Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / I. § 319 HGB

Tz. 84 § 319 Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe (1) Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen und Lageberichten mittelgroßer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2) oder von mittelgroßen Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 können auch vereidigte ...mehr

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FF 12/2016, FF 12/2016 / Verfahrensrecht

Die Postausgangskiste eines Prozessbevollmächtigten gehört zu dessen organisatorischem Verantwortungsbereich und ist nicht bereits Teil des Postwegs (BGH, Beschl. v. 16.8.2016 – VI ZB 40/15). Zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für ein Sorgerechtsverfahren für einen unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtling, wenn dieser während des Verfahrens einen gewöhnliche...mehr

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zfs 11/2016, Kein Verlust d... / Sachverhalt

Der Kl. nahm einen Hinweis des Amtsrichters, dass die Klage mit der von dem Kl. vorgetragenen Begründung unschlüssig sei, aber dann Erfolg habe, wenn er sich das Vorbringen der Bekl. hilfsweise zu eigen mache, zum Anlass, entsprechend zu verfahren. Daraufhin lehnte die Bekl. den Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab und führte zur Begründung aus, der Richter habe dem K...mehr

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zfs 11/2016, Kein Verlust d... / Leitsatz

Ein Verlust des Ablehnungsrechts tritt nicht dadurch ein, dass sich eine Partei nach Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit auf die weitere Verhandlung einlässt. BGH, Beschl. v. 26.4.2016 – VIII ZB 47/15mehr

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zfs 11/2016, Kein Verlust d... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… II. … 2. Die Beurteilung des Beschwerdegerichts hält rechtlicher Nachprüfung nur im Ergebnis stand." [10] a) Das Ablehnungsgesuch ist zulässig. Entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts ist die Bekl. nicht nach § 43 ZPO gehindert, ihr Ablehnungsgesuch auf den in der mündlichen Verhandlung gegebenen Hinweis des Richters zu stützen. [11] aa) Die Frage, ob eine Prozes...mehr

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zfs 11/2016, Kein Verlust d... / 3 Anmerkung:

1. Im ersten Teil der Entscheidung nimmt der BGH zu der umstrittenen Frage Stellung, ob eine Partei, die sich nach angebrachtem Ablehnungsgesuch an einer weiteren Verhandlung beteiligt, das Ablehnungsrecht verliert. Da der Richter nach der Anbringung des Gesuchs nicht mehr einem Tätigkeitsverbot unterliegt, sondern weiterverhandeln darf (§ 47 Abs. 2 ZPO), kann er weiterverha...mehr

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FF 11/2016, Umgangspflegsch... / 6. Bestellung und Entlassung des Umgangspflegers sowie dessen Vergütung

Die Bestellung des Umgangspflegers folgt nach den allgemeinen Vorschriften der Pflegschaft (§§ 1909 ff. BGB). Danach erhält der Umgangspfleger vom Rechtspfleger eine Bestallungsurkunde, §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1791 Abs. 1 BGB. Für die wirksame Bestellung des Umgangspflegers ist dessen persönliche Anwesenheit bei dem Bestellungsakt erforderlich.[45] Die Übersendung eines Beschlu...mehr

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zfs 9/2016, Ablehnung eines... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Der Senat kann über das Ablehnungsgesuch trotz Aussetzung des Verfahrens entscheiden, weil es sich dabei nicht um eine Entscheidung in der Hauptsache, sondern um eine Nebenentscheidung handelt (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 249 Rn 9)." [9] 1. Die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit findet gem. § 42 Abs. 2 ZPO nur statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeig...mehr

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zfs 9/2016, Ablehnung eines... / 3 Anmerkung:

1. Äußert sich ein Richter auf einer Fachtagung zu einer Frage, mit der er im Rahmen seiner Richtertätigkeit sogar als Berichterstatter befasst ist, kann eine Partei den Eindruck gewinnen, der Richter habe sich bereits eine Meinung gebildet, sei nicht mehr ergebnisoffen, verkürzt formuliert, werde der Fall, an dem der Zuhörer beteiligt ist, "auf der öffentlichen Fachtagung" ...mehr

