Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsanweisung

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Säure / 3.1 Gesundheitsgefahren

Konzentrierte Säuren sind ätzend und können unter Umständen bleibende Schäden verursachen. Verdünnte Säuren reizen Haut, Atemwege und Augen. Achtung Einflussfaktoren auf ätzende Wirkung von Säuren Die ätzende Wirkung von Säuren – wie auch von Laugen – nimmt mit steigender Temperatur, steigender Konzentration und längerer Kontaktzeit zu. Besonders gefährlich sind deshalb auch he...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ether / 3.2 Organisatorische Maßnahmen

Betriebsanweisung erstellen und regelmäßig Unterweisungen durchführen, explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einteilen und kennzeichnen, Explosionsschutzdokumente erstellen, Arbeitsbereich abgrenzen und Verbotszeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und Warnzeichen D-W021 "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" anbringen, Zutritt nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lauge / 3.1 Gesundheitsgefahren

Hautschädigungen durch Laugen können sehr schmerzhaft sein. Praxis-Beispiel Unfälle mit Laugen Wenn Beschäftigte Betriebsanweisungen und Gebotszeichen beachten und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung benutzen, können derartige Unfälle verhindert werden: Zitat Ein Mitarbeiter setzt die Waschflotte für eine Färbemaschine an. Aus einem Chemikaliencontainer füllt er 45 %i...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ozon / 3.2 Organisatorisch

Unterweisung anhand von Betriebsanweisungen vor der Beschäftigung und danach mind. einmal jährlich durchführen; ggf. Flucht- und Rettungsplan aufstellen; Überwachung des Ozongehalts in der Luft wird empfohlen, insbesondere in Ozonisierungsanlagen, Röntgenlaboren, beim Elektroschweißen, beim Plasmaschneiden und bei Elektroarbeiten, bei denen Lichtbogen entstehen; Beschäftigungsb...mehr

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Kennzeichnung von Gefahrsto... / Zusammenfassung

Überblick Nahezu alle Beschäftigten verwenden heute bei ihrer Arbeit gefährliche Stoffe. Wenn sie sich dabei sicher verhalten sollen, benötigen sie Informationen über die Gefährdungen, die von diesen Produkten ausgehen und wie sie sich davor schützen können. Dies bedeutet auch, dass sie wissen, mit welchen Stoffen sie umgehen. Diesem Ziel dient auch die TRGS 201 "Einstufung ...mehr

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Kennzeichnung von Gefahrsto... / 2 Allgemeine Hinweise zur Kennzeichnung

Etiketten oder Kennzeichnungsschilder müssen deutlich sichtbar und dauerhaft angebracht sein und dürfen nicht überschrieben werden. Ungültig gewordene Etiketten und Schilder müssen entfernt, überklebt oder anderweitig unkenntlich gemacht werden. Werden Produkte innerbetrieblich umgefüllt – z. B. aus einem größeren Liefergebinde in kleinere Gefäße, die den jeweiligen Anforderu...mehr

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Kennzeichnung von Gefahrsto... / 3 "Vollständige" und "vereinfachte" Kennzeichnung

Die TRGS 201 unterscheidet eine "vollständige Kennzeichnung", die im Regelfall anzuwenden ist, und eine "vereinfachte Kennzeichnung", die in bestimmten Anwendungsfällen ausreichend ist. Achtung Abweichungen von der vollständigen Kennzeichnung Abweichungen von der vollständigen Kennzeichnung setzen eine entsprechende Betriebsanweisung mit der zugehörigen Unterweisung der Beschäft...mehr

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Kennzeichnung von Gefahrsto... / 1 Grundsätzliches zur TRGS 201

Die Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen in der CLP-Verordnung beziehen sich lediglich auf das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen, d. h. also auf die (außerbetriebliche) Abgabe an andere. Darüber hinaus enthält die Gefahrstoffverordnung nur allgemein gehaltene Pflichten der Arbeitgeber, die Beschäftigten in einer Betriebsanweisung über die am Arbeitsp...mehr

