Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.16 § 15 UStG (Vorsteuerabzug)

• 2020 Vorsteuerabzug ohne Rechnung / § 15 UStG Aus dem Urteil des EuGH v. 21.11.2018, C-664/16 ist überwiegend die Schlussfolgerung gezogen worden, dass ein Vorsteuerabzug auch bei anfänglichem Fehlen einer Rechnung möglich ist, wenn der Stpfl. die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs durch objektive Belege nachweisen kann. Dieser Auffassung ist der BFH in seinem ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Grundsatz des Welteinkommensprinzips bei unbeschränkter Steuerpflicht

Im Ausland tätige Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind nach dem Welteinkommensprinzip auch mit dem Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit grundsätzlich im Inland steuerpflichtig.[1] Es ist dabei ohne Bedeutung, ob der Arbeitslohn von einem inländischen oder ausländischen Arbeitgeber gezahlt wird. Es spielt auch keine Rolle, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2.1 Materiell-rechtlich unwirksame Befristung

Rz. 6 Im Falle einer materiell-rechtlich unwirksamen Befristung kann der Arbeitgeber wegen § 16 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG grundsätzlich frühestens zum unwirksam vereinbarten Zeitpunkt des Ablaufs des befristeten Arbeitsvertrags ordentlich kündigen. Dies führt nicht zu einem Ausschluss des Kündigungsrechts insoweit, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer nicht vor diesem Zeitpunk...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2 Kündigungsmöglichkeit bei unwirksamer Befristung

Rz. 5 § 16 Satz 1 2. Halbsatz und Satz 2 TzBfG regeln die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung eines unwirksam befristeten Arbeitsverhältnisses. Vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes entsprach es der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, dass im Falle der Unwirksamkeit einer Befristung neben der vereinbarten Höchstdauer des Arbeits...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Folgen unwirksamer Befristung

1 Allgemeines Rz. 1 § 16 TzBfG regelt die Folgen der unwirksamen Befristung sowie der unwirksamen auflösenden Bedingung eines Arbeitsverhältnisses. § 21 TzBfG nimmt auf § 16 TzBfG ausdrücklich Bezug. Mit § 16 Satz 1 TzBfG hat der Gesetzgeber die seit 1960 im Wege des Richterrechts erkannte Rechtsfolge einer unwirksamen Befristung kodifiziert. Mit Beschluss vom 12. Oktober 1960...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 4.1.2 Befristung nach § 21 BEEG

§ 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gestattet dem Arbeitgeber, eine Vertretung nicht nur für Zeiten der Elternzeit, sondern bereits für Zeiten des Mutterschutzes nach dem Mutterschutzgesetz einzustellen. § 21 Abs. 3 BBEG gestattet neben der Zeitbefristung auch eine Zweckbefristung. Der Arbeitgeber kann also den Vertrag mit der (schwangeren) Aushilfe auch derge...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 16 TzBfG regelt die Folgen der unwirksamen Befristung sowie der unwirksamen auflösenden Bedingung eines Arbeitsverhältnisses. § 21 TzBfG nimmt auf § 16 TzBfG ausdrücklich Bezug. Mit § 16 Satz 1 TzBfG hat der Gesetzgeber die seit 1960 im Wege des Richterrechts erkannte Rechtsfolge einer unwirksamen Befristung kodifiziert. Mit Beschluss vom 12. Oktober 1960 hatte der Gr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2.4 Unklares Befristungsende

Rz. 11 Schwierigkeiten bestehen, wenn das Befristungsende nicht eindeutig feststeht, etwa weil ein konkretes Enddatum fehlt oder der zu erreichende Zweck oder die auflösende Bedingung nicht klar vereinbart wurden. 2.4.1 Kalenderbefristung Rz. 12 Bei nicht eindeutiger – ggf. im Wege der Auslegung zu bestimmender – kalendermäßiger Befristung ist auf das spätest denkbare Befristu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 3.2 Berufen auf Befristungsende durch Arbeitnehmer

Rz. 25 Will der Arbeitnehmer das aus seiner Sicht unwirksam befristete Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Befristung beenden, reicht es aus, wenn er die Klagefrist des § 17 TzBfG verstreichen lässt. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2.3 Zusammentreffen materieller und formeller Unwirksamkeitsgründe

Rz. 10 Treffen mangelnde Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG und sonstige Unwirksamkeitsgründe zusammen, so greift § 16 Satz 2 TzBfG nicht. § 16 Satz 2 TzBfG ist auf die Fälle beschränkt, in denen die Wirksamkeit der Befristung ausschließlich an der mangelnden Schriftform scheitert.[1]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2.4.1 Kalenderbefristung

