Fachbeiträge & Kommentare zu Deutsche Rentenversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck / 2 Unterschiede zum Meldeverfahren

Der vom privaten Haushalt abzugebende Haushaltsscheck beinhaltet gegenüber dem gewöhnlichen DEÜV-Meldeverfahren reduzierte Angaben zum Beschäftigungsverhältnis. Dabei muss der Arbeitgeber (Privathaushalt) die Sozialversicherungsbeiträge nicht selbst berechnen. Dies übernimmt aufgrund der Entgeltangaben im Haushaltsscheck die Minijob-Zentrale. Sie zieht die errechneten Beiträ...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 82 Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie): https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Medizin_und_Ethik/Richtlinie-Haemotherapie-2023_neu2.pdf, zuletzt abgerufen am 9.8.2024. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.5 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Abs. 5 – aufgehoben)

Rz. 76 Abs. 5 enthielt ursprünglich eine Ermächtigungsgrundlage für eine Satzungsregelung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Krankenversicherungsträger (früher: Bundesknappschaft), nach der abweichend von Abs. 1 Nr. 1 die Krankenversicherungspflicht und damit auch die Pflegeversicherungspflicht bei Überschreiten der JAEG des Abs. 6 bei Beschäftigten im...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 6 regelt die Versicherungsfreiheit von Personen, welche an sich die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 als Beschäftigte erfüllen, die jedoch von dieser Versicherungspflicht kraft Gesetzes ausgenommen werden. Hintergrund für diese Regelungen war bisher, dass nach Auffassung des Gesetzgebers ein Schutzbedürfnis für eine Einbeziehung dies...mehr

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Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 2.1.1 Entgelt- und Zeitgeringfügigkeit (§ 8 SGB IV)

Rz. 5 Die Vorschrift normiert als Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 , dass abweichend von der regelmäßigen Krankenversicherungspflicht für gegen Entgelt Beschäftigte versicherungsfrei ist, wer eine (nur) geringfügige Beschäftigung ausübt. Für die Geringfügigkeit wird dabei auf die für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Bestimmungen der §§ 8, 8a SGB IV verwiesen (vgl. Kom...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 2, Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 2355) wurde der Wortlaut "Beitragsbemessungsgrenze nach §...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.3.2 Zuständige Krankenkasse

Rz. 56 Für die Befreiung war ursprünglich immer die Krankenkasse zuständig, die auch für die Durchführung der Versicherungspflicht zuständig gewesen wäre. Solche gesetzlichen Zuständigkeiten bestehen, nachdem sich die See-Krankenkasse mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vereinigt hat und auch die Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu eine...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.15 Fremdrentner und Verfolgte (Abs. 1 Nr. 12)

Rz. 281 Abs. 1 Nr. 12 ist durch Art. 6 Nr. 1 des Renten-Überleitungsgesetzes v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.8.1991 hinsichtlich des Personenkreises geändert worden. Dadurch sollte der Änderung von § 17a FRG und § 20 WGSVG auch für die KVdR Rechnung getragen werden und vertriebene Verfolgte, die sich im Vertreibungsgebiet wegen ihrer Zugehörigkeit zum Judent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.4 Landwirte (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 84 Die Krankenversicherungspflicht der Landwirte, mitarbeitenden Angehörigen von Landwirten und Altenteiler ist in diesem Buch lediglich durch die Verweisung auf deren Krankenversicherungspflicht nach dem KVLG 1989 v. 20.12.1988 und die Erwähnung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die unter der Bezeichnung "landwirtschaftliche Krank...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 3 Zuständiger Versicherungsträger

Für die Bearbeitung des Antrags auf freiwillige Versicherung ist grundsätzlich der Versicherungsträger zuständig, der das maschinelle Beitragskonto führt. Folgende Rentenversicherungsträger können zuständig sein: die Deutsche Rentenversicherung Bund, der jeweilige Regionalträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg), die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 2 Zuständiger Versicherungszweig

Zuständig für die freiwillige Versicherung ist der Träger der Rentenversicherung, der durch die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung bei der Vergabe der Versicherungsnummer festgelegt worden ist.[1] Sofern noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde, ist zunächst die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Wurden zuletzt Beiträge zur knappschaftlichen Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 1 Berechtigung

