Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

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zfs 09/2017, Fahrverbot und Augenblicksversagen

Hinweis "In dem Verfahren gegen … geben wir namens und kraft Vollmacht des Betroffenen folgende Einlassung ab: Von der Verhängung eines Fahrverbots ist vorliegend abzusehen, da keine grobe Pflichtverletzung des Betroffenen vorliegt. Der Betroffene beruft sich insoweit auf ein Augenblicksversagen. Der Tatbestand des Augenblicksversagens ist aus folgenden Gründen anzunehmen: …...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / A. Bedeutung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung hat in den letzten Jahrzehnten einen nicht vorhergesehenen Aufschwung genommen. Hervorgegangen aus mittelalterlichen genossenschaftlichen Einrichtungen,[1] verfügten in Deutschland im Jahre 1998 ca. 17 Mio. Haushalte (= ca. 38 Mio. Personen) über eine Rechtsschutzversicherung, also etwas mehr als 45 %. Die deutschen Rechtsschutzversicherer ...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / VIII. Risikoausschluss wegen politischer Risiken

Rz. 35 § 2 Nr. 4g–i ABN/ABU enthält aus dem Feuerversicherungsrecht entnommene Risikoausschlüsse wegen weit gefasster politischer Risiken, die allerdings teilweise durch die Vereinbarungen der in den Klauseln TK 6236 und TK 6237 gedeckt werden können. Für den Ausschlusstatbestand des Krieges wird ein von dem völkerrechtlichen Begriff des Krieges abweichender Begriff zugrunde ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / Literaturtipps

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen", Abs. 1 c bzw. Nr. 2.4.3 ARB 2012

Rz. 409 Die Definition des Versicherungsfalls "in allen anderen Fällen", also für sämtliche Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2 a und k ARB, findet sich in § 4 Abs. 1 c ARB: Der Versicherungsfall ist der Zeitpunkt, in welchem der Versicherungsnehmer oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll....mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Sonstige politische Gefahren (Ziff. 2.4.1.2 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 1.1.2.2 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 61 Nach Ziff. 2.4.1.2 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.1.2.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 sind die Gefahren von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen ausgeschlossen. In der Praxis werden die danach ausgeschlossenen Gefahren aber über die DTV-Streik- und Aufruhrklausel regelmäßig wi...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / e) Teilklage

Rz. 457 § 15 Abs. 1 d aa ARB 75 und neuerdings wieder § 17 Abs. 1 c bb 4. Spiegelstrich ARB 2010 sehen vor, dass der Versicherungsnehmer, soweit seine Interessen nicht unbillig beeinträchtigt werden, vorab nur einen angemessenen Teil seiner Ansprüche einklagen und die etwa nötige gerichtliche Geltendmachung des Restanspruches bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Tei...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / D. Muster: Klageerwiderung Anwaltshaftung

Rz. 226 Die Zahl der Anwaltshaftungsprozesse nimmt kontinuierlich zu, und der Leser findet sich häufiger in der Rolle dessen, der in Anspruch genommen wird, als in der Rolle dessen, der im Auftrag eines Mandanten gegen einen Kollegen vorgehen soll. Demgemäß findet sich hier eine Anleitung für eine Klage gegen sich selbst, mag sie auch noch so unbegründet sein. Rz. 227 Zum fo...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Wirkung des Forderungsübergangs

Rz. 306 §§ 401 ff. BGB bewirken, dass die Forderungen so übergehen, wie sie beim Versicherungsnehmer gegenüber dem Schädiger bestanden haben, also mit allen Einwendungen, Sicherungsrechten und Fristen. Der Regressanspruch des Kaskoversicherers gegenüber dem Arbeitnehmer, der grob fahrlässig ein versichertes Fahrzeug beschädigt hat, muss somit vor dem Arbeitsgericht geltend g...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Forderungsübergang

Rz. 297 Steht dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten ein Schadenersatzanspruch zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit er den Kaskoschaden reguliert (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG). Hinweis Nach A.2.8 AKB ist der Regress des Kaskoversicherers gegen den berechtigten Fahrer allerdings nur bei mindestens grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls möglich. Trotz ...mehr

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FF 07/08/2017, Prof. Dr. Michael Coester zum 75. Geburtstag