Rz. 12 Bei nicht eindeutiger – ggf. im Wege der Auslegung zu bestimmender – kalendermäßiger Befristung ist auf das spätest denkbare Befristungsende abzustellen.[1] Bis zu diesem spätest möglichen Zeitpunkt bleibt der Arbeitgeber nach § 16 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG gebunden. Er selbst hat die Unklarheit des Enddatums mit herbeigeführt und sich damit der ordentlichen Kündigungs...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 3.1 Berufen auf Befristungsende durch Arbeitgeber

Rz. 21 Will der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis über das Befristungsende hinaus nicht fortsetzen, so muss sich der Arbeitnehmer innerhalb der Frist des § 17 TzBfG gegen die Befristung des Arbeitsverhältnisses gerichtlich zur Wehr setzen. Lässt der Arbeitnehmer die Klagefrist ungenutzt verstreichen, so steht nach deren Ablauf die Wirksamkeit der Befristung fest.[...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2.4.2 Zweckbefristung und auflösende Bedingung

Rz. 13 Im Falle einer mangelnden Bestimmtheit des Endes des Arbeitsverhältnisses bei einer Zweckbefristung bzw. auflösenden Bedingung stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt der Arbeitgeber den befristeten Arbeitsvertrag ordentlich kündigen kann. Dazu ist zunächst eine Vertragsauslegung vorzunehmen. Erst wenn diese zu keinem Ergebnis führt, stellt sich das Problem der Kü...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 20 Ist das Arbeitsverhältnis unwirksam befristet, so besteht es nach § 16 Satz 1 1. Halbsatz TzBfG unbefristet fort. 3.1 Berufen auf Befristungsende durch Arbeitgeber Rz. 21 Will der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis über das Befristungsende hinaus nicht fortsetzen, so muss sich der Arbeitnehmer innerhalb der Frist des § 17 TzBfG gegen die Befristung des Arbeits...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Klagefrist des § 17 TzBfG erfasst sämtliche befristeten Arbeitsverhältnisse.[1] Dabei kommt es auf die Dauer des Bestands des Arbeitsverhältnisses ebenso wenig an, wie auf die Frage, ob auf dieses die besonderen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes anwendbar sind. Ebenso unerheblich ist es, um welche Art der Befristung es sich handelt. § 17 TzBfG erfasst sowohl ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2.4.3 Unmöglichkeit des Bedingungseintritts

Rz. 14 Ähnliche Probleme können bei zweckbefristeten oder auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen auftreten, wenn der Zweck bzw. die auflösende Bedingung nicht mehr eintreten kann. Praxis-Beispiel Wurde ein Arbeitsverhältnis begründet, um den krankheitsbedingten Arbeitsausfall eines anderen Arbeitnehmers zu überbrücken (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG) und kehrt der vertreten...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.1 Inhalt des Klageantrags

Rz. 10 Nach § 17 Satz 1 TzBfG richtet sich die Befristungskontrollklage auf die Feststellung, "dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist". Streitgegenstand ist die Frage der Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Es handelt sich insoweit – ähnlich wie bei § 4 KSchG – um einen punktuellen Streitgegenstand.[1] Bei einer Klage na...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2.4 Fortsetzungsanspruch wegen Rechtsmissbrauchs

Rz. 73 Ob die Befristung eines Arbeitsvertrags unwirksam ist bzw. sich ein Fortsetzungsanspruch des Arbeitnehmers aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs ergeben kann, ist bereits seit der Entscheidung des Großen Senats des BAG aus dem Jahre 1960 umstritten. Der Große Senat des BAG hat sich im Beschluss vom 12.10.1960 (BAG, Beschluss v. 12.10.1960, GS 1/59 [1]) mit der Fr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.1 Unbefristeter Vertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Rz. 68 Für die Frage der Rechtfertigung einer Befristung sind die Umstände bei Vertragsschluss maßgeblich.[1] Entfällt nach Abschluss des Vertrags, aber vor Ablauf der Befristung der Befristungsgrund, so wandelt sich der zunächst wirksam befristete Arbeitsvertrag regelmäßig nicht von selbst in einen unbefristeten Arbeitsvertrag um (BAG, Urteil v. 15.8.2001, 7 AZR 144/00 [2])....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.7 Klagefrist bei Fortsetzung (§ 17 Satz 3 TzBfG)

