Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltshaftung

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ZAP 24/2019, Legal Tech – G... / d) Apps für Anwälte

Apps gehören heute zum Anwaltsalltag und erleichtern die tägliche Arbeit. Die schnelle Info über eine App einzuholen gehört nicht nur für den Anwalt zur täglichen Übung. Für den Rechtsmarkt und damit auch für Anwälte gibt es eine Vielzahl solcher Anwendungen, die vor allem die Arbeit auf dem Laptop, Tablet oder Handy auch unterwegs unterstützen. Hinweis: Beispiele für Apps zu...mehr

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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / b) Vertretung mehrerer Anleger

Eine interessante Fallkonstellation hatte der IX. Zivilsenat des BGH (Urt. v. 7.9.2017 – IX ZR 71/16, ZAP EN-Nr. 680/2017) zu entscheiden. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt nahm der Kläger die beklagte Anwaltssozietät wegen Verletzung vertraglicher Pflichten aus einem Anwaltsvertrag auf Schadensersatz in Anspruch. Die Beklagte, die auf die Beratung gesch...mehr

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ZAP 2/2023, Die BGH-Rechtsp... / 1. Geplantes Leitsatzentscheidungsverfahren als Lösung des rechtstatsächlichen Phänomens „Massenverfahren”?

Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, eine Entlastung der Instanzgerichte zu erwirken, welche aufgrund des Fehlens höchstrichterlicher Rechtsauffassungen zu bestimmten revisionsrelevanten Rechtsfragen i.S.v. § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO mit einer Vielzahl von gerichtlichen Verfahren befasst sind. Hierfür stellt der RegE (s.a. die BMJ-PM v. 16.8.2023) auf sog. Massenverfahren ab, wof...mehr

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ZAP 2/2023, Die BGH-Rechtsp... / 3. Fazit zum RegE des „Leitsatzentscheidungsverfahren”

Wenigstens kurz ist abschließend auch auf damit aufgeworfene Fragen einer anwaltlichen Haftung für Beratungsfehler hinzuweisen: Das „Leitsatzentscheidungsverfahren” ist geeignet, zahlreiche neue Fälle der Anwaltshaftung aufzuwerfen, soweit die Partei aufgrund eines BGH-Leitsatzbeschlusses erst darauf hingewiesen wird, Schadensersatzansprüche gegen ihren Prozessbevollmächtigt...mehr

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ZAP 21/2021, Buchreport / 1.1 Dauner-Lieb/Langen (Hrsg.), Bürgerliches Gesetzbuch BGB, Band 2: Schuldrecht, in 3 Teilbänden, Kommentar, 4. Aufl. 2021, Nomos, 6.833 S., 298 EUR (für DAV-Mitglieder 250 EUR)

In der Reihe NomosKommentar ist im mehrbändigen BGB-Kommentar u.a. dieser Band 2 – Schuldrecht erschienen. Das gewaltige Kompendium besteht wiederum aus drei Teilbänden. Dem Umfang des Werks entsprechend ist die Zahl der Mitautoren beachtlich. Es ist den Herausgebern gelungen, in der gesamten Breite renommierte Fachleute zur Mitarbeit zu bewegen. In Band 1 sind die Kommentie...mehr

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AGS 08-09/2018, Einspruch g... / 2 Aus den Gründen

Diese Erwägungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts können die Prozessbevollmächtigten der Klägerin für die Tätigkeit nach dem Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil eine erneute 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV und zusätzlich zu der 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 ...mehr

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ZAP 3/2022, Berufsrechtsreport / 5. Fristenkontrolle

Wie in jedem Jahr hatte sich der BGH auch 2021 mit den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels auseinanderzusetzen (vgl. hierzu auch Rohwetter-Kühl NJW 2021, 2005 ff.). Nach § 233 ZPO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand u.a. zu gewähren, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert war,...mehr

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ZAP 3/2023, Berufsrechtsreport / 2. Fristenkontrolle

Auch im Jahr 2022 hatte sich der BGH mit den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristsäumung zur Begründung eines Rechtsmittels auseinanderzusetzen (vgl. hierzu auch Rohwetter-Kühl, NJW 2022, 1990). Nach § 233 ZPO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand u.a. zu gewähren, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, die Begründungsfrist e...mehr

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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / 3. Haftung des Anwaltsmediators

Für großes Aufsehen hat ein Urteil des IX. Zivilsenats des BGH vom 21.9.2017 (Az. IX ZR 34/17, ZAP EN-Nr. 687/2017) gesorgt. Der BGH hatte insofern erstmalig die Gelegenheit, sich zu den Berufspflichten und der Berufshaftung eines als Mediator tätigen Rechtsanwalts (Anwaltsmediators) zu äußern. Der Entscheidung liegt ein überaus atypischer Sachverhalt zugrunde, in dem ein gr...mehr

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ZAP 12/2018, Aktuelle Entwi... / 2. Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs

Der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Rechtsberaters und dem Schaden des Mandanten kann ausnahmsweise entfallen, wenn die vom Berater in Gang gesetzte Ursachenkette durch den Mandanten oder einen Dritten – insbesondere durch ein Gericht, eine Verwaltungsbehörde oder einen Zweitberater – unterbrochen wird. Sind diese Voraussetzungen...mehr