Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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AGS 3/2017, Berücksichtigun... / 1 Sachverhalt

Streitig ist die Höhe einer anwaltlichen Vergütung. Der Beschwerdeführer war der Klägerin in einem Verfahren vor dem SG im Wege der Prozesskostenhilfe als Prozessbevollmächtigter beigeordnet worden. Streitgegenstand des Verfahrens war die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung. Mit Ladungsverfügung wurde Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme auf den 6.6.201...mehr

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zfs 3/2017, Unfallflucht – ... / I. Der Unfall im Straßenverkehr

Was ist der Grund dafür, dass bei einem Unfall im Straßenverkehr der Unfallbeteiligte unter Androhung von Strafe zur Mitwirkung an der Beweissicherung verpflichtet wird, während er bei einem sonstigen Schadensfall beliebig seiner Wege ziehen kann? Der Grund liegt darin, dass bei einem Unfall im Straßenverkehr die Beweissicherung typischerweise erschwert ist. Und warum ist di...mehr

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AGS 3/2017, Streitwert für ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist die Beschwer gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG erreicht. Die Beschwerde ist auch in der Sache begründet. In ihrer bisherigen Rspr. hat die Beschwerdekammer die Klage auf Erteilung oder Berichtigung eines Schlusszeugnisses mit einer vollen (vgl. etwa LAG Düsseldorf 14.7.2011 – 2 Ta 354/11), die auf Erteilung oder Ber...mehr

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AGS 3/2017, Erstattung von ... / 2 Aus den Gründen

1. Die nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache Erfolg. Dem Beklagten kann die Festsetzung der für den Privatgutachter angefallenen Kosten nicht mit der Begründung versagt werden, die Kosten seien nicht ihm, sondern seinem Haftpflichtversicherer entstanden. a) Für Kosten, die mit der Beauftragung eines Rechtsa...mehr

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Erlass von Steuern aus Billigkeitsgründen

Leitsatz Begehrt ein Steuerpflichtiger, der an mehreren Personengesellschaften unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, einen Steuererlass aus Billigkeitsgründen, weil er übermäßig durch Einkommen- und Gewerbesteuer belastet sei, so ist bei der Entscheidung über den Erlassantrag die bei den Personengesellschaften entstandene Gewerbesteuer, die anteilig auf den Steuerpflicht...mehr

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Differenzbesteuerung beim "Ausschlachten" von Gebrauchtfahrzeugen

Leitsatz Die Differenzbesteuerung ist auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat. Normenkette § 25a Abs. 1 UStG, Art. 311 Abs. 1 Nr. 1, Art. 315, Art. 318 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Der Kläger kaufte in den Jahren 2009 bis 2011 häufig nicht mehr fahrtüchtige G...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2. Auslegungsgrundsätze

Tz. 146 Der klassische Kanon der juristischen Auslegung umfasst, zurückgehend auf von Savigny,[206] vier Grundsätze: die Auslegung nach dem Wortsinn (grammatische Auslegung), nach dem Bedeutungszusammenhang (systematisch-logische Auslegung), nach der Normvorstellung des Gesetzgebers (historische Auslegung) und nach dem Zweck des Gesetzes (teleologische Auslegung).[207] Ergänzt wi...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / aa) Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung bis zum HGB vom 10. Mai 1897

Tz. 75 Eine Verkehrserwartung an die inhaltliche Ausgestaltung des Jahresabschlusses des Kauf­manns und damit verbunden eine normative Geltung handelsrechtlicher GoB be­stand lange vor Inkraft­treten des HGB und seines Vorläufers des ADHGB. Als vielzitierter geistiger Urvater zahlreicher Grundelemente der geltenden handelsrechtlichen Buch­führungs- und Bilanzie­rungsvorschri...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / aa) Begriff der Bilanz

Tz. 18 Das HGB setzt in § 242 Abs. 1 HGB die Bilanz mit dem Abschluss gleich und definiert sie als einen Rechnungsabschluss, der zum Ende des Geschäftsjahrs das Verhältnis des Ver­mögens zu den Schulden des Kaufmanns ausweist. Diese Art des Ausweises unterscheidet die Bi­lanz vom In­ventar, in dem es nicht um das Verhältnis, sondern um eine bloße Bestands­auf­nahme geht und ...mehr

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Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / a) Begriff der Bilanz

Tz. 360 Das HGB setzt in § 242 Abs. 1 HGB die Bilanz mit dem Abschluss gleich und definiert sie als einen Rechnungsabschluss, der zum Ende des Geschäftsjahrs das Verhältnis des Ver­mögens zu den Schulden des Kaufmanns ausweist. Diese Art des Ausweises unterscheidet die Bi­lanz vom In­ventar, in dem es nicht um das Verhältnis, sondern um eine bloße Bestands­auf­nahme geht und...mehr

