Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 3.1 Sonn- und Feiertagsarbeit

Nach § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Das Beschäftigungsverbot bezieht sich dabei auch auf Mehrarbeit, Überstunden, Bereitschaftsdienste, Inanspruchnahme von Rufbereitschaften, Ausbildungs- und Reisezeiten. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn diese Zeiten arbeitszeitschutzre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung: Nicht-... / 4.2 Agile Coach

Der „Agile Coach“ unterstützt Organisationen in der erfolgreichen Anwendung agiler Arbeitsweisen. Auf der einen Seite ist er Experte für agiles Arbeiten, auf der anderen Seite befähigt der agile Coach Teams und Organisationen in der erfolgreichen Umsetzung dieser neuen Arbeitspraktiken. Neben einer großen Expertise mit Blick auf die Methodenkompetenz des agilen Arbeitens bra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 2.3.2 Beschäftigtengruppen

§ 5 BPersVG bildet die Grundlage für das im Personalvertretungsrecht geltende Gruppenprinzip. Die Beschäftigten untergliedern sich danach in 2 Gruppen: die Gruppe der Beamten und die Gruppe der Arbeitnehmer (§ 5 BPersVG). Jeweils zu der Gruppe der Beamten oder Arbeitnehmer gehören auch die zu ihrer Ausbildung beschäftigten Personen. Eine weitergehende Unterscheidung zwischen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung: Nicht-... / 5 Konsequenzen für die Organisationseinheit Personalentwicklung

Die oben beschrieben Szenarien und Spannungsfelder zwischen entwicklungsverantwortlichen Führungskräften und neuen Rollen können in Ihrem Unternehmen genauso (oder so ähnlich) auftreten, ggf. aber auch (noch) sehr klassisch sein. Die Entwicklung, dass die operative Personalentwicklung nicht von der Organisationseinheit übernommen wird, ist beiden gemein. Darum – egal, wer in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalentwicklung: Nicht-... / 3 Veränderungen der Organisationsstrukturen

Die sogenannte VUKA-Welt, also die geteilte Erkenntnis, dass man sich auf einem Markt bewegt, der zunehmend als volatil, unsicher, komplex und mit in sich widersprüchlichen (Ambiguität) Anforderungen erkannt wird, hat die Notwendigkeit der Agilität mit sich gebracht. Auch wenn es in der Literatur noch sehr unterschiedliche Definitionen zum Thema „Agilität“ gibt, dürfte sich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 12.5.2 Besonderer Kündigungsschutz

Personalratsmitglieder im Arbeitsverhältnis[1] genießen einen weitgehenden Kündigungsschutz: Ihre ordentliche Kündigung ist unzulässig. Eine außerordentliche Kündigung ist – sofern der hierfür erforderliche wichtige Grund überhaupt vorliegt – zulässig, wenn die zuständige Personalvertretung zustimmt oder das Verwaltungsgericht die nicht erteilte Zustimmung ersetzt. Das Verbot d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Postulant / 1.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Postulanten gelten als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und werden als Personen definiert, die als nicht satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften oder ähnlicher religiöser Gemeinschaften für den Dienst in einer solchen Genossenschaft oder ähnlichen religiösen Gemeinschaft außerschulisch ausgebildet werden.[1] Sie werden Aus...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 2.3 Persönlicher Geltungsbereich

Das BPersVG gilt für alle in den Dienststellen des öffentlichen Dienstes Beschäftigten. Dabei unterteilt das Gesetz die Beschäftigten in die Untergruppen der Beamten und Arbeitnehmer. Hierzu zählen auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Auf Richter findet das BPersVG nur in Ausnahmefällen Anwendung (vgl. näher § 4 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG). Nur Beschäftigte der Diensts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1.1.2.1 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 10 Einen Anspruch auf Krankengeld haben gem. § 44 Abs. 1 SGB V Versicherte, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Für die in § 44 Abs. 2 SGB V näher bezeichneten Personengruppen besteht ein Anspruch auf Krankengeld hingegen nicht: Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Novize / 1.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Novizen gelten als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte .i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V und werden als Personen definiert, die als nicht satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften oder ähnlicher religiöser Gemeinschaften für den Dienst in einer solchen Genossenschaft oder ähnlichen religiösen Gemeinschaft außerschulisch ausgebildet werden.[1] Sie werden Auszub...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.2 Bestehen eines "Arbeitsverhältnisses"

