Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltssoftware

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / IV. Pflicht zum Einzelausdruck der eingegebenen Fristen

Rz. 49 Der BGH hat im Februar 2019 trotz der Ausweitung der Digitalisierung und Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs eine klare Vorgabe gemacht, dass bei Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender die Kontrolle nur durch einen Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge (oder eines Fehlerprotokolls) erfolgen kann. Die Leitsätze des BGH: Zitat "a) Bei der Fristeinga...mehr

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§ 9 E-Akte – Papierakte oder Hybridakte?

Rz. 1 Nach dem E-Government-Gesetz[1] sollen die Behörden des Bundes ihre Akten elektronisch führen, § 6 EGovG.[2] Die Länder haben eigene E-Government-Gesetze, so z.B. Bayern.[3] Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) [4] regelt der Gesetzgeber in wenigen Bestimmungen die Verpflichtung des Bundes und der Länder, bis spätestens zum 31.12.2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektr...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / II. Anforderung bei EDV-Kalender-Führung

Rz. 40 Allerdings treffen den Rechtsanwalt bei der Führung eines allein EDV-gestützten Fristenkalenders besondere Sorgfaltspflichten. So ist er verpflichtet, dass in Störfällen eine Service-Firma die Reparatur unverzüglich durchführt und den Versuch unternimmt, vor einer Reparatur dafür zu sorgen, dass die gespeicherten Fristen ausgegeben werden.[52] Rz. 41 Wichtig ist, dass ...mehr

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§ 14 Prüfroutinen und Posta... / A. Dokumentenprüfung vor Signatur

Rz. 1 Bevor eine Postausgangskontrolle durchgeführt wird, sind weitere Prüfschritte bereits vor dem Signieren und vor dem Versand erforderlich. Wer mit den Arbeitsabläufen in Anwaltskanzleien und der bisherigen Rechtsprechung des BGH vertraut ist, hatte schon geahnt, dass der BGH möglicherweise bei der Versendung elektronischer Dokumente teilweise andere Maßstäbe anlegen wür...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / k) Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse

Rz. 73 Die Vorpfändung (§ 845 ZPO) und der entsprechende Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sind eine Angelegenheit im Sinne des § 18 Abs. 1 Ziff. 1 RVG, sodass hierfür die Vollstreckungsgebühr (Nr. 3309 VV RVG) insgesamt nur einmal entsteht. Rz. 74 Gegenstandswert ist der Wert der zu vollstreckenden Geldforderungen einschließlich der Nebenforderungen, es sei denn der Wert ...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / E. Beispiele für Vergütungsrechnungen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 81 In Sachen Lieb gegen Frech obsiegte Lieb. Ihm wurden im Urteil 1.300,00 EUR nebst 10 % Zinsen seit dem 5. Januar zugesprochen. Am 25. April war die Kostenfestsetzung beantragt worden, was gemäß § 19 Abs. 1 Ziff. 14 RVG gebührenrechtlich noch zum Prozess gehört. RA Hartnack wurde nun von Lieb damit beauftragt, wegen der titulierten Forderung die Zwangsvollstreckung zu b...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / aa) Alle Auftraggeber sind an demselben Gegenstand beteiligt

Rz. 58 An dieser Stelle soll noch ein Problem aufgezeigt werden. Nicht selten kann man beobachten, dass die Vergütungsrechnungen bei mehreren Auftraggebern so aufgestellt werden, dass zuerst die jeweilige Betriebsgebühr als "Grundgebühr" berechnet und dann eine weitere "Erhöhungsgebühr" oder "Zusatzgebühr" erhoben wird. So sollte man nicht verfahren, da diese Art der Berechn...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 10 Selbstverständlich wirkt sich der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit auf die Einordnung der Tätigkeit innerhalb des Gebührenrahmens aus. Um die 1,3 Regelgebühr der Geschäftsgebühr überschreiten zu können, muss der übliche Umfang eines anwaltlichen Mandates überschritten worden sein. Besonders die zeitliche Komponente ist hier ausschlaggebend. Dabei zählen sämtliche Zeit...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / II. Verbindliches Formular für den Zwangsvollstreckungsauftrag (ZVA)

