Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Keine Besteuerung unternehmensinterner Vorgänge: Entscheidungen zu "Innenleistungen" und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten (USTB 2025, Heft 4, S. 105)

Anm. u.a. zum Urteil des BFH v. 24.8.2024 – V R 14/24 RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur.[*] Erbringt eine Organgesellschaft entgeltlich Leistungen an den Organträger, die von ihm unternehmerisch genutzt werden, sind die Leistungen als Innenumsätze nicht steuerbar. Dieses Ergebnis tritt ein, egal, für welche Tätigkeiten seines Unternehmens der Or...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / e) Entscheidung des EuGH

"Innenleistungen" nie steuerbar: Auch der EuGH konnte dem Vorbringen des BFH nicht viel abgewinnen und so antwortete er, aus dem Unionsrecht ergebe sich, dass "Dienstleistungen", die von einem (Betriebs-)Teil eines Steuerpflichtigen (= Mehrwertsteuergruppe) an einen anderen (Betriebs-)Teil des Steuerpflichtigen erbracht würden, selbst dann nicht der Mehrwertsteuer unterlägen...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten als Teil des Unternehmens

aa) Unternehmen und unternehmensfremde Zwecke Bereits mehrfach entschieden: Mit der Frage, ob mit nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten unternehmensfremde Zwecke verfolgt werden, hat sich der EuGH in den letzten 15 Jahren bereits mehrfach beschäftigt.[43] Hierbei hat er festgestellt, dass nichtwirtschaftliche Tätigkeiten keine steuerbaren Umsätze i.S.d. Art. 2 MwStSystRL darstell...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / 3. Entgeltliche Leistungen?

a) Keine Entnahmebesteuerung, weil entgeltlich aa) EuGH Keine Entnahmebesteuerung bei Verwendung für nichtwirtschaftliche Zwecke: Der EuGH hatte (wie vorstehend dargestellt; vgl. IV.2.) klargestellt, dass keine Umsätze i.S.d. Art. 26 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL vorlägen, wenn "Innenleistungen" an einen Bereich erbracht würden, in dem nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt w...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / III. Klageverfahren

1. Erste Instanz FG = keine unentgeltliche Wertabgabe: Das Niedersächsische FG, das nach erfolglosem Einspruchsverfahren über die Klage der S gegen die Steuerfestsetzung zu entscheiden hatte, teilte die Ansicht des Finanzamtes nicht. Die Organschaft erstrecke sich auch auf den Hoheitsbereich der S. Voraussetzung der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe sei, dass eine ...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / 1. Organschaft

a) Bestätigung der EuGH-Entscheidungen Organschaft liegt vor: Zunächst ging der BFH auf die Fragen ein, die in den beiden Vorlageverfahren s. oben III.2. und 3.) mit Bezug auf die Organschaft behandelt worden waren. Er stellte fest, dass aufgrund der im Revisionsverfahren nicht angegriffenen, nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen des FG eine Organschaft vorliege. Orga...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Keine Entnahmebesteuerung, weil entgeltlich

aa) EuGH Keine Entnahmebesteuerung bei Verwendung für nichtwirtschaftliche Zwecke: Der EuGH hatte (wie vorstehend dargestellt; vgl. IV.2.) klargestellt, dass keine Umsätze i.S.d. Art. 26 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL vorlägen, wenn "Innenleistungen" an einen Bereich erbracht würden, in dem nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt würden.[60] "Außerdem" keine Entnahmebesteuerung...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / 1. Erste Instanz

FG = keine unentgeltliche Wertabgabe: Das Niedersächsische FG, das nach erfolglosem Einspruchsverfahren über die Klage der S gegen die Steuerfestsetzung zu entscheiden hatte, teilte die Ansicht des Finanzamtes nicht. Die Organschaft erstrecke sich auch auf den Hoheitsbereich der S. Voraussetzung der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe sei, dass eine Dienstleistung u...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Generelle Steuerbarkeit von "Innenleistungen"