Am 10.7.2017 feiert Michael Coester seinen 75. Geburtstag. Der in Hannover geborene Jubilar studierte nach Abitur und Wehrdienst an der Universität Freiburg, wo er nach den beiden Staatsexamina 1973 mit der Dissertation zum Thema "Vorrangprinzip des Tarifvertrags" zum Dr. jur. promovierte. Nach einjähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt war er Wissenschaftlicher Assistent an der...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.1 Erfüllung der Verbindlichkeiten

Rn 19 Verbindlichkeiten i. S. v. § 25 Abs. 2 sind zunächst die vom vorläufigen Insolvenzverwalter begründeten Ansprüche, die für den Fall der Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 Satz 1) darstellen würden.[43] Umfasst sind auch Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter die Gegenleistung in Anspruch genommen hat ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nettolohn

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttolohns, der nach Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controller-Kompetenzmodell,... / 3.8.2 Beschreibung prozessspezifischer Controller-Kompetenzen

Beispielhafte Kompetenz­beschreibung und -skalierung sowie Vorstellung des Know-how-Katalogs Der Hauptprozess "Personalcontrolling" ist an der Schnittstelle von Personal und Controlling angesiedelt und involviert nicht nur das zentrale Personalmanagement und das zentrale Controlling, sondern darüber hinaus die Führungskräfte des Unternehmens sowie auch (gegebenenfalls) die HR...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controller-Kompetenzmodell,... / B.2 Ebene 3 – Hauptprozesse

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FF 5/2017, Familienarbeit –... / 3. Zu Reichweite und Grenzen privatautonomer Selbstbindung

Die entscheidende Hürde für eine angemessene juristische Anerkennung der Familienarbeit ist freilich die Vertragsfreiheit, so wie sie der BGH versteht: Ehevertag ist Ehevertrag, pacta sunt servanda. Eine einzige Unterschrift, geleistet in einer emotional aufgeladenen Situation, zählt mehr als ein ganzes Eheleben voll Familienarbeit. Der juristische Laie wundert sich, dass si...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Abs. 2 und 3 sind mit Wirkung zum 28.6.1985 durch das Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz – AdAnpG) v. 24.6.1985 (BGBl. I S. 1144) neu gefasst worden. Durch Art. 1 Nr. 6, Art. 68 Abs. 10 des Gesetzes zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 97 i. d. F. des Art. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) und hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden § 1281 RVO, § 58 AVG und § 78 RKG ersetzt. Mit diesen Bestimmungen i. d. F. des Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeite...mehr

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AGS 3/2017, Anwendbarkeit d... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers hat teilweise Erfolg. Sie hatte Erfolg, soweit der Kläger mit der Berufung den Pauschal-Schadenersatz nach § 288 Abs. 5 BGB einmalig im Hinblick auf den Zahlungsverzug der Beklagten für Juni 2015 begehrt. Denn insoweit hat das ArbG zu Unrecht die Klage abgewiesen. Im Übrigen hatte die Berufung keinen Erfolg, da das ArbG insoweit zu Recht die Klage te...mehr

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AGS 3/2017, Anwendbarkeit d... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über Ansprüche auf Branchenzuschläge und Pauschal-Schadensersatz nach § 288 Abs. 5 BGB. Nachdem die Beklagte bis einschließlich Mai 2015 den vereinbarten Stundenlohn korrekt an den Kläger ausgezahlt hatte, zahlte sie für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses (Juni 2015) ohne Angabe von Gründen nur einen Stundenlohn von 8...mehr

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AGS 3/2017, Anwendbarkeit d... / Leitsatz

Die Neuregelung des § 288 Abs. 5 BGB findet auch auf arbeitsrechtliche Entgeltansprüche Anwendung. Eine Bereichsausnahme für das Arbeitsrecht ist nicht aufgrund der Wertung des § 12a ArbGG geboten. Es fehlt an einer für eine Analogie zu § 12a ArbGG erforderlichen planwidrigen Regelungslücke. Die systematische Einordnung des § 288 Abs. 5 S. 1 BGB im Zusammenhang mit den – unzwe...mehr

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AGS 3/2017, Streitwert für ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist die Beschwer gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG erreicht. Die Beschwerde ist auch in der Sache begründet. In ihrer bisherigen Rspr. hat die Beschwerdekammer die Klage auf Erteilung oder Berichtigung eines Schlusszeugnisses mit einer vollen (vgl. etwa LAG Düsseldorf 14.7.2011 – 2 Ta 354/11), die auf Erteilung oder Ber...mehr

