Fachbeiträge & Kommentare zu Erste Tätigkeitsstätte

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / (Elektro-)Fahrrad

Steuerfreie E-Bike-Überlassung bei On-top-Leistung Seit 1.1.2019 ist der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes, das verkehrsrechtlich kein Kraftfahrzeug ist, lohnsteuerfrei.[1] Zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität wird die Überlassung betrieblicher (Elektro-)Fahrräder zur privaten Nutzung lohnsteuerfrei gestellt, wenn sie zus...mehr

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Umzugskosten: Steuerliche A... / 1.1 Abgrenzung berufliche – private Veranlassung

Umzugskosten sind beruflich veranlasst, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen das auslösende Moment für den Umzug ist und Umstände der privaten Lebensführung nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen. Beruflich veranlasst sind z. B. Aufwendungen, die durch den Dienstantritt entstehen. Dies gilt auch für die erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Steh...mehr

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Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.4 Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte

Hierunter kann auch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung öffentlicher Fahrausweise durch den Arbeitgeber fallen, wenn diese im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze steuerfrei bleiben.[1] Steuerfreie Jobtickets sind von den nach der Entfernungspauschale abzugsfähigen Werbungskosten zu kürzen. Das Entsprechende gilt für Arbeitnehmer, die bei Verkehrsunternehmen beschäftigt ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.4.3 Zweitwohnung im Einzugsgebiet der ersten Tätigkeitsstätte

Die Zweitwohnung oder -unterkunft am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte muss dazu dienen, den Ort der ersten Tätigkeitsstätte in zumutbarer Weise arbeitstäglich erreichen zu können. Dies ist immer dann der Fall, wenn der doppelte Haushalt deshalb eingerichtet wurde, weil der Arbeitnehmer von der auswärts begründeten Zweitwohnung seinen Arbeitsplatz besser erreichen ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.4.1 Auseinanderfallen von Hauptwohnung und Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Von einer auswärtigen Beschäftigung ist auszugehen, wenn der Ort der ersten Tätigkeitsstätte und der Ort des Familienhaushalts, der den Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers bildet, auseinanderfallen.[1] Dies kann ausnahmsweise auch innerhalb derselben politischen Gemeinde der Fall sein.[2] Entscheidend für das Auseinanderfallen ist, dass der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeit...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.5.2 Entfernungs- und fahrzeitabhängige Vereinfachungsregelung

Die Ausführungen machen deutlich, dass das Merkmal der beruflichen Veranlassung an das Beziehen der Zweitwohnung oder -unterkunft aus beruflichen Gründen geknüpft ist. Dies setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte von der Hauptwohnung nicht in zumutbarer Weise arbeitstäglich erreichen kann. Die Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort ist in diesem Fa...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.1 Die Voraussetzungen im Überblick

Die doppelte Haushaltsführung liegt nach dem Gesetz vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt (2. Haushalt). Der Arbeitnehmer muss einen eigenen Hausstand unterhalten und außerhalb dieses Orts seiner Beschäftigung an einer ersten Tätigkeitsstätte (= Auswärtsbeschäftigung) vo...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 5.4 Gekürzte Verpflegungspauschalen bei kostenlosen Mahlzeiten

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von seinem Arbeitgeber unentgeltliche Mahlzeiten, ist zu unterscheiden zwischen der Übergangszeit von 3 Monaten seit Begründung der doppelten Haushaltsführung und der Folgezeit, für die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte keine Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich abgezogen werden dürfen. Für die ersten 3 Mo...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.2 Dauerhaftigkeit

Der fehlende Arbeitsplatz wird aber noch mit einer weiteren Voraussetzung verbunden. Ein anderer Arbeitsplatz darf dauerhaft nicht zur Verfügung stehen.[1] Bei der Beurteilung des Kriteriums der Dauerhaftigkeit ist für die voraussichtliche Dauer der jeweiligen Tätigkeit und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (z. B. Sachverhalt, dienst- oder arbeitsrechtliche...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 7 Keine doppelte Haushaltsführung bei wechselnden Einsatzstellen