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Kennzeichnung von Gefahrsto... / 2.3 Stoffe oder Gemische im Produktionsgang

Stoffe bzw. Gemische in ortsfesten Einrichtungen befinden sich im Produktionsgang, solange sie Bestandteil des Herstell- oder Verarbeitungsprozesses sind. Dazu gehören z. B. Stoffe in Reaktoren, Rührkesseln, Kolonnen, Pumpen, Wärmetauschern, Zwischenbehältern oder Rohrleitungen innerhalb einer Anlage. Lagertanks und Rohrleitungen zu anderen Anlagen fallen nicht unter den Produktions...mehr

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Kennzeichnung von Gefahrsto... / 2.1 Stoffe oder Gemische in ortsbeweglichen Behältern

Ortsbewegliche Behälter müssen grundsätzlich entsprechend den allgemeinen Vorgaben für die innerbetriebliche Kennzeichnung (Abschn. 4.3 TRGS 201) gekennzeichnet werden. Ortsbewegliche Behälter sind alle Arten von Verpackungen, einschließlich Großverpackungen und Großpackmittel (IBC), Behälter zur Zwischenlagerung, Behältnisse zur Probenahme oder zur Vermeidung von Tropfverluste...mehr

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Ofen- und Luftheizungsbauer... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Ofen- und Luftheizungsbauer... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen, Hilfe bei Auswahl und Einsatz von PSA, Unterstützung bei der Erarbeitung eines Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen gemäß GefStoffV, Beratung zur Erarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplans sowie zum Einsatz von Hautschutzmitteln, Organisation der Ersten Hilfe, Hinweise zur Integration von zeit...mehr

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Ammoniak / 2.2 Organisatorische Maßnahmen

Betriebsanweisung erstellen und regelmäßige Unterweisungen durchführen, u. a. den sicheren Umgang mit Ammoniak (Gas) in Druckgasflaschen, Druckgasbündeln, Kartuschen; Feuerarbeiten (z. B. Schweißen) nur mit Erlaubnis durchführen; Prüfen der Anlagen bzw. Apparaturen auf Dichtigkeit (Messungen); Arbeitsbereich abgrenzen und u. a. die Verbotszeichen P003 "Keine offene Flamme; Feue...mehr

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Ammoniumnitrat / 2.2 Organisatorische Maßnahmen

arbeitsbereich- und stoffbezogene Betriebsanweisung erstellen und regelmäßige Unterweisungen durchführen Staubbildung vermeiden, Staub nicht aufwirbeln Instandhaltungsarbeiten und Arbeiten in Behältern oder engen Räumen nur mit schriftlicher Erlaubnis durchführen vor Aufheizung z. B. durch Sonneneinstrahlung, Heizkörper, Heizungsrohre schützen Feuer- und Heißarbeiten mit schrift...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Blausäure / 2.2 Organisatorische Maßnahmen

Betriebsanweisungen erstellen und Unterweisungen durchführen, Instandhaltungsarbeiten und Arbeiten in Behältern oder engen Räumen nur mit schriftlicher Erlaubnis durchführen, unter Verschluss oder nur für fachkundige Personen zugänglich aufbewahren, Personen, die Begasungen durchführen, arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten (Angebotsvorsorge). Wichtig Nicht alle Menschen können ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Acetylen / 4.2 Organisatorisch

Betriebsanweisungen erstellen und regelmäßig Unterweisungen durchführen Behälter und Leitungen eindeutig kennzeichnen explosionsgefährdete Bereiche festlegen und Explosionsschutzdokumente erstellen von Zündquellen (z. B. elektrischen Geräten, offenen Flammen, Wärmequellen und Funken) fernhalten Rauchverbot Schweißverbot im Arbeitsraum Arbeiten an Behältern und Leitungen nur nach s...mehr