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zfs 3/2017, Die juristische Aufarbeitung der Abgaskrise – oder: kein Ende in Sicht

"Was tun?", spricht Zeus. Diese aus Friedrich Schillers Gedicht "Die Teilung der Erde" entlehnte Redewendung verdeutlicht nur zu gut die Problematik der Abgaskrise, wobei ich bewusst nicht die Bezeichnung VW-Abgaskrise wähle, da bis heute nicht feststeht, ob nicht doch auch andere Hersteller betroffen sind. Größtenteils herrscht Ratlosigkeit ob des Vorgehens gegen den Verkäu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / bb) Begriffe

Tz. 178 Das Gesetz rekurriert an mehreren Stellen auf Verpflichtungen, die einer Versorgung von Mitarbeitern dienen. Es verwendet dabei verschiedene Begriffe: In § 253 Abs. 2 HGB spricht es von Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen. Dasselbe gilt für § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB (vgl. § 253; § 246 HGB). In § 266 Abs. 3 B I HGB spri...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / bb5) Betriebliche Altersversorgung mit Arbeitnehmerbeiträgen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG

Tz. 185 Der Arbeitnehmer leistet Eigenbeiträge an eine Pensionskasse, einen Pensionsfond oder eine Direktversicherung und der Arbeitgeber erklärt gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, auch für die Erfüllung der daraus resultierenden Ansprüche einzustehen. Hierbei handelt es sich eigentlich um eine private Altersvorsorge, die jedoch über den Arbeitgeber abgewickelt wird.[418]mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / f) Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

Tz. 198 Für den Arbeitnehmerbegriff kann auf das Arbeitsrecht zurückgegriffen werden. Auf die Wirksamkeit des Arbeitsverhältnisses, auf Inlandstätigkeit und auf Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.[305] Arbeitnehmer sind auch: Im Probeverhältnis Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte (nicht nur zeitanteilig, sondern voll), Kurzarbeiter und Aushilfskräfte.[306] Befristet Beschä...mehr

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zfs 2/2017, Beweislast des ... / 2 Aus den Gründen:

"Nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO darf das BG die Sache, soweit ihre weitere Verhandlung erforderlich ist, unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens zurückverweisen, soweit das Verfahren im ersten Rechtszug an einem wesentlichen Mangel leidet und aufgrund dieses Mangels eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist. Das ist hier der Fall." 1. Ein wesentlicher...mehr

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zfs 2/2017, Beweislast des ... / 3 Anmerkung:

Vgl. Diehl, Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers nach Unfall seines Arbeitnehmers im Straßenverkehr und Regress gegen Drittschädiger, zfs 2007, 543 ff. Behauptete HWS-Verletzungen eines Arbeitnehmers im Straßenverkehr führen bei Regressversuchen des Arbeitgebers häufig dazu, dass die Frage der Ursächlichkeit des Unfalls für die Verletzung streitig wird (vgl. Burmann/Jahnke, NZ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Bindung der Finanzverwaltung

Rz. 1 Die Finanzverwaltung entscheidet über den Steueranspruch grundsätzlich bei der Veranlagung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum. Dieser Entscheidung werden nur die Verhältnisse dieses Veranlagungszeitraums zugrunde gelegt, sie entfaltet Bindungswirkung auch nur für den zeitlichen Regelungsbereich[1], d. h. den entschiedenen Steuerfall und den jeweiligen Veranlagungs...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Angemessene Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten

Rz. 16 Gemeint sind nicht nur die besonderen Rechtsnormen, sondern auch tatsächliche Besonderheiten des Arbeitslebens.[22] Beispielsweise können diese Besonderheiten Klauseln ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB) zu Klauseln mit einer solchen machen.[23]mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Literaturtipps

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

(4) 1Dieser Abschnitt findet keine Anwendung bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen. 2Bei der Anwendung auf Arbeitsverträge sind die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen; § 305 Abs. 2 und 3 ist nicht anzuwenden. 3Tarifverträge, Betriebs- und Dienst...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / IV. Haftungsausschlüsse und -begrenzungen