Nach § 34 Abs. 3 TVöD wird die bei demselben Arbeitgeber "in einem Arbeitsverhältnis" zurückgelegte Zeit als Beschäftigungszeit berücksichtigt. Ein Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn "eine Einzelperson (Arbeitnehmer) einem anderen (Arbeitgeber) gegenüber verpflichtet ist, in persönlicher Abhängigkeit Dienste zu leisten".[1] Der Mitarbeiter muss als "Arbeitnehmer", d. h. als An...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Grundlagen der Pflegschaftsvergütung

Rz. 165 Für die Bestimmung der Höhe der Pflegschaftsvergütung kommt es auf mehrere Differenzierungen an: Rz. 166 Mittelloser Nachlass:mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Interessenabwägung

Rz. 341 Der Antrag auf Stundung des Pflichtteilsanspruchs ist nur dann begründet, wenn die nicht unverzügliche Erfüllung dem Pflichtteilsberechtigten – nach Abwägung der Interessen der Beteiligten – zugemutet werden kann, § 2331a Abs. 1 S. 2 BGB. Diese Voraussetzung für die Stundung[951] steht dem Erfordernis der unbilligen Härte für den Erben gleichwertig gegenüber. Bei Abw...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.4 Ausgenommene Zeiten: Sonderurlaub

Zeiten eines Sonderurlaubs nach § 28 TVöD – der aus wichtigem Grund unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung gewährt werden kann – bleiben bei der Berechnung der Beschäftigungszeit grundsätzlich unberücksichtigt (§ 34 Abs. 3 Satz 2 TVöD). Sonderurlaub aus persönlichen Gründen der Beschäftigten wird auf die Beschäftigungszeit nicht angerechnet. Praxis-Beispiel Eine Beschäftig...mehr

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Anhang 6 / I. Auszug auf der Fachanwaltsordnung (FAO)

Zunächst sollen die wichtigsten Vorschriften der Fachanwaltsordnung aufgezeigt werden: Erster Teil Fachanwaltschaft Zweiter Abschnitt: Voraussetzungen für die Verleihung § 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen (1) Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 9. Sonstige Steuerbefreiungen

Rz. 292 Steuerfrei sind im Übrigen auch die Zuwendung des Dreißigsten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG), Zuwendungen unter Lebenden, die dem angemessenen Unterhalt oder der Ausbildung des Bedachten dienen (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG) sowie der Verzicht auf einen infolge des Todes des Erblassers entstandenen (aber noch nicht geltend gemachten) Pflichtteilsanspruch (§ 13 Abs. 1 Nr. 11...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Ausbildungsanspruch der Stiefkinder

Rz. 24 Häufig übersehen wird auch der sog. Ausbildungsanspruch der Stiefkinder des überlebenden Ehegatten nach § 1371 Abs. 4 BGB, der jedoch nur bei der erbrechtlichen Lösung besteht. Danach haben die erbberechtigten Abkömmlinge, die nicht aus der durch Tod aufgelösten Ehe stammen, einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Ausbildung. Die Haftungsgrenze ist dabei das (zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.2.3 Ausschlussfrist (§ 21 BAT)

Der Angestellte hat die anrechnungsfähigen Beschäftigungs- und Dienstzeiten innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Aufforderung durch den Arbeitgeber nachzuweisen (§ 21 Satz 1 BAT). Die Frist beginnt nicht bereits mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern erst mit der ausdrücklichen Aufforderung des Arbeitgebers, anrechnungsfähige Vorzeiten nachzuweisen. Die A...mehr

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zfs 12/2023, Haftungsfallen... / II. Personenschaden

