Fachbeiträge & Kommentare zu Entfernungspauschale

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Entfernungspauschale für Fa... / 6.1 Geldwerter Vorteil

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, gehört der darin liegende geldwerte Vorteil zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Für die Beurteilung, ob eine Fahrzeuggestellung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorliegt, gelt...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.4 Sammelpunkt

Liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einfinden soll, um von dort seine unterschiedlichen eigentlichen Einsatzorte aufzusuchen oder von dor...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.2 Mehrere Tätigkeitsstätten

In § 9 Abs. 4 Satz 5 EStG ist ausdrücklich festgelegt, dass der Arbeitnehmer je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte haben kann. Gleichzeitig wird damit klargestellt, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen durchaus auch mehrere erste Tätigkeitsstätten haben kann. Der Arbeitnehmer kann je Dienstverhältnis ggf. aber auch keine erste, sondern n...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 7 Gelegentliche Fahrten zur Verwaltung von Grundbesitz

Für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften gelten die Ausführungen zur Entfernungspauschale entsprechend, wenn die Verwaltung umfangreichen Grundbesitzes oder Kapitalvermögens ausnahmsweise eine besondere Einrichtung (Büro) erfordert.[1] Im Übrigen ist der Abzug von Kosten für Fahrten zu einem Vermietungsobj...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.3 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Soll der Arbeitnehmer aufgrund der Weisungen des Arbeitgebers seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet generell die Entfernungspauschale Anwendung. Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt in ­Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn die ve...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 6 Kraftfahrzeuggestellung und Fahrtkostenzuschüsse durch den Arbeitgeber

6.1 Geldwerter Vorteil Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, gehört der darin liegende geldwerte Vorteil zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Für die Beurteilung, ob eine Fahrzeuggestellung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeit...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.1 Begriff

Als erste Tätigkeitstätte nennt das Gesetz die ortsfeste betriebliche Einrichtung des lohnsteuerlichen Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens i. S. v. § 15 AktG oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Kunde, Entleiher), der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.[1] Damit ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch andere ortsfeste betriebliche Einrichtungen ...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.2.2 Arbeitnehmer mit mehreren Wohnungen

Es steht dem Arbeitnehmer frei, wo er seine Wohnung nimmt. Die Fahrten von der weiter entfernt liegenden Wohnung werden aber nur berücksichtigt, wenn diese weiter entfernt liegende Wohnung den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen bildet und nicht nur gelegentlich aufgesucht wird.[1] Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie ...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 5.2 Einschränkung des Werbungskostenabzugs

Die vorstehenden Grundsätze gelten bei nicht ganzjährig behinderten Arbeitnehmern entsprechend.[1] Die Sonderregelung für behinderte Menschen in § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG lässt im Übrigen die Einschränkungen des Werbungskostenabzugs bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG unberührt. Deshalb sind auch bei behinderten Menschen die a...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.2.1 Begriff Wohnung

Als Ausgangspunkt für die Fahrten kommt jede Wohnung des Steuerpflichtigen in Betracht, die er regelmäßig zur Übernachtung nutzt und von der aus er die Tätigkeitsstätte aufsucht. Es braucht keine voll eingerichtete Wohnung zu sein. Praxis-Beispiel Möbliertes Zimmer gilt als Wohnung Als Wohnung in diesem Sinne werden auch ein möbliertes Zimmer, eine Schiffskajüte, ein Schreberg...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.1.3 Fahrten zum Arbeitgebersammelpunkt und weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Treffpunktfahrten und Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsgebiet sind keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern fallen unter den Reisekostenbegriff der beruflichen Auswärtstätigkeit. Weder der gleichbleibende Treffpunkt noch das weiträumige Arbeitsgebiet erfüllen die Voraussetzungen einer betrieblichen Einrichtung. Gleichwohl zählen die hierbei anfal...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.3 Arbeitgebereigene oder andere arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der früheren regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann nach dem Wortlaut des Gesetzes die erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmen...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.2 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Der Begriff des weiträumigen Tätigkeitsgebiets ist auch im Reisekostenrecht 2014 von Bedeutung, allerdings mit anderen inhaltlichen Rechtswirkungen. Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, eine gesetzliche Definition für diesen von der Rechtsprechung geprägten Arbeitsstättenbegriff einzuführen. Aus diesem Grund ist an den bisherigen Abgrenzungskriterien festzuhalten. Zu unte...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Flugkosten

