Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Minijobs

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Bezug von gesetzlicher und ... / Entscheidung

Das Finanzgericht (FG) hat entschieden, dass keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt, wenn die steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens so hoch sind wie die Altersvorsorgeaufwendungen, die aus versteuertem Einkommen bezahlt wurden. Diese Berechnung erfolgt nach dem Nominalwertprinzip. Die Beweislast, dass eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.2.1 Berechnung der Entgeltpunkte (Ost)

Rz. 8 Nach Abs. 2 Satz 1 erfolgt die Umrechnung in Entgeltpunkte (Ost) nur, soweit das Familiengericht dies angeordnet hat (§ 264a Abs. 1). Abs. 2 Satz 2 bestimmt, dass zur Ermittlung der Entgeltpunkte (Ost) der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften durch den aktuellen Rentenwert (Ost) gemäß § 255a mit seinem Wert bei Ende der Ehe- oder Lebenspartnerschaftszeit geteilt wird....mehr

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Jansen, SGB VI § 286b Glaub... / 2.2 Ermittlung von Entgeltpunkten

Rz. 9 Für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1937 ist § 259a als Sonderregelung zu beachten, die den §§ 256a bis 256c vorgeht. Liegen dessen Voraussetzungen nicht vor, erfolgt die Ermittlung von glaubhaft gemachten Beitragszeiten nach § 256b. Rz. 10 Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet richten sich für den Zeitraum bis zum 31.12.1949...mehr

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Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.2 Bewertung von Beitragszeiten

Rz. 8 Für die Ermittlung von Entgeltpunkten bestimmt § 256b Abs. 1 Satz 9, dass Entgeltpunkte aus 5/6 der sich aufgrund der Anlagen 1 bis 16 zum Fremdrentengesetz ergebenden Werte ermittelt werden, es sei denn, die Höhe der Arbeitsentgelte ist bekannt oder kann auf sonstige Weise festgestellt werden. Nach § 256b Abs. 3 werden für glaubhaft gemachte Beitragszeiten mit freiwil...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.1 Voraussetzungen für die Zahlung von Beiträgen

Rz. 4 Die Beitragszahlung in allen Fallgruppen nach Abs. 1 setzt voraus, dass das Familiengericht rechtskräftig und wirksam über den Versorgungsausgleich entschieden hat (§ 53g Abs. 1 FGG, § 629d ZPO). Rz. 5 Nach Abs. 1 Nr. 1 hat der Ausgleichspflichtige das Recht, seine durch den Abschlag an Entgeltpunkten (Ost) geminderten angleichungsdynamischen Rentenanwartschaften durch ...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.2.2 Ermittlung des Beitragsaufwands

Rz. 10 Die Höhe des Betrags zur Begründung von Entgeltpunkten (Ost) wird wie in § 187 Abs. 3 ermittelt. Dafür sind gemäß Abs. 3 Satz 1 die Rechengrößen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs heranzuziehen, die vom BMAS im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden, wozu dieses nach Abs. 3 Satz 3 und 4 mit Wirkung zum 1.1.2002 ermächtigt ist. Danach ergibt sich folgende Ber...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 2.2 Berechnung der Beiträge

Rz. 7 In Abs. 2 ist im Einzelnen geregelt, wie die in den Fällen des Abs. 1 zu entrichtenden Beiträge zu ermitteln sind, wobei der Berechnungsmodus dem des § 187 Abs. 2 und 3 folgt. Die Ermittlung der Beiträge erfolgt in 2 Schritten: Die übertragenen, begründeten oder zu begründenden Rentenanwartschaften sind im ersten Schritt nach Maßgabe des Abs. 2 in Entgeltpunkte (Ost) u...mehr

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Jansen, SGB VI § 281a Zahlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die als Übergangsvorschrift konzipierte Vorschrift ist Sonderregelung zu § 187 Abs. 1 bis 3. Sie gilt nur für einen im Beitrittsgebiet (§ 18 Abs. 3 SGB IV) durchgeführten Versorgungsausgleich und trägt den besonderen Verhältnissen im Beitrittsgebiet Rechnung. Sie führt zu einer Anpassung des Beitragsaufwands an das dortige Einkommensniveau. Ein Entgeltpunkt (Ost) erfor...mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.2.1 Überblick – (Vorläufiges) Durchschnittsentgelt für das vergangene und das folgende Kalenderjahr (Satz 1)

