Fachbeiträge & Kommentare zu Entsendung

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.4.5 Entsendung ins Inland – Lohnsteuerrechtlicher Arbeitgeberbegriff

Zu den Folgefragen der Entsendung ins Inland (Frage der Lohnsteuerpflicht nach § 38 EStG bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern) s. Tz. 8.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 10.2 Entsendung ins Inland – Lohnsteuerrechtlicher Arbeitgeberbegriff

10.2.1 Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden inländischen Unternehmen Nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber bezahlt wird, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter i. S. der §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.1 Behandlung der sog. Hypo-Tax im Rahmen der Besteuerung

Bei Arbeitnehmerentsendungen ins Ausland treten in der Praxis neben unveränderten Bruttolohnvereinbarungen auch Fälle mit Aufstockung um Auslandszulagen oder mit Umstellung auf eine Nettolohnvereinbarung auf. Hierbei werden zunehmend Nettolohnvereinbarungen genutzt, um den Arbeitnehmer weder schlechter, aber auch nicht signifikant besserzustellen als im Fall der reinen Inlan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2 Grundsatz des Welteinkommensprinzips bei unbeschränkter Steuerpflicht

Im Ausland tätige Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind nach dem Welteinkommensprinzip auch mit dem Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit grundsätzlich im Inland steuerpflichtig.[1] Es ist dabei ohne Bedeutung, ob der Arbeitslohn von einem inländischen oder ausländischen Arbeitgeber gezahlt wird. Es spielt auch keine Rolle, ob der Arbeitslohn ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.1 Indizien zur Bestimmung des wirtschaftlichen Arbeitgebers i. S. der DBA

Im Rahmen einer Gesamtwürdigung [1] sprechen folgende Indizien für die Annahme, dass die aufnehmende Gesellschaft wirtschaftlicher Arbeitgeber i. S. des DBA ist: Das entsendende Unternehmen trägt keine Verantwortung oder kein Risiko für die durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers erzielten Ergebnisse; das aufnehmende Unternehmen hat das Recht, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / Literaturtipps

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Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 10.2.2 Kein Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden inländischen Unternehmen

Bei Ansprüchen des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn von dritter Seite werden dem Dritten die Pflichten eines Arbeitgebers, auch dem wirtschaftlichen Arbeitgeber, auferlegt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) LSt-Entrichtung bei konzerninterner internationaler Arbeitnehmerentsendung

Die Regelungen des § 38 Abs. 1 S. 2 EStG zum inländischen Arbeitgeber bei Arbeitnehmerübersendung gelten insbesondere auch im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern zwischen verbundenen Unternehmen. Sie greifen auch dann ein, wenn ein Arbeitnehmer bei einem verbundenen Unternehmen (entsendendes Unternehmen) angestellt ist und abwechselnd sowohl für dieses als auch für ein ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 10.2.1 Arbeitsvertrag mit dem aufnehmenden inländischen Unternehmen

Nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 EStG wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber bezahlt wird, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter i. S. der §§ 8 bis 13 AO hat. Entsendet eine ausländische Konzernkapitalgesell...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2 Ermittlung der 183-Tage-Frist

Internationale Rechtsentwicklung Es besteht leider keine einheitliche Zählweise, da Deutschland in seine DBA – entsprechend der Fortentwicklung des OECD-MA – je nach Jahr des DBA-Abschlusses unterschiedliche Konditionen aufgenommen hat. Für die 183-Tage-Regelung gibt es inzwischen verschiedene Varianten, und demzufolge entstehen bei eigentlich identischem Sachverhalt (Entsend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.4.3 Vorabzuordnung von Ersatzleistungen des Arbeitgebers

Die Finanzverwaltung nimmt auch umfassend zur Frage des Kostenersatzes Stellung.[1] Davon abzugrenzen sind Beiträge bzw. Zuschüsse zur sozialen Absicherung.[2]. Die Aussagen entsprechen weitgehend der bisherigen Praxis. Hieraus ergibt sich folgende Prüfungsreihenfolge: Vorrangige Prüfung der Steuerfreiheit Die Steuerfreiheit bestimmter Einnahmen nach § 3 EStG (hier z. B. Nr. 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 8.6 Nachweispflichten bei Mitarbeiterentsendung

Aufgrund der erweiterten Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten nach § 90 Abs. 2 AO trifft den Steuerpflichtigen die sog. Beweismittelvorsorgepflicht sowie die sog. Sachaufklärungs- und Beweismittelbeschaffungspflicht. Dementsprechend muss er die erforderlichen Unterlagen unter Ausschöpfung aller rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten beschaffen und den Auslands...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 3.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung[1] bleibt bei einer Entsendung in die Ukraine unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung[2] abschließen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 3.3 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 3 Ausstrahlung

Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung in die Ukraine entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Allerdings müssen die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen. Bei der vorübergehenden Beschäftigung im Ausland muss es sich um eine Entsendung im Rahmen eines in...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Grundlagen un... / 1.2 Räumlicher Geltungsbereich

Das Mutterschutzgesetz gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Zumindest für die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften des Mutterschutzgesetzes kommt es auch nicht darauf an, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat; auch ausländische Arbeitgeber haben das Mutterschutzgesetz für Tätigkeiten in der Bundesrepublik anzuwenden. Im Fall einer nur vorübergehenden Auslandsent...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Tochtergesellschaft

Stand: EL 107 – ET: 09/2015 > Aktien, > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Organschaft, > Verbundene Unternehmen, > Vermögensbeteiligungen. Zur > Entsendung von Arbeitnehmern > Doppelbesteuerung, > Haftung für Lohnsteuer Rz 150 sowie zum LSt-Abzug > Ausland Rz 8, 30 ff, > Lohnzahlung durch Dritte und > Wirtschaftlicher Arbeitgeber.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, China

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die Volksrepublik (VR) China (Hauptstadt: Peking; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch) ist ein Staat in Ostasien. China grenzt im Norden an die > Mongolei, im Norden und Osten an > Russland, im Südosten an > Nordkorea, im Süden an > Vietnam, > Laos, > Myanmar und > Bhutan, im Südwesten an > Nepal und > Indien, im Westen an > Tadschikistan u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kaufkraftausgleich / 3 Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft

Bei privaten Arbeitgebern bestimmt sich der Umfang der Steuerfreiheit des Kaufkraftausgleichs nach den Sätzen des Kaufkraftausgleichs im öffentlichen Dienst. Diese für die einzelnen Länder in Betracht kommenden Kaufkraftzuschläge und ihre jeweilige Geltungsdauer werden ca. vierteljährlich im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.[1] Wird einem Arbeitnehmer von einem private...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 2.2 Räumlicher Geltungsbereich

Das Mutterschutzgesetz gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Entscheidend ist, ob der Arbeitsort im Bundesgebiet liegt. Die Staatsangehörigkeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin ist ohne Bedeutung. Eine vertragliche Abbedingung der Regelungen des Mutterschutzgesetzes zum Nachteil der Arbeitnehmerin ist nicht möglich. Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Grenzgä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dualer Student / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die versicherungsrechtliche Beurteilung ist für alle Arten der dualen Studiengänge identisch: Obwohl die betriebliche Ausbildung sehr eng in den Studiengang integriert ist, sind die Teilnehmer als zur Berufsausbildung Beschäftigte anzusehen und demzufolge versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Die besonderen versicherungsrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 2.3.2 Arbeitgeberfremde Einrichtungen

Eine erste Tätigkeitsstätte kann nicht nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden, es kann auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens (verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten fremden Dritten sein, wenn der Arbeitnehmer diesem Einsatzort dauerhaft zugeordnet ist oder dort dauerhaft quali...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Erweiterte steuerliche Arbeitgeberfunktion bei drittbezogenem Arbeitnehmereinsatz

Rz. 25 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ist ein gewerblicher Verleiher von Arbeitskräften im > Inland nicht ansässig, ist er also kein > Inländischer Arbeitgeber (> Rz 20), verpflichtet ihn § 38 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG gleichwohl als "ausländischen Verleiher" zum LSt-Abzug. Zu Einzelheiten > R 42d.2 LStR sowie > Arbeitnehmerüberlassung Rz 6 ff. Rz. 26 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zu d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 3 Employer of Record

Ein relativ neues Phänomen ist die Nutzung ausländischer Unternehmen als fiktiven Arbeitgeber vor Ort. Bei einer längeren Entsendung, aber auch bei Workation-Vereinbarungen besteht das Problem darin, dass oftmals die Regelungen des Beschäftigungsstaates – auch hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht – gelten. Dafür ist in der Regel ein Betriebssitz vor Ort erforderlich, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nettolohn

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttolohns, der nach Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 1.4 Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug

Grundsätzlich ist eine Arbeitnehmerüberlassung auch ins Ausland möglich. Handelt es sich um eine Entsendung innerhalb der EU/ bzw. des EWR-Raumes, müssen die Meldebestimmungen (EU-Entsenderichtlinie) beachtet werden. Fehlt es an der erforderlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, so liegt keine Entsendung vor und damit können die Regelungen zur Ausstrahlung nicht greife...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Konzern

