Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Frankreich / a) Der überlebende Ehegatte

Rz. 120 Der überlebende Ehegatte hat nach Art. 914–1 C.C. ein Noterbrecht in Höhe von einem Viertel des Nachlasses, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Pflichtteilsberechtigt ist ferner nur der nicht rechtskräftig geschiedene Ehegatte. Eine Trennung von Tisch und Bett oder die bloße Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens beseitigen das Noterbrecht des Ehegatten noch ...mehr

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Dänemark / III. Der Ehegatte

Rz. 39 Einleitungsweise ist anzumerken, dass der überlebende Ehegatte, der mit dem verstorbenen Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Gütergemeinschaft gelebt hatte – für den Fall, dass er keine fortgesetzte Gütergemeinschaft beantragt (Rdn 44 ff.) – im Voraus durch Güterteilung (bodeling) seinen Anteil am Gesamtgut (boslod) erhält. Damit umfasst die Erbschaft nur noch de...mehr

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Estland / 2. Der Ehegatte oder der registrierte Lebenspartner als gesetzlicher Erbe

Rz. 13 Der Ehegatte oder der registrierte Lebenspartner erbt zusammen mit den Verwandten des Erblassers: Gibt es keine Erben der ersten oder zweiten Ordnung, ist der Ehegatte oder der registrierte Lebenspartner Alleinerb...mehr

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Italien / bb) Ehegatte

(a) Anspruch auf eine lebenslange Rente zugunsten des (auch) mit Schuldausspruch getrennt lebenden Ehegatten (gem. Art. 548 Abs. 2. c.c.) Rz. 144 Voraussetzung ist das Bestehen des Trennungsunterhaltstitels.[214] Dies gilt nicht für den eingetragenen Partner, da für die unioni civili keine Trennung vorgesehen ist. Fraglich ist, ob die Regelung dem Unterhalts- oder dem Erbstatu...mehr

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Türkei / 6. Ehegatte

a) Erbrechtliche Position des Ehegatten Rz. 21 Der Ehegatte[44] hat ein konkurrierendes Erbrecht gegenüber anderen gesetzlichen Erben. Er erbt neben Abkömmlingen (Erben erster Ordnung) ein Viertel, neben Erben der zweiten Ordnung (Eltern bzw. deren Abkömmlingen) die Hälfte und neben Großeltern und deren Abkömmlingen drei Viertel; sind auch keine Großelternteile vorhanden, wir...mehr

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Frankreich / 1. Ehegatte und Partner eines PACS

Rz. 234 Ehegatten (auch gleichgeschlechtliche) und Partner eines PACS sind nach Art. 796–0bis C.G.I. von der Erbschaftsteuer befreit. Bei der Schenkungsteuer beträgt bei Ehegatten und Partnern eines PACS der Steuersatz zwischen 5 % und 45 %, der Höchststeuersatz wird bei einem steuerpflichtigen Erwerb von 1.805.677 EUR erreicht. Der Ehegatte bzw. Partner eines PACS hat nach ...mehr

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Schweiz / 3. Ehegatte bzw. eingetragener Partner

Rz. 81 Der überlebende Ehegatte und der überlebende eingetragene Partner[128] stehen als nicht verwandte Angehörige des Erblassers außerhalb des Parentelensystems. Sie sind neben den Parentelen und damit zusätzlich erbberechtigt (Art. 462 ZGB). Der Erbanteil des überlebenden Ehegatten bzw. des überlebenden eingetragenen Partners ist davon abhängig, welche Parentel konkurrier...mehr

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Deutschland / 2. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Rz. 20 In welcher Höhe der Ehegatte Erbe wird, ergibt sich zunächst aus § 1931 BGB. Daneben ist aber zu berücksichtigen, in welchem Güterstand die Eheleute im Zeitpunkt des Todes des Ehegatten gelebt haben. Lediglich wenn weder Verwandte der ersten Ordnung (d.h. Abkömmlinge des Erblassers) oder der zweiten Ordnung (Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge) noch Großeltern...mehr

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Irland / b) Legal right des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners

Rz. 114 Der überlebende Ehegatte hat einen nicht ausschließbaren Anspruch auf Beteiligung am Nachlass, sog. legal right (Sec. 111 ISA). Einen ebensolchen Anspruch hat der überlebende eingetragene Lebenspartner gemäß Sec. 111A ISA. Der Anspruch beträgt jeweils ein Drittel des Nachlasswertes, wenn der Erblasser Kinder hinterlässt; anderenfalls steht dem Berechtigten ein Anspru...mehr