Rz. 44 Nach § 17 Satz 3 TzBfG beginnt die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis nach dem vereinbarten Ende fortgesetzt wird, mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung beendet sei. Die Regelung des § 17 Satz 3 TzBfG war im Regierungsentwurf des Te...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 4.2 § 6 KSchG – Verlängerte Anrufungsfrist

Rz. 62 § 17 Satz 2 TzBfG ordnet auch die entsprechende Anwendung des § 6 KSchG an. § 6 KSchG dient – wie auch § 5 KSchG – dazu, die Rechtsfolgen des § 4 KSchG bzw. § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 7 KSchG abzumildern. Nach Ablauf der 3-wöchigen Klagefrist gilt über § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 7 KSchG die Befristung als von Anfang an wirksam. Nach § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 6 ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 5 Problem der Mehrfachbefristung

Rz. 67 § 17 Satz 1 TzBfG gilt nach seinem Wortlaut wie auch Sinn und Zweck für jede Befristung. Das bedeutet, dass für jede Befristung gesondert geprüft werden muss, ob die Klagefrist eingehalten ist. Dies gilt auch bei mehreren aufeinander folgenden Befristungen.[1] Ist die Frist des § 17 Satz 1 TzBfG nicht eingehalten und mithin diese Klagefrist versäumt und greifen die §§ ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.5 Feststellungsinteresse

Rz. 27 Die bei Feststellungsklagen notwendige Prüfung, ob der klagende Arbeitnehmer an der begehrten Feststellung ein rechtliches Interesse hat (§ 256 ZPO), erübrigt sich im Rahmen der Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG regelmäßig. Das erforderliche Feststellungsinteresse folgt daraus, dass der betreffende Arbeitnehmer nur mit einer Klage nach § 17 Satz 1 TzBfG ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.6 3-wöchige Klagefrist (§ 17 Satz 1 TzBfG)

Rz. 35 Da § 17 Satz 1 TzBfG grundsätzlich für sämtliche Arten von Befristungen und Bedingungen unabhängig davon gilt, ob sich die Befristung oder Bedingung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz oder aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen ergibt[1], ist sie auch auf alle Fälle in Rede stehender unwirksamer Befristung oder Bedingung anzuwenden. Die Klagefrist ist nach der Re...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.2.1 Kein Fortsetzungsanspruch wegen Vertrauenstatbestand

Rz. 70 Hat der Arbeitgeber des befristet beschäftigten Arbeitnehmers bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags oder während dessen Laufzeit dem befristet beschäftigten Arbeitnehmer verbindlich in Aussicht gestellt, ihn über den Befristungsablauf hinaus weiter zu beschäftigen, so verhält sich der Arbeitgeber widersprüchlich und treuwidrig i. S. d. § 242 BGB, wenn er sich ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.2 Form des Klageantrags

Rz. 15 Die Klageschrift muss die allgemeinen Anforderungen des § 253 ZPO erfüllen, also die Bezeichnung der Parteien, des Gerichts, die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grundes des Klagebegehrens sowie einen bestimmten Antrag enthalten. An eine Befristungskontrollklage dürfen jedoch keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden. Es muss vielmehr genügen, wenn aus...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 4.1 § 5 KSchG – Zulassung verspäteter Klagen

Rz. 55 § 17 Satz 2 TzBfG nimmt § 5 KSchG vollständig in Bezug. Das bedeutet, dass im Falle der Versäumung der Klagefrist nach § 17 Satz 1 TzBfG grundsätzlich auch bei einer gegen eine Befristung oder auflösende Bedingung gerichteten Klage ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der verspäteten Befristungskontrollklage gestellt werden kann. Diesem Antrag ist nach § 17 Satz 2 Tz...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 4.3 § 7 KSchG – Wirksamwerden der Kündigung

Rz. 66 § 17 Satz 2 TzBfG erklärt schließlich § 7 KSchG ebenfalls für entsprechend anwendbar. § 7 2. Halbsatz KSchG ist für den Fall der Befristungskontrollklage bedeutungslos. § 17 Satz 2 TzBfG i. V. m. § 7 1. Halbsatz KSchG führt dazu, dass die Befristung bzw. auflösende Bedingung des Arbeitsverhältnisses als von Anfang an rechtswirksam gilt, wenn die Rechtsunwirksamkeit ei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.4 Kläger und Beklagter

Rz. 21 Nach § 17 TzBfG obliegt das Recht zur Erhebung der Befristungskontrollklage dem Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass nur er selbst klageberechtigt sein kann. Nach § 613 BGB hat der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen und er soll deshalb selbst entscheiden können, ob er eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen ihrer (vermeintlichen) Unwirksamk...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 4.1 Befristeter Arbeitsvertrag