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Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / cc2) Weitere Maßnahmen und Nebenfolgen

Tz. 81 Das Gericht kann dem Täter gem. § 70 StGB im Urteil als Maßregel der Besserung und Sicherung ein Berufsverbot für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren erteilen, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen lässt, dass er bei weiterer Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges erhebliche rechtswidrige Taten der bezeic...mehr

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Kapitel 17: Prüfung / a) Überblick

Tz. 222 Der Bestätigungsvermerk enthält ein klar und schriftlich formuliertes Gesamturteil des Prüfers über das Ergebnis der nach geltenden Berufsgrundsätzen pflichtgemäß durchgeführten Abschlussprüfung.[394] Es handelt sich um ein unternehmensexternes Informationsinstrument, das sich nicht nur an den Auftraggeber und dessen Organe, sondern insbesondere an aktuelle und poten...mehr

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Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / 1. Bestimmung und Herleitung

Tz. 21 In der Einleitung zu diesem Kapitel und auch im vorstehenden Abschnitt wurde die Differenzierung zwischen "unrichtigen" Bilanzansätzen bzw. "unrichtigen" Bewertungen einerseits und "fehlerhaften" Ansätzen bzw. Bewertungen andererseits gewählt, um verdeutlichen zu können, dass nicht jeder Ansatz oder jede Bewertung, die nicht mit den gesetzlichen Vorschriften übereinst...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5. Prüfungsstandards des IDW

Tz. 99 Erhebliche praktische Bedeutung für den Jahresabschluss und seine Prüfung durch den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer (§§ 316 ff. HGB) haben die Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Von normativer Bedeutung sind dabei die IDW Prüfungsstandards (IDW PS) und die IDW Standards (IDW S) mit Regelungen zu den anderen Tätigkeitsgebieten der Wirtschaftsprüfer....mehr

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Kapitel 10: Darstellung / bb) Verbundenes Unternehmen

Tz. 274 Inwieweit sich § 271 Abs. 2 HGB auf § 290 HGB bezieht, ist umstritten. Auf die Rechtsform der abhängigen Gesellschaft kommt es dabei nicht an.[536] Jedoch ist es fraglich, ob die beherrschende Gesellschaft §§ 264, 264a HGB unterfallen muss oder auch eine andere Rechtsform haben kann. Der Wortlaut ist recht eindeutig und lässt nur erstere Sichtweise zu, weil er eindeu...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / c) Historische Auslegung

Tz. 155 Ähnlich geringe praktische Bedeutung wie die grammatische Auslegung hat die historische Auslegung. Sie orientiert sich an der Entstehungsgeschichte der Rechtsnorm, wobei Voraussetzung ist, dass die Entstehungsgeschichte nachvollziehbar dokumentiert ist. So mag man die Tatsache, dass viele GoB im Zuge der Bilanzrechtsreform 1985 erstmals im HGB kodifiziert wurden, als...mehr

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Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / 4. Anwendbarkeit des § 256 AktG auf Personengesellschaften und Einzelkaufleute

Tz. 57 Im HGB finden sich für Personengesellschaften keine Regelungen zum Umgang mit Fehlern in Bilanzen. Es gibt daher auch kein dem § 256 AktG entsprechendes Regime mit einer Heilungsmöglichkeit gem. § 256 Abs. 6 AktG.[114] Gleichwohl sollte wie im Kapitalgesellschaftsrecht zwischen fehlerhaften Bilanzen, die zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen, und sonstigen Feh...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / a) Überblick

Tz. 2 Die Vorschrift ist eine Gliederungsvorschrift, die einzelne Posten der Passivgruppe des § 266 Abs. 3A HGB definiert.[1] Der Eigenkapitalbegriff des Bilanzrechts hat eigenständigen Charakter und stimmt weder mit der betriebswirtschaftlichen Sicht[2] noch der vielfach unzutreffend im Gesellschaftsrecht verwendeten Begrifflichkeit überein.[3] Wenn im Gesellschaftsrecht vo...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 2. Dynamische Bilanztheorie

Tz. 202 Die dynamische Bilanztheorie verbindet sich mit dem Namen von Eugen Schmalenbach.[286] Fortgeführt wurde sie von seinem Schüler Erich Kosiol, der sie zur Theorie der pagatorischen Bilanz weiterentwickelte.[287] Die dynamische Bilanztheorie sieht die wesentliche Funktion der Bilanz bzw. des Jahresabschlusses in der Ermittlung eines vergleichbaren Periodenerfolgs. Dami...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / dd) Rechtliche Folgen und Probleme

