Fachbeiträge & Kommentare zu Gefahrstoff

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Rechtsvorschriften managen:... / 2.2 Aufrechterhalten

Daran schließt sich ein kontinuierlicher Prozess an: Vorschriften müssen gemanagt werden. Diese Aufgabe erfüllt ein Gremium wie z. B. die Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzung (ASA) am besten, denn das Bearbeiten im Team steigert das Wissen über sicheres und gesundes Arbeiten in der Organisation und schafft Bewusstsein für rechtskonformes Verhalten am Arbeitsplatz. Leitfragen sind ...mehr

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Pyrotechniker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Pyrotechniker kümmern sich um Vorbereitung und Ablauf von Feuerwerken zu verschiedensten Anlässen. Nach Zündung der pyrotechnischen Gegenstände (Feuerwerkskörper) können kunstvolle Kompositionen aus Licht, Farbe und Musik entstehen. Zusätzlich erworbene spezielle Kenntnisse berechtigen auch zur Erzeugung von Spezialeffekten auf Film, Theater- und Konzertbühnen. Ges...mehr

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Notfallsanitäter (Professio... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Mediengestalter (Professiog... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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Fachangestellte für Bäderbe... / Zusammenfassung

Überblick Fachangestellte für Bäderbetriebe organisieren, betreuen, beaufsichtigen und kontrollieren den Badebetrieb in Frei-, Hallen-, See- und Strandbädern, in Kurbädern oder medizinischen Badeeinrichtungen von Krankenhäusern und Rehabilitationsstätten. Sie erteilen Schwimmunterricht für Kleinkinder, Schüler und Erwachsene. Sie sind aber auch verantwortlich für die Kontrol...mehr

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Notfallsanitäter (Professio... / 3 Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

ständiger Wechsel zwischen Phasen der Ruhe in dauernder Alarmbereitschaft und Phasen maximaler Belastung und Beanspruchung während der Rettungseinsätze, Einsätze mit ständig variierenden neuen Arbeitssituationen hinsichtlich Schwierigkeit und Komplexität (z. B. von der Versorgung kleiner Verletzungen bis zu komplizierten Rettungsaktionen bei Verkehrs- und Arbeitsunfällen), Kon...mehr

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Mediengestalter (Professiog... / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Neben einer geringen körperlichen Belastung kann die mentale Belastung und Beanspruchung sehr unterschiedlich sein und hängt nicht allein von der Arbeitsaufgabe, sondern auch von den gegebenen Bedingungen (beispielsweise multimediale Ausstattung) ab. Folgende Merkmale sind charakteristisch: überwiegend Arbeiten im Sitzen und dadurch bedingte statische Belastung des Stütz- und...mehr

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Land- und Baumaschinenmecha... / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Durchführung einer Analyse vorhandener Gefährdungen an Land- und Baumaschinen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt) sowie Beratung bei der Planung und Umsetzung technischer, organisatorischer, personen- und verhaltensbezogener Maßnahmen, Unterweisung der Mitarbeiter zu Unfall- und Gesundheitsrisiken beim Umgang mit Maschinen und Geräten, insbesondere...mehr

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Notfallsanitäter (Professio... / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Gefahr unfallbedingter Verletzungen, mittelschwere, teilweise schwere körperliche Arbeit beim Heben, Halten und Tragen von Patienten bzw. medizinischer Technik unter verschiedenen örtlichen Gegebenheiten und Witterungseinflüssen wie Hitze, Kälte, Nässe, Belastung von Rücken und Wirbelsäule durch wechselnde Körperhaltungen (Stehen, Sitzen, Gehen) verbunden mit Zwangshaltungen (...mehr

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Mediengestalter (Professiog... / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf des Mediengestalters unterliegt durch die Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnik einem ständigen Veränderungsprozess. Den Ursprung findet man beim Schriftsetzer, der ein handgeschriebenes Manuskript durch manuelles Setzen mittels Bleibuchstaben, in eine Druckvorlage umsetzte und damit Massenfertigung ermöglichte. Über den Einsa...mehr

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Land- und Baumaschinenmecha... / Zusammenfassung

Überblick Der Mechatroniker führt sowohl Tätigkeiten eines Mechanikers (ca. 40 %) als auch eines Elektronikers (ca. 40 %) aus. Etwa 20 % betreffen andere Fachbereiche wie Informatik, Elektromechanik u. a. Diese Fusionierung bisher getrennt geführter Berufsbilder mechanisch und elektronisch orientierter Berufe kann man sinngemäß auch auf das Berufsbild des Land- und Baumaschi...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.3 Situationsbeurteilung/Inspektionen in gefährlichen Bereichen

Der Drohneneinsatz ist aus Sicht des Arbeitsschutzes v. a. in den Situationen besonders zu begrüßen, in denen den Beschäftigten gefährliche und gesundheitsbedrohende Situationen (größtenteils) erspart bleiben. Hierzu zählen der Austritt von Gefahrstoffen, Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen und Arbeitsmittel, wie engen Räumen, Schächten, Gerüsten in großer Höhe oder Be...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / Zusammenfassung