Die Rechtsprechung[1] und dem folgend die Finanzämter[2] behandeln Arbeitnehmer, die ausschließlich an wechselnden Einsatzorten tätig sind und beim Arbeitgeber keine erste Tätigkeitsstätte haben[3], auch in Übernachtungsfällen, ausschließlich nach Reisekostengrundsätzen. Der Bezug einer auswärtigen Unterkunft begründet bei Arbeitnehmern, die ohne erste Tätigkeitsstätte bei i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung / 6.1.1 1.000-EUR-Obergrenze für inländische Zweitwohnung

Um eine aufwendige Ermittlung auswärtiger Mietpreise zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich eingeführt, bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Die betragsmäßige Prüfung der notwendigen und angemessenen U...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 4.2.3 Wahlrecht bei mehreren wöchentlichen Heimfahrten

Unternimmt ein Arbeitnehmer während der Woche mehrere Familienheimfahrten, hat er ein Wahlrecht, das er für jede doppelte Haushaltsführung und für jedes Kalenderjahr neu ausüben kann.[1] Dem Arbeitnehmer steht es frei, sämtliche Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (i. R. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass der doppelt...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.1 Grundsätze

Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird der Steuerpflichtige in der häuslichen Wohnung tätig, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.[1] In diesen Fällen ist zwar ein Tätigwerden, aber kein zeitli...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.3 Überwiegende Tätigkeit im Homeoffice

Die Tagespauschale kann für jeden Kalendertag abgezogen werden, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird.[1] In diesen Fällen kommt es für den Abzug nicht darauf an, ob dem Steuerpflichtigen ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung / 7.2 Verpflegungskosten

Die zeitlich gestaffelten Verpflegungspauschalen sind auch bei Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen mit auswärtiger Übernachtung anzuwenden. Die Höhe der Verpflegungspauschalen berechnet sich dabei ausschließlich nach der Abwesenheit des Arbeitnehmers von seiner Wohnung am Ort des Lebensmittelpunkts. Nicht entscheidend ist die Abwesenheitsdauer von der auswärtigen Unterku...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung / 1.3.1 Innehaben einer Wohnung

Ein eigener Hausstand erfordert, dass der Arbeitnehmer eine seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung innehat. Insoweit gelten die bisherigen von der Finanzverwaltung im Einklang mit der Rechtsprechung angewendeten "Wohnkriterien" für die sog. Hauptwohnung weiter. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung / 1.5.3 Beruflicher Zweithaushalt in Wegzugsfällen

Die geänderte Rechtsprechung des BFH schließt deshalb in Fällen der Wegverlegung des Haupthausstands aus privaten Gründen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung nicht mehr aus, wenn der Arbeitnehmer infolgedessen am Beschäftigungsort eine Zweithaushalt begründet, um von dort aus seiner Beschäftigung weiter nachgehen zu können. Schon bisher war für ihre steuerli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.3 Tätigkeitsbezogene Prüfung

Ob dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung tätigkeitsbezogen und nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.[1] Dass der Steuerpflichtige seine Arbeit an einem objektiv vorhandenen Arbeitsplatz im Betrieb aus subjektiven Gründen nicht verrichten will, ist unerheblich. Es sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Ar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Baugewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Im Baugewerbe erhalten die > Arbeitnehmer neben dem > Arbeitslohn vom > Arbeitgeber zusätzliche Leistungen von den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Dabei handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, deren Leistungen und Finanzierung im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Praxisbezogene Ausbildungsabschnitte

Rz. 8 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 In der Dienststelle seiner Behörde, der er für die Dauer der Ausbildung zugewiesen ist (Stammdienststelle), hat der Anwärter seine > Erste Tätigkeitsstätte. Das gilt zB in der > Justizverwaltung für das Amtsgericht, dem ein Rechtspflegeranwärter zur Ausbildung zugewiesen wird (BFH/NV 2010, 200) oder das Ausbildungsfinanzamt für die Anwärter d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Studium an Bildungseinrichtungen