Tz. 226 Die ermittelten Differenzbeträge dürfen nicht als Gewinn ausgeschüttet werden. Alle nunmehr anzusprechenden Probleme sind die Konsequenz aus der systematisch unzutreffenden Einordnung. Tz. 227 Die ganz h. M. [456] geht unter Berufung auf die Gesetzesbegründung[457] von einer außerbilanziellen Ausschüttungssperre aus. Damit soll die Ausschüttungssperre immer erst auf Eb...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 1. Statische Bilanztheorie

Tz. 199 Nach der auf Simon zurückgehenden sogenannten statischen Bilanztheorie wird dem Jahresabschluss die Aufgabe zugewiesen, das Reinvermögen des Kaufmann, also das Vermögen unter Abzug des Fremdkapitals, zu einem bestimmten Stichtag in der Bilanz darzustellen.[283] Im Wege der Gegenüberstellung des zum Stichtag bewerteten Vermögens einerseits und der Verbindlichkeiten an...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / bb) Organe, gesetzliche Vertreter, Amtspersonen

Tz. 9 Bei Handelsgesellschaften und eingetragenen Genossenschaften sind die zuständigen Organmitglieder für die Erfüllung dieser Pflicht verantwortlich, namentlich der Gesamtvorstand (§ 91 AktG), nicht hingegen nur das für Rechnungslegung zuständige Vorstandsmitglied,[13] bei der GmbH ihr Geschäftsführer (§ 41 GmbHG),[14] bei OHG und KG jeder persönlich haftende Gesellschaft...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / e) Verhältnis der einzelnen Auslegungsgrundsätze zueinander

Tz. 164 Bei der Auslegung besteht keine freie Wahl des Auslegungsgrundsatzes.[243] Vielmehr ist die Auslegung anhand der unterschiedlichen Grundsätze vorzunehmen. Dabei bildet der Wortlaut den Ausgangspunkt. Es schließen sich die systematisch-logische, soweit möglich (in Abhängigkeit ergiebiger Quellen) die historische und die teleologische Auslegung an. In jedem Fall zu bea...mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / bb1) Mitgliedschaft und Mitgliederversammlung

Tz. 124 Mitglied des DRSC kann gem. § 4 Abs. 1 DRSC-Satzung jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung Beteiligten repräsentieren soll, w...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 5 Damit ist sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Gesetzgebungsebene eine Entwicklung zu verzeichnen, die zwischenzeitlich als unwahrscheinlich beurteilt wurde: Mit der verpflichtenden Einführung der IFRS-Rechnungslegung für kapitalmarktorientierte Konzernmütter in Europa wurden vielfach das vorsichtsgeprägte Bewertungskonzept der 4. Richtlinie und mit ihr das ...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 259 Insbesondere die in § 271 Abs. 2 HGB geregelten verbundenen Unternehmen im Bilanzrecht sind seit langer Zeit Brennpunkt intensiver rechtspolitischer Diskussion und Kritik. [503] Der nach wie vor existierende Unterschied zum aktienrechtlichen Begriff des verbundenen Unternehmens lässt Lücken, deren Rechtfertigung – zumindest rechtspolitisch – schwierig ist.[504]mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / aa1) Das grundlegende Verständnis der Vorschrift

Tz. 28 Art. 4 Abs. 3, Abs. 4 der RL 34/2013/EU bzw. zuvor Art. 2 der 4. EG-Richtlinie verlangen[44], dass der Jahresabschluss im Einklang mit der Richtlinie klar und übersichtlich aufgestellt wird sowie ein zutreffendes Bild von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, weitere Angaben enthält, soweit kein derartiges zutreffendes Bild vermittelt werden kann, zur Not von d...mehr

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Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / a) Meinungsstand

Tz. 24 Lange war umstritten, ob der subjektive Fehlerbegriff auch für Rechtsfragen gilt. In den jeweiligen Konstellationen ging es darum, ob sich im Falle unklarer Rechtslage der Bilanzierende darauf berufen kann, für ihn sei die richtige – später vom Gericht erkannte – Rechtslage nicht erkennbar gewesen. In zahlreichen Judikaten ist der BFH diesen Weg für das Steuerrecht ge...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / a) Nationale Ebene: Deutsche Prüfstelle