Rz. 21 Nach Abs. 2 wird jedes Jahr durch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung das Durchschnittsentgelt für das vergangene Kalenderjahr (Nr. 1) sowie das vorläufige Durchschnittsentgelt für das folgende Kalenderjahr (Nr. 2) mit der jeweils maßgeblichen Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer fortgeschrieben. Bruttolöhne und -gehälter je Arbeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.3 Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner 2018 bis 2025 (Abs. 3)

Rz. 18 Abs. 3 Satz 1 ordnet – wie bisher § 255a Abs. 3 a. F. – das Prinzip der getrennten Berechnungsweise nach neuen und alten Bundesländern auch bei Bestimmung der Anzahl der Äquivalenzrentner an. Nach Abs. 3 Satz 1 gilt für die Rentenanpassung zum 1.7.2018 bis zum 1.7.2025, dass weiterhin die Anzahl der Äquivalenzrentner für das Bundesgebiet ohne das Beitrittsgebiet und d...mehr

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Jung, SGB XII § 128b Persönliche Merkmale

Die Vorschrift wird mit Wirkung zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.2012 (BGBl. I S. 2783) eingeführt. Das Gesetz sieht eine gesonderte Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vor. Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs 17/10748 S. 12) besteht das Ziel dieser Ä...mehr

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Jansen, SGB VI § 212 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für sonstige Versicherte (§ 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3, § 4 Abs. 3) und Nachversicherte (§ 8 Abs. 2) wird die Berechtigung zur Beitragsüberwachung sowie das Verfahren seit dem 1.1.2005 in § 212a konkretisiert. Mit Wirkung zum 13.11.2011 ist § 212a auch für die Überwachung der Meldungen und Beitragszahlungen durch die vom Bund beauftragten Stellen einschlägig, soweit diese fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 286a Glaub... / 2.3 Aufteilung von Arbeitsentgelten und Beiträgen

Rz. 9 Abs. 2 gilt auch für im Beitrittsgebiet zurückgelegte Zeiten. Abs. 2 Satz 1 bestimmt unter den genannten Voraussetzungen der Nr. 1 und 2, wie die Verteilung von Arbeitsentgelten (Nr. 1) und Beiträgen (Nr. 2) gleichmäßig auf die Beitragszahlungszeiträume zu erfolgen hat, wenn sie nicht genau zeitlich zugeordnet werden können. Abweichend von der gleichmäßigen Verteilung n...mehr

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Zugangsfaktor / 5.2 Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Der ursprüngliche Zugangsfaktor bleibt für Entgeltpunkte, die bereits einer früheren Rente zugrunde lagen, bei jeder weiteren Rente maßgebend, das heißt, dass sich insoweit an den früheren persönlichen Entgeltpunkten nichts mehr ändert und der Faktor nur für bisher nicht berücksichtigte Entgeltpunkte neu zu bestimmen ist. Das gilt allerdings nur, wenn die Renten nahtlos aufe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdienstmöglichkeit), und zwar zu dem Teil der Entgeltpunkte, der wegen der teilweisen Zahlung nicht anzurechnen war. Die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte ergeben sich ...mehr

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Gesamtleistungsbewertung / 2.1 Bewertung beitragsgeminderter Zeiten

Sind ausnahmsweise keine vollwertigen Beiträge, sondern nur beitragsgeminderte Zeiten vorhanden (z. B. Erwerbsminderung bereits während der Ausbildung), gilt für die Bildung des Durchschnittswertes: Zeiten einer beruflichen Ausbildung erhalten je Monat mindestens 0,0625 Entgeltpunkte (bzw. 5/6 hiervon = 0,0521 bei nur Glaubhaftmachung); werden insoweit nicht als beitragsgeminde...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / 2.2 Bewertung beitragsgeminderter Zeiten mit Beitrags- und Anrechnungszeiten

Für beitragsgeminderte Zeiten – also Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder Ersatzzeiten belegt sind – gilt seit 1996: Sie erhalten mindestens so viele Entgeltpunkte wie sie jeweils (unter Beachtung der begrenzten Gesamtleistungsbewertung) als beitragsfreie Anrechnungszeiten wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vergleichsbewertung / 1 Rechenformel

Mit dem höheren Gesamtleistungswert aus der Grund- oder Vergleichsbewertung werden die beitragsfreien und -geminderten Zeiten bei der Rente berücksichtigt. Für die Vergleichsbewertung lässt sich aus § 73 SGB VI folgende Rechenformel ableiten:mehr

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Zugangsfaktor / 1 Wirkung

Der Zugangsfaktor ist ein Element der in der Rentenversicherung geltenden Rentenformel.[1] Über ihn werden Rentenzuschläge und Rentenabschläge durch Erhöhung oder Minderung des Faktors gesteuert. Der Faktor bestimmt den Umfang der im Rentenfall zu berücksichtigenden Entgeltpunkte und richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod. Aus der Multiplikation d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5 Zugangsfaktor kleiner/größer als 1,0 (Rentenminderung/-erhöhung)