Rz. 3 Nach Ansicht des Gesetzgebers erschweren die von den Gläubigern verwendeten unterschiedlichen Textbausteine bei den Zwangsvollstreckungsaufträgen (ZVAs) die Erfassung des Inhalts durch den Gerichtsvollzieher. Aus diesem Grund regelt § 753 Abs. 3 ZPO die Ermächtigung des Bundesjustizministeriums, ein verbindliches Formular herauszugeben. Wenn man sich überlegt, wie viel...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Posteingänge via beA

Rz. 188 Der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen, siehe dazu § 31a Abs. 6 BRAO. Das Öffnen der Post kann der Rechtsanwalt auch hier auf ...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Systeme

Rz. 89 Bei der Anschaffung der Anlage sollte zunächst überlegt werden, ob eine vernetzte Anlage oder einzelne, nicht verbundene Personal Computer gewünscht werden. Die Vernetzung ist dabei sicherlich die teurere Lösung, anderseits aber auch diejenige, der der Vorzug gegeben werden sollte. Sie ermöglicht es, von jedem der Arbeitsplätze aus auf die Daten, die auf dem Server ge...mehr

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FF 09/2019, Stellungnahme d... / III. Änderung des § 174 ZPO

In § 174 Abs. 4 Satz 5 ZPO-E ist vorgesehen, dass bei der Zustellung grundsätzlich ein strukturierter Datensatz zur Verfügung gestellt werden soll, welcher dann zu nutzen ist. Andernfalls ist das elektronische Empfangsbekenntnis abweichend von Satz 4 als elektronisches Dokument (§ 130a) zu übermitteln. Begründet wird dies mit "technischen Schwierigkeiten", den strukturierten...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 4. Gebührentipp

Es kommt nach der – dem Gesetzeswortlaut und dem Sinn und Zweck der Gebührenregelung in Absatz 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG folgenden – zutreffenden Auffassung des BGH nicht darauf an, ob das Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren prozessordnungsgemäß – also auf einen entsprechenden Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers – ergangen ist. In der Praxis i...mehr

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / BRAK informiert über das neue elektronische Anwaltspostfach

Auf ihrer Webseite hat die Bundesrechtsanwaltskammer Fragen und Antworten zu dem neuen besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zusammengestellt, das zum 1.1.2016 jedem Rechtsanwalt zur Verfügung stehen soll. Unter http://bea.brak.de/ können interessierte Kollegen schon einmal erste Informationen etwa zu folgenden Fragestellungen einsehen: Was ist das beA? Wann kommt ...mehr

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Keine Wiedereinsetzung wenn Anwalt Eintrag der Berufungsbegründungsfrist nicht prüft

Leitsatz Fristversäumnisse sind trotz Outlook, Anwaltsoftware und herkömmlichen Fristenkalendern ein Dauerbrenner. Gerichte geben den Wiedereinsetzungsanträgen meist nicht statt, schon gar nicht, wenn der Anwalt es unterlässt, vorzutragen, dass und wie er seine mit der Fristennotierung beauftragte Angestellte überwacht hat. Bei Teilzeitkäften ist besonders ausführlich vorzut...mehr

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ZAP 2/2024, Einsatzmöglichk... / II. Unterschied zwischen KI-gestützten Systemen und herkömmlicher Anwaltssoftware

Während bestehende Softwarelösungen bereits in der Vergangenheit zahlreiche Aufgaben automatisieren konnten, liegt der Unterschied zu KI-gestützten Systemen in der Fähigkeit zur Anpassung und zum Lernen. Im Einsatz befindliche Software folgt oft festgelegten Regeln und Algorithmen, die im Vorfeld definiert wurden. Ihre Funktionsweisen sind oft starr und erfordern menschliche...mehr

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ZAP 16/2019, Virtuelle Kanz... / 2. Die perfekte Anwaltssoftware

