Fachbeiträge & Kommentare zu Bauträger

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Grunddienstbarkeit (WEMoG) / 3 Entstehen/Begründung

In aller Regel liegt der Begründung einer Grunddienstbarkeit eine rechtsgeschäftliche Bestellung zugrunde. Sie wird nach § 873 BGB durch dinglichen Vertrag bestellt, dessen Grundlage in aller Regel eine vertraglich vereinbarte schuldrechtliche Bestellungsverpflichtung darstellt. Ein häufiger, insbesondere im Bereich des Wohnungseigentums äußerst praxisrelevanter Fall, ist di...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / a) Klagebefugnis des Bauträgers

Rz. 16 Finanziert der Bauträger die Baumaßnahme über ein Bankdarlehen, wird regelmäßig der Vergütungsanspruch des Bauträgers gegen den Erwerber an die Bank abgetreten und die Abtretung im Bauträgervertrag offenbart. Die Bank ermächtigt regelmäßig den Bauträger, die Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen und Zahlung auf das im Bauträgervertrag angegebene Konto der Bank ...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Verzug des Bauträgers mit der Fertigstellung des Baus

Rz. 9 Gerät der Bauträger mit der Fertigstellung der Baumaßnahme in Verzug, d.h. überschreitet er den vereinbarten Fertigstellungstermin und hat er dieses zu vertreten, steht dem Erwerber ein Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB zu. Zu ersetzen sind die dem Erwerber durch die Verzögerung entstandenen Schäden, z.B. Mietausfälle, zusätzliche Mietaufwendun...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 3. Mängel des Bauwerks und des Grundstücks

Rz. 12 Der Bauträger haftet dem Erwerber für Mängel des Bauwerks nach Werkvertragsrecht gem. § 634 BGB; für Mängel des Grundstücks haftet der Bauträger nach § 437 BGB. Bei Mängeln am Grundstück ist zu beachten, dass sie sich dergestalt auf das Gebäude auswirken können, dass sie der werkvertraglichen Gewährleistung unterliegen. So können z.B. Altlasten im Boden die vertraglic...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / n) Finanzierung des Kaufpreises (Teil II § 3)

Rz. 22 Der Bauträger hat Interesse daran, dass der Erwerber seine Finanzierung nachweist. Sofern dieses nicht vor Abschluss des Bauträgervertrags geschieht, können dazu Regelungen in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Anders als im hier vorgeschlagenen Formular könnte ein Rücktrittsrecht des Bauträgers für den Fall vorgesehen werden, dass der Erwerber seine Finanzierung nic...mehr

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§ 9 Prozessuales / III. Parteifähigkeit und Klagebefugnis des Erwerbers

Rz. 15 Der Erwerber von Wohnungseigentum ist aus seinem Vertrag mit dem Bauträger berechtigt und verpflichtet. Wer von einem Wohnungseigentümer das Eigentum erwirbt, kann sich dessen Ansprüche gegen den Bauträger abtreten lassen. Fehlt eine Abtretungsvereinbarung, genügt eine Ermächtigung des Erwerbers zur Geltendmachung der sich aus dem Bauträgervertrag ergebenden Mängelrec...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / r) Sonderwünsche (Teil II § 8)

Rz. 27 Hierbei handelt es sich um Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang. Sofern der Bauträger Sonderwünsche auszuführen hat, müssen sie als vertragliche Änderung beurkundet werden, es sei denn, die Auflassung wurde bereits beurkundet. In diesem Fall sind Sonderwunschvereinbarungen zwischen dem Bauträger und dem Erwerber nach ständiger Rechtsprechung formlos wirksam.[...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / I. Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate

1. Muster: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate Rz. 15 Muster 6.1: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate Muster 6.1: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate Landgericht _________________________ _________________________ Im Namen und mit Vollmacht der _________________________ (Firma, Adresse), ...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 3. Anwendbarkeit von Kauf- und Werkvertragsrecht