Zur freiwilligen Rentenversicherung sind Deutsche im In- und Ausland und Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland für Zeiten von der Vollendung des 16. Lebensjahres an berechtigt, sofern sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. Haben Ausländer ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, gelten für sie Übergangsregelungen sowie über- und zwisc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 2 Unternehmen von öffentlichem Interesse (Satz 2)

Rz. 5 Satz 2 der Vorschrift definiert Unt von öffentlichem Interesse als solche, die kapitalmarktorientiert i. S. v. § 264d HGB sind (Nr. 1), bestimmte CRR-Kreditinstitute sind (Nr. 2), VersicherungsUnt i. S. d. Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 91/674 EWG sind (Nr. 3). Rz. 6 Zur Definition von kapitalmarktorientierten Unt i. S. v. § 264d HGB wird auf die diesbzgl. Kommentierung verw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 4 Statusfeststellungsverfahren

Arbeitgeber müssen grundsätzlich für jeden Mitarbeiter prüfen, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt und ob Sozialversicherungspflicht besteht.[1] Bei der Neueinstellung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung (Meldegrund "10") das Statuskennzeichen "2" angeben. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund leitet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / 3.1.1 Statusfeststellungsverfahren

Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung leitet aufgrund des Schlüsselkennzeichens ein Statusfeststellungsverfahren ein, mit dem Rechtsklarheit zur Versicherungspflicht geschaffen wird. Das Verfahren endet mit einem entsprechenden Bescheid der Clearingstelle. Insofern ist der Arbeitgeber in diesen Fällen von seiner Alleinverantwortung für die korrekte Beurteilung ...mehr

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§ 6 Tabellen / d) Rentenversicherung

Rz. 300 Durch das "Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG)" v. 9.12.2004 (BGBl I 2004, 3242) wurde die Rentenversicherung in Deutschland zum 1.10.2005 (§ 274d SGB VI) neu gegliedert: Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA); Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (früher Knappschaft, Bundeseisenbahnvermögen und sonstige B...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Arbeitnehmer

Rz. 336 Ausgangspunkt der Berechnung ist der Rechtsprechung zufolge der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bis zu seinem vollendeten 65./67. Lebensjahr (zu den Stufen siehe § 235 SGB VI, siehe Rdn 360). Rz. 337 Da ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze endet, sondern – mangels anderweitiger Vorgaben – gekündigt werden muss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 1.2 Erziehung im Ausland

Eine Erziehung im Ausland steht der im Inland gleich, wenn die besonderen Voraussetzungen nach § 56 Abs. 3 Sätze 2 und 3 SGB VI vorliegen, d. h. trotz des Auslandsaufenthalts die Integration in die deutsche Arbeits- und Erwerbswelt fortbesteht. Davon ist – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – auszugehen, wenn während der Erziehung des Kindes oder bereits unmittelbar vor d...mehr

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§ 6 Tabellen / I. Werte der Sozialversicherung

Rz. 268 Hinweis Weitere Werte finden sich u.a. auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung (http://forschung. deutsche-rentenversicherung. de/ForschPortalWeb/) sowie der gesetzlichen Krankenkassen; Bundeszentrale für politische Bildung (www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/324064/sozialversicherungsbeitraege/); Institut Arbeit und Qualifikation Universität Duisburg-Esse...mehr

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§ 6 Tabellen / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

Zu den Abkürzungen der zitierten Publikationen siehe auch "Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis".mehr

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§ 6 Tabellen / B. Informationsquellen

Rz. 4 Gerade auch das Internet gibt vielfach Hilfestellung bei der Sach- und Rechtsaufklärung. [3] Rz. 5 Übersicht 6.1: Juristische Informationenmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 1.1 Lohnentwicklung

Basis für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer der nach § 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer; ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.10.3 Begrenzte Gesamtleistungsbewertung

Bei der "begrenzten Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um einen Begriff der Rentenversicherung. Beitragsfreie Zeiten erhalten im Rentenfall je Monat den Wert (ausgedrückt in Entgeltpunkten), der sich aus der individuellen Beitragsleistung des Versicherten ergibt (Gesamtleistungsbewertung). Seit dem Inkrafttreten des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 1.6 Beitragszeiten vor 1992 bzw. vor 1957