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Schutzmaßnahmen vor UV-Stra... / 4 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Küchenbetriebe / 2.2 Organisatorisch

angemessene Einsatzplanung und gleichmäßige Verteilung ungünstiger Arbeitsschichten; Arbeitsplatzrotation verringert einseitige Belastung; regelmäßige Unterweisung anhand von Betriebsanweisungen nach § 12 ArbSchG u. a. zu Feuchtarbeit, Hygiene (Hautschutz- und Hygieneplan erstellen) und Verhalten im Brandfall; regelmäßige Wartung der elektrischen Anlagen und ortsfesten sowie or...mehr

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Asbest – Anforderungen und ... / 6.2 Aufsichtsführender (Abschn. 5.2 TRGS 519)

Jede Firma muss bei Asbestarbeiten einen Aufsichtsführenden benennen. Seine Aufgabe ist es, auf der Baustelle die Einhaltung aller Anforderungen zu gewährleisten. Diese Person muss sachkundig sein und vom Arbeitgeber als weisungsbefugte Person benannt sein. Neben der Sachkunde muss die Person zuverlässig sein und sich mit den Gefahren und Schutzmaßnahmen auskennen. Hier sieh...mehr

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Betriebsanweisungen für Gef... / 3.2 Aufbau einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe

3.2.1 Anwendungsbereich Es muss deutlich gemacht werden, für welche Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze oder Tätigkeiten die Betriebsanweisung gilt. Das kann z. B. eine Werkstatt sein, ein Laborarbeitsplatz oder die Tätigkeit des Um- oder Abfüllens bestimmter Flüssigkeiten. 3.2.2 Gefahrstoffbezeichnung Der Name des Gefahrstoffes muss so angegeben werden, dass er von den Beschäftigte...mehr

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Betriebsanweisungen für Gef... / 2 Anforderungen an Betriebsanweisungen

Nach § 14 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung muss der Arbeitgeber sicherstellen, "dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung (…) in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache zugänglich gemacht wird." Die Betriebsanweisung muss mind. die folgenden Informationen enthalten: am Arbeitsplatz auftretende Gefahrstoffe (z. B. Bezeichnung der Gefahrstoffe, Kennzei...mehr

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Betriebsanweisungen für Gef... / 3.2.1 Anwendungsbereich

Es muss deutlich gemacht werden, für welche Arbeitsbereiche, Arbeitsplätze oder Tätigkeiten die Betriebsanweisung gilt. Das kann z. B. eine Werkstatt sein, ein Laborarbeitsplatz oder die Tätigkeit des Um- oder Abfüllens bestimmter Flüssigkeiten.mehr

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Betriebsanweisungen für Gef... / 3.2.8 Beispiel für eine Gefahrstoffbetriebsanweisung

Abb. 2: Beispiel für eine Betriebsanweisung nach neuem Recht (CLP-Verordnung)mehr

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Betriebsanweisungen für Gef... / 3.2.7 Sachgerechte Entsorgung

Geben Sie hier an, was mit betriebsmäßig oder ungewollt entstehendem Abfall passieren soll. Dazu gehören die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung, aber auch Entsorgungsbehälter, Sammelstellen, Aufsaugmittel sowie Reinigungsmittel und -möglichkeiten. Es kann erforderlich sein, für die Tätigkeit der Entsorgung eine eigenständige Betriebsanweisung zu erstellen!mehr

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Betriebsanweisungen für Gef... / 3 Betriebsanweisungen erstellen

Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist eine Pflicht des Arbeitgebers, der sie auf betriebliche Führungskräfte übertragen kann. Der Arbeitgeber bzw. die Führungskräfte können sich dabei von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder anderen Fachleuten (z. B. Arbeitsschutzbehörden, Unfallversicherungsträger, Beratungsfirmen) beraten lassen. Basis für die Erstell...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsanweisungen für Gef... / Zusammenfassung

