Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Holdingstrukturen in der Un... / c) Bedeutung der steuerlichen Sperrfristverhaftung

Ist der Einbringende z.B. eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person i.S.d. § 1 Abs. 1 EStG, so wäre die unmittelbare Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (im steuerlichen Privatvermögen) ein in der Regel nach § 17 EStG steuerpflichtiger Vorgang, der i.R.d. Teileinkünfteverfahrens gem. § 3 Nr. 40 lit. c EStG zu 60 % der Einkommensbes...mehr

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Schenkung als Gestaltungsmi... / 5. Gesellschaftsanteile

Überträgt ein Ehegatte Anteile an einer GmbH an den anderen Ehegatten zum Nennwert, obschon er bereits zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt, die GmbH-Anteile zu einem möglichst günstigen (jedenfalls nicht unter dem Nennwert liegenden) Preis zu veräußern, um damit die Entstehung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG zu verhindern, kann dies gestaltungsmissbräuchlich sein (BFH ...mehr

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Holdingstrukturen in der Un... / a) Allgemeine Bedeutung des Anteilstausches

In der Praxis besteht häufig das Bedürfnis, die Unternehmensstrukturen aus ertragsteuerlicher aber auch aus Sicht der geplanten Unternehmensnachfolge optimal aufzusetzen und so strukturelle Veränderungen vorzubereiten. Dies beschäftigt nicht nur die Gründer junger Unternehmen (z.B. Start-ups) sondern auch Inhaber bereits länger bestehender Unternehmen, bei denen die Gründerg...mehr

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Holdingstrukturen in der Un... / b) Tatbestandsvoraussetzungen und grundsätzliche Rechtsfolgen i.S.d. § 21 UmwStG

Im Rahmen eines sog. Anteilstausches bringt ein Gesellschafter seine Anteile an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG) in eine andere Kapitalgesellschaft ein und erhält als Gegenleistung dafür neue Anteile an der erwerbenden (übernehmenden) Gesellschaft. Der Gesellschafter tauscht also Anteile einer Gesellschaft gegen Anteile einer anderen. Die Regelungen zum (steuern...mehr

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Holdingstrukturen in der Un... / 1. Einführung

Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen – z.B. einer günstigen Besteuerung von Ausschüttungen aus Tochtergesellschaften oder von Erträgen aus der Veräußerung von Beteiligungen – können auch erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Vorteile g...mehr

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Beschränkt steuerpflichtige... / 3.2 Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Besteuerung des Verwertungstatbestands wird abgesehen, wenn Deutschland nach einem DBA mit dem ausländischen Wohnsitzstaat kein Besteuerungsrecht zusteht und nach R 39b.10 LStR der Lohnsteuerabzug unterbleiben darf[1] oder der Arbeitnehmer mit den Einkünften aus seiner Tätigkeit im Tätigkeitsstaat einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer unterlegen hat...mehr

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Luxemburg / D. Besteuerung der Erbfolge

I. System der Erbschaftsteuer Rz. 170 Ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern zwischen Luxemburg und Deutschland besteht nicht.[82] II. Erbschaft- und Schenkungsteuer 1. Rechtsgrundlage und Steuertatbestand Rz. 171 Die Rechtsgrundlage des luxemburgischen Erbschaftsteuerrechts bildet noch immer das Gesetz vom 27.12.1817[83] über die Erheb...mehr

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Ungarn / D. Besteuerung der Erbfolge

I. System der Erbschaftsteuer 1. Rechtsgrundlagen Rz. 315 Das ungarische Recht kennt das Rechtsinstitut der Erbschaftsgebühr.[275] Die diesbezüglichen Vorschriften sind in Kapitel II des Gebührengesetzes[276] (Illtv.) enthalten. Rz. 316 2010 wurde das System der Erbschaftsgebühr erheblich vereinfacht. Angesichts dessen, dass in zwei Dritteln der Nachlasssachen die Verwandten de...mehr

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Frankreich / D. Besteuerung der Erbfolge

I. Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen Rz. 224 Am 12.10.2006 wurde zwischen Frankreich und Deutschland ein Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen[145] geschlossen. Der Deutsche Bundestag hat am 14.6.2007 dem deutschen Umsetzungsgesetz zugestimmt, von französischer Seite erfolgte die Zustimmung mit Zustimmungsgesetz vom 26.2.2009. Das Abkommen ist am Tag na...mehr

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Ukraine / E. Besteuerung der Erbschaft

Rz. 18 Erbschaften unterliegen nicht der Besteuerung durch ein Erbschaft- oder Nachlasssteuerrecht. Vielmehr werden Erbschaften in der Ukraine nach den Regelungen des Einkommensteuerrechts besteuert. Daher tritt unbeschränkte Steuerpflicht ein, wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer in der Ukraine ansässig ist. Für den Ehegatten und die Kinder besteht ein Steuersatz von 0 %. F...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.3 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer umlagefinanzierten Pensionskasse werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als sonstige Einkünfte [1] versteuert. Soweit die Leistungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, sind die Einnahmen in vollem Umfang steuerpflichtig.[2] Wurden die Beiträge pauschal oder nach den ELStAM vom Arbeitgeber versteuert, sind Rentenzahlungen nur in Höhe de...mehr

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Nachgelagerte Besteuerung / 2 Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung bei gesetzlicher Rente

Leibrenten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus bestimmten Leibrentenversicherungen werden innerhalb des bis in das Jahr 2057 reichenden Übergangszeitraums in die vollständige nachgelagerte Besteuerung überführt.[1] Diese Regelung gilt sowohl für Leistung...mehr

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Griechenland / VI. Vermeidung der doppelten Besteuerung der Erbrechte an beweglichen Sachen (Doppelbesteuerungsabkommen)

Rz. 115 Zwischen Deutschland und Griechenland gilt seit 1912 die Konvention über die Besteuerung der Erbrechte an beweglichen Sachen, die der Vermeidung der doppelten Besteuerung der Erbschaften dient. Die Konvention ist im Jahr 1953 wieder in Kraft getreten.[70] Rz. 116 Art. 1 der Konvention bestimmt: "Das in Griechenland befindliche bewegliche Vermögen eines Deutschen, der z...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / IV. Besteuerung lebzeitiger Zuwendungen aufgrund der balearischen Erbverträge

Rz. 122 Von besonderem Interesse ist die Besteuerung der spezifisch balearischen Rechtsinstitute wie die donación universal (Universalschenkung siehe Rdn 54 ff.) oder die definición (Pflichtteils- und Erbverzicht siehe Rdn 68 ff.), bei denen lebzeitige Zuwendungen in den Genuss der steuerlichen Privilegien für Erbschaften kommen können. Gerade für Sachverhalte mit Auslandsber...mehr

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Vermögensbeteiligung / 5.4 Besteuerung nach der Fünftelregelung

Der vorläufig nicht besteuerte Arbeitslohn unterliegt im Zeitpunkt der Nachversteuerung der sog. Fünftelregelung, wenn seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung mindestens 3 Jahre vergangen sind.[1] Grundsätzlich stellt der gemeine Wert der Vermögensbeteiligung im Zeitpunkt der Übertragung die maßgeblichen Anschaffungskosten der Anteile für Zwecke der Besteuerung nach §§ ...mehr

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Berufsständische Versorgung / 2 Besteuerung der Versorgungsbezüge

Für Renten aus berufsständischen Versorgungswerken gelten dieselben steuerlichen Vorschriften wie für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Renten unterliegen seit dem Jahr 2005 der nachgelagerten Besteuerung.[1] Im Rahmen einer Übergangsregelung erfolgt die nachgelagerte Besteuerung bis 2040 gleitend. Dies gilt auch für unselbstständige Bestandteile der Rent...mehr

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Österreich / D. Besteuerung der Erbfolge