Tz. 271 Für die Jahresabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen wurde zur Durchsetzung der bilanzrechtlichen Anforderung neben der Abschlussprüfung und der Prüfung auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen durch den Betreiber des Bundesanzeigers eine weitere Prüfungsinstanz eingerichtet. Es handelt sich um das so genannte Enforcement -System. Darunter versteht m...mehr

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Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 173 Mit den Annual Improvements to IFRSs aus Mai 2008 wurde der Begriff der point-of-sale costs in IAS 41 durch den auch in anderen Standards verwendeten Begriff der costs to sell ersetzt. Der Begriff findet insbes. im Zusammenhang mit dem Wertmaßstab fair value less costs to sell Anwendung. Diese terminologische Änderung wurde u. a. auch in IAS 2 und IFRS 5 vorgenommen....mehr

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Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Nadine Antonakopoulos, Professorin für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere externes Rechnungswesen und Finanzierung, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, Hochschule Worms Prof. Dr. Heribert M. Anzinger, Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht im Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung der Universität Ulm MMag. Marcus Bartl, Certified Valuation Anal...mehr

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Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / aa) Geheimnis der Kapitalgesellschaft

Tz. 125 Als Gesellschaftsgeheimnis geschützt sind Informationen über äußere und innere Tatsachen, die einen wirtschaftlichen Bezug zur Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen haben. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind die praktisch wichtigsten Anwendungsfälle, wobei Betriebsgeheimnisse (Herstellungs- und Fertigungsverfahren, Erfindungen, Rezepte, Konstruktionspl...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / aa) Rechtsvergleichendes

Tz. 279 Vorbild für den Prüfungssauschuss in Deutschland[586] ist das US-amerikanische audit committee . Aufgrund der Herkunft kann der Begriff auch synonym zum deutschen Prüfungsausschuss verwendet werden.[587] Im US-amerikanischen Kapitalmarktrecht stellt das audit committee ein Ausschuss des board of directors dar.[588] Dieser nimmt grundsätzlich Geschäftsführungs- und Übe...mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / a) Überblick

Tz. 113 Der durch Art. 2 des KonTraG vom 27.04.1998[109] neu in das HGB eingefügte fünfte Abschnitt des Dritten Buchs des HGB mit den Bestimmungen der §§ 342, 342a HGB regelt nach internationalem Vorbild ein privates Rechnungslegungsgremium und hilfsweise einen Rechnungslegungsbeirat beim BMJ als Standard Setter. Dabei besteht zwischen dem Anerkennungsmodell nach § 342 HGB u...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / II. Die Entwicklung bis zum BilMoG 2009

Tz. 14 Der wesentliche Treiber der Bilanzrechtsentwicklung blieb auch nach der Reform von 1986 zunächst vor allem die europäische Rechtsharmonisierung.[21] Aus dem umfangreichen Harmonisierungsprogramm und den dazu ergangenen deutschen Umsetzungsmaßnahmen seien im Folgenden nur die wichtigsten in chronologischer Folge genannt. Tz. 15 Mit der Elften Richtlinie von 1989[22] wur...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / a) Gründe für die Schaffung sowie Pro und Contra internationaler Standards

Tz. 102 Mit der Globalisierung und dem Zusammenwachsen der Kapitalmärkte ergibt sich das Bedürfnis nach international standardisierten und vereinheitlichten Rechnungslegungsgrundsätzen. Denn die bislang bestehenden nationalen Unterschiede in Grundverständnis, Funktion und Methode der Rechnungslegung führen zu teilweise erheblichen qualitativen und quantitativen Ausweisdiffer...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 56 Die Wertkonzeption bildet im Schrifttum einen Schwerpunkt der rechtspolitischen Kritik an den IFRS. Diese Kritik bezieht sich zum einen auf die Regelungstechnik und zum an­deren auf den Stellenwert des beizulegenden Zeitwerts für die Folgebewertung. In der Wertkonzeption zeigen sich die Nachteile der sachverhaltssegmentierten Re­gelungs­technik der IFRS besonders deutl...mehr

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Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / 2. Maßstab

Tz. 29 Erforderlich ist, dass ein ordentlicher Kaufmann im maßgeblichen Zeitpunkt (Bilanzaufstellung oder Bilanzfeststellung, strittig, siehe zuvor) bei pflichtgemäßer und sorgfältiger Prüfung aller damals verfügbaren Informationen und bei Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten den Fehler hätte erkennen können.[49] Sinngemäß wird damit der Haftung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / ff2) Einzelfälle