Befristete Verträge sind solche, die nur für eine begrenzte Dauer eingegangen werden. Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind zunächst auf Grundlage des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) möglich, auch mit Frauen, die bereits schwanger sind. Denn der Bestandsschutz nach § 17 MuSchG schützt nur die Arbeitnehmerin in einem bereits abgeschlos...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 13.3 Neue steuerverhaftete Anteile nach § 17 Abs. 6 EStG

Werden neue Anteile bei einer Einbringung i. S. des § 20 UmwStG bzw. § 21 UmwStG ausgegeben, so sind diese nach § 17 Abs. 6 EStG selbst dann steuerverhaftet nach § 17 Abs. 1 EStG, wenn die Beteiligung weniger als 1 % beträgt. Die Anteile gelten ohne zeitliche Befristung als solche i. S. des § 17 EStG.[1] D. h. selbst wenn die Einbringung mehr als sieben Jahre zurückliegt oder di...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 4.1.1 Probearbeitsverhältnis und Schwangerschaft

Häufiger als die bewusste Einstellung einer Schwangeren dürfte der Fall sein, dass eine Schwangerschaft nicht bekannt ist oder erst nach Abschluss des Arbeitsvertrags eintritt. In der Probezeit gilt Folgendes: Automatischer Übergang von Probezeit in nachfolgendes Arbeitsverhältnis: Zumeist werden Arbeitsverhältnisse von Anfang an als unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 6.3 Gerichtliche Durchsetzung des Fortsetzungsanspruchs

Rz. 77 Nach der Rechtsprechung des BAG kann der Arbeitnehmer seinen Fortsetzungs- bzw. Wiedereinstellungsanspruch im Wege der Leistungsklage gegen den Arbeitgeber verfolgen. Der Arbeitnehmer muss beantragen, den Arbeitgeber zu verurteilen, das Angebot des Arbeitnehmers auf Abschluss eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnisses anzunehmen.[1] Der Klageantrag ist ...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unständig Beschäftigte / 2.1.2 Befristung im Voraus durch Arbeitsvertrag

Eine Beschäftigung ist im Voraus durch Arbeitsvertrag befristet, wenn sich Arbeitgeber und Beschäftigter bei Abschluss des Arbeitsvertrags bewusst sind, dass dieser weniger als eine Woche andauern soll. Dabei genügt es, wenn diese Auffassung aus den Umständen des Falles zu folgern ist. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben und ist die Beschäftigung auch nicht nach der Natur ...mehr

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Unständig Beschäftigte / 2.1.1 Befristung nach der Natur der Sache

Nach der Natur der Sache ist eine Beschäftigung befristet, wenn nicht die Arbeitsdauer, sondern eine bestimmte Arbeitsleistung vertraglich vereinbart worden ist (z. B. Be- und Entladen von Fahrzeugen oder Schiffen). Bereits das Reichsversicherungsamt (RVA) hatte eine unständige Beschäftigung – unter bestimmten Voraussetzungen – auch in Fällen bejaht, in denen ein Arbeitnehme...mehr

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Unständig Beschäftigte / 2.1 Befristung auf weniger als eine Woche

Die Unterbrechung der Arbeit in einer Woche durch Sonn- und Feiertage wird für die Berechnung der Frist von weniger als einer Woche mitgerechnet. Es wird daher sogar die Auffassung vertreten, dass Beschäftigungen von Montag bis Freitag in Betrieben mit 5-Tage-Woche keine unständigen Beschäftigungen sind, weil sie der vollen Arbeitswoche des Betriebs entsprechen und daher nic...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.7 Beschäftigungsverbote

Rz. 120 Ein Verstoß gegen ein Gesetz kommt insbesondere bei Beschäftigungsverboten in Betracht: Verbot der Beschäftigung von Frauen, §§ 3–6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3, § 16 MuSchG (vgl. § 2 Abs. 3 MuSchG), Beschäftigung von Jugendlichen, §§ 22 ff. JArbSchG, Beschäftigung von nicht aus EU-Staaten kommenden Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung, § 284 Abs. 1 Satz 1 SGB III [1], Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kinderpflegekrankengeld / 3 Schwerstkranke Kinder (§ 45 Abs. 4 SGB V)

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder eine Behinderung hat und nach ärztlichem Zeugnis an einer Erkrankung leidet, die fortschreitend progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig ode...mehr

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Unständig Beschäftigte / Arbeitsrecht