Stets steuerbar: Mit der vorliegenden Frage erweiterte der BFH den Umfang der im Verfahren zur Entscheidung gestellten Fragen. Ging es nämlich bisher im Verfahren allein um die Frage der Besteuerung der "Innenleistungen" an den hoheitlichen Bereich der S (als unentgeltliche Wertabgabe), stellte sich jetzt – zumindest aus Sicht des BFH – die Frage, ob "Innenleistungen"generel...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Zweite Vorlagefrage

Frage nach unentgeltlicher Wertabgabe: Die zweite Frage, die der V. Senat dem EuGH vorlegte, betraf den eigentlichen Streitpunkt im Revisionsverfahren. Es ging darum, ob "Dienstleistungen", die ein (Betriebs-)Teil eines Steuerpflichtigen (hier U als Teil des Organkreises der S) für einen anderen (Betriebs-)Teil erbringt,[10] in dem hoheitliche Tätigkeiten ausgeführt werden, ...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / d) Was wollte der EuGH sagen?

Vorsicht bei Verallgemeinerungen: Das Problem ist, dass das "Zusatzargument", das der EuGH bemühte, leicht missverstanden werden kann (auch hier gilt, wie so oft, "weniger ist mehr"). Man muss daher, wie immer bei EuGH-Urteilen, auf den konkreten Fall schauen, um herauszufiltern, was gemeint sein kann. Aussage zu alternativem Sachverhalt: Es ging dem EuGH darum, zusätzlich ("...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / c) Zumindest wenn "Leistungsempfänger nicht oder nur teilweise vorsteuerabzugsberechtigt"

"Gefahr von Steuerverlusten": Die vorstehende generelle Frage schränkte der V. Senat in einer zweiten Vorlagefrage[16] dahingehend ein, dass er fragte, ob die Innenleistungen "jedenfalls dann" steuerbar seien, wenn der Leistungsempfänger nicht (oder nur teilweise) zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, da dann die Gefahr von Steuerverlusten bestehe.[17] Systematische Folge der Or...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / IV. Nachfolgeentscheidung des BFH v. 24.8.2024

Wie unter I. dargestellt, hat der BFH mit Urteil vom 29.8.2024[35] nun endgültig über die Revision entschieden, die das Finanzamt gegen das Urteil des Niedersächsischen FG eingelegt hatte. Er hat sie als unbegründet zurückgewiesen. 1. Organschaft a) Bestätigung der EuGH-Entscheidungen Organschaft liegt vor: Zunächst ging der BFH auf die Fragen ein, die in den beiden Vorlageverf...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / 2. Keine Entnahmebesteuerung bei Verwendung für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten

Des Weiteren stellte der BFH fest, das FG habe die Entnahmebesteuerung mit Blick auf die "Dienstleistungen" von U an den hoheitlichen Bereich der S zutreffend verneint (auf die – im Verfahren ohnehin nicht strittige – Frage, ob auch die "Dienstleistungen" an den Krankenhausbereich steuerbar sind,[40] brauchte der BFH nicht mehr einzugehen, da der EuGH deren Nichtsteuerbarkei...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / 2. Erstes Vorlageverfahren (Finanzamt T gg. S)

Der BFH (V. Senat), der über die vom Finanzamt eingelegte Revision zu entscheiden hatte, entschied zunächst nicht, sondern wandte sich mit zwei Vorlagefragen zur Auslegung des Unionsrechts an den EuGH.[6] a) Erste Vorlagefrage Frage nach Unionsrechtskonformität des Konzepts des "Organträgers": Zunächst fragte er den EuGH, ob die deutsche Organschaft, in der die Untergesellscha...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / f) Wie geht es weiter?

Im schlimmsten Fall neue Vorlageverfahren: Es steht allerdings zu befürchten, dass sich hiermit das nächste Vorlageverfahren in Sachen "Innenumsätze" anbahnt (sei es auf Vorlage eines deutschen Gerichts, sei es auf Vorlage eines Gerichts in einem anderen Mitgliedstaat). Vermutlich nicht betr. MwSt-Gruppe: Das dürfte dann aber eher nicht die Leistungen innerhalb einer Mehrwert...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / 3. Zweites Vorlageverfahren (Finanzamt T gg. S II)

