Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildungsförderung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 6.2 Mindestdauer der Auslandsausbildungsaufenthalte

Auslandsausbildungsaufenthalte müssen eine Mindestdauer von 6 Monaten oder einem Semester bzw. 12 Wochen (Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation) aufweisen. Stets erforderlich sind ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.4 Pflegeversicherungszuschlag

Darüber hinaus wird an Studenten noch ein Zuschlag für die Pflegeversicherung gezahlt, der derzeit monatlich 35 EUR beträgt, für über 30-jährige Studenten 38 EUR (nachweisabhängig). Ab 2019 können auch privatversicherte über 30-jährige Studierende den höheren nachweisabhängigen Zuschlag erhalten.mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.7 Flexibilitätssemester

Ab WS 2024/25 können Studierende insgesamt 1x während des Studiums auf Antrag, aber ohne weitere Begründung, Förderung nach BAföG für ein Semester über die normale Förderdauer hinaus erhalten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 5.5 Fachrichtungswechsel

Bei einem Fachrichtungswechsel wird nur gefördert, wenn dafür ein wichtiger Grund besteht. Darunter fallen z. B. mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung oder ein schwerwiegender und grundsätzlicher Neigungswandel. Die Ausbildung muss unverzüglich gewechselt oder abgebrochen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.3 Krankenversicherungszuschlag

Wenn der Student nicht mehr über seine Eltern krankenversichert ist[1] (i. d. R. ab dem 25. Lebensjahr), sondern eine eigenständige Krankenversicherung hat, erhöht sich der Bedarf um max. 102 EUR monatlich, für über 30-jährige Studenten auf max. 167 EUR. Deren höhere Kosten müssen nachgewiesen werden. Auch privatversicherte über 30-jährige Studierende können den höheren nach...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 5.2 Schüler an Abendgymnasien

Der Besuch eines Abendgymnasiums wird gefördert, sobald die Verpflichtung zur Ausbildung der Berufstätigkeit nicht mehr besteht, regelmäßig während der letzten 3 Schulhalbjahre.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 5.3 Studierende an höheren Fachschulen/Akademien/Hochschulen

Hier richtet sich die Förderung nach der gewählten Fachrichtung. Dabei gilt z. B. bei Universitäts- und vergleichbaren Studiengängen – mit Ausnahme von Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengängen – eine Förderungshöchstdauer von 9 Semestern einschließlich Prüfungs- und praktischen Studienzeiten. Bei Lehramtsstudiengängen für die Primärstufe und Sekundarstufe I beträgt die F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / Zusammenfassung

Begriff Die Ausbildungsförderung ist eine staatliche Unterstützung. Sie kommt für Schüler, Studenten und Auszubildende in Betracht, wenn ihnen die notwendigen Mittel nicht von anderer Seite zur Verfügung stehen, um den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu bestreiten. Mit der Ausbildungsförderung wird sichergestellt, dass auch junge Menschen aus sozial schwachen Familien ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 1 Förderungsfähige Ausbildung

BAföG wird grundsätzlich nur für den Besuch einer weiterführenden Bildungsstätte gewährt. Betriebliche und überbetriebliche Ausbildungen (Ausbildungen im dualen System) werden nicht gefördert. Auch bei dem Besuch von Berufsschulen werden keine Leistungen gezahlt. Im Einzelnen wird die Ausbildungsförderung für den Besuch von weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen ab Klasse...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 2.3 Alter

Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung nur dann geleistet, wenn der Auszubildende das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.[1] Ausnahmen von diesem Höchstalter sind nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BAföG nur für den Fall vorgesehen, dass der Auszubildende einen der dort genannten Ausnahmetatbestände erfüllt, wenn er eine Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.6 Studienstarthilfe

Auszubildenden, die sich erstmalig an Hochschulen sowie Akademien, die Abschlüsse verleihen, die nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind oder an einer nichtstaatlichen Hochschule oder Akademie immatrikulieren und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird auf Antrag eine Studienstarthilfe i. H. v. 1.000 EUR gezahlt. Weitere Voraussetzung dafür ist, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 4.3 Anrechnung des Vermögens

Bei der Berechnung der Ausbildungsförderung ist das Vermögen des Auszubildenden im Zeitpunkt der Antragstellung anzurechnen. Dabei gelten folgende Freigrenzen fürmehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.5 Kinderbetreuungszuschlag

Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um monatlich 160 EUR für jedes Kind. Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. Sind beide Elternteile nach diesem Gesetz dem Grunde nach förderungsfähig und leben in einem gemeinsamen Haushalt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 6.3 Auslandspraktikum