Überblick Bei einer Drohne handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrzeug (Unmanned Aerial Vehicle, UAV). Sie ist ein autarkes Fluggerät ohne eine Pilotperson an Bord, dessen Steuerung aus der Ferne möglich ist. In der Fachliteratur wird zumeist der Ausdruck UAS (Unmanned Aircraft System) verwendet, wobei ein Gesamtsystem aus UAV, einer bodengestützten Pilotperson (Steuerer...mehr

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Drohnen für den Arbeitsschu... / 2.1 Dokumentation

Hierzu zählt zunächst einmal die Dokumentation von relevanten Ereignissen wie Unfällen. Mit den durch eine Drohne aufgenommenen Fotos können die Umstände am Ort des Unfallgeschehens besser nachvollzogen werden, unterschiedliche Unfälle der vergangenen Monate und Jahre dadurch besser analysiert und verglichen werden. Details, die durch Drohnen-Fotos i. Allg. besser zu erkennen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Rz. 22 Ziel dieser Verordnung (§ 1 GefStoffV) ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen durch Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden best...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.2 Benannte Gefahrstoffe nach § 12 Abs. 1 Satz 2

Rz. 28 Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 liegt eine unverantwortbare Gefährdung i. S. v. Satz 1 insbesondere dann vor, wenn die stillende Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie den in den Nrn. 1 und 3 benannten Gefahrstoffen ausgesetzt ist. Satz 2 nimmt damit eine Konkretisierung für die Prüfung nach Satz 1 vor: Ist eine stillende Frau diesen bei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.3 Einhaltung von Grenzwerten

Rz. 33 Anders als in § 11 MuSchG, der in den Sätzen 3 und 4 des ersten Absatzes das Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung bei Einhaltung von Grenzwerten ausschließt, verwendet § 12 diese gesetzliche Vermutung für den Ausschluss einer unzumutbaren Gefährdung nicht ausdrücklich. Gleichwohl ist auch beim Schutz der Stillenden nach § 12 wie schon beim Schutz der Schwanger...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Unverantwortbare Gefährdung durch Biostoffe (§ 12 Abs. 2)

Rz. 41 Nach den Gefahrstoffen, geregelt in Abs. 1, sind in § 12 Abs. 2 die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Biostoffe geregelt.[1] Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben und keinen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie in einem Maß mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 i. S. v. § 3 Abs...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ergänzende Schutzvorschriften für Stillende außerhalb des MuSchG

Rz. 12 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen

Rz. 7 § 12 ist ähnlich aufgebaut wie § 11 MuSchG. § 12 bestimmt spezialgesetzlich unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen im Hinblick auf allgemeine Gefahrstoffe (Abs. 1), Biostoffe (Abs. 2), physikalische Einwirkungen (Abs. 3) oder eine belastende Arbeitsumgebung (Abs. 4) sowie Akkord- und Fließarbeit (Abs. 5). Die Abs. 4 und 5 enthalten Kataloge...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Begriff der "unverantwortbaren Gefährdung" (§ 12 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 25 Die Ausübung einer in § 12 beschriebenen unzulässigen Tätigkeit vermutet das Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung. Die Beschäftigung bezieht sich dabei auf den konkreten Umgang mit den in § 12 genannten Stoffen. Der Begriff des "Umgangs" ist dabei weit gefasst: Damit sind Zubereitungen (Vermischen, Vermengen, Verändern der Zusammensetzung), aber auch Zustände ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Proaktive Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Rz. 48 Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in § 10, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und dabei mögliche Gefahren zu analysieren und anschließend durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, zu verringern und deren Auswirkung zu reduzieren. Diese Verpflichtung ist nicht reaktiv, sondern proaktiv. Es muss keine Aktivität oder Antrag der werdenden oder stillen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Die Regelung im Einzelnen – Unzulässige Tätigkeiten (§ 12 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 18 Der Arbeitgeber darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Abs. 1 regelt die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen während der Stillzeit im Hinbli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Instrumente der Prävention

Rz. 65 Mögliche Gefahrenquellen können präventiv auch bei regelmäßig durchzuführenden Sicherheitsdurchgängen [1] im Rahmen von Vor-Ort-Terminen erkannt und durch Maßnahmen beseitigt werden. Wichtig ist, dass jeweils eine nachgelagerte Wirksamkeitskontrolle durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass der mit der Maßnahme bezweckte Schutz der Schwangeren auch tatsächlich eintri...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In der bis Ende 2017 geltenden Fassung des Mutterschutzgesetzes hatte der Gesetzgeber in der Mutterschutzarbeitsverordnung bestimmte Gefährdungssituationen normiert, bei deren Vorliegen eine Beschäftigung in der Schwangerschaft oder während des Stillens unzulässig ist. Die Inhalte dieser Rechtsverordnung wurden in der Neufassung seit 1.1.2018 direkt in das MuSchG übern...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Unverantwortbare Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (§ 12 Abs. 3)