Überblick Der Einsatz von Gefahrstoffen kann mit verschiedenartigen Risiken verbunden sein. Die umfassende Information über die Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen durch Betriebsanweisungen ist Grundlage der Unterweisung, um die Beschäftigten zu sensibilisieren und zu schützen. Daher ist der Arbeitgeber laut § 14 Gefahrstoffverordnung (Unterrichtung und Unterweisung d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsanweisungen für Gef... / 3.2.3 Gefahren für Mensch und Umwelt

Die Gefahren bei der Tätigkeit mit dem Gefahrstoff, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben haben, müssen beschrieben werden, mind. jedoch die Hinweise auf die besonderen Gefahren (H-Sätze und EUH-Sätze nach GHS/CLP). Diese sollen im Wortlaut, nicht nur als Zahlenkombination angegeben werden. Der Inhalt der H- bzw. EUH-Sätze kann auch sinnvoll umschrieben werden. Pra...mehr

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Betriebsanweisungen für Gef... / 1 Wichtiges Instrument der Arbeitssicherheit

Sicherheit am Arbeitsplatz entsteht aus dem Zusammenwirken von Technik (z. B. Absaugung), Organisation (z. B. Betriebsanweisung) und dem sicheren Verhalten der Beschäftigten (z. B. Benutzen von Persönlicher Schutzausrüstung). Richtiges Verhalten ist eine wichtige Voraussetzung zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Dazu müssen die Beschäftigten über die...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsanweisungen für Gef... / 3.2.2 Gefahrstoffbezeichnung

Der Name des Gefahrstoffes muss so angegeben werden, dass er von den Beschäftigten verstanden wird, z. B. der Handelsname, wie er auf dem Kennzeichnungsetikett steht oder im Sicherheitsdatenblatt angegeben ist. Neben dem Handelsnamen bzw. der betriebsintern gebräuchlichen Bezeichnung ist es aber auch sinnvoll, die relevanten Inhaltsstoffe zusätzlich anzugeben. Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsanweisungen für Gef... / 3.1 Informationen beschaffen

Das Sicherheitsdatenblatt ist die wichtigste und ausführlichste Informationsquelle. Sicherheitsdatenblätter müssen für alle eingesetzten gefährlichen Stoffe und Gemische vorliegen. Die Anforderungen an die Inhalte eines Sicherheitsdatenblatts richten sich nach Anhang II 1907/2006/EG (REACH-Verordnung). Die TRGS 220 "Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblätte...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsanweisungen für Gef... / 3.2.5 Verhalten im Gefahrenfall

Es sollen solche Maßnahmen benannt werden, die von Beschäftigten, v. a. von Rettungsmannschaften im Gefahrenfall, bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen (z. B. ungewöhnlicher Druck- oder Temperaturanstieg, Leckage, Brand, Explosion) durchzuführen sind. Achtung Verhalten im Gefahrenfall Wichtig sind z. B. folgende Angaben: zu geeigneten und ungeeigneten Löschmitteln, welch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsanweisungen für Gef... / 3.2.4 Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Alle notwendigen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die der Beschäftigte zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz beachten soll, müssen beschrieben werden. Dabei sollten berücksichtigt werden: Technische Schutzmaßnahmen zur Verhütung einer Exposition, Organisatorische Schutzmaßnahmen (z. B. nur benötigte Tagesmengen vorhalten), Hygien...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsanweisungen für Gef... / 3.2.6 Erste Hilfe

Angaben zur Ersten Hilfe sollten so präzise wie nötig gemacht werden, damit jeder Beschäftigte die erforderliche Hilfe leisten kann. Es muss auch deutlich gemacht werden, wann ein Arzt hinzugezogen werden muss und welche Maßnahmen zu unterlassen sind. Die Angaben müssen sich auf den Haut- und Augenkontakt, das Einatmen, das Verschlucken sowie auf Verbrennungen/Erfrierungen be...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe: Formelle Anforderungen und Inhalte

Zusammenfassung Überblick Der Einsatz von Gefahrstoffen kann mit verschiedenartigen Risiken verbunden sein. Die umfassende Information über die Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen durch Betriebsanweisungen ist Grundlage der Unterweisung, um die Beschäftigten zu sensibilisieren und zu schützen. Daher ist der Arbeitgeber laut § 14 Gefahrstoffverordnung (Unterrichtung und...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum werden Sicherheitsdat... / 1.1 Definition und Hintergrund