Rz. 3 Der Anspruch auf Übertragung des Eigentums am Grundstück oder auf Bestellung oder Übertragung des Erbbaurechts richtet sich nach den Vorschriften des Kaufrechts (§ 650u Abs. 1 S. 2 BGB). Der Anspruch auf die Errichtung und Umbau des Gebäudes richtet sich nach den Regelungen des Werkvertrags (§§ 633 ff. BGB) und des Bauvertrags (§§ 650a ff. BGB). Zu Letzteren gehören au...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Muster: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate

Rz. 15 Muster 6.1: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate Muster 6.1: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate Landgericht _________________________ _________________________ Im Namen und mit Vollmacht der _________________________ (Firma, Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ (Vorname, Nachn...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / b) Minderung

Rz. 24 Bevor Minderung gem. § 638 BGB verlangt werden kann, muss der Erwerber den Bauträger grundsätzlich fruchtlos zur Nacherfüllung aufgefordert haben (§§ 634 Nr. 1, 635 BGB). Die Aufforderung ist gem. § 636 BGB entbehrlich, wenn der Bauträger die Nacherfüllung berechtigt wegen unverhältnismäßiger Kosten gem. § 635 Abs. 3 BGB verweigert hat, die Nacherfüllung fehlgeschlage...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / o) Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Rz. 24 Der Erwerber kann sich im Kaufvertrag hinsichtlich der Zahlung des Kaufpreises der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwerfen (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Verzichtet er in diesem Zusammenhang auf den Nachweis der Fälligkeit des Kaufpreises durch den Bauträger, ist die Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen Verstoßes gegen §§ 3, 12 MaBV i.V.m. § ...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / s) Übergabe und Abnahme (Teil II § 5)

Rz. 28 Mit der Übergabe des Grundstücks nebst Bauwerk als wesentlichem Grundstücksbestandteil erfüllt der Bauträger den kaufrechtlichen Teil des Bauträgervertrags gem. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Nutzen, Lasten und Gefahr des Grundstücks gehen gem. § 446 BGB auf den Erwerber über. An die Übergabe in diesem Sinn knüpft § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 drittletzter Spiegelstrich MaBV die Fäll...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / c) § 17 Abs. 2a BeurkG (Urkundeneingang)

Rz. 10 Dem Verbraucher soll eine ausreichende Frist zur Information und Überlegung zustehen, wenn er beabsichtigt, ein Grundstück an einen Unternehmer zu verkaufen oder von ihm zu kaufen. Die Frist ist nicht dispositiv.[10] Für den Verbraucherbauträgervertrag sieht § 650j BGB vor, dass der Bauträger den Erwerber in einer Baubeschreibung über die geschuldete Bauleistung unter...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / b) Sanierungsbeschreibung (Teil II § 1 Nr. 4)

Rz. 36 Der Vertrag muss grundsätzlich alle baulichen Maßnahmen, die der Bauträger schuldet, benennen. Dabei ist zu beachten, dass in Fällen einer vom Bauträger übernommenen Totalsanierung auch Maßnahmen geschuldet sein können, die nicht in der Baubeschreibung erwähnt sind, sofern sie für eine umfassende Renovierung und Sanierung erforderlich sind.[48] Zur klaren Abgrenzung u...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 2. Abnahme

Rz. 7 Die Abnahme gem. § 640 BGB gehört zu den Hauptpflichten des Erwerbers.[14] Der Erwerber ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Bauwerk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Als abgenommen gilt das Bauwerk auch, wenn der Bauträger dem Erwerber nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt h...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / k) Bürgschaft gem. § 7 MaBV

Rz. 18 Wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit des § 3 Abs. 1 MaBV nicht vorliegen, darf der Bauträger nach den Regelungen der MaBV gleichwohl den Kaufpreis entgegennehmen, wenn er zuvor dem Erwerber eine Bürgschaft übergeben hat, die den Anforderungen des § 7 MaBV entspricht. Die Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert den Rückgewähranspruch des Erwerbers auf g...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 3. Kaufpreiszahlung