Es ist danach zu unterscheiden, ob Entgeltpunkte bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer Rente waren oder nicht. 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdiens...mehr

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Gesamtleistungsbewertung / 2 Gesamtleistungsbewertung

Bei lückenlosem Versicherungsverlauf führt die Gesamtleistungsbewertung[1] zu einem Gesamtleistungswert in Höhe des Beitragsdurchschnitts. Die Bewertung von beitragsfreien Zeiten richtet sich nach der Summe aller Entgeltpunkte aus Beitrags- und Berücksichtigungszeiten im sog. belegungsfähigen Zeitraum. Um beitragsfreie Zeiten handelt es sich z. B. bei Anrechnungszeiten, pauscha...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 4 Zugangsfaktor 1,0 (keine Rentenminderung/-erhöhung)

Der Zugangsfaktor, der vom Lebensalter des Versicherten bei Rentenbeginn oder bei Tod bestimmt wird, beträgt einheitlich 1,0 bei Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen, Hinterbliebenenrenten, wenn der Versicherte frühestens im Monat der Vollendung seines 65. Lebensjahres gestorben ist und Altersrenten, die nicht vorzeitig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / 1 Neuberechnung ab 1996

Seit Januar 1996 ist die Bewertung von beitragsgeminderten Zeiten (Kalendermonate, in denen Beitragszeiten mit Anrechnungszeiten, der Zurechnungszeit oder mit Ersatzzeiten zusammentreffen) verbessert worden[1]; werden weitere im Beitrittsgebiet zurückgelegte Anrechnungszeiten bei der Rente berücksichtigt.[2] Diese Neuregelungen gelten zunächst nur für Renten, die am 1.1.1996 od...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / Zusammenfassung

Begriff Bei der "Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um ein Bewertungsverfahren für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese rentenrechtlichen Zeiten erhalten im Rentenfall den Wert ausgedrückt in Entgeltpunkten, der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamt-Beitragsleistung des Versicherten im belegungsfähigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausblick

Rn. 40 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Über mehrere Legislaturperioden hinweg sind Diskussionen zur Stärkung der Altersvorsorge geführt worden (17. Legislaturperiode, Lebensleistungsrente, 18. Legislaturperiode, solidarische Lebensleistungsrente). Beide Vorhaben sind nicht umgesetzt worden. Rn. 41 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der 19. Legislaturperiode hatte sich die große Koaliti...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.5 Ermittlung von Entgeltpunkten

Rz. 10 Für Zeiten, für die Beiträge nachgezahlt worden sind, erfolgt die Ermittlung von Entgeltpunkten nach § 256 Abs. 6 Satz 2. Danach werden die Entgeltpunkte ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt des Jahres geteilt wird, in dem die Beiträge gezahlt worden sind (sog. "In-Prinzip").mehr

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Jansen, SGB VI § 280 Höherv... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Mit Wirkung zum 1.1.1998 können weder erstmalig Höherversicherungsbeiträge gezahlt noch eine zuvor begonnene Höherversicherung fortgesetzt werden. Die bereits entrichteten Beiträge bleiben mit den entsprechenden Leistungsansprüchen bestehen; die Bewertung regelt § 269. Danach erbringt die Höherversicherung keine höheren Entgeltpunkte, sondern Steigerungsbeträge, deren ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.2 Rentenversicherung

Rz. 177 Das Mutterschaftsgeld als solches löst – anders als das Krankengeld – keine Versicherungspflicht und somit auch keine Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Deshalb sind vom Mutterschaftsgeld auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Nach § 56 SGB VI können jedoch bei einem der beiden Elternteile die Zeiten der Kindererziehung als Pflicht...mehr

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Entgeltpunkte (Beiträge neben Altersrente)

Zusammenfassung Begriff Wer eine Altersrente – egal ob Vollrente oder Teilrente – bezogen und daneben noch aufgrund einer Versicherungspflicht (z. B. wegen einer Beschäftigung) Rentenanwartschaften erworben hat, erhält Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters hinzugerechnet. Solange der Altersrentenanspruch insgesamt besteht, kommt es nic...mehr

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Entgeltpunkte (glaubhaft gemachte Beitragszeiten)