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Litauen / IV. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 16 Gemäß Art. 5.13 lit. BGB ist der überlebende Ehegatte nach der gesetzlichen Erbfolge entweder Alleinerbe oder erbt gemeinsam mit den Erben der ersten Ordnung bzw. den Erben der zweiten Ordnung. Zusammen mit den Erben der ersten Ordnung erhält der Ehegatte eine Erbquote von einem Viertel, wenn es neben dem Ehegatten nicht mehr als drei Erben gibt. Andernfalls erben all...mehr

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Norwegen [1] / f) Recht des überlebenden Ehegatten auf Nachlassauseinandersetzung

Rz. 33 Der überlebende Ehegatte selbst kann nach Maßgabe von § 28 Abs. 1 ADL jederzeit die gesamte oder teilweise Nachlassauseinandersetzung verlangen.mehr

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Katalonien / 5. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 26 In der gesetzlichen Erbfolge nach katalanischem Recht hat der Ehegatte – anders als im spanischen Código civil – eine Vorzugsstellung. Der Ehegatte hat den zweiten Rang in der Erbfolgeordnung nach den Kindern und Abkömmlingen des Erblassers, aber vor den Eltern und Vorfahren. Gleichwohl steht dem Ehegatten im Verhältnis zu den Kindern in der gesetzlichen Erbfolge der ...mehr

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Island / 2. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 10 Neben Abkömmlingen erbt der Ehegatte ein Drittel. Durch Änderung des Ehegesetzes wurde im Jahr 2010 die Ehe geschlechtsneutral ausgestaltet. Die Regelungen über die Ehe erstrecken sich seither auch auf alte registrierte Partnerschaften.[7] Hinterlässt der Erblasser keine Abkömmlinge, erhält der Ehegatte die gesamte Erbschaft (Art. 3 Abs. 1 ErbG). Rz. 11 Erbt der überle...mehr

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Ungarn / 4. Pflichtteil des Ehegatten

Rz. 170 Auch der Pflichtteil des Ehegatten richtet sich nach seinem gesetzlichen Erbteil, je nachdem, ob er den Nießbrauch oder das Eigentum erben würde (d.h. ob er neben Abkömmlingen oder ohne Abkömmlinge erbt). Der überlebende Ehegatte erbt einen Nießbrauch in folgenden Fällen:mehr

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Türkei / c) Güterrechtliche Ansprüche des Ehegatten im Erbfall beim gesetzlichen Güterstand

Rz. 26 Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung umfasst die Errungenschaft und das Eigengut jedes Ehegatten.[51] Errungenschaft sind die Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erwirbt.[52] Die Errungenschaft eines Ehegatten umfasst insbesondere seinen Arbeitserwerb, die Leistungen von Einrichtungen der sozialen Sicher...mehr

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Italien / 2. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Rz. 77 Das Erbrecht des Ehegatten ist in Art. 581 c.c. geregelt. Soweit neben dem Ehegatten Abkömmlinge, Eltern, Großeltern oder Geschwister des Erblassers vorhanden sind, erben diese mit. Sind solche nicht vorhanden, erbt der Ehegatte allein. Beim Zusammentreffen mit Kindern oder deren Repräsentanten erbt der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses, wenn nur ein Kind...mehr

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Finnland / 3. Die Stellung des Ehegatten und des Partners

Rz. 39 Der Ehegatte wird nach finnischem Recht nicht Erbe, sofern Leibeserben vorhanden sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er ohne Rechte wäre. So steht ihm grundsätzlich das Recht zu, den ungeteilten Nachlass bis zu seinem Tode zu behalten. Die Erben und testamentarisch Bedachten sollen nach Vorstellung des Gesetzgebers ihr Recht erst nach dem Tod des überlebenden Ehega...mehr

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Estland / 1. Gegenseitiges Testament von Ehegatten

Rz. 39 Ein gegenseitiges Testament von Ehegatten[25] ist ein Testament, das die Ehegatten gemeinsam errichten und in dem sie entweder sich gegenseitig zu ihren Erben bestimmen oder andere Verfügungen von Todes wegen über ihr Vermögen machen.[26] Das gegenseitige Testament von Ehegatten muss notariell beurkundet sein. Falls die Ehegatten sich gegenseitig zu Alleinerben bestimm...mehr