Die Bearbeitung von Personenschäden, insbesondere mittelschweren und schweren Personenschäden, ist deutlich haftungsträchtiger als die Bearbeitung von Sachschäden. Der Rechtsanwalt agiert hier regelmäßig nicht nur in dem ihm bekannten Bereich des Haftungsrechts, sondern er bewegt sich regelmäßig auch in Bereichen des Sozialrechtes und des Versicherungsrechts. Hinzu kommt, da...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / a) Problematik: Kollision zwischen Erbrecht und Handelsrecht

Rz. 135 Der Erblasser kann die Erben des Einzelunternehmens mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung beschweren. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Erben des Unternehmers aufgrund ihres Alters oder ihrer Ausbildung noch nicht in der Lage sind, das einzelkaufmännische Unternehmen selbstständig zu führen. Rz. 136 Der Testamentsvollstrecker kann kraft seines Amte...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Kirchliche Zwecke (§ 54 AO)

Rz. 123 Gemäß § 54 AO verfolgt eine Körperschaft kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern.[206] Regelbeispiele für kirchliche Zwecke sind insbesondere die Errichtung, Ausschmückung und Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern, die Erteilung...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / I. Rückabwicklungsvorbehalte in Schenkungsverträgen

Rz. 93 Gerade im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge dienen Schenkungen dazu, Vermögensmassen möglichst schon Jahre vor dem Tod des künftigen Übergebers auf seine Nachfolger zu übertragen. Dies bringt es für den Schenker jedoch häufig mit sich, dass er jeden Einfluss auf das Geschenk verliert und keine Möglichkeit mehr hat, auf unvorhergesehene zukünftige Ereignisse zu rea...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.5.3 Die tariflichen Regelungen im MTArb-O

§ 6 MTArb-O (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.4.1 Die Tarifregelungen des MTArb

§ 6 MTArb (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres berüc...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.5.2 Die tariflichen Regelungen im BMT-G-O

§ 6 BMT-G-O (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / (3) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 185 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel[154] bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[155] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grundsätzlich in beliebiger Weise einschränken.[156] Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Berücksichtigun... / 1 Gründe:

I. [1] Das Familiengericht hat im vorliegenden Scheidungsverfahren in dem gesonderten Beschl. v. 8.3.2023 den Wert der Ehescheidung auf 14.100 EUR und den Wert für den Versorgungsausgleich für sieben Anrechte auf 9.870 EUR festgesetzt. Dem Wert der Ehescheidung hat es gemäß § 43 FamKG das in drei Monaten gemeinsam erzielte Einkommen der Ehegatten zugrunde gelegt. Die Berücks...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 3.3 Kündigungsfristen, sog. Unkündbarkeit

Mit zunehmender Beschäftigungszeit verlängern sich die Kündigungsfristen für die ordentliche Kündigung (§ 34 Abs. 1 TVöD). Die Kündigungsfrist beträgt bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag bis zum Ende des 6. Monats 2 Wochen zum Monatsschluss. Danach beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeitmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Immobilienbewertung / A. Einleitung

Rz. 1 Grundbesitz macht oft einen erheblichen Anteil am Nachlass aus, so dass in der erbrechtlichen Beratungspraxis regelmäßig Fragen auch zu dessen betragsmäßigem Wert aufkommen. Wenngleich dringend anzuraten ist, mit der eigentlichen Wertermittlung einen Sachverständigen mit einschlägiger Expertise im räumlichen und sachlichen Immobilienteilmarkt zu betrauen, so ist bei ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / 1. Allgemeines

Rz. 217 Die Testierfreiheit wird eingeschränkt, wenn das landwirtschaftliche Sondererbrecht (Anerbenrecht) zur Anwendung kommt. Das Anerbenrecht stellt eine Sonderregelung der Erbfolge für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dar, das darauf ausgerichtet ist, die Zerschlagung von landwirtschaftlichen Höfen durch den Erbfall zu vermeiden. Immer dann, wenn sich landwirtscha...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.3 Kraft Gesetzes anzurechnende Zeiten