Rz. 8 Nach § 650g Abs. 4 S. 1 BGB ist die Vergütung zu entrichten, wenn der Erwerber das Bauwerk abgenommen hat oder die Abnahme nach § 641 Abs. 2 BGB entbehrlich ist und der Bauträger dem Erwerber eine prüffähige Schlussrechnung erteilt hat. Der Erwerber schuldet dem Bauträger den Kaufpreis, der in der Regel in Raten zu zahlen ist. Der Ratenplan muss den Anforderungen der M...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / a) Klagebefugnis des einzelnen Erwerbers von Wohnungseigentum

Rz. 23 Der Erwerber kann Mängel am Sondereigentum selbstständig geltend machen, sofern nicht ausnahmsweise gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer beeinträchtigt sind. Mängel am Gemeinschaftseigentum kann der einzelne Erwerber geltend machen, solange die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verfolgung der Ansprüche nicht an sich gezogen hat.[33] Der einzelne Er...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / m) Festpreis (Teil II § 2 Nr. 2)

Rz. 21 Die Vereinbarung eines Festpreises, der die im vorliegenden Mustervertrag genannten Kosten enthält, ist bei Bauträgerverträgen üblich.[31] Sind Erschließungskosten vom Bauträger zu tragen, d.h. sind sie im Kaufpreis enthalten, besteht für den Erwerber das Risiko, dass er später für diese Kosten in Anspruch genommen wird und ein Rückgriff gegen den Bauträger scheitert....mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / j) Baugenehmigung

Rz. 17 § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 verlangt als allgemeine Voraussetzung der Kaufpreisfälligkeit das Vorliegen der Baugenehmigung oder, wenn eine Baugenehmigung nicht oder nicht zwingend vorgesehen ist, eine Bestätigung der zuständigen Behörde, dass die Baugenehmigung als erteilt gilt oder nach den baurechtlichen Vorschriften mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Ist eine solche ...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Bauerrichtung und Eigentumsverschaffung

Rz. 6 Der Bauträger ist entsprechend den vertraglichen Regelungen zur fristgerechten Bauerrichtung und lastenfreien Eigentumsverschaffung verpflichtet. Der Umfang der geschuldeten Bauleistung ergibt sich regelmäßig aus der Baubeschreibung, die Bestandteil des Bauträgervertrages ist (siehe Rdn 26 und siehe auch § 16 Rdn 11, 26, 36). Daneben sind grundsätzlich die allgemeinen ...mehr

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§ 9 Prozessuales / 3. Passivprozess der Gemeinschaft

Rz. 13 Die Prozessführungsbefugnis der Gemeinschaft in Bezug auf die Mängelrechte der Erwerber beschränkt sich auf die Geltendmachung gemeinschaftsbezogener Ansprüche. Für Vergütungsklagen des Bauträgers ist die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht passiv legitimiert oder prozessführungsbefugt. Dementsprechend kann der Bauträger die Gemeinschaft nicht auf Vergütung verklagen...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / l) Zahlung nach Baufortschritt; Sicherheit nach § 650m Abs. 2 BGB (Teil II § 2 Nr. 3 Unternr. [1])

Rz. 19 Unter der Prämisse, dass vereinbarte Zahlungen dem Wert der Bauleistung entsprechen müssen und sich aus §§ 641, 650m Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 der Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen im Formular- und Verbraucherbereich ein gesetzliches Vorleistungsverbot der Kaufpreiszahlung ergibt, richten sich die Kaufpreisraten nach § 3 Abs. 2 MaBV. Die Vorschrift...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / w) Rücktrittsrechte (Teil II § 15)

Rz. 32 Dem Bauträger dürfen vertragliche Rücktrittsrechte, die über die Inhalte der gesetzlichen Rücktrittsrechte hinausgehen im Hinblick auf § 308 Nr. 3 BGB nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen eingeräumt werden. Regelungen über die Modalitäten gesetzlicher Rücktrittsrechte sind jedoch grundsätzlich unbedenklich.[46]mehr