Zusammenfassung Begriff Für Pflichtbeitragszeiten zur Rentenversicherung, die nicht nachgewiesen, sondern (nur) glaubhaft gemacht sind, werden als Beitragsbemessungsgrundlage zur Ermittlung von Entgeltpunkten grundsätzlich bestimmte Durchschnittsverdienste (Tabellenwerte) zugrunde gelegt. Für glaubhaft gemachte Berufsausbildungszeiten werden feste Entgeltpunkte vergeben. Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beitragszahlung bei Abfindungen)

Zusammenfassung Begriff Seit Januar 1998 können Versicherte, die bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung für ihre unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erhalten haben, den Abfindungsbetrag – ganz oder teilweise – für Beiträge zur Rentenversicherung verwenden. Seit 1.1.2012 gilt das Recht zur Beitragszahlung auch für Abfindungen von Anre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 2.3 Persönliche Entgeltpunkte

Die persönlichen Entgeltpunkte werden berechnet, indem die Summe aller während des Erwerbslebens erworbenen Entgeltpunkte mit dem maßgebenden Zugangsfaktor vervielfältigt wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.2.2 Minderung des durchschnittlichen Grundrentenzuschlags

Der im ersten Schritt ermittelte durchschnittliche kalendermonatliche Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ist in einem zweiten Schritt um 12,5 % zu mindern. Um dieses Ergebnis zu erreichen, wird der Zuschlag mit dem Faktor 0,875 vervielfältigt. Der Gesetzgeber will mit dieser Minderung erreichen, dass die Renten durch den Grundrentenzuschlag nicht per se a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.2.1 Ermittlung des durchschnittlichen Grundrentenzuschlags

Der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung entspricht zunächst der Höhe des tatsächlich vorliegenden Durchschnitts an Entgeltpunkten aus den Grundrentenbewertungszeiten. Wird nach dieser Verdopplung von Entgeltpunkten die maßgebende Höchstgrenze[1] überschritten, umfasst der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung die Differenz zischen den du...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grundrente (Entgeltpunkte f... / 1.2.3 Ermittlung der Gesamtzuschläge für Grundrentenbewertungszeiten

Der nach dem zweiten Schritt um 12,5 % gekürzte durchschnittliche kalendermonatliche Zuschlag an Entgeltpunkten ist mit der Anzahl der Kalendermonate mit Grundrentenbewertungszeiten zu vervielfältigen, max. mit 420 Kalendermonaten (= 35 Jahre). Praxis-Beispiel Ermittlung der Gesamtzuschläge Eine Versicherte aus Köln hat in ihrem Versicherungsleben insgesamt 45 Jahre mit renten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 2 Entgeltpunkte für Beitragszeiten

Entgeltpunkte für Beitragszeiten stellen das Verhältnis des durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelts zum Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung dar. Das heißt, die versicherten Beitragsbemessungsgrundlagen werden Jahr für Jahr dem jeweiligen Durchschnittsentgelt gegenübergestellt. Praxis-Beispiel Berechnung Entgeltpunkte für Beitragszeiten Ein individuelles Arbeitse...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kindererziehungszeit in der... / 6 Entgeltpunkte

Kindererziehungszeiten erhalten bei der Berechnung der Rente pro Kalenderjahr 0,9996 Entgeltpunkte, für den Kalendermonat somit 0,0833 Entgeltpunkte. Somit ergeben sich bei Geburten vor 1992 max. 2,4990 Entgeltpunkte (30 x 0,0833) und bei Geburten seit 1992 max. 2,9988 Entgeltpunkte (36 x 0,0833) je Kind bei voller Kindererziehungszeit. 6.1 Zuschläge an persönlichen Entgeltpu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kindererziehungszeit in der... / 6.3 Entgeltpunkte (Ost) bis 30.6.2024

Zeiten der Erziehung im Beitrittsgebiet erhielten bis zum 30.6.2024 für die Kindererziehungszeit regelmäßig Entgeltpunkte (Ost), die mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) zu vervielfältigen waren. Zum 1.7.2024 sind an die Stelle der Entgeltpunkte (Ost) "1:1" Entgeltpunkte getreten, für die der aktuelle Rentenwert – als seitdem bundeseinheitliche Berechnungsgröße – gilt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 4.1 Zuschläge an Entgeltpunkten während einer Altersrente

Die Zuschläge an Entgeltpunkten für Beiträge während einer Rente wegen Alters waren noch nicht Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten in einer Rente. Somit bestimmt sich der Zugangsfaktor dieser Entgeltpunkte für die Ermittlung persönlicher Entgeltpunkte ab der jeweiligen Inanspruchnahme. Die Zuschläge an Entgeltpunkten, die für eine Beschäftigung während einer Altersrente...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 1 Entgeltpunkte für Beitragszeiten