Sie sind bei beruflicher Veranlassung grundsätzlich in tatsächlicher Höhe abziehbar. Bei Flügen zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte greift die Beschränkung durch die Entfernungspauschale nicht ein.[1] Die Versagung der Entfernungspauschale für Flüge ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[2]mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Job-Ticket/Arbeitgeberleistungen

Aufwendungen für ein Job-Ticket[1] dürfen nicht zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Durch die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale [2] sind sämtliche durch die Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte veranlassten Aufwendungen abgegolten. Die nach § 3 Nr. 15 EStG [3] steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern den als Entfernungspauschale abziehbare...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Der Gesetzgeber legt auch eine Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte fest, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[1] Die Fahrten zur Bildungseinrichtung fallen damit unter die Regeln der Entfernungspauschale. Hier kommt eine weitergehende Berücksichtigung der Kosten nur im R...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Parkgebühren

Arbeitnehmer, die bei Auswärtstätigkeit ein eigenes Fahrzeug benutzen[1], können neben den für diese Fahrten geltenden Kilometerpauschbeträgen auch die hierbei entstandenen Parkgebühren als Werbungskosten geltend machen. Dagegen sind Parkgebühren für einen Pkw-Abstellplatz in der Nähe der ersten Tätigkeitsstätte nicht neben der Entfernungspauschale[2] als Werbungskosten abzi...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Sammelbeförderung

Bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Die Entfernungspauschale gilt nicht für Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nr. 32 EStG. In anderen Fällen der Sammelbeförderung kann die Entfernungspauschale in Anspruch genommen werden. Für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung: Bei entgeltlicher Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber s...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Kraftfahrzeugkosten

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 1.2 Bedeutung der ersten Tätigkeitsstätte

Mit der Ablösung der regelmäßigen Arbeitsstätte, die sich einer ständig ändernden Rechtsprechung ausgesetzt sah, erfolgt mit dem Begriff der ersten Tätigkeitsstätte auch inhaltlich eine grundlegende Neuausrichtung der vom Gesetzgeber hierfür festgeschriebenen Kriterien. Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte wird vorrangig durch den Arbeitgeber im Rahmen dessen Direktion...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Diebstahlverlust

Der durch Diebstahl oder Unterschlagung veranlasste Verlust eines Arbeitsmittels kann im Wege der außergewöhnlichen Abnutzung für wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) zu Werbungskosten führen, wenn die wirtschaftliche Nutzbarkeit und Verwendungsmöglichkeit des Arbeitsmittels infolge des Verlusts beseitigt sind. Nach den Umständen des Einzelfalls soll dies z. B. auch dann der Fal...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Schuldzinsen

Schuldzinsen sowie andere Finanzierungskosten, z. B. das Damnum, sind Werbungskosten, soweit sie mit Einkünften wirtschaftlich zusammenhängen. Maßgebend für die Beurteilung sind der Zweck der Schuldaufnahme und die entsprechende Verwendung der Darlehensmittel.[1] Praxis-Beispiel Finanzierungskosten für Pkw-Anschaffung können Werbungskosten sein Schuldzinsen für einen Kredit zu...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5 Fahrtkosten

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund der Anweisung des Arbeitgebers aber dauerhaft ­denselben Ort aufsuchen müssen, um von dort typischerweise die arbeitstägliche berufliche Tätigkeit aufzunehmen, dürfen für diese Fahrten nur die einschränkenden Regelungen der Entfernungspauschale anwenden.[1] Praxis-Tipp Prüfung der unzutreffenden Besteuerung entfäl...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Unfallkosten

Unfallkosten (Fremd- oder Eigenschäden) sind Werbungskosten, wenn sie bei Fahrten entstehen, die beruflich veranlasst sind. In Betracht kommen z. B. Unfälle auf Dienstreisen, im Rahmen von Einsatzwechseltätigkeit, bei Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen sowie bei beruflich veranlassten Umzügen. Reparaturkosten infolge eines Unfalls[1] auf einer Fahrt zwischen Wohnung und ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.4.1 Arbeitsrechtliche Zuordnung

Bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts, wo der Arbeitnehmer tätig wird. Dieser arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung schließt sich das Steuerrecht an. Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsrechtlichen Festlegungen schriftlich oder mündlich erteilt werden.[1] Diese Zuordnung durch d...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.2 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Nach der vom Gesetzgeber vorgenommenen Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte kommen hierfür nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen infrage. Ortsfeste Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden fest verbunden bzw. dazu b...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 8.1 Umfang der Steuerfreiheit