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 In bestimmten Bereichen ist die Fach(hoch)schule Einstellungsbehörde und der Beamtenanwärter wird von dort für die Dauer der berufspraktischen Studienzeiten an bestimmte Ausbildungsbehörden abgeordnet. So ist es zB beim Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Bundesverwaltung (vgl die VO vom 11.08.2010, BGBl 2010 I,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsreserve

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Angehörige der Betriebsreserve zB bei Filialbetrieben ("Bankspringer"; > Bankgewerbe Rz 11) sind idR einer bestimmten Stelle zugeordnet und verrichten bei einem Einsatz außerhalb der "Zentrale" eine > Auswärtstätigkeit. Der ArbG kann entscheiden, welche von mehreren die > Erste Tätigkeitsstätte des ArbN ist. Trifft er keine Entscheidung, sind die Z...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zu den > Werbungskosten eines Anwärters gehören Aufwendungen für die praxisbezogene Ausbildung und das Studium in verwaltungsinternen und – soweit dies Teil des Ausbildungsvertrags ist – in externen Bildungseinrichtungen. Dazu gehört das erforderliche Verbrauchsmaterial, > Arbeitsmittel wie zB > Computer, > Fachliteratur oder Beiträge an die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamtenanwärter aller Laufbahngruppen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte auf Widerruf: Sie üben eine Tätigkeit aus, die zu dem gewählten Beruf hinführt (> Ausbildungsdienstverhältnis). Die Unterhaltszuschüsse sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 105, 274 = BStBl 1972 II, 643). Die > Einnahmen sind durch das Dienstverh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Mahlzeiten anlässlich einer Auswärtstätigkeit

Rz. 27 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Für die steuerliche Behandlung von Mahlzeiten, die der ArbG dem ArbN als Sachbezug anlässlich einer > Auswärtstätigkeit verschafft, gelten Besonderheiten (vgl BMF vom 25.11.2020, BStBl 2020 I, 1228). Werden einem ArbN bei einer Auswärtstätigkeit unentgeltlich Mahlzeiten zur Verfügung gestellt, bleiben diese Mahlzeiten unversteuert und die Ve...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsprüfer

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur LStAp > Außenprüfung. Für einen im Außendienst tätigen Betriebsprüfer des > Bundeszentralamt für Steuern, der idR von seiner Wohnung aus unmittelbar zu dem geprüften Betrieb fährt, ist dieser nicht seine > Erste Tätigkeitsstätte iSv § 9 Abs 4 EStG. Sein Arbeitsplatz in der Privatwohnung ist nicht Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Betätigu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Maler

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Maler üben eine > Auswärtstätigkeit aus, wenn sie bei wechselnden Kunden oder Baustellen arbeiten; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Reisekosten Rz 20 ff. Für die Wegstrecke zwischen Wohnung und Betrieb gilt die > Entfernungspauschale des § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 und Abs 2 EStG nur dann, wenn der ArbN dort seine > Erste ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Berücksichtigung des Familienstands, von Freibeträgen und Berechnung der Lohnsteuer

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Dem ArbG des weiteren Dienstverhältnisses werden als > Lohnsteuerabzugsmerkmale die Steuerklasse VI und ggf die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie ein Freibetrag nach § 39a Abs 1 Satz 1 Nr 7 EStG zum Abruf bereitgestellt (vgl BMF vom 13.12.2024, Rz 65, BStBl 2025 I, 64). Unberücksichtigt bleiben di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Großbuchstaben F, M, S, U und FR

Rz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In folgenden Fällen sind Großbuchstaben als "Signale" im Lohnkonto einzutragen. Auch dies dient der Vorbereitung der nachfolgenden Übertragung in die > Lohnsteuerbescheinigung Rz 10. Rz. 33 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Randziffer einstweilen frei. Rz. 34 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Großbuchstabe F (für Fahrten) ist einzutragen, wenn der ArbG ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Arbeitslohn – Barlohn und Sachbezüge