Zentrales Werkzeug in einer Anwaltskanzlei ist natürlich die Anwaltssoftware. Hier gibt es ein recht großes Angebot, für jede Kanzleigröße und für jeden Geldbeutel. Neben den "Platzhirschen", wie RA-Micro, Advoware, AnNoText, Advolux oder ReNoStar, gibt es auch noch etwas kleinere bzw. weniger bekannte Angebote, wie Winmacs, winra, Kanzlei-Manager oder LawFirm. Zu den klassi...mehr

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ZAP 1/2023, beA-Report: Rec... / 3. Fristenkontrolle

(OLG Schleswig, Beschl. v. 13.10.2022 – 7 U 160/22) • Ein Rechtsanwalt hat durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht. Seit dem 1.1.2022 müssen vorbereitende Schriftsätze gem. § 130d ZPO als elektronisches Dokument eingereicht werden. Ge...mehr

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ZAP 7/2022, beA Aktive Nutz... / 3. Wie sind Mahnbescheide über beA einzureichen?

Frage : Die Nutzungspflicht für beA betrifft auch die Zwangsvollstreckung. Mahnbescheide können z.B. über online-mahnantrag.de erstellt werden, bislang noch in Papierform. Wie werden Mahnbescheide über das beA eingereicht? Antwort: Sie können entweder über Ihre Anwaltssoftware oder über https://www.online-mahnantrag.de/ eine EDA-Datei erstellen und diese als Anhang im beA hoc...mehr

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ZAP 23/2022, Wiedereinsetzung: Fristenkontrolle

(OLG Schleswig, Beschl. v. 13.10.2022 – 7 U 160/22) • Ein Rechtsanwalt hat durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht. Seit dem 1.1.2022 müssen vorbereitende Schriftsätze gem. § 130d ZPO als elektronisches Dokument eingereicht werden. Ge...mehr

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ZAP 17/2022, Anwaltsmagazin / 8 Mahnung zur Vorsicht beim beA-Kartentausch

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat vor Problemen im Zusammenhang mit dem durch die neue Kartengeneration erforderlich gewordenen beA-Kartentausch gewarnt. Die aufgrund von technischen Umstellungen am Anwaltspostfach notwendig gewordene Ausgabe neuer beA-Karten führe dazu, dass bei Nutzung einer gesonderten Anwaltssoftware elektronische Dokumente zumindest vorübergehend nich...mehr

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ZAP 7/2022, beA Aktive Nutz... / 2. Mahnantrag

Frage: Was geschieht, wenn man bei Einreichung eines Mahnantrages per EDA-Datei vergisst den Nachrichtentyp auf "Mahnantrag" zu ändern? Ist eine Kennziffer für die Mahngerichte zwingend vorgeschrieben oder nur, wenn man mit einer Anwaltssoftware arbeitet? Antwort: Die BRAK wird mit dem Update auf die Version 3.10 den Nachrichtentyp entfallen lassen, sodass es vermutlich unschä...mehr

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ZAP 6/2022, Anwaltsmagazin / 10 Zu guter Letzt: Wie viele Gesetze gibt es in Deutschland?

Diese Frage, die sich bestimmt jede Juristin/jeder Jurist schon einmal gestellt hat, wurde jetzt überraschend von der Bundesregierung beantwortet. Anlass war eine parlamentarische Anfrage von Abgeordneten, die vor dem Hintergrund des seit Jahren angekündigten Bürokratieabbaus wissen wollten, wie viele Normen in Deutschland eigentlich gelten. Zur Beantwortung dieser Frage scha...mehr

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ZAP 1/2022, Aktive Nutzungs... / c) beA-Softwarezertifikat

Nutzer der Schnittstelle von Anwaltssoftware benötigen i.d.R. zusätzliche Softwarezertifikate, da die Schnittstellen automatisiert Nachrichten abholen und senden. Da Softwarezertifikate beliebig kopierbar sind, sollten diese sparsam eingesetzt und im Falle eines Missbrauchs gesperrt und gekündigt werden. beA-Softwarezertifikate können für die mobile Anwält:in zusätzlich eing...mehr