I. Wegfall der Erbschaftsteuer Rz. 209 Mit Wirkung zum 1.8.2008 wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Österreich aufgehoben. Unentgeltliche Vorgänge sind aber nicht vollkommen steuerfrei, sondern werden in verschiedenen anderen Steuern erfasst. Rz. 210 Vorsicht ist allerdings bei ausländischen Wohnsitzen des Verstorbenen, Erben oder Vermächtnisnehmers geboten. In solchen...mehr

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Finnland / D. Besteuerung des Nachlasses

I. Gesetzesänderungen Rz. 113 Das finnische Erbschaftsteuerrecht wurde und wird seit jeher für hohe Steuersätze und für im europäischen Vergleich zu geringe Freibeträge kritisiert. Die Steuersätze und Freibeträge wurden in der Vergangenheit immer wieder geändert.[37] Die seit dem 1.1.2017 geltenden Steuersätze und -klassen sind aufgeführt (siehe Rdn 119 f.). II. System der Erb...mehr

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Jubiläumszuwendung / 2 Besteuerung von Jubiläumszuwendungen

2.1 Lohnsteuerabzug nach der Jahrestabelle Steuerpflichtige Jubiläumszahlungen und Jubiläumsgeschenke sind als sonstiger Bezug nach der Jahreslohnsteuertabelle zu besteuern. Die Lohnsteuer kann nicht unmittelbar aus den Lohnsteuertabelle abgelesen werden, sie muss nach einem festgelegten Berechnungsschema ermittelt werden.[1] Hinweis Ab 2025 keine Fünftelregelung im Lohnsteuer...mehr

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Katalonien / E. Besteuerung der Erbfolge

I. System der Erbschaft- und Schenkungsteuer Rz. 97 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist in Spanien eine Steuer des Staates, wird aber an die Autonomen Regionen abgetreten. Das Estatut d‘Autonomia de Catalunya (EAC) erkennt in seiner ergänzenden Bestimmung Nr. 7a an, dass diese Steuer an die Landesregierung abgetreten wird, was zur Folge hat, dass sowohl Verwaltung als auch...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / E Besteuerung der Erbfolge

I. Grundlagen Rz. 108 Die Besteuerung der Erbfolge beurteilt sich nach dem Gesetz 1/2014 (Balearisches Gesetz über die abgetretenen Steuern, fortan: "BGAS"), welches die Abtretung von Steuern durch den Staat an die "Comunidad Autónoma de las Illes Baleares" regelt.[194] Die Vorzüge, welche das balearische Erbschaftsteuerrecht gegenüber dem zentralstaatlichen Recht aufweist, k...mehr

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Belgien / 7. Besteuerung des Familienwohnsitzes

a) Steuerbefreiung für Ehegatten und gesetzlich zusammenwohnenden Partner Rz. 229 Der Nettoeigentumsanteil, den der Ehegatte oder gesetzlich zusammenwohnende Partner (nicht aber der faktische Lebenspartner) am gemeinsamen Wohnsitz des Erblassers und seines Ehegatten oder gesetzlich zusammenwohnenden Partners erhält, ist von der Erbschaftsteuer befreit.[163] Die Verbindlichkei...mehr

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Polen / D. Besteuerung der Erbfolge

I. Das System der Erbschaftsteuer 1. Gegenstand der Erbschaftsteuer Rz. 117 Grundlegender Rechtsakt im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist das Gesetz vom 28.7.1983 über die Erbschaft- und Schenkungsteuer ( ErbStG).[24] Dieses Gesetz regelt – was man schon aus dessen Titel ersehen kann – die Besteuerung des Vermögenserwerbs nicht nur im Wege der Vererbung, sondern auc...mehr

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Italien / D. Besteuerung der Erbfolge