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Begriff Konzern ist ein Synonym für > Verbundene Unternehmen. > Aktien, > Arbeitgeber, zur Tarifbegünstigung von Entlassungsabfindungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten > Außerordentliche Einkünfte Rz 30 ff [39 ff], 85 ff, > Betriebsveranstaltungen Rz 18 ff, > Entsendung von Arbeitnehmern, zur Verpflichtung zum LSt-Abzug > Lohnzahlun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitnehmerentsendung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Entsendung von Arbeitnehmern. Ergänzend > Arbeitgeber Rz 20 ff; > Ausland; > Ausländische Arbeitnehmer im Inland; > Ausländischer Arbeitgeber; > Auslandstätigkeitserlass; > Betriebliche Altersversorgung Rz 88, 154/1; > Doppelbesteuerung; > Entwicklungshelfer; > Erste Tätigkeitsstätte Rz 35 ff; > Expatriates; > GIZ; > Haftung für Lohnsteuer Rz 150...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verwertung von Arbeit im Inland

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bei einem im > Inland nicht ansässigen ArbN besteuert Deutschland die im Inland erzielten > Einkünfte (§ 1 Abs 4 EStG). Dazu gehören auch solche Einkünfte, die der Stpfl durch die Verwertung seiner Arbeit im Inland erzielt (§ 49 Abs 1 Nr 4 Buchst a EStG; > Inländische Einkünfte Rz 5 ff), sofern Deutschland nach dem etwaig einschlägigen DBA das Best...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / c) Aufteilung nach pauschal angesetzten Arbeitstagen im gesamten Beschäftigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahres

Rz. 7 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alternativ können für die Aufteilung des Arbeitslohns pauschal 20 Arbeitstage je Kalendermonat im In- und Ausland angesetzt werden und diese mit den tatsächlichen ausgeübten Arbeitstagen im In- und Ausland ins Verhältnis gesetzt werden. Der pauschale Ansatz der Gesamtarbeitstage verringert sich verhältnismäßig, wenn der Arbeitnehmer typischer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vertrauensleute

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Entsendet ein Unternehmen Vertrauensleute in ein anderes Unternehmen, ohne dass mit diesem ein Anstellungsvertrag geschlossen wird, so bleibt das entsendende Unternehmen ArbG. Als > Inländischer Arbeitgeber hat es grundsätzlich (beachte indes zB > Rz 2) den LSt-Abzug selbst vorzunehmen (> Arbeitgeber, > Betriebsstätte). Das gilt idR selbst da...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Übertragung der Arbeitgeberfunktion kraft Gesetzes

Rz. 30 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Dritte, die an den ArbN Teile des Arbeitslohns auszahlen, sind grundsätzlich nicht zum LSt-Abzug verpflichtet (vgl § 38 Abs 1 Satz 3 EStG; zu Einzelheiten > Lohnzahlung durch Dritte Rz 2 ff). Anders wird in bestimmten Fällen die Wahrnehmung lohnsteuerlicher Pflichten kraft gesetzlicher Fiktion auf einen Dritten übertragen. Das sindmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Koordinierte Organisationen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zu den als koordinierte Organisationen bezeichneten übernationalen Einrichtungen gehören die > Europäische Weltraumorganisation – European Space Agency (ESA) –, das > Europäisches Patentamt, der > Europarat, das > Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW), die Nordatlantikvertragsorganisation > NATO, die Organisation für...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 1 Verleiher bleibt Arbeitgeber

Werden Arbeitnehmer gewerbsmäßig oder gelegentlich nicht gewerbsmäßig einem anderen Unternehmen (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen, so bleibt der Verleiher grundsätzlich Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Daraus folgen die üblichen lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten des Verleihers. Für den Entleiher ergeben sich aufgrund der Arbeitnehmerüberlassung Haftungsverpflic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ermittlung des Arbeitgebers in Sonderfällen

Rz. 15 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Für den LSt-Abzug kann als ArbG eine natürliche oder eine > Juristische Person (wie die AG und die GmbH) einschließlich der rechtsfähigen KöR in Betracht kommen. ArbG können aber auch die Gebietskörperschaften (> Behörden als Arbeitgeber) sein oder die verfasste Studierendenschaft (> AStA), auch rechtliche Personenvereinigungen wie OHG und K...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15 ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.26.1 Mitarbeiter im Auslandsdienst, Entwicklungshelfer, Zivilpersonal in internationalen Einsätzen

Rz. 196 Abs. 3 bezieht Personen in die Unfallversicherung ein, die im Ausland für Institutionen des Bundes oder der Länder eingesetzt sind. Satz 1 der Vorschrift ordnet an, dass die genannten Personen kraft gesetzlicher Fiktion als Beschäftigte versichert sind ("Abs. 1 Nr. 1 … gilt für"). Satz 2 erstreckt den Schutz der im Ausland Tätigen auf solche Versicherungstatbestände ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 42 Grundsa... / 2.2.2 Vermittlungsgebühr (Abs. 3)