Rz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fortlaufend sind bei jeder Lohnabrechnung – mindestens – einzutragen der Arbeitslohn (brutto) ohne jeden Abzug und ohne Kürzung um den > Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den > Altersentlastungsbetrag; als > Versorgungsbezüge gekennzeichnete Bezüge ohne Kürzung um den nach § 19 Abs 2 EStG steuerfreien Teil (> Freibeträge für Versorgungsbezüge); auß...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsrat

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der einem Mitglied des Betriebsrats – im öffentlichen Dienst > Personalrat – nach dem Lohnausfallprinzip gezahlte > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug nach allgemeinen Grundsätzen. > Steuerbefreiungen wie zB für die Erstattung von > Reisekosten (§ 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern) und > Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG) g...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bankgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Pauschale Fehlgeldentschädigungen, die > Arbeitnehmer im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, gehören zum stpfl > Arbeitslohn , soweit sie 16 EUR im Monat übersteigen (> R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 4 LStR; > Fehlgeldentschädigung). Verzichten > Bausparkassen gegenüber den eigenen ArbN und/oder den ArbN anderer ArbG bei Abschluss von Bausparverträ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
(Erst-)Ausbildungskosten al... / 5 Abziehbare Aufwendungen

Art und Höhe der abziehbaren Ausbildungskosten sind analog zu den allgemeinen Vorschriften geregelt.[1] Zu den abziehbaren Aufwendungen für die Berufsausbildung gehören danach alle Kosten, die durch die beruflichen Bildungsmaßnahmen veranlasst sind. Hierunter fallen z. B. die Aufwendungen für den Besuch von Berufs-, Fach- und Fachhochschulen sowie von Universitäten, auch die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aus- und Fortbildungskosten... / 3.3 Bildungsmaßnahme nicht im Rahmen des Dienstverhältnisses (Vollzeitunterricht)

Eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, gilt von Gesetzes wegen als erste Tätigkeitsstätte[1], sodass die Fahrten dorthin nur mit der Entfernungspauschale (i. H. v. 0,30 bzw. 0,38 EUR je Entfernungskilometer) berücksichtigt werden können. Die frühere Rechtsp...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbildungsstätte

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Im Rahmen beruflicher Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind hinsichtlich der Aufwendungen für den Besuch einer auswärtigen Ausbildungs-/Fortbildungsstätte die Grundsätze für > Reisekosten anzuwenden, wenn die Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses erfolgt oder die Fortbildung iZm dem Dienstverhältnis steht. Ebenso, wenn die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung > Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitsk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jahresnetzkarte

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Sachbezug: Kann der > Arbeitnehmer eine nicht personengebundene Jahresnetzkarte, die ihm der > Arbeitgeber zur Benutzung bei einer Dienstreise überlässt, auch privat benutzen, so behandelt die FinVerw diese private Nebennutzung wegen Geringfügigkeit nicht als besteuerbaren geldwerten Vorteil (vgl auch § 8 Abs 2 Satz 11 EStG). Die Überlassung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einsatzwechseltätigkeit / 1.1 Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte

Unter den Reisekostenbegriff fallen auch Arbeitnehmer, die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt werden. Hierunter sind Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte zu verstehen.[1] Entscheidend für das Vorliegen einer begünstigten Auswärtstätigkeit ist, dass der Arbeitnehmer bei seiner konkreten Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einsatzwechseltätigkeit / 2.1.1 Erstattung für Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte

Bei Arbeitnehmern, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit nur an ständig wechselnden Einsatzstellen tätig sind, also beim Arbeitgeber keine erste Tätigkeitsstätte haben, fallen sämtliche Fahrten unter die begünstigten Reisekosten. Fährt der Arbeitnehmer gelegentlich zum Betrieb, werden auch diese Fahrten wie ein auswärtiges Dienstgeschäft behandelt. Erstattungsfähig sind die Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einsatzwechseltätigkeit / 2.1.2 Entfernungspauschale für Sammel- oder Treffpunktfahrten

