werden könnte, wenn auch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Verfahrensfragen (Abs. 3)

Rn 12 Spätestens im Zeitpunkt, in dem das Insolvenzgericht die Veröffentlichung des Beschlusses veranlasst (Rdn. 13), sind der Insolvenzschuldner, der Insolvenzverwalter und ggf. auch die Mitglieder des Gläubigerausschusses über den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufhebung zu informieren (§ 258 Abs. 3 Satz 3 ).[13] Diese Personen haben ein besonderes Interesse an einer rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2020, Staudinger, Kommentar zum BGB - Amtshaftungsrecht: §§ 839, 839a BGB

Bearbeitet von Heinz Wöstmann. Neubearbeitung 2020. Verlag de Gruyter, Berlin. 504 S., 179,95 EUR § 893 BGB ist am 1.1.1900 in Kraft und seither wesentlich unverändert geblieben. Nur die Probleme haben sich geändert. Es handelt sich bei einem Amtshaftungsanspruch um einen deliktischen Anspruch, der aus §§ 839 ff. BGB i.V.m. Art. 34 GG folgt. Dabei stellt die Amtshaftung ein z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2020, Absetzbarkeit... / 2. Kostenentscheidung

Soweit die Finanzbehörde dem Einspruch abhilft (§ 367 Abs. 2 S. 3) und dem Einspruchsbegehren tlw. oder voll entspricht, kommt es trotzdem nicht zu einer Kostenentscheidung zugunsten des Steuerpflichtigen. Das Einspruchsverfahren entfaltet keine Verfahrenskosten. Die Kosten der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren sind im Einspruchsverfahren nicht erstattungsf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Schrifttum: Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2020, Vorbeugender e... / Leitsatz

1. Die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes erfordert regelmäßig den Erlass einer Maßnahme, die nachfolgend Gegenstand gerichtlicher Überprüfung ist. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn dem Betroffenen ein weiteres Zuwarten, ob und wie die Behörde tätig werden wird, nicht zugemutet werden kann und daher ein schutzwürdiges Interesse an einer alsbaldigen gerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2020, Vorbeugender e... / 2 Aus den Gründen:

"… II." Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 S. 1 und 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG zu ändern oder aufzuheben wäre. Das VG hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Recht als unzulässig abgelehnt. Dem Rechtsschutzsuchende...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.2.2 Übersicht über die wichtigsten Amtspflichten

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit werden in Rechtsprechung und Rechtslehre folgende Fallgruppen von Amtspflichten genannt: Recht- bzw. gesetzmäßiges Verhalten Als grundlegende Pflicht, aus der sich nahezu alle weiteren Amtspflichten ableiten lassen, besteht die Pflicht des Amtsträgers zu recht- bzw. gesetzmäßigem Verhalten[1], wie sie in Art. 20 Abs. 3 GG als Grundsatz der Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.3 Nichteinlegung eines Rechtsmittels und Schadensminderungspflicht

Nach § 839 Abs. 3 BGB tritt die Schadenersatzpflicht nicht ein, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, zur Abwendung des Schadens ein Rechtsmittel einzulegen (Vorrang des Primärrechtsschutzes).[1] Die Regelung geht vom Prinzip "alles oder nichts" aus. Es gibt kein Wahlrecht – also kein dulde und liquidiere.[2] Wer verschuldet ein Rechtsmittel nich...mehr