Frage nach der Steuerbarkeit von "Innenleistungen": Damit gab sich der V. Senat allerdings nicht zufrieden, weswegen er sich in demselben Verfahren erneut an den EuGH wandte.[12] Nun legte er – erneut zur Überraschung weiter Teile der steuerlichen Fachwelt – dem EuGH die Frage vor, ob "Dienstleistungen", die ein (Betriebs-)Teil eines Steuerpflichtigen für einen anderen (Betr...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Bestätigung der EuGH-Entscheidungen

Organschaft liegt vor: Zunächst ging der BFH auf die Fragen ein, die in den beiden Vorlageverfahren s. oben III.2. und 3.) mit Bezug auf die Organschaft behandelt worden waren. Er stellte fest, dass aufgrund der im Revisionsverfahren nicht angegriffenen, nach § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen des FG eine Organschaft vorliege. Organträger ist Steuerschuldner: Weiterhin...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Frage der unternehmensfremden Zwecke ist lt. EuGH geklärt

BFH lässt Ausgangsfrage offen: Die diesen Ausführungen zugrunde liegenden Gedanken sind recht komplex. Was man auf jeden Fall vorab sagen kann, ist, dass der BFH mit seiner Begründung die eigentliche Frage, derentwegen das Verfahren im Rahmen der Revision bei ihm anhängig gemacht wurde, letztendlich offen ließ. Das könnte man – nach, wie gesagt (s. oben I.), sechs Entscheidu...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / aa) EuGH

Keine Entnahmebesteuerung bei Verwendung für nichtwirtschaftliche Zwecke: Der EuGH hatte (wie vorstehend dargestellt; vgl. IV.2.) klargestellt, dass keine Umsätze i.S.d. Art. 26 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL vorlägen, wenn "Innenleistungen" an einen Bereich erbracht würden, in dem nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt würden.[60] "Außerdem" keine Entnahmebesteuerung bei ent...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / I. Vorbemerkung

"Klagehäufung": Der BFH hat mit Urteil vom 29.8.2024[1] abschließend über ein Verfahren entschieden, das nach der erstinstanzlichen Entscheidung[2] gleich zweimal auch den EuGH beschäftigt hat.[3] Sechs Gerichtsentscheidungen (1x FG, 3x BFH, 2x EuGH) in einem Verfahren setzen hoffentlich keine Maßstäbe für die Zukunft. Verfahrensdauer: Die Klägerin hat damit im Jahr 2024 schl...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Im Prinzip schon beantwortet

Schon beantwortet ...: Diese Frage stellte sich eigentlich nicht bzw. wurde implizit schon beantwortet. Hätte der EuGH nämlich die Existenz von steuerbaren "Innenleistungen" für möglich gehalten, hätte er im Urteil vom 1.12.2022 auf das Vorliegen einer unentgeltlichen Wertabgabe gar nicht eingehen müssen. Er hätte dann vielmehr die Leistungen der U an S "ganz normal" als ste...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Einschränkung der EuGH-Rechtsprechung?

"Umgekehrter Fall": Etwas aus dem Zusammenhang gerissen machte der BFH dann allerdings noch die Einschränkung, es sei im vorliegenden Zusammenhang nicht zu entscheiden, welche Rechtsfolgen einträten, wenn – anders als im Streitfall – der Organträger entgeltliche Leistungen an die Organgesellschaft erbringe, die diese für Zwecke verwende, die außerhalb ihres Unternehmens lieg...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Keine Tätigkeiten für unternehmensfremde Zwecke

Verweis auf Antwort des EuGH auf die Vorlagefrage: Zur Begründung verwies der BFH zunächst auf die Ausführungen des EuGH im Urteil vom 1.12.2022 (s. oben III.2.b.).[41] Feststellungen des EuGH: Hierin hatte der Gerichtshof ausgeführt, dass Art. 26 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL die unentgeltlichen Dienstleistungen erfasse, die zu unternehmensfremden Zwecken erbracht würden. Aber...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / bb) BFH