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Dänemark / b) Auszahlung an den überlebenden Ehegatten

Rz. 143 Im 13. Kapitel (§§ 22 und 23) DSL ist die Auszahlung an den überlebenden Ehegatten (œgtefœlleudlœg) geregelt: Das Vermögen kann an den überlebenden Ehegatten ausbezahlt werden, wenn er dieses beantragt und es aus den Bestimmungen des ARL (Rdn 40) sowie des Gesetzes über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten (siehe Rdn 56) – die u.a. dem Ehegatten einen Mind...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Rechte des Ehegatten und registrierten Lebenspartners

Rz. 41 Die gesetzliche Erbfolge ist traditionell von einer sehr starken Stellung des länger lebenden Ehegatten geprägt, wobei dieser in England ausschließlich erbrechtlich abgefunden wird, durch das Güterrecht aber keinen zusätzlichen Ausgleich erhält.[50] Voraussetzung für das Entstehen der Rechte des Ehegatten ist, dass er den Erblasser um mindestens 28 Tage überlebt.[51] ...mehr

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Rumänien / 2. Die Erbquote des Ehegatten

Rz. 13 Die Erbquote des überlebenden Ehegatten richtet sich danach, welchen Erbordnungen die miterbenden Verwandten des Erblassers angehören.mehr

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Bulgarien / 2. Erbrechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten

Rz. 25 Erbrechtlich ist nur diejenige Ehe relevant, die im Augenblick des Todes des Erblassers bestanden hat. Der Ehegatte erhält eine besondere erbrechtliche Stellung: Er erbt neben den Erben der ersten, zweiten und dritten Erbordnung und schließt die Erben der vierten Ordnung aus. Vor der Bestimmung des Erbrechts des überlebenden Ehegatten bedarf es allerdings der Feststel...mehr

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Rumänien / 1. Die Erbberechtigung des Ehegatten

Rz. 12 Der überlebende Ehegatte gehört keiner der Ordnungen an, sondern erbt konkurrierend mit und neben diesen. Er erbt zu bestimmten Bruchteilen neben den Verwandten des Erblassers. Voraussetzung der Erbberechtigung ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers eine wirksame Ehe besteht. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht erlischt nicht mit Trennung, sondern erst mit rec...mehr

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Portugal / 5. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 51 Der überlebende Ehegatte gehört zur ersten wie zur zweiten Ordnung (siehe Rdn 50). Sein Erbteil differiert je nachdem, ob er mit Abkömmlingen zusammentrifft oder nur mit Vorfahren in gerader Linie (Aszendenten). Erbt er mit gesetzlichen Erben erster Ordnung, wird grundsätzlich nach Kopfteilen geerbt (siehe Rdn 49), doch erhält er auf jeden Fall mindestens ein Viertel ...mehr

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Rumänien / 4. Der Voraus des Ehegatten

Rz. 15 Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten umfasst auch ein besonderes Wohnrecht des überlebenden Ehegatten in der gemeinsamen Ehewohnung (Art. 973 CCN). Dieses Recht erlischt mit der Nachlassteilung, dauert aber zumindest ein Jahr und verfällt, wenn der überlebende Ehegatte in dieser Zeit wieder heiratet (Art. 973 Abs. 4 CCN). Rz. 16 Erbt er nicht mit Abkömmlingen, so er...mehr

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Ungarn / b) Wegfall des Ehegatten aus der gesetzlichen Erbfolge

Rz. 53 Die Grundlage der ehelichen Lebensgemeinschaft ist das Zusammenleben bzw. die Aufrechterhaltung der emotionalen und wirtschaftlichen Gemeinschaft. Im Falle der Beendigung dieser Gemeinschaft erlöschen die Gütergemeinschaft und das Erbrecht des überlebenden Ehegatten. Der Ehegatte ist zur Erbfolge nicht berechtigt, wenn beim Erbfall die Lebensgemeinschaft zwischen den ...mehr

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Finnland / b) Nutzungsrecht des überlebenden Ehegatten an der gemeinsamen Wohnung