Auslandspraktika können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule durchgeführt werden und die besonderen Förderungsvoraussetzungen für Auslandspraktika erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Praktikum für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 6.4 Zuschläge zum Bedarf

Bei einem Ausbildungsaufenthalt im Ausland werden zusätzlich zu den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende folgende Zuschläge zum Bedarf geleistet: für nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 4.600 EUR für max. 1 Jahr, für Reisekosten: bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt je Fahrt 250 EUR, bei Studierenden außerhalb Eu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 6.1 Voraussetzungen

Für eine Ausbildung im Ausland wird die Förderung beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen gewährt: Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden. Auslandsausbildungsaufenthalte im Rahmen einer g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.1 Grundbedarf

Der Grundbedarf soll die Lebenshaltungskosten decken. Im Grundbedarf sind alle Kosten der Lebensführung außer Wohnungskosten berücksichtigt. Die aus der Tabelle ersichtlichen Bedarfssätze sind seit 1.8.2024 zu berücksichtigen. Mit dem 29. BAföG-ÄndG steigen die Bedarfssätze um insgesamt 6 %. Die höheren Beträge gelten nur für neue Bewilligungszeiträume ab August oder Septemb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 10 Sonderregelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Um BAföG-Empfängern schnell und unbürokratisch zu helfen, sind (teilweise rückwirkend) ab 1.3.2020 zahlreiche Sonderregelungen geschaffen worden, die alle Einzelbereiche der Ausbildungsförderung bis hin zur Phase der Darlehensrückzahlung betreffen. Insbesondere sollen Studierende, Schülerinnen und Schüler, die auf BAföG-Leistungen angewiesen sind, keine finanziellen Nachteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 2.1 Staatsangehörigkeit

Neben deutschen Staatsbürgern sind vom Grundsatz auch Ausländer förderungsfähig, die ein Bleiberecht in Deutschland haben und gesellschaftlich integriert sind. Dies sind z. B. Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 2.2 Eignung

Der Leistungsbezieher ist dann geeignet, wenn Leistungen erbracht werden, die erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich erreicht wird. Dieses ist anzunehmen, solange die Ausbildungsstätte besucht wird und Praktika absolviert werden. Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen müssen bis zum 5. Fachsemester Leistungsnachweise v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 9 Schuldenerlass

Ein Teil der Schulden wird erlassen bei herausragenden Studienleistungen, für Schnellstudierende, bei vorzeitiger Tilgung des Darlehens, Opfern politischer Verfolgung in der DDR.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 2 Persönliche Voraussetzungen

2.1 Staatsangehörigkeit Neben deutschen Staatsbürgern sind vom Grundsatz auch Ausländer förderungsfähig, die ein Bleiberecht in Deutschland haben und gesellschaftlich integriert sind. Dies sind z. B. Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. 2.2 Eignung Der Leistungsbezieher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / Sozialversicherung

1 Förderungsfähige Ausbildung BAföG wird grundsätzlich nur für den Besuch einer weiterführenden Bildungsstätte gewährt. Betriebliche und überbetriebliche Ausbildungen (Ausbildungen im dualen System) werden nicht gefördert. Auch bei dem Besuch von Berufsschulen werden keine Leistungen gezahlt. Im Einzelnen wird die Ausbildungsförderung für den Besuch von weiterführenden, allgeme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 4 Bedarfssätze nach dem BAföG

Die durch das 29. BAfög-ÄndG erhöhten Bedarfssätze gelten nur für neue Bewilligungszeiträume ab August oder September 2024, ansonsten erst ab Oktober 2024.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 4.1 Anrechnung des Eltern- bzw. Ehegatten-/Lebenspartnereinkommens

Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Leistungen ist in den meisten Fällen das Einkommen der Eltern des Antragstellers. Nach dem Gesetz ist das Einkommen des Auszubildenden, seines Ehegatten bzw. Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen. Wenn also das Einkommen eines verheirateten Auszubildenden und das seines Ehegatten bzw. Lebenspartners zur De...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 4.4 Elternunabhängige Förderung

Geregelt ist die elternunabhängige Förderung in § 11 Abs. 2a und 3 BAföG. Es gibt hier keine Sonder-, Härtefall- oder Ermessensvorschriften, sondern nur streng begrenzte Fälle. Das Elterneinkommen wird nicht angerechnet bei Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs; bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 30. Lebensjahres (Voraussetzung dafür ist aber, dass das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 4.2 Einkommen nach dem BAföG