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zfs 9/2016, Ablehnung eines... / Sachverhalt

Die beklagte Prüforganisation wurde von dem inzwischen insolventen französischen Hersteller von Brustimplantaten mit der für Medizinprodukte durch EU-Recht vorgeschriebenen Zertifizierung beauftragt. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens führte die Bekl. bei dem Hersteller Kontrollen durch, die allerdings nicht zu der Aufdeckung des Produktfehlers führten, der in der Verwe...mehr

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zfs 9/2016, Ablehnung eines... / Leitsatz

Zur Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Richters, der Mitglied der Spruchgruppe eines beim BGH anhängigen Rechtsstreit ist, der derzeit ausgesetzt und dem EuGH zur Auslegung einer Richtlinie vorgelegt ist, weil der Richter sich zu dem Fall und der Vorlageentscheidung des BGH auf einer Fachtagung öffentlich geäußert hat. BGH, Beschl. v. 13.1.2016 – VII ZR 36/14mehr

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ZAP 5/2017, Besorgnis der Befangenheit: Ablehnung eines Sachverständigen

(BGH, Beschl. v. 10.1.2017 – VI ZB 31/16) • Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit auch dann abgelehnt werden, wenn er für einen nicht unmittelbar oder mittelbar am Rechtsstreit beteiligten Dritten ein entgeltliches Privatgutachten zu einer gleichartigen Fragestellung in einem gleichartigen Sachverhalt erstattet hat und wenn die Interessen der jeweiligen ...mehr

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ZAP 21/2016, Beweisverfahren: Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit

(OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.6.2016 – 10 W 23/16) • Grundsätzlich ist die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit auch im selbstständigen Beweisverfahren möglich. Es stellt keinen Befangenheitsgrund dar, wenn der Gerichtssachverständige vor längerer Zeit (hier: bis vor ungefähr zehn Jahren) am (wissenschaftlichen) Institut einer Professorin beschäf...mehr

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ZAP 12/2017, Befangenheit: Sachverständiger

(OLG Dresden, Beschl. v. 18.4.2017 – 4 W 288/17) • Der langjährig praktizierte, regelmäßige Austausch von Patienten mit dem beklagten Klinikum kann die Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen rechtfertigten. In einem solchen Fall kann die Annahme nicht fernliegen, der Sachverständige könne sich im Rahmen seines Gutachtens auch sachlich gebotener Kritik ...mehr

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ZAP 18/2015, Besorgnis der Befangenheit: Ablehnung eines Sachverständigen

(OLG Hamm, Beschl. v. 7.5.2015 – 32 W 7/15) • Unterlässt es ein Sachverständiger, eine Partei vom Ortstermin zu benachrichtigen, führt er den Ortstermin sodann in alleiniger Anwesenheit der anderen Partei durch, lässt er sich dabei von der anwesenden Partei die im Verfahren umstrittene Handhabung eines im Streit befindlichen technischen Gerätes erläutern und fasst er sodann ...mehr

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ZAP 2/2016, Besorgnis der Befangenheit: Zusammenarbeit eines Richters mit einem Sachverständigen

(OLG Hamm, Beschl. v. 13.6.2016 – 32 W 7/16) • Ein Richter ist nicht deswegen befangen, weil er einem beauftragten Sachverständigen nicht Abschriften aller Schriftsätze der Parteien zuleitet. Gemäß § 404a Abs. 1 ZPO obliegt es dem Gericht, Art und Umfang der Sachverständigentätigkeit zu bestimmen. Hierzu gehört die Befugnis des Richters festzulegen, ob dem Sachverständigen A...mehr

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ZAP 24/2016, Besorgnis der Befangenheit: Kein Verlust des Ablehnungsrechts bei weiterer Verhandlung