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ZAP 15/2020, Digitalisierung der Anwaltskanzlei in Corona-Zeiten

In Zeiten von Corona ... wie oft mussten wir in den letzten Monaten schon Sätze hören, die mit diesen Worten begonnen haben?! Aber so leidig das Thema auch ist, "es nützt ja nix" – um mal mit einem zweiten, noch viel älteren Spruch zu kontern. Es ist so, wie es ist (oder wie es in meiner Geburtsstadt Köln heißt: "Et kütt wie et kütt"), und da müssen wir jetzt alle gemeinsam ...mehr

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ZAP 16/2019, Virtuelle Kanz... / 3. Ortsunabhängiges Arbeiten – virtuelles Sekretariat

Die typische "9–17 Uhr"-Arbeitsweise ist schon lange nicht mehr aktuell, in vielen Branchen setzen die Unternehmen auf flexible Arbeitszeitmodelle. Gleitzeit und Home-Office sind inzwischen die Mittel der Wahl, selbstverständlich auch in Anwaltskanzleien. Das funktioniert nicht zuletzt deswegen, weil die Erwartungshaltung der Mandanten eine andere ist als noch vor einigen Ja...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 6. Leistungsfähigkeit elektronischer Korrespondenz über das beA

Nach den besonders im Handelsregister gewonnenen Erfahrungen mit dem EGVP ist vielfach Kritik an dessen gegenwärtiger Leistungsfähigkeit geäußert worden. Hier kann die Praxis beruhigt werden. Es besteht Einigkeit, dass im Hinblick auf die in Zukunft vorgesehene flächendeckende elektronische Kommunikation mit den Gerichten das EGVP weiter ausgebaut werden muss. Die notwendige...mehr

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ZAP 1/2023, beA-Report: Rec... / 3. Prüfpflicht des Rechtsanwalts

(BGH, Beschl. v. 8.3.2022 – VI ZB 78/21) • Bei der Signierung eines ein Rechtsmittel oder eine Rechtsmittelbegründung enthaltenden fristwahrenden elektronischen Dokuments gehört es zu den nicht auf das Büropersonal übertragbaren Pflichten eines Rechtsanwalts, das zu signierende Dokument zuvor selbst sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. ZAP EN-Nr. 304/2022...mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / 2. Tipp: Alternative beA-Tools nutzen

Viel Schelte musste und muss die Benutzeroberfläche des beA einstecken. Diese ist in der letzten Zeit zwar stetig verbessert worden, besitzt aber immer noch den „Charme” der 90er Jahre. Weder Layout noch Benutzerführung oder Funktionalität entspricht den modernen Möglichkeiten, die im Jahre 2023 zur Verfügung stehen. Daher empfiehlt sich ein Blick auf beA-Alternativen. Die E...mehr

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ZAP 24/2019, Legal Tech – G... / b) Dokumentenerstellung

Die Erstellung von Dokumenten ist die Kerntätigkeit und das Ergebnis anwaltlicher Tätigkeit, mit der letztlich der Umsatz erzeugt wird. Jedwede Unterstützung dieses Arbeitsprozesses allein in der Herstellung des Dokuments bietet Effektivität in der Kanzlei. Standard in Anwaltssoftware ist es bereits heute, nicht jedes Mal alles neu schreiben zu müssen, sondern auf Vorlagen z...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 2. Organisation und Betrieb des beA

Die BRAK übernimmt damit in vorbildlicher Weise die Organisation, die technische Einrichtung und den Betrieb und wacht damit vor allem über die Zulassung der Anwälte und Anwältinnen zum beA. Sobald die anwaltliche Zulassung erloschen ist, hebt die BRAK die Zugangsberechtigung zum beA auf und löscht dieses (§ 31a Abs. 2 BRAO). Das hat – vereinfacht ausgedrückt – die Konsequen...mehr

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ZAP 7/2018, Anwaltsmagazin / 9 Kampf gegen Geldwäsche stockt