Entgeltpunkte für Beitragszeiten vor 1992 sind im sog. Übergangsrecht geregelt. Nähere Informationen dazu erteilen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Besondere Regelungen existieren zur Mindestbewertung von Pflichtbeiträgen.[1]mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Beitragssätze zur Sozialversicherung

Rz. 313 Beitragssatz (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil) in Prozent des beitragspflichtigen Einkommens: Tabelle 6.44: Sozialversicherungsbeiträgemehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Nachfrage

Rz. 308 Liegen Arztberichte, Gutachten pp. vor, muss sich der Sachbearbeiter Klarheit verschaffen: Rz. 309 Möglic...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Drittleistungsträger

Rz. 332 Drittleistungsträger sind z.T. zur Auskunft verpflichtet. Sie halten bereits in ihrem Internetauftritt u.a. auch arbeitsmarktpolitische Informationen vor:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.5.2 Besonderheit für Arbeitsverdienste bis 30.6.1990

Versicherte, die nachweisen, dass sie in dieser Zeit ein höheres Arbeitseinkommen hatten als gesetzlich versicherbar war und entsprechend Höchstbeiträge (einschl. FZR) gezahlt haben, erhalten auch für den überschießenden Einkommensteil Entgeltpunkte. Über die Besonderheiten für Arbeitsverdienste bis 30.6.1990, z. B. welche Zeiten dabei als Pflichtbeitragszeiten gelten, in we...mehr

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§ 6 Tabellen / dd) Besondere Personengruppen

Rz. 199 Sonderregelungen gelten für bestimmte Personengruppen. Rz. 200 Für Schwerbehinderte (§ 2 Abs. 2 SGB IX, zuvor § 1 SchwbG), Berufs- und Erwerbsunfähige gelten ebenfalls auf das 63.[188] Lebensjahr vorgezogene Altersgrenzen (§ 37 SGB VI, wenn insbesondere die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist). Auch hier sind die Sonderregeln der §§ 228 ff., 236a SGB VI zu beachten, w...mehr

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§ 6 Tabellen / ee) Besondere berufliche Altersgrenzen

Rz. 205 Für manche Berufsgruppen gelten allgemein vorzeitige Altersgrenzen.[190] Rz. 206 Für Leitende Angestellten ist oftmals eine Befristung der Arbeitsverträge deutlich vor der gesetzlich vorgesehenen Regelaltersgrenze vorgesehen. Häufig ist eine Beschränkung auf das 60. Lebensjahr anzutreffen.[191] Begleitet ist dies dann nicht selten von Versorgungszusagen (teilweise auc...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 2.3 Regelungen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (Abs. 2)

Rz. 7 Nach Abs. 2 kann das Bundesamt für Soziale Sicherung zur Durchführung des Zahlungsverkehrs nähere Regelungen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund treffen. Diese Befugnis ermöglicht eine praktikable Abwicklung von Zahlungsein- und -ausgängen und der Kontenführung (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 130 zu § 75). In § 8 der Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Pfle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.2 Nutzung der Dateninfrastruktur der zentralen Stelle nach § 81 EStG (Abs. 2)

Rz. 9 Nach Abs. 2 Satz 1 kann die zentrale Stelle nach § 81 EStG die bereits eingerichteten Datenübermittlungswege und die Identifikation der Kommunikationspartner, die sie bereits im Rahmen ihrer Tätigkeiten nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 18 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) nutzt, auch für dieses automatisierte Übermittlungsverfahren nutzen. Nach Abs. 2 Satz 2 wird das Näher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 55a Automa... / 2.8 Gemeinsame Grundsätze der beteiligten Behörden (Abs. 8)

Rz. 17 Nach Abs. 8 regeln das BZSt, die Deutsche Rentenversicherung Bund und der Spitzenverband Bund der Pflegekassen in Gemeinsamen Grundsätzen, die vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu genehmigen sind, das Näher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 67 Monatli... / 2.3 Mitteilung der Berechnungsgrundlagen (Abs. 3)