Rz. 15 Der überlebende Ehegatte hat nach PK 3:1a Abs. 2 das Recht, eine in Finnland gemeinsam bewohnte eheliche Wohnung weiterhin zu nutzen. Dieses Recht besteht nach PK 26:12 auch, wenn im Übrigen finnisches Recht nicht anzuwenden ist. Voraussetzung für das Nutzungsrecht ist allerdings, dass die Wohnung den Lebensverhältnissen des überlebenden Ehegatten entspricht. Auch wir...mehr

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Lettland / II. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 7 Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist gem. Art. 392 ZGB unabhängig von dem zwischen den Ehegatten zu Lebzeiten gewählten Güterstand. Der überlebende Ehegatte erbt mit Kindern bzw. weiteren Abkömmlingen einen Kindeserbteil, erhält aber zumindest ein Viertel (Art. 393 ZGB). Neben Erben der zweiten und dritten Ordnung erbt er die Hälfte des Nachlasses und erhält die...mehr

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Dänemark / V. Erbschuldenaufschub für den überlebenden Ehegatten

Rz. 62 Das 4. Kapitel (§§ 35 bis 39 ARL) regelt umfassend den Erbschuldenaufschub für den überlebenden Ehegatten (arvehenstand for længstlevende ægtefælle). Das Nachlassgericht kann nach § 35 Abs. 1 ARL einem Ehegatten ganz oder teilweise gegenüber einem Abkömmling nach dem zuerst verstorbenen Ehegatten Erbschuldenaufschub gewähren, wenn dieser die Erbschulden (gegenüber dem...mehr

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Polen / 2. Sonderregelungen für das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 31 Die Vorschriften über die gesetzliche Erbfolge gelten nicht für einen Ehegatten des Erblassers, der mit diesem Erblasser in der Separation (gesetzliche Trennung von Tisch und Bett) lebte (Art. 9351 ZGB). Eine Ausnahme von der Regelung in Art. 931 § 1 ZGB ist Art. 940 ZGB. Der Ehegatte ist von der Erbfolge schon dann ausgeschlossen, wenn der Erblasser aufgrund Verschul...mehr

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Katalonien / 2. Das "Witwenviertel" (Viertel des Ehegatten)

Rz. 74 Die Stellung des überlebenden Ehegatten in Katalonien ist einzigartig. In der gesetzlichen Erbfolge hat er mit dem umfassenden Nießbrauch am ganzen Nachlass im Verhältnis zu den Kindern des Erblassers und dem zweiten Rang in der Erbfolge unter Ausschluss der Vorfahren eine sehr starke Position inne. Diese Stellung wird zwar durch die fehlende Verfügungsbefugnis geschw...mehr

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Frankreich / d) Weitere Rechte des überlebenden Ehegatten

Rz. 87 Neben dem gesetzlichen Erbrecht stehen dem überlebenden Ehegatten noch andere Vermögensvorteile beim Tod des Erstversterbenden zu. aa) Unterhaltsanspruch des bedürftigen Ehegatten gegen den Nachlass Rz. 88 Zu nennen ist beispielsweise der Unterhaltsanspruch des bedürftigen Ehegatten gegen den Nachlass gem. Art. 767 C.C. Diese Unterhaltsrente muss gem. Art. 767 Abs. 1 C....mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 5. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten

Rz. 105 Der überlebende Ehegatte hat nach dem gemeinspanischen Recht des Código Civil grundsätzlich eine erbrechtlich recht schwache Position (siehe Rdn 11 f.).[174] Er ist zwar gem. Art. 807 Nr. 3 CC auch Noterbe (heredero forzoso), haftet aber nicht für Nachlassverbindlichkeiten.[175] In dem häufigen Fall aber, dass Abkömmlinge oder Aszendenten (Voreltern) vorhanden sind, ...mehr

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Türkei / a) Erbrechtliche Position des Ehegatten

Rz. 21 Der Ehegatte[44] hat ein konkurrierendes Erbrecht gegenüber anderen gesetzlichen Erben. Er erbt neben Abkömmlingen (Erben erster Ordnung) ein Viertel, neben Erben der zweiten Ordnung (Eltern bzw. deren Abkömmlingen) die Hälfte und neben Großeltern und deren Abkömmlingen drei Viertel; sind auch keine Großelternteile vorhanden, wird der Ehegatte Alleinerbe, Art. 499 ZGB...mehr

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Frankreich / d) Besonderheiten bei Vorhandensein eines überlebenden Ehegatten