I. System der Erbschaftsteuer Rz. 299 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die die Regierung Berlusconi mit Gesetz Nr. 383 vom 18.10.2001, das am 25.10.2001 in Kraft trat, für alle Erbfälle, die nach dem 25.10.2001 eingetreten sind, abgeschafft hatte, wurde durch das Gesetzesdekret Nr. 262/06 bzw. durch Gesetz Nr. 286/06 rückwirkend zum 3.10.2006 (Erbschaften) bzw. zum 1.1.200...mehr

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Niederlande / D. Besteuerung der Erbfolge

I. Das niederländische internationale Steuerrecht Rz. 145 Das niederländische internationale Steuerrecht hat drei Grundfesten für die Steuerabgabe, und zwar den Wohnsitz, die Staatsangehörigkeit und die Belegenheit der Vermögensbestandteile. Rz. 146 Hatte der Erblasser einen niederländischen Wohnsitz, wird der Wert der gesamten Erbschaft in den Niederlanden versteuert, auch we...mehr

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Portugal / D. Besteuerung der Erbfolge

I. Vorbemerkung Rz. 219 Die EuErbVO hat keinen Einfluss auf die Besteuerung der Erbfolge. Entscheidend für die Prüfung der steuerlichen Pflichten ist vielmehr die Frage, ob Erblasser bzw. Erben nach steuerrechtlichen Kriterien in Portugal und/oder Deutschland ansässig sind oder über einen Wohnsitz verfügen. Die Definition der steuerlichen Ansässigkeit und des Wohnsitzes ist n...mehr

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Schweiz / D. Besteuerung der Erbfolge

I. System der Erbschafts- und Schenkungssteuer 1. Übersicht Rz. 214 Die Steuerhoheit für die Erbschafts- und Schenkungssteuern liegt bei den Kantonen. Der Bund ist zu deren Erhebung nicht befugt.[386] Damit gelten in der Schweiz hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuern 26 verschiedene kantonale Regelungen. Rz. 215 Innerhalb des jeweiligen Kantons wird die Steuerhoheit...mehr

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Estland / C. Besteuerung der Erbfolge

I. Erbschaftsteuer Rz. 64 Die Erbschaft wird in Estland nicht besteuert. II. Einkommensteuer Rz. 65 Die Erbschaft unterliegt nach dem Einkommensteuergesetz [44] keiner direkten Einkommensteuer.[45] Werden Gegenstände aus dem Nachlass verkauft, die nicht im persönlichen Gebrauch[46] des Erben waren, so fällt darauf Einkommensteuer an.[47] Wird eine geerbte Immobilie verkauft, die...mehr

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Belgien / VIII. Besondere Aspekte bei der Besteuerung

1. Steuerpflichtige Schenkungen Rz. 236 Steuerpflichtige Schenkungen, d.h. notariell beurkundete Schenkungen, Schenkungen von Immobilien und andere registrierungspflichtige Schenkungen, die der Erblasser innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Tode an Erben oder Vermächtnisnehmer gemacht hat, werden für die Ermittlung des anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt, außer in der...mehr

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Belgien / 8. Besteuerung des Familienwohnsitzes

Rz. 199 Falls der Nachlass wenigstens einen Eigentumsanteil an der Immobilie umfasst, in welcher der Erblasser während wenigstens fünf Jahren vor seinem Tode seinen Hauptwohnsitz hatte,[156] werden für den Erwerb dieser Rechte in gerader Linie gem. Art. 60ter ErbStGB W die folgenden Erbschaftsteuertarife auf den Nettowert des Eigentumsanteils, welcher dem Erblasser gehörte, ...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.4 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Leistungen der externen betrieblichen Versorgungseinrichtungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalls (Alter, Tod oder Invalidität) oder ggf. bei einer Abfindung der Versorgungsanwartschaft zur Auszahlung kommen, werden als sonstige Einkünfte [1] im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des ehemaligen Arbeitnehmers versteuert. Der Umfang der Besteuerung in der Leistungsphase ...mehr

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Lohnsteuererstattung / 1.2 Korrektur der Besteuerung nach Lohnsteuer-Außenprüfung