Kraft Gesetzes müssen bestimmte Zeiten als Beschäftigungszeit anerkannt werden. Insbesondere ist die Zeit des Grundwehrdienstes und der Wehrübungen nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz die Zeit einer Fachausbildung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) als Beschäftigungszeit anzurechnen, wenn der entlassene Soldat im Anschluss an den Grundwehrdienst/die Fachausbildung mindesten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3 Art und Umfang der Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 401 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zu berücksichtigen ist hierbei vor allem die Ausbildung und die Berufserfahrung des GF. Bei einem Ges-GF mit akademischer Vorbildung, der zudem über eine längere Berufserfahrung verfügt, ist tendenziell ein höheres Geschäftsführergehalt möglich, als dies bei einem nicht studierten Berufsanfänger der Fall ist. Dieses Merkmal hat die Beurteilu...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Anspruchsvoraussetzungen, Schonvermögen

Rz. 22 Anspruchsberechtigt ist der gesamte "Haushalt", sofern zumindest ein Haushaltsmitglied dem Grunde nach Anspruch auf Wohngeld hat, § 3 Abs. 4 WoGG. Haushalt ist die Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft aus der berechtigten Person, deren nicht getrenntlebendem Ehegatten, dem eheähnlichem Partner, Verwandten in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum 3. Grad, Pflegeki...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / II. SGB II

Rz. 34 Die Regressmöglichkeiten des SGB II ähneln der Sozialhilfe, jedoch unter stärkerer Schonung der Heranziehung Unterhaltspflichtiger, allerdings ist ein Zugriff auf den Nachlass des Leistungsempfängers, siehe Rdn 30 ff., nicht möglich (Abschaffung des früheren § 35 SGB II ab 1.8.2016, anders in der Sozialhilfe: § 102 SGB XII, Rdn 30):mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.2.3 Zeiten in der ehemaligen DDR

Die Übergangsregelung des § 72 A II regelt die Anrechnung von vor dem 3.10.1990 im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten auf die Dienstzeit, soweit diese nicht bereits als Beschäftigungszeit gemäß § 20 Abs. 1 BAT zur Dienstzeit gehören. erfasst werden die Fälle, die nur deshalb nicht als Beschäftigungszeit angerechnet werden, weil der Arbeitnehmer den Arbeitgeber gewechselt ...mehr

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Beschäftigungszeit / 4.2 Besitzstand bei der Beschäftigungszeit

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TVÜ werden (nur) für die Dauer des über den 30.9.2005 hinaus fortbestehenden Arbeitsverhältnisses die vor dem 1.10.2005 nach Maßgabe der jeweiligen tarifrechtlichen Vorschriften anerkannten Beschäftigungszeiten als Beschäftigungszeit i. S. d. § 34 Abs. 3 TVöD berücksichtigt. Für übergeleitete Beschäftigte bleibt die am 30.9.2005 ermittelte Beschäftigu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Mitarbeiterzahl

Rz. 509 Die Lohnsumme spielt nur dann eine Rolle, wenn der Betrieb im Besteuerungszeitpunkt mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähigen Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG stehen.[784] Soweit die Ausgangslohnsumme 0 EUR beträgt, ist die Lohnsumme von ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.2.2.1 Nach § 20 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Neben den kraft Gesetzes anzurechnenden Zeiten umfasst die Dienstzeit nach § 20 BAT die Beschäftigungszeit (Zeiten bei demselben Arbeitgeber) Zeiten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres (die Altersgrenze ist wegen unzulässiger Altersdiskriminierung nicht mehr maßgeblich) beruflich im Beamten- oder Arbeitsverhältnis bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes verbra...mehr

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Anhang

1. Klausur: Pflichtteilsrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E ist am 3.5.2022 verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit seiner Ehefrau F, mit der er im Güterstand der Gütertrennung lebte. Im Rahmen des Ehevertrages hatte F auch auf ihr Pflichtteilsrecht am dereinstigen Nachlass des E verzichtet. In erst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 65 Die Testamentsvollstreckung[64] gehört in vielen Fällen zu den zentralen Bestandteilen des Unternehmertestaments.[65] Der Erblasser kann über die Anordnung der Testamentsvollstreckung auch über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Vermögen nehmen. Rz. 66 Mit der Testamentsvollstreckung lassen sich vor allem folgende Ziele erreichen:mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / aa) Ausschluss durch Anordnung des Erblassers, § 2044 BGB