Rz. 12 Ein Haftungsausschluss i.S.v. § 309 Nr. 7 BGB liegt vor, wenn der Anspruchsgrund ausgeschlossen und somit die Entstehung des Anspruchs verhindert wird.[22] Dagegen lässt eine Haftungsbegrenzung die Entstehung des Anspruchs dem Grunde nach unberührt und beschränkt lediglich den Umfang der Haftung.[23] § 309 Nr. 7 BGB verbietet jegliche Art von Haftungsausschlüssen oder...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / C. Textformklauseln nach neuem Recht

Rz. 11 Durch das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts vom 17.2.2016[4] ist die Schriftform durch die Textform nach § 126b BGB ersetzt worden. Strengere Form als die Textform ist daher nicht möglich (Ausnahme § 309 Nr. 13a). Formularmäßige Schriftformklauseln sind daher nach der Neuregelung nic...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Allgemeines

Rz. 14 Bei der Schuldrechtsmodernisierung wurde zur Regelung der Einzelarbeitsverträge § 310 Abs. 4 S. 2 BGB in das Gesetz eingefügt. Die Vorschrift gilt für alle Arbeitsverträge, die ab 1.1.2002 abgeschlossen worden sind.[20] Für früher abgeschlossene Arbeitsverträge gilt sie ab 1.1.2003;[21] dies entspricht Art. 170 EGBGB. Rz. 15 Danach sind bei der Inhaltskontrolle in Bezu...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Arbeitsverträge

Rz. 10 Keine Bedeutung hat das Klauselverbot des § 309 Nr. 6 BGB für Arbeitsverträge. Das BAG beurteilt Vertragsstrafeklauseln in Arbeitsverträgen wegen der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten (§ 310 Abs. 4 S. 2 BGB) nach § 307 BGB (vgl. hierzu Stichwort "Vertragsstrafen", Rdn 2301 ff.).[20]mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / B. Anwendungsbereich

Rz. 6 § 308 Nr. 4 BGB findet auf Verträge aller Art Anwendung. Er gilt im Gegensatz zu § 308 Nr. 3 BGB auch für Dauerschuldverhältnisse, da die Interessenlage insoweit derjenigen im Falle sonstiger Schuldverhältnisse entspricht.[6] Überdies kann gerade im Fall von langfristigen Vertragsverhältnissen wegen bei Vertragsschluss nur schwer abzusehenden Risikoveränderungen ein ge...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / B. Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 BGB gelten grundsätzlich für Verträge jeglicher Art.[1] Die Vorschrift ist auch auf Arbeitsverträge anwendbar, da der Arbeitnehmer als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB anzusehen ist.[2] Allerdings sind bei Arbeitsverträgen die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen (§ 310 Abs. 4 S. 2 BGB). Selbst bei Sportve...mehr

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AGS 12/2016, AGO gewinnt Sonderpreis

AnwaltsGebühren.Online (AGO), das jüngste Produkt des Deutschen Anwaltverlags aus dem Bereich des anwaltlichen Gebührenrechts, gewinnt den Sonderpreis für Medieninnovation 2016 der Deutschen Akademie für Medien in München. Entscheidendes Erfolgskriterium war die Kombination der Buchwelt mit der digitalen Welt. In engster Abstimmung mit den RVG-Experten Norbert Schneider und Th...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Zur weiteren Entwicklung des Lohnsteuerrechts

Rz. 7 Stand: EL 102 – ET: 04/2014 Das seit über 90 Jahren angewandte Steuerabzugsverfahren hat sich bewährt. Wenn auch die sich wandelnden wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Verhältnisse Anpassungen und Korrekturen notwendig gemacht haben, so ist doch das System im Kern unverändert geblieben. Seine Handhabung hat sich bei den ArbG, den ArbN und den Finanzbeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2016, Kein Vergleich... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist statthaft, § 68 Abs. 1 GKG, denn sie richtet sich gegen einen Beschluss, durch den der Wert für die Gerichtsgebühren und damit auch für die Gebühren des Rechtsanwalts gem. der §§ 63 Abs. 2 GKG, 32 Abs. 1 RVG festgesetzt worden ist. Die Streitwertfestsetzung hat auch dann nach den vorstehenden Vorschriften und nicht nach § 33 RVG zu erfol...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 5.2.4 Übertragung von Zeitguthaben auf den Folgezeitraum