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§ 9 Prozessuales / V. Beschluss der Gemeinschaft während des Prozesses des Erwerbers

Rz. 18 Hat der Erwerber gegen den Bauträger Mängelrechte geltend gemacht, die die Wohnungseigentümergemeinschaft dann durch Beschluss an sich zieht, so muss er, weil ihm nunmehr die Prozessführungsbefugnis fehlt, den Rechtsstreit für erledigt erklären, um eine negative Kostenentscheidung zu vermeiden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann auch in den vom einzelnen Erwerber ...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 122 Der Geschäftsführer der Klägerin ist gelernter Stuckateurmeister und hat sich vor drei Jahren selbstständig gemacht. Mit seinen mittlerweile vier gewerblichen Mitarbeitern führt er Gips- und Putzaufträge überwiegend für Bauträger aus. Im Jahr 2017 hat er von einem Privatmann den Auftrag erhalten, ein Bestandsgebäude aus dem 18. Jahrhundert neu zu verputzen, nachdem d...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / f) Allgemeine Voraussetzungen der Fälligkeit des Kaufpreises (Teil II § 2 Nr. 3 Unternr. [2])

Rz. 13 § 3 Abs. 1 MaBV regelt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, bevor der Kaufpreis nach Baufortschritt vom Bauträger entgegengenommen werden darf. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der Erwerber, der seine vertragliche Pflicht der Kaufpreiszahlung erfüllt, auch Eigentümer des Vertragsgegenstandes wird.mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / e) Leistungsverweigerungsrecht des Erwerbers

Rz. 20 Der Erwerber kann gegen den Vergütungsanspruch des Bauträgers die mangelhafte Leistung einwenden.[31] Der Erwerber kann bei allen Raten wegen Baumängeln die Zahlung in einem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Beseitigungsaufwand verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht dient dem berechtigten Interesse des Erwerbers an zügiger Mängelbeseitigung und bezwec...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / q) Änderungsvorbehalt zur Baubeschreibung (Teil I § 1 Nr. 4)

Rz. 26 Der Bauträger kann sich Änderungen vorbehalten, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht und die Änderungen dem Erwerber zumutbar sind (§ 308 Nr. 4 BGB). Um diesen Anforderungen zu genügen, muss die Regelung die triftigen Gründe für das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des Bauträgers nennen und in ihren Folgen erkennbar die Interessen des Vertragspartners angemess...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / i) Sicherung der Lastenfreistellung

Rz. 16 Als allgemeine Voraussetzung der Kaufpreisfälligkeit verlangt § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 MaBV, dass die Freistellung des Vertragsgegenstandes von allen Grundpfandrechten, die der Eigentumsvormerkung im Range vorgehen oder gleichstehen und nicht vom Erwerber übernommen werden sollen, sichergestellt ist und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird. I...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Besonderheit: Vollstreckungsabwehrklage des Bauherrn gegen eine Bauträgergesellschaft

Rz. 121 Eine im privaten Baurecht relevante Besonderheit stellt die Vollstreckungsabwehrklage eines Bauherrn gegen eine Bauträgergesellschaft dar. Letztere haben sich in der Vergangenheit in notariellen Verträgen regelmäßig die Möglichkeit einräumen lassen, die Zwangsvollstreckung gegen den Bauherrn ohne einen besonderen Fälligkeitsnachweis betreiben zu können. Üblicherweise...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / p) Fertigstellungstermin (Teil II § 4)

Rz. 25 Gem. § 308 Nr. 1 BGB darf für die Fertigstellung keine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Frist vereinbart werden.[36] Der Fertigstellungstermin ist somit als echter Leistungstermin und nicht nur als Absichtstermin im Vertrag vorzusehen. Dieser Termin stellt wohl nur dann eine Garantie dar, wenn dieses ausdrücklich im Vertrag bestimmt wird. In allen a...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / d) Baubeschreibung