(BGH, Beschl. v. 26.4.2016 – VIII ZB 47/15) • Ein Verlust des Ablehnungsrechts tritt nicht dadurch ein, dass sich eine Partei nach Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit auf die weitere Verhandlung einlässt. Hinweis: Nach erfolgter Ablehnung kann die ablehnende Partei daher ohne Risiko am weiteren Verfahren teilnehmen. Tut sie dies hingegen nicht, sind die m...mehr

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ZAP 6/2016, Befangenheit: Frühere Tätigkeit eines Richters als angestellter Rechtsanwalt

(LG Freiburg, Beschl. v. 20.11.2015 – 5 O 140/15) • Die frühere Tätigkeit eines Richters als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei eines Prozessbevollmächtigten genügt nicht, um die Besorgnis der Befangenheit zu begründen. Dies gilt insb. dann, wenn die Tätigkeit nur rund ein Jahr gedauert hat und schon fast drei Jahre zurückliegt. Eine solche persönliche Beziehung zum Pr...mehr

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ZAP 13/2017, Verfassungsbeschwerdeverfahren: Richterablehnung wegen Befangenheit

(BVerfG, Beschl. v. 13.4.2017 – 1 BvR 610/17) • Die Ausschlussregelung wegen der Beteiligung eines Richters an der Sache oder einer vorangegangenen Tätigkeit in derselben Sache ist als Ausnahmetatbestand gefasst und deshalb eng auszulegen. Besteht von vornherein kein Raum für eine inhaltliche Prüfung der früheren Entscheidung, weil eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Verfa...mehr

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ZAP 22/2015, Befangenheit: SMS-Versand eines Richters während der Hauptverhandlung

(BGH, Urt. v. 17.6.2015 – 2 StR 228/14) • Auch aus der Sicht eines besonnenen Angeklagten gibt die private Nutzung des Mobiltelefons durch einen beisitzenden Richter während laufender Hauptverhandlung begründeten Anlass zu der Befürchtung, der Richter habe sich mangels uneingeschränkten Interesses an der dem Kernbereich richterlicher Tätigkeit unterfallender (vgl. § 261 StPO...mehr

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ZAP 24/2016, Kein Verlust d... / I. Einleitung

Besteht in einem Zivilverfahren gegen einen Richter die Besorgnis der Befangenheit, steht es jeder Partei frei, den Richter abzulehnen. Der allgemeinen Prozessförderungspflicht der Parteien und dem Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit entspricht es dabei, dieser Dispositionsfreiheit der Parteien eine zeitliche Grenze zu setzen, um zu vermeiden, dass bereits erfolgte Verfa...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / 2. Mobiltelefon in der Hauptverhandlung

Wenn man den der BGH-Entscheidung (Urt. v. 17.6.2015 – 2 StR 228/14, NJW 2015, 2986 = StraFo 2015, 413 = StRR 2015, 422 m. Anm. Burhoff; allgemein zum Mobiltelefon in der Hauptverhandlung Fromm StraFo 2015, 445) zugrunde liegenden Sachverhalt liest, weiß man, dass das Mobiltelefon bzw. Smartphone auch im Gerichtssaal angekommen ist. Im entschiedenen Fall hatte die Revision d...mehr

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ZAP 13/2017, Befangenheitsantrag: Ablehnung eines Richter durch Mitwirkung an der Pressemitteilung

(BGH, Beschl. v. 28.3.2017 – RiZ R 1/15 u. RiZ R 3/15) • Ein Richter kann auf Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Ein solcher Grund ist gegeben, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeb...mehr

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ZAP 24/2016, Kein Verlust d... / Zusammenfassung