Rz. 124 Besonderheiten ergeben sich gem. Art. 1094 ff. C.C. bezüglich der Höhe der quotité disponible, wenn der überlebende Ehegatte mit anderen Noterben, also Abkömmlingen,[100] zusammentrifft. Diese besonderen Quoten gelten nur für Verfügungen zugunsten des Ehegatten, nicht aber für Verfügungen zugunsten Dritter. Es ist auch nicht möglich, dass der Erblasser zum einen zugu...mehr

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Norwegen [1] / b) Mindesterbe des Ehegatten

Rz. 22 Nach § 8 ADL hat der überlebende Ehegatte in jedem Fall einen Anspruch auf einen Pflichtteil (Mindesterbanspruch, minstearv). Dieses Recht des Ehegatten ist 1990 eingeführt worden. Von diesem Mindesterbanspruch, dem der Charakter einer sozialen Mindestabsicherung zukommt, kann auch testamentarisch nicht abgewichen werden. Der Mindesterbanspruch beläuft sich, wenn der ...mehr

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Russische Föderation / III. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 25 Wie dargestellt (siehe Rdn 19) ist der Ehegatte Erbe in der ersten Kategorie und erbt gleichberechtigt mit Kindern und Eltern des Erblassers. Gemäß Art. 1150 ZGB hat diese Erbenstellung keinen Einfluss auf die Ansprüche auf güterrechtliche Auseinandersetzung. Gemäß Art. 256 ZGB und Art. 33, 34 Familiengesetzbuch gilt, sofern ehevertraglich keine andere Regelung getrof...mehr

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Deutschland / 3. Voraus des Ehegatten

Rz. 26 Gemäß § 1932 BGB erhält der überlebende Ehegatte als gesetzlicher Erbe zusätzlich die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind, und die Hochzeitsgeschenke als sog. Voraus. Der Voraus soll dazu beitragen, dass der überlebende Ehegatte seinen bisherigen häuslichen Lebensstandard aufrechterhalten kann. Zum Voraus gehö...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Legalnießbrauch des überlebenden Ehegatten nach spanischem Recht

Rz. 249 Der überlebende Ehegatte des spanischen Erblassers hat neben Abkömmlingen und Verwandten des Erblassers ein gesetzliches Nießbrauchsrecht an einer Quote des Nachlasses (Art. 834 CC). Hier fragt sich, ob das gesetzliche Nießbrauchsrecht im deutschen Fremdrechtserbschein zu vermerken ist. Nach überwiegender Rechtsansicht stellt der Legalnießbrauch keine dingliche Erbre...mehr

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Ungarn / 6. Wegfall des Ehegatten wegen Auflösung der Lebensgemeinschaft

Rz. 162 Durch die Auflösung der Lebensgemeinschaft wird der überlebende Ehegatte ipso facto erbunfähig, vorausgesetzt, es gab keine Aussicht auf Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft (siehe dazu noch Rdn 53 ff.). Rz. 163 Das zugunsten des Ehegatten während der Lebensgemeinschaft errichtete Testament ist unwirksam, wenn die Lebensgemeinschaft beim Erbfall nicht besteht undmehr

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Tschechien / 4. Besonderheiten bei Ehegatten

Rz. 121 Grundsätzlich kann sich nur ein Erblasser durch einen Erbvertrag binden. Eine gegenseitige Erbeinsetzung in einem Erbvertrag ist daher nicht möglich. Für Ehegatten sieht das Gesetz jedoch eine Ausnahme vor. Diese können sich in einem Erbvertrag gegenseitig zu Erben oder Vermächtnisnehmern einsetzen (§§ 1592 f. ZGB). Die gleiche Möglichkeit steht Verlobten offen; der ...mehr

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Italien / (a) Anspruch auf eine lebenslange Rente zugunsten des (auch) mit Schuldausspruch getrennt lebenden Ehegatten (gem. Art. 548 Abs. 2. c.c.)