Rz. 26 Die vom Bauträger geschuldete Leistung wird regelmäßig durch die Baubeschreibung nebst Plänen definiert. Sofern die Regelungen der Baubeschreibung nicht den Hauptleistungsanspruch des Erwerbers einschränken oder verändern, unterliegt sie nicht der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB. Es gilt jedoch das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Angaben in der Baubesc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Erfordernis notarieller Beurkundung

Rz. 129 Notarielle Beurkundung (§ 311b BGB) ist notwendig, wenn die Verpflichtung gerichtet ist auf Einräumung, Erwerb oder Aufhebung von Sondereigentum (§ 4 Abs. 3 WEG);[590] Übertragung des ganzen WE-Rechtes oder eines Bruchteilsanteils;[591] Übertragung eines Miteigentumsanteils ohne Sondereigentum und Übertragung des Sondereigentums an einem Raum ohne Änderung des Miteig...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / u) Haftung für Baumängel (Teil II § 7 Nr. 2)

Rz. 30 Die Haftung für Sachmängel am Bauwerk richtet sich nach §§ 633 ff. BGB. Ein Ausschluss der Haftung für Sachmängel am Bauwerk ist in Verbraucherverträgen und Formularverträgen nicht möglich (§ 309 Nr. 7, 8 BGB). Ob zumindest ein teilweiser Ausschluss des Rücktrittsrechts in Verbraucher- und Formularverträgen wirksam ist, könnte fraglich sein. Nach der Rechtsprechung de...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 2. Zahlungsverzug des Erwerbers

Rz. 11 Kommt der Erwerber mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Bauträger gem. § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz gem. § 288 Abs. 4 BGB verlangen. Während des Verzugs i.S.d. § 286 BGB schuldet der Erwerber gem. § 288 BGB mindestens Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB, wenn es sich um einen Verbraucher ...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / a) Sachverhalt

Rz. 8 Das Formular bezieht sich auf folgende Bauträgermaßnahme: Der Bauträger errichtet eine Wohnanlage nebst Außenanlagen und Tiefgarage auf einem Grundstück, das in seinem Eigentum steht und an dem er gem. § 8 WEG Wohnungs- und Teileigentum gebildet hat, das im Grundbuch vollzogen wurde. Die Baugenehmigung ist erteilt. Mit dem Bau ist noch nicht begonnen worden. Vertragsge...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / x) Belastungsvollmacht (Teil II § 3)

Rz. 33 Bei der Bestellung von Finanzierungsgrundpfandrechten für den Erwerber am Vertragsgegenstand müssen der Bauträger als Grundstückseigentümer und der Erwerber als Schuldner und Darlehensnehmer zusammenwirken und grundsätzlich beide bei der Beurkundung anwesend sein. Die Anwesenheit beider Parteien kann vermieden werden, wenn die Parteien Vollmachten erteilen. Gem. § 17 ...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / t) Haftung für Sachmängel des Grundstücks (Teil II § 7 Nr. 1)

Rz. 29 Die Haftung für Sach- und Rechtsmängel am Grundstück richtet sich nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB. Ein Ausschluss der Sachmängelrechte am Grundstück ist grundsätzlich zulässig, sofern nicht auch solche Sachmängel erfasst sind, die Mängel am Gebäude oder Einschränkungen der vereinbarten Nutzung des Gebäudes verursachen.[40] In Verbraucherverträgen und Formularverträgen kann...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / a) Sachverhalt

Rz. 35 Das Formular bezieht sich auf folgende Bauträgermaßnahme: Der Bauträger renoviert und saniert eine Wohnanlage aus dem Jahre 1910 auf einem Grundstück, das in seinem Eigentum steht und an dem er gem. § 8 WEG Wohnungs- und Teileigentum gebildet hat, das im Grundbuch vollzogen wurde. Die Baugenehmigung ist bereits erteilt. Das Gebäude steht leer. Mit der Renovierung und ...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 2. Einheitlichkeit des Vertrags