Keine Entnahmebesteuerung bei entgeltlichen Vorgängen: Der BFH bezog sich in seinem Urteil vom 24.8.2024 zwar auf diese Argumentation des EuGH, drehte sie aber um. Er entschied, dass die Entnahmebesteuerung bereits deswegen tatbestandlich ausscheide, weil es schon an der Unentgeltlichkeit fehle. Er führte aus, bei den (unternehmensinternen) Leistungen der U an den hoheitlich...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / [Ohne Titel]

RA StB Georg von Streit / RA FAStR Dr. Thomas Streit, LL.M. Eur.[*] Erbringt eine Organgesellschaft entgeltlich Leistungen an den Organträger, die von ihm unternehmerisch genutzt werden, sind die Leistungen als Innenumsätze nicht steuerbar. Dieses Ergebnis tritt ein, egal, für welche Tätigkeiten seines Unternehmens der Organträger die Leistungen verwendet (wirtschaftlich oder...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / e) Systematisch fragwürdiges Ergebnis einer anderen Entscheidung

Systematisch fragwürdig, ...: Käme der BFH tatsächlich in einer späteren Entscheidung zu dem Ergebnis, dass eine unentgeltliche Dienstleistung bei Verwendung für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten als Leistungsentnahme zu besteuern ist, wäre das auch unter systematischen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar. ... wenn keine Steuerbarkeit mit Entgelt, aber Steuerbarkeit ohne Ent...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / II. Sachverhalt

Den Entscheidungen lag folgender Sachverhalt zugrunde: Uniklinik: S war eine Stiftung öffentlichen Rechts und Trägerin einer medizinischen Universitätsklinik. Zum einen führte sie Dienstleistungen gegen Entgelt aus (Krankenbehandlungen), zum anderen bildete sie Studenten aus. Zwei Tätigkeiten: Die Krankenbehandlungen im Krankenhausbereich sind als wirtschaftliche Tätigkeit ein...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / d) Hintergrund und Systematik der Behandlung als ein Steuerpflichtiger

Nichtbesteuerung der "Innenleistungen" war ausschlaggebend für Entwicklung der Organschaft: Im Gegenteil waren genau diese "Steuervorteile", die sich aus der Nichtsteuerbarkeit der "Innenleistungen" ergeben, seinerzeit einer der wesentlichen Gründe für die Entwicklung des Rechtsinstituts der Organschaft.[22] Entscheidung der Mitgliedstaaten: Im Übrigen ist die Nichtsteuerbark...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / cc) Keine Entnahmebesteuerung, sondern Versagung Vorsteuerabzug und "§ 15a-Korrektur"

Keine Besteuerung gem. Art. 26 MwStSystRL: Rechtsfolge ist, dass Leistungen eines (Betriebs-)Teils der Organschaft an einen anderen (Betriebs-)Teil, in dem nichtwirtschaftliche Aktivitäten ausgeübt werden (oder ganz generell solche "Innenleistungen" eines Steuerpflichtigen), nicht gem. Art. 26 Abs. 1 MwStSystRL zu besteuern sind. Die zugewendeten Vorteile bleiben im Unterneh...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Erste Vorlagefrage

Frage nach Unionsrechtskonformität des Konzepts des "Organträgers": Zunächst fragte er den EuGH, ob die deutsche Organschaft, in der die Untergesellschaften für mehrwertsteuerliche Zwecke in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert werden, der dann für die steuerlichen Belange dieser "Mehrwertsteuergruppe" zuständig ist, insoweit mit dem Unionsrecht vereinbar sei. "Ansc...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / bb) Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten = Erweiterung des Unternehmens

Erweiterung des Unternehmens: Man kann die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten also am besten als einen (separaten) Teil des Unternehmens ohne steuerbare Umsätze umschreiben. VNLTO ...: Wie z.B. im Fall der VNLTO. Dieser Verein erbrachte Dienstleistungen an die Mitglieder, für die diese ein Entgelt entrichteten (wirtschaftliche Tätigkeit) und nahm daneben die Interessen seiner ...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / aa) Unternehmen und unternehmensfremde Zwecke