Der Lieferant gefährlicher Stoffe oder Gemische muss Sicherheitsdatenblätter erstellen bzw. den Anwendern zur Verfügung stellen. Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter sind EU-weit gleich und in Art. 31 und Anhang II 1907/2006/EG (REACH-Verordnung) festgelegt. Demnach werden mit den Sicherheitsdatenblättern die "sicherheitsbezogenen Informationen über eingestufte Stoff...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum werden Sicherheitsdat... / Zusammenfassung

Überblick Sicherheitsdatenblätter werden vom Lieferanten gefährlicher Stoffe oder Gemische erstellt und müssen den Anwendern in der Landessprache zur Verfügung gestellt werden. Sicherheitsdatenblätter sind die Grundlage für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, insbesondere für die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebsanweisung, die wiederum die Grundlage für Unterweisungen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsdatenblatt / 4 Bedeutung für den Anwender

Gewerbliche Anwender bzw. "nachgeschaltete Anwender" (nach REACH) müssen Sicherheitsdatenblätter und sonstige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung beschaffen (§ 6 Abs. 2 GefStoffV). Es empfiehlt sich, dass Anwender in einem festgelegten Turnus beim Hersteller die aktuelle Version anfordern. Anwender müssen die Sicherheitsdatenblätter auf Fehler, Mängel oder fehlende ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum werden Sicherheitsdat... / 2 FAQs

1) Sind Sicherheitsdatenblätter kostenpflichtig? Nein, sie müssen vom Lieferanten kostenlos in der Landessprache zur Verfügung gestellt werden (Art. 31 Abs. 8 1907/2006/EG). 2) Gibt es Hilfestellungen, wie aus einem Sicherheitsdatenblatt eine Betriebsanweisung wird? Der Anhang zur TRGS 555 enthält ein einfaches Schema dafür. 3) Kann von einem außereuropäischen Lieferanten ein Si...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gasfilter / 5 Unterweisung

Die Beschäftigten müssen vor dem ersten Einsatz und danach in wiederkehrenden Abständen, mindestens jedoch jährlich, theoretisch und in einer praktischen Übung für die Benutzung von Filtergeräten unterwiesen werden. Für die eingesetzten Gefahrstoffe und für den Einsatz des Atemschutzgerätes sind die Beschäftigten darüber hinaus bezogen auf den praktischen Einsatz auf Grundlag...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum werden Sicherheitsdat... / 1.3 Kosten und Nutzen

Der Aufwand für das Beschaffen aktueller Sicherheitsdatenblätter ist relativ gering, wenn dies systematisch erfolgt. Sicherheitsdatenblätter von gängigen Gefahrstoffen sind auch im Internet verfügbar. Der Nutzen dagegen ist sehr hoch: Sicherheitsdatenblätter sind die Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, ohne die wiederum keine Unterweisungen möglich...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsdatenblatt / Zusammenfassung

Begriff Das Sicherheitsdatenblatt ist die zentrale Informationsquelle für den gewerblichen Anwender gefährlicher Stoffe und Gemische. Es muss v. a. Angaben darüber enthalten, um welchen Gefahrstoff es sich handelt, welche Gefährdungen bestehen und welche Maßnahmen geeignet sind, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Inhalt und Struktur legt die REA...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kühlschmierstoffe: Grundlag... / 3.1 Informationsermittlung: Inhaltsstoffe und deren Funktion, Tätigkeiten

Was müssen Sie nun alles an Information zusammentragen? Grundsätzlich alles, was der Beantwortung der Frage nach der Gefährdungshöhe dient. Der Umfang ist zu Beginn der Informationsermittlung oft schlecht zu überblicken. Deshalb sind Sie auf der sicheren Seite, wenn systematisch alle im Arbeitsbereich vorhandenen Produkte (= Stoffe und Zubereitungen, auch Werkstoffe!) in For...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kühlschmierstoffe: Grundlag... / 3.3.1 Schutzmaßnahmen