Tz. 35 Verkaufsgeschäfte Im Falle von Verkaufsgeschäften besteht die Problematik, dass unterschiedliche Zeitpunkte existieren, die für eine Ertragsrealisation in Betracht kommen. Denn es bestehen Gefahrtragungsregeln, Widerrufsrechte und Gewährleistungsrechte, die dafür sorgen, dass ein Ertrag nicht bereits dann als sicher verdient gelten kann, wenn die gelieferte Ware das La...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / bb) Anwendung der Kriterien

Tz. 396 Wie im Handelsbilanzrecht ist die Zuordnung der Vermögenswerte von der beabsichtigten Ver­wendung der Vermögenswerte und damit von einem subjektiven Element abhängig. Maß­geblich ist die erwartete Verwendungsdauer im Unternehmen im Verhältnis zum Geschäfts­zyklus.[396] Gemischt kurz- und langfristige finanzielle Vermögenswerte sind aufzuteilen (vgl. IAS 1.68 Satz 4 a....mehr

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Kapitel 10: Darstellung / ll) Aktive latente Steuern

Tz. 122 Aktive latente Steuern können gem. § 274 Abs. 1 HGB in zwei Formen ausgewiesen werden: Entweder werden diese mit den passiven latenten Steuern saldiert und es wird nur der (soweit überhaupt existente) Überhang an aktiven latenten Steuern ausgewiesen (vgl. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, Nettoausweis) – oder aktive latente Steuern sind separat auszuweisen und auch alle passi...mehr

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Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / b) Stellungnahme

Tz. 26 Während der ersten Ansicht, der BFH habe nur über steuerrechtliche Besonderheiten entschieden, zugestimmt werden kann, ist die zweite Ansicht in Ihrer Schlussfolgerung rechtlich nicht überzeugend. Rechtsprechung hat generell – nicht nur im Instanzenzug des jeweiligen Rechtsweges – eine normbildende Funktion.[32] Wenden Gerichte verschiedener Rechtswege dieselbe Rechts...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / bb) Folgebewertung von Vorräten

Tz. 280 Gem. IAS 2.9 sind Vorräte mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert (net realisable value) zu bewerten. Nach der Definition des IAS 2.6 ist der Nettoveräußerungswert der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendig...mehr

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Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / dd1) Unrichtige Wiedergabe (Var. 1)

Tz. 34 Die Verhältnisse einer KapGes sind unrichtig wiedergegeben (Verletzung des Grundsatzes der Bilanzwahrheit), wenn die Darstellung den objektiven Gegebenheiten nicht entspricht, wobei sowohl die Angabe unrichtiger Umstände als auch das Verschweigen von Tatsachen tatbestandsmäßig sein kann. Maßstab sind konkrete Rechnungslegungsnormen und sonstige Grundsätze ordnungsmäßi...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / c) Verlautbarungen des IASB

Tz. 113 Das IASB veröffentlicht unterschiedliche Verlautbarungen, nämlich das Preface, das Framework, die eigentlichen Standards, also die IFRS, ferner die SIC-/IFRIC Interpretationen sowie die Leitlinien zur Anwendung (implementation guidance), Practice Statements, Educational Guidance etc. Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich ihres Verpflichtungsgrades. Tz. 114 Eingeleitet...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / cc1) Erstbewertung

Tz. 550 Rückstellungen sind beim erstmaligen Ansatz mit dem bestmöglichen Schätzwert (best estimate) der Ausgaben anzusetzen, die zum Abschlussstichtag zur Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung notwendig sind (IAS 37.36). Der Erfüllungsbetrag (expenditure required to settle) entspricht dabei dem geschätzten Betrag, den das Unternehmen bei vernünftiger kaufmännischer...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / g) Prüfungsschwerpunkte und typische Verstöße

Tz. 119 Die DPR veröffentlicht regelmäßig auf ihrer Internetpräsenz aktuelle Prüfungsschwerpunkte. Mittlerweile ist sie dazu übergegangen, in erster Linie auf die European Common Enforcement Priorities (ECEP), die von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichten Prüfungsschwerpunkte, zu verweisen.[247] Dies hat den Zweck, die Prüfungstätigke...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / V. Synopse

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / II. Zutreffende Einordnung des Bilanzrechts als zwingendes Privatrecht

Tz. 177 Allerdings ist mit der Frage nach dem maßgeblichen Kollisionsrecht noch nicht beantwortet, welche Kollisionsregeln der lex fori anwendbar sind. Im deutschen Recht unterscheidet man nach der Rechtsnatur der fraglichen Normen: Für Normen des Privatrechts gelten andere Kollisionsnormen als für Normen des öffentlichen Rechts. Tz. 178 Indessen herrscht seit Langem Uneinigk...mehr