Rz. 216 Die Möglichkeit eines Erben gem. § 2042 BGB jederzeit die Auseinandersetzung verlangen zu können, ist häufig vom Erblasser unerwünscht. Grundsätzlich ist die Erbengemeinschaft zwar auf Auseinandersetzung gerichtet. Durch § 2044 BGB wird dem Erblasser jedoch die Möglichkeit gegeben, hier gestaltend einzugreifen. Das bloße Teilungsverbot nach § 2044 BGB ist eine Teilun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Schonvermögen im SGB XII

Rz. 10 Zu berücksichtigen ist, dass andere Gesetze auf die Regelungen des SGB XII hinsichtlich des Vermögensbegriffs und zum Teil auch der Vermögensschontatbestände verweisen, z.B.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / b) Auseinandersetzung länger als ein Jahr ausgeschlossen

Rz. 128 Der Ausschluss der Auseinandersetzung kann gem. §§ 2042 Abs. 2; 2045 BGB für einen längeren Zeitraum als ein Jahr ausgeschlossen werden oder sein. Für diesen Fall gewährt § 2038 Abs. 2 S. 3 BGB jedem Miterben das Recht, "am Schluss jeden Jahres die Teilung der Reinerträge zu verlangen". Die Jahresfrist ist seit dem Erbfall zu berechnen, Rechtsgedanke aus § 188 Abs. 2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.2.1.3 Zeiten in der ehemaligen DDR

Die Tatbestandsvoraussetzungen bezüglich der Anrechnung der Beschäftigungszeit im Einzelnen: Die Anrechnung der Zeit ab dem 3.10.1990 als Beschäftigungszeit bestimmt sich grundsätzlich nach der Regelung des § 19 Abs. 2 BAT. Die Anrechnung von Beschäftigungszeiten in der DDR vor dem 3.10.1990 richtet sich nach der Regelung des § 72 Abschnitt A I BAT. Überführung der Einrichtung...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 1 Allgemein

Rz. 726 [Abzugsvoraussetzungen → Zeilen 4–12] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand (Hauptwohnung) außerhalb des Beschäftigun...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 560 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Tip... / 1 Steuerlicher Abzug von Unterhaltsleistungen

Rz. 605 Unterhalt für bedürftige Personen und Kosten für deren Ausbildung sind entweder (abzugsfähige) Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen oder sind nicht abzugsfähig. Die Beurteilung hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Unterhaltszahlende zur unterstützten Person steht. Folgende Fallkonstellationen sind möglich: Die Zah...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.5 Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs

Rz. 587 [Freibetrag für auswärtige Unterbringung eines volljährigen Kindes → Zeilen 51–54] Aufwendungen der Eltern für die Berufsausbildung eines Kindes können auf Antrag durch einen "Ausbildungsfreibetrag" (Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindlichen, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes) als außergewöhnliche Belastungen (...mehr

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Anlage Kind 2023 – Leitfaden / 3 Kindschaftsverhältnis und Alter (Seite 1)

Rz. 106 [Persönliche Angaben → Zeilen 4–9] Für jedes Kind ist eine eigene Anlage Kind auszufüllen, unabhängig davon, ob das Kind bereits als Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) beim LSt-Abzug berücksichtigt wurde. Die Angaben zum Kind (Identifikationsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt) sind für jedes Kind, das berücksichtigt ...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.2 Steuerfreibeträge für ein Kind

Rz. 577 [Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung → Zeilen 10–15, 38–43] Jedem Elternteil steht für jedes Kind ab 2023 ein Kinderfreibetrag von jährlich 3.012 EUR zu (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG; verdoppelt 6.024 EUR). Der "einfache" Freibetrag gilt für nicht verheiratete, getrennt lebende oder geschiedene Eltern und für verheiratete Eltern, die Ein...mehr