Für unständig Beschäftigte, bei denen die Beschäftigung auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist, gelten insbesondere folgende, vom normalen, unbefristeten Arbeitsvertrag abweichende arbeitsrechtliche Bestimmungen: Die Befristung des Arbeitsvertrags muss nach § 14 Abs. 4 TzBfG...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1 Verstoß gegen Rechtsnormen (Nr. 1)

Rz. 114 Die Zustimmung des Betriebsrats kann gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigert werden, wenn die personelle Einzelmaßnahme gegen ein Gesetz, eine sonstige Rechtsvorschrift, eine behördliche Anordnung, eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung verstößt. Entscheidende Voraussetzung für das Zustimmungsve...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 7.3 Entscheidung des Gerichts

Rz. 159 Das Arbeitsgericht prüft im Beschlussverfahren gem. § 2a ArbGG, ob der vom Betriebsrat angegebene Verweigerungsgrund gegeben ist, und ersetzt die Zustimmung, wenn dies nicht der Fall ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitgeber zuvor den Betriebsrat vorschriftsgemäß unterrichtet hat. Fehlt es daran, ist der Antrag, die fehlende Zustimmung zu ersetzen, als unzul...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6 Sonstige Mitteilungspflichten

Rz. 107 Dem Betriebsrat sind der Name, die genauen Personalien, die vorgesehene Eingruppierung, Zeitpunkt der Maßnahme, alle Umstände über die persönliche und fachliche Eignung für den vorgesehenen Arbeitsplatz sowie eventuelle betriebliche Auswirkungen mitzuteilen. Dies gilt sowohl für vom Bewerber eingereichte als auch für vom Arbeitgeber ermittelte Angaben. Rz. 107a Gelten...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2.3 Entbehrlichkeit des Angebots

Rz. 13 Soweit für die Mitwirkungshandlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, bedarf es keines Angebots. Der der Regelung zugrunde liegende Rechtsgedanke entspricht dem in § 286 Abs. 2 BGB beim Schuldnerverzug. Bedeutung erlangt die Vorschrift insbesondere für den Annahmeverzug im gekündigten Arbeitsverhältnis. Darüber hinaus wendet die Rechtsprechung die Norm auch für...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 3.2 Befristete Erhöhung der Arbeitszeit

Die Vereinbarung einer befristeten Erhöhung der Wochenarbeitszeit ist grundsätzlich zulässig; die Verpflichtung des Arbeitgebers, Wünsche des Arbeitnehmers betreffend die Veränderung von Dauer und/oder Lage der vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern[1], bezieht auch Wünsche einer befristeten Arbeitszeiterhöhung mit ein. Eine solche Befristungsabrede unterliegt jedoch der geric...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wegen fehlender Unternehmerinitiative

Rn. 26 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Beispiel 1 (BFH BStBl II 1970, 416): 5 minderjährige Kinder wurden durch geschenkte Beteiligungen Kommanditisten einer bereits aus den Eltern bestehenden KG und als solche ins HR eingetragen (Familien-PersGes). Der Vertrag wurde vormundschaftsgerichtlich genehmigt und sah vor: je 5 % Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung gem Kapitalanteil,...mehr

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Elternzeit: Teilzeitarbeit ... / 2.3.7.2 Ende der Elternzeit

Ist die Teilzeitbeschäftigung eigens für die Dauer der Elternzeit eingegangen, so wird sie im Regelfall auch auf das Ende der Elternzeit befristet worden sein. Dies ist unproblematisch möglich. Sollte die Befristung nicht ausdrücklich in die Teilzeitabrede aufgenommen worden sein (das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG dürfte für die spezieller geregelte Befristung ...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 2.1 Rechtsgrundlagen und Höhe des Mutterschaftsgeldes

Rechtsgrundlage für das Mutterschaftsgeld sind die §§ 24c, 24i SGB V. Frauen haben nach § 24i SGB V einen Anspruch, wenn sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (einschließlich der Ersatzkassen) sind. Es müssen nur die allgemeinen Voraussetzungen für Leistungen der Krankenversicherung (= Anspruch auf Krankengeld oder keine Arbeitsentgeltzahlung wegen der Schutzfristen d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Definition des Mitunternehmerbegriffs

Rn. 23 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Mitunternehmer des gewerblichen (s Rn 14, 123) oder gewerblich geprägten (s Rn 169 ff) Betriebs (s GrS BFH BStBl II 1993, 616/21) einer Personengemeinschaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG können sein natürliche Personen (auch minderjährig: s Rn 107–108), juristische Personen (unbeschränkt oder beschränkt stpfl) KapGes (unbeschränkt oder beschränk...mehr