Rz. 144 Voraussetzung ist das Bestehen des Trennungsunterhaltstitels.[214] Dies gilt nicht für den eingetragenen Partner, da für die unioni civili keine Trennung vorgesehen ist. Fraglich ist, ob die Regelung dem Unterhalts- oder dem Erbstatut unterfällt. Nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. e) EuErbVO sind Unterhaltsansprüche vom Regelungsbereich der EuErbVO ausgenommen. Dies gilt aber...mehr

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Frankreich / aa) Unterhaltsanspruch des bedürftigen Ehegatten gegen den Nachlass

Rz. 88 Zu nennen ist beispielsweise der Unterhaltsanspruch des bedürftigen Ehegatten gegen den Nachlass gem. Art. 767 C.C. Diese Unterhaltsrente muss gem. Art. 767 Abs. 1 C.C. innerhalb eines Jahres bzw. bis zur Beendigung der Teilung der Erbschaft geltend gemacht werden. Sie wird gem. Art. 767 Abs. 2 C.C. der Erbschaft vorweg entnommen und von den Erben, bei unzureichendem ...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / 10. Steuerschaden beim Verdienstausfall eines mit seinem Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagten Geschädigten

Rz. 194 BGH, Urt. v. 8.6.2021 – VI ZR 924/20 – juris Zitat BGB §§ 249 Abs. 2, 252 S. 1; EStG §§ 2 Abs. 1 S. 1, 24 Nr. 1 Buchst. a, 26b Ein erwerbstätiger verheirateter Geschädigter, der mit seinem Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wird, kann von dem Schädiger, der ihm neben dem entgangenen Nettoverdienst die darauf anfallenden Steuern zu ersetzen hat, den Einkomme...mehr

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Belgien / 2. Tarif für Erwerber in gerader Linie, Ehegatten und gesetzlich Zusammenwohnende

Rz. 183 Der obige Tarif gilt nicht zwischen geschiedenen Ehegatten, von Tisch und Bett getrennten Ehegatten und Personen, die das gesetzliche Zusam...mehr

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Italien / (b) Anspruch auf eine Rente zugunsten des geschiedenen Ehegatten (gem. Art. 9 bis lit. d G. 898/1070 (l. div.)

Rz. 145 Zur selben Lösung kommt man in Bezug auf den Anspruch auf eine Rente zugunsten des geschiedenen Ehegatten (gem. Art. 9 bis lit. d G. 898/1970 (l. div.)). Hier ist allerdings festzuhalten, dass nach italienischem Recht dieser Anspruch des geschiedenen Ehegatten als Scheidungsfolge geregelt ist (also nicht im Erbrecht) und im Scheidungsgesetz nicht als mantenimento def...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 1.13 Witwen-/Witwerrente an frühere Ehegatten (Geschiedenenrente)

Auch der frühere Ehegatte erhält Witwen-/Witwerrente nach dem Tode des Versicherten, wenn die Ehe vor dem 1.7.1977 geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben wurde und der Verstorbene zur Zeit seines Todes Unterhalt zu leisten hatte oder wenigstens während des letzten Jahres vor dem Tod tatsächlich Unterhalt geleistet hat. Ist die unterhaltsrechtliche Voraussetzung nicht e...mehr

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Belgien / a) Steuerbefreiung für Ehegatten und gesetzlich zusammenwohnenden Partner

Rz. 229 Der Nettoeigentumsanteil, den der Ehegatte oder gesetzlich zusammenwohnende Partner (nicht aber der faktische Lebenspartner) am gemeinsamen Wohnsitz des Erblassers und seines Ehegatten oder gesetzlich zusammenwohnenden Partners erhält, ist von der Erbschaftsteuer befreit.[163] Die Verbindlichkeiten, die speziell für den Erwerb oder den Erhalt der Immobilie eingegange...mehr

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Frankreich / c) Die institution contractuelle zwischen künftigen Ehegatten im Ehevertrag

Rz. 150 Gemäß Art. 1091 C.C. kann eine donation de biens à venir im Ehevertrag auch zwischen Ehegatten selbst vereinbart werden. Hierfür gelten gem. Art. 1093 C.C. grundsätzlich die gleichen Regelungen wie bei einer institution contractuelle durch Dritte. Wie sich aus Art. 1095, 1398 C.C. ergibt, sind für den instituant – anders als bei der ersten Form der institution contra...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / c) Interregionale Normenkollision: Gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht des Ehegatten

Rz. 86 Einen weiteren Sonderfall stellt die Anknüpfung der "gesetzlichen Rechte des Ehegatten" von Todes wegen dar. Art. 9.8.3 CC stellt insoweit nicht auf das Heimatrecht (die vecindad civil) des spanischen Erblassers ab, sondern auf das Ehegüterstatut (vgl. Rdn 13). Diese Anordnung gilt in spanischen Inlandssachverhalten für den rein interregionalen Normenkonflikt gem. Art...mehr