Fährt ein Arbeitnehmer von seiner Wohnung immer zu einem gleichbleibenden Treffpunkt, von wo aus er z. B. im Rahmen einer Fahrgemeinschaft oder Sammelbeförderung zu der jeweiligen Einsatzstelle mitgenommen wird, sind Besonderheiten zu beachten. Einschränkung bei den Fahrtkosten zu Sammel- bzw. Treffpunkten Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund Anweisun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einsatzwechseltätigkeit / 3 Dienstwagenbesteuerung

Vorteilhaft stellt sich die Dienstwagenbesteuerung für Arbeitnehmer dar, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit nur an ständig wechselnden Einsatzstellen tätig sind, also beim Arbeitgeber keine erste Tätigkeitsstätte haben. Fährt der Arbeitnehmer gelegentlich zum Betrieb, werden auch diese Fahrten als auswärtiges Dienstgeschäft behandelt. Der geldwerte Vorteil für Fahrten zwisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einsatzwechseltätigkeit / 1.2 Begünstigter Personenkreis

Die Definition der ersten Tätigkeitsstätte lässt die Wesensmerkmale der zur beruflichen Auswärtstätigkeit zählenden Reisekostenart "Einsatzwechseltätigkeit" weitgehend unverändert. Die frühere Rechtsprechung zur Einsatzwechseltätigkeit kann für die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises weiterhin herangezogen werden. Typische Beispiele sind Bau- oder Montagearbeiter[1] Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einsatzwechseltätigkeit / Zusammenfassung

Begriff Eine reisekostenrechtliche berufliche Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit ist ebenfalls gegeben, wenn der Arbeitnehmer typischerweise nur an wechselnden Einsatzstellen oder auf einem Fahrzeug tätig wird. Ist die berufliche Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslösungen / 1 Arbeitgeberersatz bei auswärtiger Beschäftigung

Steuerlich umfasst der Sammelbegriff "Auslösung" die Reisekostenvergütungen des Arbeitgebers bei auswärtiger Beschäftigung sowie die Arbeitgebererstattung bei doppelter Haushaltsführung . Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Saisonarbeitskraft / 4 Steuerfreie Kost und Logis

Da Saisonarbeiter in der betrieblichen Einrichtung ihres Arbeitgebers eine erste Tätigkeitsstätte haben, kann der Arbeitgeber etwaige Auslösungen nach den Grundsätzen einer doppelten Haushaltsführung steuerfrei ersetzen. Damit kann die Unterkunft lohnsteuerfrei gewährt werden. In den ersten 3 Monaten stehen dem Saisonbeschäftigten steuerfreie Verpflegungspauschalen zu (sog. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fahrtkostenzuschuss / Zusammenfassung

Begriff Für die lohnsteuerliche Behandlung von Fahrtkostenzuschüssen des Arbeitgebers für die Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Fahrtkostenersatz bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Fahrtkostenersatz für die übrigen Fahrzeuge, insbesondere den eigenen Pkw. Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fahrtkostenzuschuss / 4.1.4 Nutzung eines Dienstwagens

Die Pauschalbesteuerung mit 15 % ist auch möglich, wenn dem Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Dienstwagen zur Verfügung steht.[1] Praxis-Tipp Vereinfachungsregel: 15 Arbeitstage pro Monat für die Lohnabrechnung Benutzt der Arbeitnehmer für die arbeitstäglichen Fahrten zum Arbeitgeber seinen Pkw oder einen Dienstwagen gilt eine Verei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fahrtkostenzuschuss / 6 Arbeitnehmer mit Behinderung

Soweit Menschen mit Behinderung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte die tatsächlichen Kosten ansetzen dürfen[1], kann der Arbeitgeber im selben Umfang einen Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuern. Die Begrenzung auf die Höhe der Entfernungspauschale ist nicht zu beachten.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jobticket / 5.1 15-%-Pauschalierung

Für die nicht steuerbefreiten Sachbezüge [1] in Form unentgeltlicher oder verbilligter Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte für Fahrten zu einem Sammelpunkt oder in ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet, kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 15 % erhoben werden.[2] Wichtig St...mehr