Kühlschmierstoffe sind Gefahrstoffe. Sie enthalten eine Reihe gefährlicher Inhaltsstoffe oder diese entstehen im Betrieb oder werden eingetragen. Es besteht Exposition durch Einatmen und Hautkontakt. Dies ist für Sie hoffentlich keine "unbequeme Wahrheit", sondern eine Begleiterscheinung technischer Notwendigkeiten – und bedingt eine ganze Reihe möglicher und notwendiger Sch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kühlschmierstoffe: Grundlag... / 3.3.3 Biozide

Biozide stellen bezüglich Regelsetzung und Höhe der möglichen Gefährdung einen Sonderfall dar. Das bedeutet, dass die chemischen und damit einhergehend die toxikologischen Eigenschaften von Bioziden ein höheres Maß an Besorgnis erfordern und daraus folgend seit 1998 Biozide im Gegensatz zu anderen Gefahrstoffen in der EU besonderen Regularien unterliegen. Das hat nicht nur m...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sensibilisierende Stoffe / 2.1.2 Organisatorisch

Unterweisungen regelmäßig durchführen, u. a. anhand von Betriebsanweisungen Beschränkung der Anzahl anwesender Personen nur benötigte Arbeitsstoffe und Arbeitsmittel in Arbeitsbereichen aufbewahren und verwenden möglichst Einwegausrüstungen benutzen nach unbeabsichtigter Freisetzung reinigen, lüften oder sonstige geeignete Maßnahme durchführen verschmutzte Geräte erst nach dem Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sensibilisierende Stoffe / 2.2.2 Organisatorisch

Unterweisungen regelmäßig durchführen, u. a. anhand von Betriebsanweisungen verschmutzte und durchtränkte Arbeitskleidung sofort wechseln kontaminierte Arbeitsgeräte und Arbeitsflächen regelmäßig reinigen Reinigungstücher für Maschinen dürfen nicht für die Handreinigung verwendet werden Werkzeuge und Geräte in den Arbeitsbereichen aufbewahren, in denen damit umgegangen wird versc...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Künstliche Mineralfasern / 3 Pflichten des Unternehmers

Grundsätzlich muss der Unternehmer Produkte einsetzen, bei denen keine gefährlichen Fasern freigesetzt werden können. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, müssen Mineralfasern verwendet werden, die möglichst wenig Fasern freisetzen. Ähnlich wie beim Auftreten von Asbest oder asbesthaltigen Produkten, also bei einer Asbestsanierung, muss dies mind. 14 Tage vor Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lösemittel / 3.2 Organisatorisch

Betriebsanweisungen erstellen und Unterweisungen regelmäßig durchführen; Unterweisungen enthalten auch eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung (Abschn. 8.1.2 DGUV-I 213-072); ggf. Explosionsschutzdokument erstellen; Feuerarbeiten nur mit schriftlicher Erlaubnis (Freigabeschein); ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren; Zündquellen (Rauchverbot), Gegenst...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Einstufung / 1 Fristen

Bisher galt für die Einstufung von Stoffen bzw. Gemischen die Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie. Diese Richtlinien wurden durch die CLP-Verordnung ersetzt: Stoffe müssen seit dem 1.12.2010, Gemische seit 1.6.2015 nach der CLP-Verordnung eingestuft werden. Die Übergangsfristen für Lagerware sind abgelaufen, evtl. noch vorhandene Bestände müssen Lieferanten umetikettieren. Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Einstufung / 4 Umgang mit Gefahrstoffen

Korrekte Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung sind Voraussetzung für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen. Mit der CLP-Verordnung wurden sie weltweit vereinheitlicht. Nur wenn die Gefahren im Unternehmen bekannt sind und geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, können Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen vermieden werden. Als wichtigste Informationsquelle dient da...mehr