Bereits mehrfach entschieden: Mit der Frage, ob mit nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten unternehmensfremde Zwecke verfolgt werden, hat sich der EuGH in den letzten 15 Jahren bereits mehrfach beschäftigt.[43] Hierbei hat er festgestellt, dass nichtwirtschaftliche Tätigkeiten keine steuerbaren Umsätze i.S.d. Art. 2 MwStSystRL darstellen. Sie fallen daher nicht in den Anwendungsb...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / c) Keine abweichenden Feststellungen durch "Zusatzbegründung"

Keine generelle Aussage des EuGH zur Entgeltlichkeit von "Innenleistungen": Lediglich der Vollständigkeit halber hat der EuGH (man mag vielleicht ergänzen "leider") darauf hingewiesen, dass Art. 26 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL nur die "unentgeltlichen" Umsätze, betreffe. Dass die "Innenleistungen", die für den Bereich der hoheitlichen Tätigkeiten erbracht wurden (also für ein...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / V. Fazit

Weitere Klärung, trotz Klärung: Die Fragen, die sich eigentlich nie stellten, dann aber vom EuGH teilweise beantwortet wurden, werden nun vom BFH (auch im Einzelfall wegen schwer nachvollziehbarer Ausführungen des EuGH selbst) teilweise wieder in anderer Form aufgeworfen. Insofern gilt "nach dem Spiel ist vor dem Spiel". Verwirrung der Begrifflichkeiten im dt. Recht: Die Begr...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Sonstige

Änderungen des UStAE zum 31.12.2024: Der UStAE berücksichtigte zum Teil noch nicht die seit dem BMF, Schr. v. 22.12.2023 (BMF v. 22.12.2023 – S 7015/22/10003 :001, BStBl. I 2023, 2248) ergangene Rechtsprechung, soweit diese im BStBl. II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthielt der UStAE in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden mussten. Mit Schrei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 7. Besteuerung des Gesellschafters

Keine Anwendung des Gesamtbetrachtungsansatzes: Der bei endgültigem Ausfall eines Gesellschafterdarlehens für die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht aus Kapitalvermögen geltende Gesamtbetrachtungsansatz – d.h. die Einbeziehung aller aus der Beteiligung erzielten Einkünfte einschließlich Wertsteigerungen und Ausschüttungen – findet für die mittelbare Beteiligung an einer...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Voraussetzungen für die Organschaft mit dem aufnehmenden Rechtsträger als neuem Organträger

Gliedert ein Einzelunternehmer, der zwar wirtschaftlich Alleineigentümer einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Organgesellschaft) ist, bei der zivilrechtlich aber ein Rechtsanwalt als Treuhänder die Mehrheit der stimmrechtsberechtigten Anteile hält, das Vermögen seines Einzelunternehmens – einschließlich der im Ausgliederungsvertrag bezeichneten "anderen Beteiligung an Kapita...mehr

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GmbH-Beteiligungsverluste b... / b) Auswirkungen der Änderung der Gewinnermittlungsart

Keine Aufdeckung der stillen Reserven: Eine Änderung der Gewinnermittlungsart wirkt sich auf die Zusammensetzung des BV nicht aus und führt insbesondere nicht zur Entnahme der zum BV gehörenden WG oder zu einer Aufdeckung der stillen Reserven. Beraterhinweis Dies ist für den Übergang zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG in § 4 Abs. 1 S. 6 EStG ausdrücklich geregelt, gilt darübe...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Unternehmerische Beteiligung nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG (Optionsbesteuerung) lt. Zeilen 31–32f

Auf Antrag werden Erträge aus unternehmerischen Beteiligungen (Zeilen 31 bis 32b) abweichend vom Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG der individuellen tariflichen Besteuerung nach §§ 32a ff. EStG unterworfen (Optionsbesteuerung). Der Antrag wird mithilfe der Angaben in den Zeilen 31 bis 32b gestellt. Der Antrag ist in Zeile 31 mit der Kennzeichnung „1 = Ja” zu stellen. Hat ein Stpf...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG lt. Zeile 4

Bei der Günstigerprüfung kann der Stpfl. beantragen, dass anstelle der Anwendung von § 32d Abs. 1, 3 und 4 EStG (Versteuerung der Kapitalerträge mit dem Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG), die nach § 20 EStG ermittelten Einkünfte aus Kapitalvermögen den Einkünften i.S.v. § 2 EStG hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen werden. Dies ist nach § 32d Abs. 6 Sat...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte ist im Wesentlichen im EStG und in Spezialregelungen insb. im AStG sowie dem InvStG geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt im VZ 2024 in den Anlagen KAP, KAP-B...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 6. Wahlrechte