Der Einkommensbegriff des BAföG lehnt sich sehr eng an den steuerrechtlichen Einkommensbegriff an. Bis auf 8 relativ seltene Einkommensarten ist er mit der "Summe der positiven Einkünfte" i. S. v. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 EStG gleichzusetzen. Bei Arbeitnehmern ist dies das Bruttoeinkommen nach Abzug der Werbungskosten sowie bei Selbstständigen und Freiberuflern der Gewinn. Als E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zweiter Bildungsweg / 1 Voraussetzung für die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird geleistet zur Erlangung eines höheren allgemeinen Bildungsabschlusses (Zweiter Bildungsweg) in der Regel nach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach Besuch einer allgemeinbildenden Schule mit niedrigerem Bildungsabschluss durch Besuch einer Fachoberschulklasse, Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule oder eines Abendgymnasi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zweiter Bildungsweg / 1.1 Altersgrenze: Vollendung des 45. Lebensjahres

Eine Ausbildungsförderung wird nur unter folgender Voraussetzung geleistet: Der Auszubildende hat das 45. Lebensjahr bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den die Förderung beantragt wird, noch nicht vollendet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zweiter Bildungsweg / Zusammenfassung

Begriff Als Zweiter Bildungsweg wird bezeichnet, wenn Personen erst nach Besuch der allgemeinbildenden Schule und (meist) einer berufsbedingten Unterbrechung einen höheren allgemeinen Bildungsabschluss anstreben. Der Besuch berufsbildender Schulen zur Berufsausbildung (Fachschulen) oder zur Erlangung einer höheren beruflichen Qualifikation (Meisterschulen) zählen nicht dazu,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 6 Annahme der finanziellen Anspruchsvoraussetzungen

Nach § 19 Abs. 3 SchKG gelten die Voraussetzungen der Bedürftigkeit als erfüllt, wenn die Frau laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Bürgergeld), Ausbildungsförderung im Rahmen der Anordnung der Bundesagentur für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Ausbildung oder über die Arbeits- ...mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Beitragslast

Rz. 290 Die Ausgaben der Pflegeversicherung werden durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber finanziert, für mitversicherte Familienangehörige werden Beiträge nicht erhoben (§§ 1 Abs. 6, 56 Abs. 1 SGB XI). Rz. 291 Den Pflegeversicherungsbeitrag tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 58 Abs. 1 SGB XI). Rz. 292 Nach § 58 Abs. 3 S. 1 SGB XI tragen ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / E. Drittleistungen

Rz. 616 Bereits bewilligte, vor allem aber auch künftig mögliche, Leistungen von dritter Seite sind bei der Abwicklung des Direktanspruches zu bedenken. Rz. 617 Werden die Ansprüche eines Drittleistungsträgers (z.B. RVT, Berufsgenossenschaft, Dienstherr) abgefunden, sind neben den weiteren zum Leistungsspektrum kongruenten Leistungen anderer – auch erst künftig eintretender –...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Ort der Sitzung, Ladungsfrist

Rz. 54 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 30 Satz 1 BetrVG finden die Sitzungen i. d. R. während der betriebsüblichen Arbeitszeit im Betrieb statt. Auf die betrieblichen Notwendigkeiten ist dabei Rücksicht zu nehmen (§ 30 Satz 2 BetrVG), der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorab zu verständigen (§ 30 Satz 3 BetrVG). Die Sitzungen der JAV sind nicht öffentlich (§ 30...mehr

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Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22 übernimmt im Wesentlichen wortgleich die Regelung des bisherigen § 26 BSHG. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, haben im Grundsatz keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem Dritten und Vierten ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2.2 Ausnahmen

Rz. 16 Abs. 2 regelt als Ausnahme von Abs. 1 3 Fallgruppen, in denen die Ausschlusswirkung des Abs. 1 nicht eintritt, also trotz Vorliegens einer Ausbildung Hilfe zum Lebensunterhalt beansprucht werden kann. Rz. 17 Abs. 2 Nr. 1 betrifft diejenigen Auszubildenden, die aufgrund von § 2 Abs. 1a BAföG keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder aufgrund von § 60 SGB III keinen ...mehr

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Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2.3 Härtefälle

Rz. 22 Mit der Härtefallregelung des Abs. 1 Satz 2 hat der Sozialhilfeträger die Möglichkeit, ausnahmsweise abweichend von Abs. 1 Satz 1 doch Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Als Ausnahmevorschrift ist Abs. 1 Satz 2 restriktiv auszulegen. Rz. 23 Der Begriff "besondere Härte" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, hinsichtlich dessen dem Sozialhilfeträger jedoch kein gerich...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 2.3 Nachträgliche Leistungserbringung

Rz. 11 Über die nachträgliche Leistungserbringung hat der Leistungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. In der Regel wird er nach Sinn und Zweck der §§ 66, 67 Leistungen auch für die Vergangenheit erbringen; denn durch das Nachholen der Mitwirkung ist das Ziel der Vorschriften, Berechtigte zur Erfüllung ihrer Mitwirkungspflichten zu bewegen, ja gerade erreicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.6 Weiterbildungsportal