Rz. 2 Der Bauträgervertrag ist ein einheitlicher Vertrag, nach dem der Bauträger eine einheitliche Leistung, nämlich die fristgemäße Bauerrichtung und die lastenfreie Eigentumsverschaffung gegen eine einheitliche Vergütung des Erwerbers, schuldet. Ein Bauträgervertrag in diesem Sinne liegt nicht nur dann vor, wenn mit den Bauarbeiten erst nach Vertragsschluss begonnen wird. ...mehr

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§ 9 Prozessuales / 2. Besonderheiten der Prozessführung

Rz. 12 Verklagt die Wohnungseigentümergemeinschaft den Bauträger aufgrund eines Vergemeinschaftungsbeschlusses oder kraft ihrer "geborenen" Ausübungsbefugnis, kann dieser die ihm gegen die einzelnen Erwerber zustehenden Zahlungsansprüche der Klageforderung weder als Zurückbehaltungsrecht noch im Wege der Aufrechnung entgegenhalten.[11] Die Eigentümer können im Prozess der Woh...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Anspruchsgegner

Rz. 208 Anspruchsgegner ist zunächst einmal der Baugeldempfänger. Ist der Klagegegner also kein Bauträger, Generalübernehmer oder Generalunternehmer, wird man sich mit der oben erwähnten Auffassung auseinandersetzen müssen, dass nur diese Baugeldempfänger sein können. Rz. 209 Soweit sich der Schadensersatzanspruch gegen den Baugeldempfänger selbst richtet, ist er allerdings i...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / A. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 Nachfolgend ist in einem kurzen Abriss der rechtliche Hintergrund des Sachmangelrechts dargestellt. Die Ausführungen sollen nur einen Überblick über die wesentlichen Grundzüge des Mängelrechts geben, ohne auf allzu viele Detailfragen einzugehen. Zur vertiefenden Beschäftigung sei auf die Literaturfundstellen verwiesen. Rz. 2 Das Sachmangelrecht im Werkvertrag im Allgeme...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 2. Baugeldempfänger

Rz. 202 Noch nicht ganz geklärt ist allerdings, wer Baugeldempfänger und damit Verpflichteter aus dem Gesetz ist. Unter der Geltung des GSB hatte der BGH entschieden, dass derjenige, der lediglich mit einem Teil des Baus beauftragt ist, nicht Empfänger von Baugeld im Sinne der Vorschrift sein kann.[239] Hierzu wird zur jetzigen Fassung zum Teil vertreten, diese Rechtsprechun...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Vor- und Nachteile

Rz. 10 Da mit § 650e BGB das Vorleistungsrisiko des Unternehmers abgesichert werden soll, setzt der Anspruch immer voraus, dass der Unternehmer tatsächlich schon (ungesichert) in Vorleistung getreten ist. Damit kann der Unternehmer nicht – wie bei § 650f BGB (siehe Rdn 64 ff.) – die von ihm erst noch zu erbringende Leistung absichern. Ist das Grundstück des Bestellers zum Ze...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Muster: Werklohnklage bei gekündigtem Globalpauschalvertrag

Rz. 434 Muster 1.22: Werklohnklage bei gekündigtem Globalpauschalvertrag Muster 1.22: Werklohnklage bei gekündigtem Globalpauschalvertrag An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rec...mehr

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§ 9 Prozessuales / 8. Muster: Klage eines einzelnen Wohnungseigentümers auf großen Schadensersatz oder Rückgewähr des Kaufpreises wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums

Rz. 40 Muster 9.5: Klage eines einzelnen Wohnungseigentümers auf großen Schadensersatz oder Rückgewähr des Kaufpreises wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums Muster 9.5: Klage eines einzelnen Wohnungseigentümers auf großen Schadensersatz oder Rückgewähr des Kaufpreises wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums An das Landgericht _________________________ Klage des Herrn/Frau __...mehr