Der Arbeitgeber kann anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinen Arbeitnehmern im Normalfall dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte.[1] Das Reisekostenrecht kennt nur wenige Abweichungen, die meist das Ziel verfolgen, den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber zu vereinfachen. Reisekosten können im Rahme...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.1 Grundsätze

Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird der Steuerpflichtige in der häuslichen Wohnung tätig, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.[1] In diesen Fällen ist zwar ein Tätigwerden, aber kein zeitli...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.4 Entsendung im Konzern

Das Gesetz nennt die betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens als ausdrückliche Möglichkeit einer ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers.[1] Wie bei anderen arbeitgeberfremden betrieblichen Einrichtungen ist auch hier eine dauerhafte arbeitsrechtliche oder zeitliche Zuordnung zum aufnehmenden Konzernunternehmen Voraussetzung für eine dortige erste Tätigkeitsstät...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.3 Leiharbeitsverhältnisse

Wegen der bei Leiharbeitsverhältnissen bestehenden Besonderheit, dass der tatsächliche Einsatzort und der Ort des Verleiharbeitgebers auseinanderfallen, ist die Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte nicht nur arbeitgeberbezogen, sondern auch entleiherbezogen vorzunehmen. Die erste Tätigkeitsstätte kann der Leiharbeitnehmer zum einen bei der Verleihfirma begründen, wenn er sein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten – Allgemeines / 1.2 Wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerbaren Einnahmen

Die Einnahmen, mit denen die Werbungskosten wirtschaftlich zusammenhängen, müssen steuerbar sein. Soweit Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen[1], dürfen sie nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Das gilt z. B. auch bei steuerfreien Stipendienleistungen und beruflich veranlassten Fortbildungsaufwendungen.[2] Hierdurch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 520,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 520,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 520,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Sammelbeförderung

Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel ist nach § 3 Nr. 32 EStG steuerfrei, wenn sie für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers erforderlich ist.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Fahrtkostenersatz für den Arbeitsweg

Erstattungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, soweit die Aufwendungen nicht zu den Reisekosten gehören.[1] Er kann ggf. vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden.[2] Eine Ausnahme gilt für sog. Job-Tickets. Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen von...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Feststellung der Zuordnung des Arbeitnehmers im steuerlichen Reisekostenrecht

Leitsatz Eine (stillschweigende) Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers ergibt sich nicht allein daraus, dass der Arbeitnehmer die Einrichtung (aus der maßgeblichen Sicht ex ante) nur gelegentlich zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aufsuchen muss, im Übrigen aber seine Arbeitsleistung ganz überwiegend außerhalb der f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Betriebsversammlung

Ersatzleistungen des Arbeitgebers z. B. für Fahrtkosten usw. der Arbeitnehmer sollen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören. Bei Betriebsversammlungen außerhalb des Betriebs können u. E. Fahrtkosten lohnsteuerfrei ersetzt werden. Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs sind die Kilometerpauschalen zu beachten.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mobilitätsprämie / 2 Berechnung der Prämie

Die Mobilitätsprämie wird für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für die wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gewährt. In die Bemessungsgrundlage der Mobilitätsprämie werden die vollen 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer einbezogen und nicht nur der Erhöhungsbetrag von 8 Cent. Die für die Berechnung der Prämi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mobilitätsprämie / Zusammenfassung

Begriff Berufspendler mit Arbeitswegen von mehr als 20 Kilometern, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreiten, haben für die Jahre 2021 – 2026 die Möglichkeit, als Alternative zum steuerlich wirkungslosen Werbungskostenabzug der sog. Fernpendlerpauschale (erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer) von 0,38 (bis 2021: 0...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mobilitätsprämie / 1 Begünstigter Personenkreis

Ab 2021 erhöht sich die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,35 EUR. Für den Zeitraum 2022 – 2026 gilt eine weitere Erhöhung auf 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer durch das Steuerentlastungsgesetz 2022. Die gesetzliche Zielsetzung der erhöhten Entfernungspauschale liegt darin, einen Ausgleich bei Berufspendlern mit langen Wegstrecken hinsichtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mobilitätsprämie / 3 Mobilitätsprämie durch Einkommensteuerbescheid