Entgeltpunkte für Beitragszeiten bilden ab, welchen Wert die versicherte Beitragsbemessungsgrundlage (z. B. Arbeitsentgelt) für die später gezahlte Rente hat. Beiträge, die von einem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen in Höhe des Durchschnittsentgelts in der Rentenversicherung gezahlt worden sind, ergeben 1 Entgeltpunkt. Das jeweilige individuelle Arbeitsentgelt eines Jahre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 3 Entgeltpunkte (Ost) bis zum 30.6.2024

Bis zum 30.6.2024 wurden persönliche Entgeltpunkte (Ost) ermittelt, die bei der Rentenberechnung mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) bewertet wurden. Grundlage hierfür sind die Entgeltpunkte für Beitrittsgebietszeiten, die ebenfalls mit dem Zugangsfaktor vervielfältigt werden und dann grundsätzlich zu persönlichen Entgeltpunkten (Ost) führten. Seit dem 1.7.2024 gelten nach der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grundrente (Entgeltpunkte für langjährige Versicherung)

Zusammenfassung Begriff Die Grundrente wurde in Deutschland zum 1.1.2021 eingeführt. Anders als es die Bezeichnung "Grundrente" erwarten lässt, handelt es sich hierbei nicht um einen einheitlichen (Grund-)Rentenbetrag oder Sockelbetrag. Vielmehr wird die Grundrente für langjährig Rentenversicherte mit unterdurchschnittlichen Rentenansprüchen individuell berechnet. Dies erfolg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte

Zusammenfassung Begriff Persönliche Entgeltpunkte werden als Bestandteil der Rentenformel für die Rentenberechnung ermittelt, indem die Summe aller Entgeltpunkte für Beitragszeiten (einschließlich Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben), beitragsfreie Zeiten, Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten, Zu- oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting mit de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung)

Zusammenfassung Begriff Rentenversicherte (z. B. nachversicherte Soldaten auf Zeit), die an einer besonderen Auslandsverwendung teilgenommen haben (z. B. Einsatz in Afghanistan), erhalten für solche Zeiten seit 13.12.2011 einen Zuschlag an Entgeltpunkten. Die Auslandsverwendung muss insgesamt einen gewissen Umfang erreicht haben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozial...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (aus geringfügig entlohnter Beschäftigung)

Zusammenfassung Begriff Arbeitgeber zahlen für geringfügig entlohnte versicherungsfreie oder von der Rentenversicherungspflicht befreite Beschäftigungen (sog. Minijob) Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung. Hieraus erwachsen Beschäftigte, wenn auch in geringer Höhe, grundsätzlich eigenständige Rentenansprüche in Form von Zuschlägen an Entgeltpunkten und pauschalen Wartezeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.3 Ermittlung der Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte werden ermittelt, indem – wie auch für "rechtzeitig" im selben Kalenderjahr gezahlte freiwillige Beiträge – die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt für das Bestimmungsjahr geteilt wird. Die Beitragsbemessungsgrundlage wird rückwärts gerechnet ermittelt, indem der gezahlte freiwillige Beitrag mit der Zahl 100 vervielfältigt und durch de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beiträge neb... / 1 Berechnung der Zuschläge an Entgeltpunkten

Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach dem Beginn einer Altersrente werden nach den allgemeinen Regelungen zur Rentenberechnung bestimmt. Der versicherte Verdienst eines Kalenderjahres wird durch das (ggf. vorläufige) Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das entsprechende Kalenderjahr geteilt. Praxis-Beispiel Berechnung des Zuschlags Ein Rentner erhält ei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Beitragszahl... / 1 Berechnung der Zuschläge an Entgeltpunkten

Der Zuschlag an Entgeltpunkten richtet sich wie bei eingezahlten Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung nach der Höhe des aufgewendeten Betrags und dem Zeitpunkt der Beitragszahlung. Er wird unter Zuhilfenahme des Umrechnungsfaktors, der für Entgeltpunkte im Rahmen des Versorgungsausgleichs gilt, wie folgt berechnet:mehr

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Entgeltpunkte (Zeiten einer... / 1.2 Höhe/Berechnung

Jeder Kalendermonat einer besonderen Auslandsverwendung ab dem 13.12.2011 erhält einen bundeseinheitlichen Zuschlag von 0,18 Entgeltpunkten. Für jeden Teilzeitraum wird in Anwendung des § 123 Abs. 3 SGB VI der entsprechende Anteil zugrunde gelegt. Praxis-Beispiel Errechnen des Zuschlags an Entgeltpunkten Soldat auf Zeit, nachversichert für den Zeitraum vom 1.1.2011 bis 31.5.20...mehr