Wird die Besteuerung im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung nachträglich korrigiert, führt dies nicht zu einer geänderten Beurteilung der Beitragspflicht. Etwas anderes gilt lediglich in den seltenen Fällen, in denen der Arbeitgeber bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres aufgrund der Beanstandung durch den Lohnsteuer-Außenprüfer für das vorherige Kalenderjahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmeldung / 9 Angaben zur Besteuerung bei Abmeldungen von geringfügig Beschäftigten

Arbeitgeber ergänzen die Abmeldungen von geringfügig Beschäftigten im gewerblichen Bereich und in privaten Haushalten um die Angaben zum Steuerbezug. In den Entgeltmeldungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind seit dem 1.1.2022 die Steuernummer des Arbeitgebers sowie die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) des Arbeitnehmers anzugeben. Weiterhin ist die Art d...mehr

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Arbeitnehmererfindungen / 1 Besteuerung

Vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer gezahlte Vergütungen für Erfindungen oder Prämien für Verbesserungsvorschläge gehören in voller Höhe zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Im Regelfall wird es sich dabei um Diensterfindungen [1] handeln, für die der Arbeitnehmer einen Vergütungsanspruch hat. Für ihre Besteuerung gelten sie als sonstige Bezüge, die unter Anwendung der Jahreslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 9 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder aus einer Direktversicherung sind in vollem Umfang nachgelagert als sonstige Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung[1] zu versteuern, soweit die Zahlungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, für die der Arbeitgeber den BAV-Förderbetrag in Anspruch genommen hat. Dies gilt für sämtliche Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.4 Steuerfreiheit der Beiträge und nachgelagerte Besteuerung

Die zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge zwischen 240 EUR und 960 EUR, für die dem Arbeitgeber der BAV-Förderbetrag gewährt wird, gehören auf der Ebene des Arbeitnehmers zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Praxis-Tipp Verhältnis zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenver...mehr

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Nordmazedonien / F. Besteuerung der Erbfolge

Rz. 18 Die unbeschränkte Steuerpflicht für die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird in Mazedonien an die Ansässigkeit des Erwerbers angeknüpft.[8] Für im Territorium der Republik Mazedonien belegenes bewegliches und unbewegliches Vermögen tritt die beschränkte Steuerpflicht ein. Rz. 19 Die gesetzlichen Erben der ersten zivilrechtlichen Erbenordnung (also die Abkömmlinge und de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschränkt steuerpflichtige... / 6.6 Besteuerung in der Freistellungsphase

Im Falle einer unwiderruflichen Arbeitsfreistellung findet keine Tätigkeitsausübung statt, sodass nach bisheriger Verwaltungsauffassung grundsätzlich der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an den in der Freistellungsphase erzielten Arbeitslöhnen innehat.[1] Einige Staaten legen die bestehenden DBA jedoch dahingehend aus, dass der Arbeitslohn in dem Staat besteuert wird...mehr

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Tschechien / E. Besteuerung der Erbfolge

Rz. 163 Im Zuge der großen Zivilrechtsreform wurde das bisherige Gesetz über Erbschaft-, Schenkungs- und Immobilienübertragungsteuer mit Wirkung zum 31.12.2013 aufgehoben. Der Erwerb von Todes wegen ist jetzt im Gesetz über Steuern aus Einkünften geregelt. Er wird als eine unentgeltliche Einkunft angesehen. Gemäß § 4a Abs. 1 Buchst. a) sind unentgeltliche Einkünfte natürlich...mehr

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Lettland / VI. Besteuerung des geerbten Vermögens

Rz. 64 Das Erbschaftsvermögen wird in Lettland nicht besteuert, mit Ausnahme von Autorenvergütungen, die an die Erben auszuzahlen sind. Rz. 65 Im Wege der Erbschaftsabwicklung fallen allerdings Notargebühren an, welche gesetzlich festgesetzt sind[13] und sich bei den Gebührensätzen u.a. am Wert der Erbschaftsmasse orientieren.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 1 Individuelle oder pauschale Besteuerung