Amtlicher Leitsatz: Ein Verlust des Ablehnungsrechts tritt nicht dadurch ein, dass sich eine Partei nach Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit auf die weitere Verhandlung einlässt. BGH, Beschl. v. 26.4.2016 – VIII ZB 47/15 = ZAP EN-Nr. 841/2016 Bearbeiter: RiAG Dr. Uwe Grohmann, Hamburg und Ri’in Dr. Nancy Grohmann, Norderstedtmehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 3. Mitwirkung der im Vorprozess mit der Sache befassten Richter im Regressprozess

Mit Beschluss vom 18.12.2014 hat der BGH (WM 2015, 788) zu der praxisrelevanten Fragestellung der richterlichen Besetzung im Anwaltshaftungsprozess Stellung genommen. Die in der Geschäftsverteilung der Instanzgerichte bewährte Handhabung, die mit dem Ausgangsprozess befassten Richter auch für das Regressverfahren für zuständig zu erklären, stellt weder einen gesetzlichen Aus...mehr

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ZAP 24/2016, Kein Verlust d... / III. Problemaufriss

Der zugrunde liegende Sachverhalt wirft die in Literatur und Rechtsprechung bislang nicht einheitlich beantwortete Frage der Abgrenzung zweier zentraler Regelungen des Ablehnungsrechts auf. Einerseits kann nach dem durch das erste Justizmodernisierungsgesetz (Erstes Gesetzes zur Modernisierung der Justiz v. 24.8.2004, BGBl I, S. 2198) eingefügten § 47 Abs. 2 S. 1 ZPO der Ter...mehr

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ZAP 15/2015, Befangenheitsablehnung: Vereinfachtes Ablehnungsverfahren bei Rechtsmissbrauch

(BVerfG, Beschl. v. 15.6.2015 – 1 BvR 1288/14) • Für den Strafprozess hat das BVerfG bereits entschieden, dass der abgelehnte Richter in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert ist, um so ein aufwendiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren zu vermeiden. Dieses vereinfachte Ablehnungs...mehr

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ZAP 24/2016, Kein Verlust d... / V. Anmerkung

Der BGH schafft Klarheit in der praktischen Anwendung der Vorschriften über das Ablehnungsrecht. Ein Verlust des Ablehnungsrechts tritt nicht dadurch ein, dass sich eine Partei nach Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit auf die weitere Verhandlung einlässt. Nach erfolgter Ablehnung kann die ablehnende Partei daher ohne Risiko am weiteren Verfahren teilnehme...mehr

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ZAP 24/2016, Kein Verlust d... / II. Sachverhalt

Der Richter des erstinstanzlich entscheidenden Amtsgerichts wies im Termin zur mündlichen Verhandlung die klagende Partei darauf hin, dass es die Klage auf Zahlung von Schadensersatz mit der bisherigen Begründung für unschlüssig halte, dass sich allerdings, wenn sich der Kläger den Vortrag der Beklagten zu eigen mache und eine bestimmte Zahlung eines Dritten an die Beklagte ...mehr

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ZAP 1/2015, Defizite der Sicherungen gegen Fehlurteile in Strafsachen

Die Verurteilung eines Unschuldigen ist der größte anzunehmende Unfall im Strafverfahren. Er ist nicht so selten, dass man das Phänomen vergessen dürfte. Das Strafprozessrecht enthält Sicherungen. Es ist aber nach vielen Änderungen gegenüber den Reichsjustizgesetzen nicht mehr mit denselben Garantien versehen. Unterschiedliche Instanzenzüge waren zuerst vorgesehen, weil Kapi...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsbeschwerd... / dd) Inhalt der Rechtsbeschwerdebegründung

(1) Sachrüge Für die Begründung der Sachrüge ausreichend ist eine Formulierung, die etwa lautet: "Gerügt wird die Verletzung des sachlichen Rechts". Die Anforderungen an diese Rüge sind damit gering, doch muss sie zumindest erhoben werden, und zwar möglichst ausdrücklich (vgl. oben 4a). Grundsätzlich ist es aber ausreichend, wenn ohne ausdrückliche Erhebung der Sachrüge die A...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsbeschwerd... / V. Rechtsbeschwerdeverfahren