Die Mobilitätsprämie wird im Rahmen des Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren festgesetzt. Sie wird auf Antrag des Arbeitnehmers nach Ablauf des Kalenderjahres durch Einkommensteuerbescheid festgesetzt.[1] Eine Antragstellung für 2023 ist damit mit dem Beginn des Veranlagungsverfahren für die Einkommensteuer 2023 im ersten Quartal 2024 möglich. Die Antragsfrist beträgt 4 Jah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zur ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 302 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Aufgrund der Rspr des BFH aus dem Jahr 2005 (s BFH BStBl II 2005, 782; 2005, 785; 2005, 788; 2005, 789; 2005, 791) ist das steuerrechtliche Reisekostenrecht neu konzipiert und vereinfacht worden. Grundlage dieser neuen Rspr ist die konsequente Anwendung des objektiven Nettoprinzips. Dies bedeutet, dass die Kosten, die zur Erzielung von Einn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zusammentreffen von Dienstreisen und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, BB 1981, 1886; Offerhaus, WK-Ersatz durch den ArbG, BB 1982, 978; Ulbrich, Pauschalen durch Verwaltungsanweisungen, der Verfahrensgrundsatz der Objektivität und Begründungszwang, FR 1983, 322; Seeger, Pauschalen für Verpflegungsaufwand bei Dienst- und Geschäftsreisen und doppelter Haushaltsf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / 3.3 Bildungsmaßnahme nicht im Rahmen des Dienstverhältnisses (Vollzeitunterricht)

Eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, gilt von Gesetzes wegen als erste Tätigkeitsstätte[1], sodass die Fahrten dorthin nur mit der Entfernungspauschale (i. H. v. 0,30 bzw. 0,38 EUR je Entfernungskilometer) berücksichtigt werden können. Die frühere Rechtsp...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / 3.2 Bildungsmaßnahmen im Rahmen oder als Ausfluss des Dienstverhältnisses

Bei Reisen im Rahmen oder als Ausfluss eines konkreten Dienstverhältnisses sind die Fahrtkosten nach den Grundsätzen für Auswärtstätigkeiten zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend eine außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte im Betrieb des Arbeitgebers gelegene Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte aufsucht.[1] Hierunter fallen z. B. Fahrten zu Berufsschulen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Pauschbeträge für Fahrzeugbenutzung

Rn. 312 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ab VZ 2014 gilt eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 EUR für jeden vollen Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke., s § 9 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG. Für VZ 2021 ist ab dem 21. Entfernungskilometer ein Satz von 0,35 EUR auzusetzen und für die VZ 2022 bis 2026 von 0,38 EUR, s § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 8 ESt...mehr

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Aus- und Fortbildungskosten... / 3.1 Allgemeines

Der Art nach sind bei Berufsbildungskosten alle Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar, die in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Sie sind grundsätzlich in voller Höhe, die der Steuerpflichtige frei bestimmen kann, absetzbar. Lediglich unangemessen hoher Aufwand ist nicht berücksichtigungsfähig.[1] Zu den abzie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gf) Bahncard und Jobticket

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 (Steuerbefreiung nach § 3 Nr 15 EStG idF des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handeln mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG)). Rn. 280a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ersetzt der ArbG seinen ArbN mit umfangreicher Reisetätigkeit die Kosten der Bahncard...mehr

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AGS 09/2023, Fahrtkostenpau... / II. PKH-Überprüfungsverfahren, § 120a ZPO

1. Allgemeines Das Verfahren gem. § 11a Abs. 1 ArbGG, § 120a ZPO ermöglicht es dem Arbeitsgericht, nach Bewilligung der PKH die für die PKH maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu überprüfen. Die Partei muss jederzeit auf Verlangen des Gerichts gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO erklären, wenn eine Veränderung ihrer Verhältnisse eingetreten ist. Wegen nachträgl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Freies Parken und Kostenersatz

Rn. 261 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Kein geldwerter Vorteil und somit kein Arbeitslohn ist gegeben, wenn der ArbN auf dem Firmenparkplatz lediglich einen von den jeweils freien Plätzen nutzen kann, auch wenn es sich nicht um firmeneigene, sondern angemietete Plätze handelt. Es fehlt an einem konkretisierbaren geldwerten Vorteil. Mietet der ArbG Garagen- oder Stellplätze an un...mehr