Noch nicht geäußert hat sich die Rechtsprechung zu der Frage, ob in gewissem Umfang nicht abgerufene Arbeitszeit auf den Folgezeitraum übertragen werden kann. § 12 TzBfG verbietet zwar, die Arbeitszeitdauer variabel zu gestalten. Dies bedeutet aber nicht, dass eine Übertragung von Arbeitszeitguthaben in geringem Umfang grundsätzlich unzulässig ist.[1] Wird im Arbeitsvertrag au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 5.4.4 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Auch bei vereinbarter variabler Arbeitszeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Soweit die Krankheit in Zeiten hineinreicht, für die noch kein Abruf besteht, ergeben sich auf den ersten Blick Schwierigkeiten. Tatsächlich naheliegend ist es, dass der Arbeitgeber, wenn ihm die Krankheit der flexiblen Teilzeitkraft bekannt ist, diese nicht zur Arbeit auffo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 5.2.1 Festlegung des Arbeitszeitvolumens

Nach § 12 Abs. 1 TzBfG ist im Arbeitsvertrag eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festzulegen. Wird kein Arbeitszeitkontingent vereinbart, ist deshalb der Arbeitsvertrag nicht unwirksam. Vielmehr fingiert das Gesetz in diesem Fall eine wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden. Häufig kommt die Rechtsprechung jedoch über eine Auslegung des Arbeitsver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 5.3.3 Mindestdauer des Einsatzes

§ 12 Abs. 1 Satz 4 TzBfG sieht im Interesse des Arbeitnehmers einen Mindesteinsatz von 3 Stunden beim einzelnen Abruf vor. Wird für eine kürzere Zeit abgerufen, so sind unter Anrechnung auf das Deputat gleichwohl 3 Stunden zu vergüten. Etwas anderes kann gelten, wenn vorab im Arbeitsvertrag oder ausdrücklich für den Einzelfall eine kürzere Einsatzdauer vereinbart wurde.[1] Eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 5.2.5 Nichtverbrauchtes Kontingent

Nach dem Arbeitsvertrag schuldet der Arbeitnehmer das vereinbarte Arbeitsdeputat im vorgesehenen Abrechnungszeitraum. Der Arbeitgeber dagegen muss dem Arbeitnehmer die Möglichkeit bieten, die Arbeitsleistung im vereinbarten Umfang unter Beachtung der Abruffrist von 4 Tagen zu erbringen. Es ist allein seine Sache, die Arbeitsleistung so zu verteilen, dass zum einen die Abruffr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 5.3.2 Fehlerhafter, unzureichender Abruf

Ein Abruf zur Arbeitsleistung, der die gesetzliche Abruffrist von 4 Tagen nicht einhält, ist unverbindlich (§ 12 Abs. 2 TzBfG i. V. m. § 134 BGB).[1] Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, die Arbeit zum geforderten Zeitpunkt anzutreten. Damit vermindert sich jedoch auch nicht der Umfang des noch verbleibenden Arbeitsdeputats. Freiwillig kann der Arbeitnehmer die Arbeit jed...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 4.5 Persönliche Verhinderung, Arbeitsbefreiung des Beschäftigten

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei persönlicher Verhinderung nach § 616 Abs. 1 BGB – im Geltungsbereich der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes konkretisiert durch § 29 TVöD – steht jedem Arbeitnehmer unabhängig von der Dauer seiner Arbeitszeit grundsätzlich zu. § 616 Abs. 1 BGB ist ein Unterfall der subjektiven Unmöglichkeit der Arbeitsleistung. Dem Arbeitnehmer dar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 6.1.3 Job-Pairing

Als Job-Pairing wird bezeichnet die Arbeitsplatzteilung im Rahmen eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses. Mehrere Arbeitnehmer nehmen an einem Job-Pairing teil, um anspruchsvolle, zusammenhängende Aufgaben zu erledigen.[1] Nur wenn vom Inhalt der Tätigkeit her ein hoher Grad an Zusammenarbeit zwischen den Arbeitnehmern erforderlich ist, wird man von der Notwendigkeit einer ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Teilzeit / 7.2 Grundformen, Abgrenzung

Jahresarbeitszeit ist in verschiedenen Formen denkbar. Im Arbeitsvertrag kann ein Jahresstundenkonto festgelegt werden, das flexibel – auf Abruf des Arbeitgebers – abzuleisten ist. Diesbezüglich handelt es sich um eine Form der flexiblen Arbeitszeit, die unter Teilzeitarbeit mit flexibler Arbeitszeit abgehandelt ist. Kehren die arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeits- bzw. Fre...mehr