News 09.04.2013 Verwendung von Wertguthaben zur Freistellung

Besserverdienende müssen auch bei kurzer Freistellung Beiträge zahlen, wenn in der Zeit kein wesentlich abweichendes Arbeitsentgelt fällig wird. So lautet eine aktuelle Grundsatzentscheidung des BSG zu für eine Freistellungsphase verwendetem Wertguthaben.

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