Rz. 12o Nach Abs. 2b prüft die Bundesagentur für Arbeit den Aufbau und den Betrieb eines Weiterbildungsportals als Ausbau ihres derzeitigen Informationsangebotes. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit insbesondere den Anforderungen einer zunehmenden Digitalisierung gerecht. Rz. 12p Der Gesetzesbegründung zufolge verändert der Wandel der Arbeitswelt und des Arbeitsmarktes di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 und Abs. 3 wurden neu gefasst, Abs. 2 geändert und ergänzt (Nr. 4, 6, 7) zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Dabei wurden Nr. 4 zu Nr. 5, Nr. 5 bis 23 zu Nr. 8 bis 26. Zum 1.8.2004 wurden Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 24 redaktionell bereinigt, Abs. 2 Nr. 17 und 18 aufgehoben, Abs. 3 neu gefasst durch das Gesetz zur Intensivierung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.1 Beitragstragung im Regelfall und bei außerbetrieblicher Ausbildung

Rz. 3 Die Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Damit stimmt die Beitragstragung zur Arbeitsförderung mit dem Grundsatz der hälftigen Teilung in der gesamten Sozialversicherung (ohne die Unfallversicherung) überein. Der Beitragssatz beträgt bis zum 31.12.2022 2,4 % der Beitragsbemessungsgrundlage (§ 341 Abs. 2...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 4.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende – 24.12.2003-31.12.2022 (Inkrafttreten, betroffene Vorschriften)

Rz. 40 Art. 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) – 1.1.2005 §§ 1 bis 66 Rz. 41 Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) – 6.8.2004 § 4, § 5, § 6, § 6a, § 6b (neu), § 6c (neu), § 7, § 10, § 11, § 15, § 16, § 17, § 18, § ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 1 ... / 2.1.2 Einzelne Ziele (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Mit Satz 2 werden einige Ziele genannt, zu denen das Sozialgesetzbuch durch Sozialleistungen beitragen soll. Eine Verpflichtung zur Umsetzung oder eine Inhaltsbestimmung ist daher mit deren Erwähnung nicht verbunden. Vielmehr bleibt die Selbstverantwortlichkeit vorderste Aufgabe des Einzelnen, zu der ihn die Sozialleistungen befähigen sollen. Mit der Benennung der Zie...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 2.1 Familienlastenausgleich

Rz. 5 Die Überschrift nimmt die Familie und das Ziel der Minderung deren wirtschaftlichen Aufwands in Bezug. Die Regelung lässt sich jedoch nicht als eine solche eines umfassenden Familienlasten- oder Familienleistungsausgleichs (so § 31 EStG) verstehen, der alle Leistungen und Vergünstigungen einbezieht, die mit der Familie zusammenhängen. Dem Grunde nach bezog und bezieht ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 Das Recht der Grundsicherung nach Abs. 1 bringt das sog. sozio-kulturelle Existenzminimum zum Ausdruck, das der verfassungsrechtlich gesicherten Würde des Menschen und dem Sozialstaatsgebot zu entsprechen hat. Rz. 4 Unter dem Begriff der Arbeitsuchenden sind tatsächlich erwerbsfähige Menschen zu verstehen. Darunter fallen Menschen, die Arbeit suchen, Arbeitslose, aber a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht unverändert dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 7/868). Wie die §§ 3 bis 10 insgesamt, gehört sie zu den Regelungen des Ersten Abschnitts, die die sozialrechtlichen Grundpositionen des Bürgers und die Leitideen aufzeigen, die den Vorschriften der einzelnen Sozialleistungsbereiche zugrunde liegen. Sie nimmt auf die in § 1 Satz 2 genannte Sicherung eines...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.2 Berater

Rz. 8 Zuständig für die Beratung ist der für das Anliegen des Ratsuchenden zuständige Leistungsträger. Das ist regelmäßig der Leistungsträger, der über den begehrten Anspruch entscheidet oder dem gegenüber der Ratsuchende seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen hat. Im Zweifel ist der Leistungsträger beratungspflichtig, der leistungspflichtig wäre, wenn dem Begehren des Ratsu...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 7 Zusammenfassung wichtiger (Änderungs-)Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (29.12.2003-31.12.2022)

Rz. 220 Der Gesetzgeber hat sich beim Gesetz zur Einführung des SGB II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) davon leiten lassen, dass – wie auch das SGB III – der gesetzliche Handlungsrahmen allein den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nicht bewirken kann. Wir...mehr