Für das Rechtsbeschwerdeverfahren gelten die besonderen Vorschriften des § 79 Abs. 5 u. 6 OWiG. Danach entscheidet das OLG grds. durch Beschluss. Richtet sich die Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil, so kann das OLG auch auf Grund einer HV durch Urteil entscheiden. Hebt das Rechtsbeschwerdegericht die angefochtene, i.d.R. die amtsgerichtliche Entscheidung auf, kann es abweiche...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrenstipps... / 2.2.2.12 • Entpflichtung, Allgemeines

Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es grundsätzlich auch dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert. Dies gilt auch für das Berufungsgericht, vgl. § 143 StPO (KG StV 2016, 485; wist...mehr

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ZAP 18/2015, Das Kopftuch a... / 2. Ehrenamtliche Richter

Der Ausschluss einer Schöffin von der Hauptverhandlung bzw. die Streichung von der Schöffenliste wegen Tragens eines Kopftuchs war Gegenstand verschiedener Entscheidungen. Das LG Dortmund sah in dem Tragen eines Kopftuchs in der Hauptverhandlung eine Verletzung des notwendigen Eindrucks der Unparteilichkeit, Objektivität und Neutralität des Gerichts. Darüber hinaus stehe der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 16 Ausgesch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 16 entspricht weitgehend § 20 VwVfG, wobei Ergänzungen bzw. Weglassungen auf Besonderheiten im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren beruhen. Mit dieser Vorschrift soll erreicht werden, dass das Verwaltungsverfahren gegenüber dem bzw. den Betroffenen objektiv, sachlich und unparteiisch, durchgeführt wird und nur solche Personen mitwirken, die dem Ausgang des Verfahr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 16 Ausgesch... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 Hauser, Keine Kostenerstattung bei Personalunion von Amtsvormund und Fachkraft im ASD, JAmt 2002 S. 6. Kaufmann, Das Jugendamt als Vormund und als Sozialleistungsbehörde – Probleme der Doppelfunktion, DAVorm 1998 S. 481. Kleinhardt, Zur Zulässigkeit einer organisatorischen Kopplung von Amtsvormund und Wirtschaftlicher Jugendhilfe, DAVorm 2000 S. 295. Kopp , Zur Nichtigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 16 Ausgesch... / 2.2 Die einzelnen Tatbestandsmerkmale des Abs. 1

Rz. 4 Die Ausschlussgründe sind in Abs. 1 Satz 1 abschließend aufgezählt. Die dabei festgelegten Tatbestände enthalten eine unwiderlegbare gesetzliche Vermutung der Befangenheit und sind von Amts wegen zu berücksichtigen. Da § 16 keine § 41 Nr. 6 ZPO vergleichbare Regelung enthält, ist die Mitwirkung im Widerspruchsverfahren bei Beteiligung an der Erstentscheidung nicht ausg...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Anhörungsrügen, Zulässigkeit [Rdn 41]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Verfahrensrüge, Abgelehnter Richter (§ 338 Nr. 3) [Rdn 2292]

Rdn 2293 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006 und bei → Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines, Teil A Rdn 2307. Rdn 2294 1. Hat der Verteidiger bzw. der Angeklagte einen Richter oder Schöffen in der HV erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit (§§ 24, 31 Abs. 1) abgelehnt oder ist ein entsprechendes Ablehnungsgesuch zu Unrecht verworf...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Anhörungsrügen, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht [Rdn 67]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Revision [Rdn 867]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Gegenvorstellung, Allgemeines [Rdn 274]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Zuständigkeit [Rdn 1464]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Entscheidung [Rdn 498]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 484]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines [Rdn 2307]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1402]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1403 Literaturhinweise: s. ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 806]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, mündliche §§ 117 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO [Rdn 907]

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