Arbeitsentgelt aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber muss den Lohnsteuerabzug grundsätzlich nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vornehmen. Alternativ kann er auf den Abruf verzichten. In diesem Fall muss er die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit einem einheitlichen Pauschsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 4 Besteuerung bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

Ab einem monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelt von mehr als 556 EUR (2024: 538 EUR) ist die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % oder 20 % nicht mehr möglich. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsentgelt dann nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen individuell besteuern. Kriterium für die Einstufung als Minijob ist das zu erwartende bzw. vom Arbeitgeber prognostizierte En...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / D. Besteuerung der Erbfolge

Rz. 112 Rechtsgrundlage für das türkische Erbschaftsteuerrecht ist das "Gesetz betreffend die Erbschaft- und Schenkungsteuer" (Veraset ve Intikal Vergisi Kanunu, nachfolgend: VVK).[187] Bei der Erbschaftsteuer nach diesem Gesetz handelt es sich um eine Erbanfallsteuer, nicht um eine Nachlasssteuer. I. Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht Rz. 113 Bei dem Umfang der Erbsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entschädigungen / 7 Ermäßigte Besteuerung von Entschädigungen

7.1 Voraussetzungen Steuerpflichtige Entschädigungen sind nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt zu besteuern.[1] Dies bedeutet, dass die steuerpflichtigen außerordentlichen Einkünfte für die Steuerberechnung mit einem Fünftel als sonstiger Bezug versteuert und die auf dieses Fünftel entfallende Lohnsteuer verfünffacht wird. Voraussetzung für eine ermäßigte Besteuerung nach de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachgelagerte Besteuerung / 1 Grundprinzip

Die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen wird seit dem Jahr 2005 schrittweise bis zum Jahr 2058 auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. In der Ansparphase[1] sind die Altersvorsorgeaufwendungen von steuerlichen Belastungen freigestellt und die daraus resultierenden späteren Leistungen werden erst in der Auszahlungsphase[2] besteuert. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachgelagerte Besteuerung / Zusammenfassung

Begriff Nachgelagerte Besteuerung bezeichnet das Prinzip, Altersvorsorgeaufwendungen in der Ansparphase steuerfrei zu stellen, um die späteren Leistungen in der Auszahlungsphase (in voller Höhe) besteuern zu können. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Typische Fälle der nachgelagerten Besteuerung sind § 19 Abs. 2 EStG sowie § 22 Nr. 5 EStG. Auch das BMF-Schre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 1 Besteuerung nach den ELStAM

Der an kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer (Aushilfskräfte, Gelegenheitsarbeiter) gezahlte Arbeitslohn ist nach den allgemeinen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Die Lohnsteuererhebung richtet sich grundsätzlich nach den ELStAM des Arbeitnehmers. Praxis-Tipp Weniger Lohnsteuerabzug durch permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich Arbeitgeber dürfen bei kurzfristig beschäftigten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrente / 1 Besteuerung von Betriebsrenten

Erhält der Arbeitnehmer eine Betriebsrente, beruhen diese Zahlungen auf einem Versprechen des Arbeitgebers oder auf einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung zu erhalten. Diese Verpflichtung des Arbeitgebers wird als Versorgungszusage oder auch als Pensionszusage bezeichnet.[1] Aufgrund einer Versorgungszusage erhält der Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 5.1 Aufgeschobene Besteuerung

Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von bestimmten Vermögensbeteiligungen an sog. Start-up-Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden[1], werden auf Antrag des Arbeitnehmers nicht im Jahr der Übertragung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwohnung / 4 Besteuerung des Sachbezugswerts

Vereinbart der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer einen Bruttolohn und lässt er sich dann einen Teilbetrag für die zur Verfügung gestellte Unterkunft zurückzahlen, so berechnet sich der steuerpflichtige Arbeitslohn wie folgt: Ein aus der verbilligten Überlassung der Woh...mehr