Ausübung von Wahlrechten: Mithilfe der Angaben in den Zeilen 4 und 5 können die Veranlagungswahlrechte gem. § 32d Abs. 4 EStG (Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts) und gem. § 32d Abs. 6 EStG (Antrag auf Günstigerprüfung) ausgeübt werden. Im System der abgeltenden Besteuerung von Kapitalerträgen mit einem einheitlichen Steuersatz stellen die Veranlagungswahlrechte nach...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / I. Allgemeines

Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte ist im Wesentlichen im EStG und in Spezialgesetzen, insb. dem AStG sowie dem InvStG geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung (ESt-Erklärung) anzugeben, soweit dies gesetzlich notwendig oder zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt für den VZ 2024 auf den Anlagen KAP, KAP-BET...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Gliederung der Anlage KAP

Die Anlage KAP ist umfangreich ausgestaltet und erfasst sowohl solche privaten Kapitalerträge, die dem Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG unterliegen als auch solche, auf die der Tarif nach §§ 32a ff. EStG Anwendung findet. Die umfangreichen Angaben auf drei Seiten dienen der zutreffenden Erfassung der Kapitaleinkünfte. Die Anlage KAP gliedert sich in folgende Abschnitte:mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 2. Eintragungsmodalitäten

Die Eintragungen zu den privaten Kapitaleinkünften erfolgen alternativ in den Formularen "Anlage KAP", "Anlage KAP-BET" oder "Anlage KAP-INV". Zu beachten bleibt, dass jeder Kapitalertrag grundsätzlich nur einmal in eines der o.g. Formulare eingetragen wird. Das heißt, die mehrfache Eintragung von Kapitalerträgen ist grundsätzlich nicht notwendig. Daher muss stets vor der Ei...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / g) Ausnahmen vom Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG in den Fällen des § 32d Abs. 2 EStG

Die Pflicht zur Erklärung von Kapitaleinkünften liegt über die o.g. Fallvarianten hinaus vor, wenn die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs und die Anwendung des Tarifs nach § 32d Abs. 1 EStG aufgrund der Ausnahmeregelung des § 32d Abs. 2 EStG verbindlich vorgeschrieben nicht in Betracht kommt. Hiervon sind folgende Konstellationen betroffen: § 32d Abs. 2 Nr. 1 lit. a EStG: Na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / c) Erklärungspflicht der Ersatzbemessungsgrundlage nach dem EStG und dem InvStG

Einzelfragen zur Ersatzbemessungsgrundlage nach § 43a Abs. 2 Satz 7, 10 und 13 EStG: Nach Auffassung der Finanzverwaltung in Rz. 183 (BMF v. 19.5.2022) ist für Fälle der Besteuerung nach der Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 43a Abs. 2 Satz 7, 10 und 13 EStG geregelt, dass für den Fall, dass die beim KapESt-Abzug angesetzte Bemessungsgrundlage kleiner als der tatsächlich erzi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Premium
Verschmelzung von Kapitalge... / 5.3 Sicherstellung der Besteuerung von stillen Reserven

Voraussetzung für eine Buchwertverschmelzung ist nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG, das die stillen Reserven der deutschen Besteuerung nicht entzogen werden können. Die spätere Besteuerung der im übertragenen Vermögen vorhandenen stillen Reserven ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwStG stets sichergestellt, wenn die übernehmende Kapitalgesellschaft nach § 1 KStG unbeschrä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 15.4 Besteuerung des Einbringungsgewinns II bei Anwendung eines Holding-Modells

In den Fällen des Anteilstauschs sowie in den Fällen der Sacheinlage unter Miteinbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften führt die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die übernehmende Gesellschaft zur Anwendung des § 22 Abs. 2 UmwStG (Besteuerung des Einbringungsgewinns II), soweit die eingebrachten Anteile im Zeitpunkt der Einbringung ni...mehr