Rz. 11 Nach Abs. 3 haben die Pflegekassen dem Bundesamt für Soziale Sicherung die notwendigen Berechnungsgrundlagen mitzuteilen. So wird die konkrete Durchführung des Finanzausgleichs ermöglicht (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 45 zu § 76). Die Norm enthält damit neben der Pflicht der Pflegekassen zur Ermittlung der Berechnungsgrundlagen in Abs. 1 auch die Pflicht zur Mitteilung bzw....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 66 Finanza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt den Finanzausgleich zwischen den Pflegekassen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (vormals Bundesversicherungsamt). Es handelt sich dabei um einen Ausgabenausgleich, mit dem ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz ermöglicht wird. Auf diese Weise wird vermieden, dass Mitglieder einer Pflegekasse mit einem hohen Anteil an Pflegefällen und demzufo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 65 Ausglei... / 2.1 Einnahmen des Ausgleichsfonds (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Nach Abs. 1 verwaltet das Bundesamt für Soziale Sicherung als Sondervermögen (Ausgleichsfonds) die eingehenden Beiträge aus: den Beiträgen aus den Rentenzahlungen, den von den Pflegekassen überwiesenen Überschüssen aus Betriebsmitteln und Rücklage (§ 64 Abs. 4), den vom Gesundheitsfonds überwiesenen Beiträgen der Versicherten. Die Pflicht der Deutschen Rentenversicherung B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 263a Anlage... / 2.3 Transparenz (Abs. 3)

Rz. 8 Die Absicht, Anteile an Investmentvermögen zu erwerben, ist der Aufsichtsbehörde vor Abschluss verbindlicher Vereinbarungen umfassend und rechtzeitig anzuzeigen (Satz 1). Der Verwaltungsrat der Krankenkasse ist unverzüglich zu unterrichten (Satz 2). Bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist der Vorstand zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 68 Jahresa... / 2.1 Bereinigung durch den Jahresausgleich (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 und 2 wird nach Ablauf des Kalenderjahres zwischen den Pflegekassen ein Jahresausgleich durchgeführt. Nach Vorliegen der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse aller Pflegekassen und der Jahresrechnung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Pflegeversicherung für das abgelaufene Kalenderjahr werden die Erge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 311 Aufgabe... / 2.1 Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Die Gesellschafter der gematik schaffen die insbesondere für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Anwendungen erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur; § 306 Abs. 1). Die Aufgaben werden durch die gematik wahrgenommen. Die Norm konkretisiert den gesetzlichen Auftr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 2 Leistungsträger

Leistungen zur Teilhabe werden von den nachfolgenden Trägern erbracht: Rentenversicherungsträger im Rahmen des SGB VI; Gesetzliche Krankenkassen auf der Grundlage des SGB V Allgemeine Ortskrankenkasse, Innungskrankenkasse, Betriebskrankenkasse, Ersatzkasse, Knappschaft (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Krankenversicherung), Sozialversicherung für Landw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 11.6 Langzeitkonto (Absatz 5)

Mit der Zulassung von Langzeitkonten in Absatz 5 werden insbesondere Vereinbarungen sog. Sabbatjahr-Modelle oder auch der Aufbau von höheren Wertguthaben für Vorruhestandsregelungen gefördert. Diese Regelung ist inhaltsgleich in § 10 Abs. 6 TVöD übernommen worden. Die Vereinbarung von Langzeitkonten ist ausdrücklich der Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4 Eintritt einer Erwerbsminderung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. d)

Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000[1] ist mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an die Stelle der bisherigen §§ 43, 44 SGB VI, die die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Berufsunfähigkeit geregelt haben, die Vorschrift des § 43 SGB VI getreten, der die Begriffe volle und teilweise Erwerbsminderung definiert. D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.2 Auflösungsvertrag (Absatz 1 Satz 1 Buchst. b)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b entspricht § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Nach dem auch im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) können die Parteien des Arbeitsvertrages diesen jederzeit einvernehmlich aufheben. Ein Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Absatz 6 sowie § 623 BGB). Bei einem Vertrag übe...mehr