Nicht nur die Kommunikation der Rechtsanwälte wird zzt. von Softwareproblemen ausgebremst (s. beA), auch andere können ein Lied über EDV-Probleme anstimmen: In der neuen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU, vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 6/2017, S. 271) stauen sich seit einiger Zeit die Geldwäscheverdachtsmeldungen, weil die vorgesehene Bearbeitungssoftware...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / VIII. Vorkehrungen zur Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs

Die Anwaltskanzlei muss mindestens über einen PC mit einem Internetzugang verfügen, also auch eine aktuellen Browser installiert haben. Ein bestimmtes Betriebssystem wird nicht vorausgesetzt. Die Kommunikation mit den Gerichten wird über das beA abgewickelt, das von der BRAK bereitgestellt wird bzw. vom Hersteller der Anwaltssoftware in sein Kanzleiprogramm integriert werden...mehr

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ZAP 7/2022, beA Aktive Nutz... / 4. EDA-Datei signieren

Frage: Soll der Rechtsanwalt eine an das Mahngericht versendete EDA-Datei mit einer qualifizierten elektronischen Signatur signieren? Oder kann das die Datei möglicherweise verändern und ggf. unbrauchbar machen? Antwort: Ja, der der Rechtsanwalt muss die EDA-Datei signieren, wenn die Mitarbeitenden die Nachricht versenden. EDA ist die Abkürzung für "Elektronischer Datenaustau...mehr

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ZAP 11/2020, Digitale Kommu... / III. Home-Office und Datenschutz

Auch an uns Anwälten geht die Corona-Krise natürlich nicht spurlos vorbei. Der eine oder andere wird einen spürbaren Rückgang von Mandaten verzeichnen, andere wiederum bekommen mehr Arbeit, als sie bewältigen können. Das hängt insb. stark von den jeweiligen Rechtsgebieten ab. Aber in jedem Fall hat inzwischen wohl jede Anwältin und jeder Anwalt zumindest einmal über mobiles ...mehr

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ZAP 19/2021, Sichere Datenü... / III. Datenübermittlung an Dritte

Nicht selten werden die im Zuge der anwaltlichen Tätigkeit verarbeiteten (personenbezogenen) Daten auch an Dritte übermittelt oder diesen jedenfalls zugänglich gemacht. Dies ist nicht selten beim Einsatz von Dienstleistern der Fall, wie etwa im Rahmen eines Wartungsvertrags für die Büro-Drucker, bei der Beauftragung von IT-Dienstleistern oder bei der Nutzung eines Cloud-Spei...mehr

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ZAP 1/2022, Aktive Nutzungs... / b) Fehlerdokumentation

Zur Fehlerdokumentation rät das LAG Schleswig-Holstein (Urt. v. 8.4.2021 – 1 Sa 358/20, AnwBl 2021, 424) zu Screenshots. Im vorliegenden Fall hatte ein Prozessbevollmächtigter mehrfach vergeblich versucht, über seine Anwaltssoftware die Adresse des Gerichts zu ermitteln. Dazu führt das LAG aus: Zitat Objektive Angaben zu den Eingaben in das Programm fehlen. Ein Screenshot ist ...mehr

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ZAP 19/2021, Sichere Datenü... / 1. Auftragsverarbeitung

Als Auftragsverarbeiter wird eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle bezeichnet, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet (Art. 4 Nr. 8 DSGVO). Wenn also z.B. ein IT-Dienstleister als "verlängerter Arm" des Anwalts tätig wird und i.R.d. Fehlerbehebung an der Anwaltssoftware notwendigerweise auch Zugriff a...mehr

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ZAP 9/2022, Die digitale Ka... / VI. Datenübermittlungen

Werden personenbezogene Daten nicht nur "im eigenen Haus" verarbeitet, sondern auf Dritte übertragen (z.B. an den Steuerberater, an Behörden, an Gerichte oder an den IT-Dienstleister), müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden. Diese hängen maßgeblich davon ab, wie das Verhältnis Verantwortlicher – Dritter datenschutzrechtlich eingeordnet wird und wo der Dritte seine...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / VI. Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs

Ein erster sichtbarer Vorteil des elektronischen Rechtsverkehrs aus der Sicht der Anwaltschaft wird der schnelle und sichere Datenaustausch sein. Denn der Absender erhält bei diesem Weg der Kommunikation über das beA sofort eine Eingangsbestätigung des Gerichts und nicht nur – wie beim Fax – eine wenig beweiskräftige Sendebestätigung seines Faxgerätes. Über diese Eingangsbest...mehr

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ZAP 11/2020, Digitale Kommu... / IV. Virtuelle Besprechungen, Videokonferenzen & Co.

Während die Corona-Krise fast jeder Branche Umsatzeinbußen beschert, verzeichnen die Anbieter von digitalen Lösungen, wie z.B. Videokonferenz-Software o.Ä., Zuwächse in ungeahnten Höhen. Das ist natürlich wenig überraschend, weil ja spätestens seit Anfang 2020 fast jedes Unternehmen weltweit die gleichen Probleme zu bewältigen hat und alle Mitarbeiter in die Home-Office-Täti...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / I. Rund um das beA

Rz. 485 beA-Ordner digital oder analog anlegen mit wichtigen Dokumenten zum beA, wie z.B. Ausdruck des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten v. 10.10.2013;[152] der erfolgten und geplanten Änderungen in der BRAO (insbes. §§ 31, 31a–31c), der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer...mehr

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ZAP 16/2019, Virtuelle Kanz... / 1. Elektronische Handakte & elektronischer Rechtsverkehr

Im Zeitalter der Digitalisierung gehört die Rechtsanwaltschaft zu einem der letzten Berufsstände, die noch eine so antiquierte Technik wie Faxgeräte einsetzen. Wirft man allerdings einmal einen Blick auf die Pannen, die es bei der Einführung bzw. beim Betrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs, des allseits beliebten beA, gab und noch immer gibt, kann man diejeni...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / II. Passive beA-Nutzungspflicht des RA ab 1.1.2018

Rz. 14 Mit "passiver Nutzungspflicht" ist die Pflicht gemeint, das beA auf Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen zu überwachen, diese zur Kenntnis zu nehmen und gegen sich gelten zu lassen. Hat man als Anwalt eine passive Nutzungspflicht? Diese Frage lässt sich heute für den Zeitraum ab 1.1.2018 mit einem klaren Ja beantworten, möglicherweise aber schon für den Zeitpu...mehr

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ZAP 3/2024, beA-Report: Rec... / 1. Falsche Bezeichnung des Empfangsgerichts

(BGH, Beschl. v. 10.10.2023 – VIII ZB 60/22) • Zu den an einen Rechtsanwalt zu stellenden Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der Bezeichnung des Empfangsgerichts im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), wenn der Rechtsanwalt die Versendung eines fristgebundenen Schriftsatzes über das beA selbst ausführt. Ein Rechtsanwalt hat sicherzustellen, dass ein fristgebunde...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / VI. Das beA-Softwarezertifikat

Rz. 70 Bei diesem Mitarbeiterzertifikat handelt es sich um ein fortgeschrittenes Softwarezertifikat, das auf einem Speichermedium, wie einem USB-Stick, gespeichert oder auf dem Rechner direkt hinterlegt wird und in den Zertifikationsspeicher eines PCs oder Notebooks hinterlegt werden kann. Rz. 71 Zertifikate sind elektronische Bescheinigungen, mit denen die Signaturprüfschlüs...mehr

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ZAP 19/2021, Sichere Datenü... / 4. Vertragliche Grundlagen

Je nachdem, welche der drei genannten Konstellationen vorliegt, müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Vergleichsweise simpel gestaltet sich die Sachlage, in der zwei separat Verantwortliche aufeinandertreffen. Dabei handelt es sich oftmals um eher zufällige Konstellationen, wie im Beispiel mit dem Briefversand per Post. Bei einer solchen getrennten Verantwo...mehr