Rz. 16 Zur Erhebung von Vermittlungsgebühren hat der Gesetzgeber der Bundesagentur für Arbeit ein Anordnungsrecht eingeräumt, das in § 43 geregelt ist. Das Anordnungsrecht umfasst die Festlegung der gebührenpflichtigen Tatbestände und feste Gebührensätze. In Bezug auf die Höhe der Vermittlungsgebühr darf die Bundesagentur für Arbeit auch Aufwendungen für Maßnahmen berücksich...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.1 Kosten für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen

Grundsätzlich gehören notwendige Aufwendungen, die Personalratsmitgliedern durch die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß § 54 BPersVG entstehen, zu den von der Dienststelle/vom Bund zu erstattenden Kosten. Einschränkend wird jedoch von der h. M. verlangt, dass für die Teilnahme an solch einer Veranstaltung ein jeweiliger Entsendungsbeschluss des Personal...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ferienjobber / 7.2 Arbeitnehmer aus Staaten mit bilateralen Sozialversicherungsabkommen

In Abhängigkeit von dem maßgeblichen bilateralen Sozialversicherungsabkommen können für die vom Abkommen erfassten Sozialversicherungszweige vergleichbare Regelungen wie für ausländische Saisonarbeitskräfte aus EWR-Staaten gelten. Dabei belegt die entsprechende Bescheinigung nach dem bilateralen Abkommen die Anwendung der ausländischen Rechtsvorschriften. Für die nicht vom bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auslandseinsätze / 2 Arbeitsschutz im Ausland

Grundsätzlich muss das in Deutschland verfolgte Schutzniveau auch im Ausland eingehalten werden. Wo Abweichungen unvermeidlich sind, muss über eine Gefährdungsbeurteilung so weit wie möglich sichergestellt werden, dass keine untragbaren Risiken auftreten. Bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften bei Arbeiten im Ausland kann der Unfallversicherungsträger gegen das Unte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 3.4 Entsendung im Konzern

Die Betriebsstätte eines Konzernunternehmens behandelt die Finanzverwaltung schon bisher nicht als arbeitgebereigene Einrichtung. Der Arbeitsortbegriff nennt die betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens als ausdrückliche Möglichkeit einer ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers.[1] Die Rechtsprechung des BFH, die darauf abstellte, dass ein Arbeitnehmer, der wiede...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 3.4.2 Arbeitnehmerüberlassung durch Arbeitsvertrag

Eine andere Sichtweise ergibt sich für den Fall, dass der Mitarbeiter für die Dauer der Arbeitnehmerentsendung mit dem aufnehmenden Unternehmen einen eigenständigen Arbeitsvertrag abschließt. Während das Dienstverhältnis zum bisherigen (Konzern-)Arbeitgeber ruht, wird das aufnehmende Konzernunternehmen für dieses Dienstverhältnis zu einer arbeitgebereigenen Einrichtung.[1] D...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 2.5 Arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens (= verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 3.4.1 Arbeitnehmerüberlassung durch Entsendevertrag

Wird ein Arbeitnehmer zwischen verbundenen Unternehmen ohne Abschluss eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen in einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung dieses Unternehmens tätig, liegt beim aufnehmenden Unternehmen eine erste Tätigkeitsstätte nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer vom seinem entsendenden Arbeitgeber durch den Entsendevertrag ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendebescheinigung / 4 Entsendung nach Deutschland

Gelten für eine nach Deutschland entsandte Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates weiter, erhält die Person als Nachweis eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften. 4.1 Ausstellung Wird ein Beschäftigter nach Deutschland entsandt, beurteilt und entscheidet der ausländische Träger, ob eine Entsendung vorliegt. Sollte dies bejaht werden, stellt der a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendebescheinigung / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Entsendebescheinigung" ist der umgangssprachliche Begriff für die "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften". Vielfach wird die Entsendebescheinigung auch nur "A1-Bescheinigung" genannt, obwohl dieser Name nicht für alle Länder gleichermaßen zutrifft. Vielmehr ist die vorgesehene Bescheinigung vom jeweiligen Abkommensstaat abhängig. So wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendebescheinigung / 4.1 Ausstellung

Wird ein Beschäftigter nach Deutschland entsandt, beurteilt und entscheidet der ausländische Träger, ob eine Entsendung vorliegt. Sollte dies bejaht werden, stellt der ausländische Träger für die Person eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 aus. Mit dieser Bescheinigung kann der Beschäftigte nachweisen, dass für ihn ausschließlich die Rechtsvorschri...mehr