Rz. 48 Neben den allgemeinen und den biologischen Gefahrstoffen hat der Gesetzgeber auch eine Beschreibung gefährlicher physikalischer Einwirkungen ins Gesetz aufgenommen. Die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen wegen der Gefährdung stillender Frauen durch physikalische Schadfaktoren entsprechen im Wesentlichen denen im bis zum 31.12.2017 geltenden § 4 Abs. 1 MuS...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.4 Gefährdungsbeurteilung im MuSchG

Rz. 9 Der rechtliche Rahmen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist durch Handreichungen zur praktischen Durchführung, Dokumentation und Information im Arbeitsschutzrecht bereits vorgegeben. Es genügt daher, die mutterschutzrechtlichen Besonderheiten in einer Ergänzung und Konkretisierung zu den bestehenden Arbeitgeberpflichten zu erfassen. Das reduziert auch den d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Notwendigkeit einer aktuellen Dokumentation

Rz. 57 Die Dokumentation ist Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von der schwangeren oder stillenden Frau, von den im Betrieb tätigen Personen, von der Aufsichtsbehörde und vom Arbeitgeber selbst nachvollzogen und überprüft werden können. Wenn keine Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Arbeitsorganisation außerhalb der Betriebssphäre des Arbeitgebers

Rz. 76 Die Anforderungen nach § 10 richten sich an den Arbeitgeber als Adressaten und Verantwortlichen für die Arbeitsbedingungen. Problematisch wird dies, wenn die Arbeitsleistung außerhalb der Sphäre des Arbeitgebers erbracht werden kann, z. B. bei der Erbringung von Arbeitsleistung im Homeoffice, oder bei wechselnden Einsatzstellen. Solche modernen Arbeitsformen ohne konk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Information an die Schwangere/Stillende (§ 14 Abs. 3)

Rz. 31 Der Arbeitgeber hat die schwangere oder stillende Frau unaufgefordert und in angemessener Weise über die Ergebnisse der konkretisierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie über die für sie nach § 10 Abs. 2 MuSchG festgelegten und nach § 13 MuSchG getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren. Voraussetzung ist demnach, dass eine Schwangerschaft angezeigt ist. Bis da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Ärztliche Feststellung einer Gefährdung

Rz. 8 Für ein Beschäftigungsverbot sind der individuelle Gesundheitszustand und die konkrete Arbeitstätigkeit der schwangeren Arbeitnehmerin maßgebend. Es genügt, dass die Fortsetzung der Arbeit mit einer Gefährdung der Gesundheit von Mutter oder Kind verbunden ist und die Fortsetzung der Arbeit für die Gefährdung kausal ist. Gefährdung ist dabei ein abstrakter Rechtsbegriff...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 50 Sofern die Schutzmaßnahmen nicht verhältnismäßig sind, also der Aufwand das dadurch zu erreichende Schutzergebnis deutlich übersteigt und etwa nur für den Einzelfall in eine das Normalmaß des Arbeitgebers übersteigende finanzielle Belastung führen würde, trifft den Arbeitgeber ein Versetzungsgebot nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG. Dann hat er ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Dokumentationsumfang und -durchführung

Rz. 18 Die gesetzliche Dokumentationspflicht hat folgende Voraussetzungen und Zielsetzungen: Grundlage ist der konkrete Arbeitsplatz und die konkrete Tätigkeit der Frau vor dem Hintergrund einer abstrakt möglichen Gefährdungslage durch die Ausübung der Tätigkeit, den Arbeitsplatz oder die Arbeitsumgebung. Dazu zählen die Arbeitsmaterialien, Werkzeuge, Arbeitsschritte, aber au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rauchen / 2 Rauchen am Arbeitsplatz: Rechtliche Situation

Tabakrauch ist aufgrund seiner krebserregenden und toxischen Wirkungen der gefährlichste unter den typischen Innenraumschadstoffen. In den Zeiten, bevor am Arbeitsplatz ein konsequenter Nichtraucherschutz umgesetzt wurde, waren mehr Beschäftigte durch Tabakrauch gefährdet als durch alle anderen Gefahrstoffe zusammen. Der Nichtraucherschutz im Betrieb ist in § 5 Arbeitsstätte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rauchen / 3.2 Einrichtung von Raucherzonen

Wenn, wie in der Praxis üblich, im Freien oder im Gebäude Raucherbereiche eingerichtet werden, ist genau darauf zu achten, dass dadurch benachbarte Bereiche nicht beeinträchtigt werden (z. B. weil Rauch auf Flure oder von außen durch geöffnete Fenster eindringt). Das ist auch die (schwer einzuhaltende) Bedingung dafür, dass es toleriert wird, wenn in Arbeitsräumen geraucht w...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.1 Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

Die Karl Knauer-Gruppe geht mit dem Thema Entsorgung besonders verantwortungsvoll um, das gilt ebenfalls für die Verwendung von Gefahrstoffen. Über die Hälfte des gesamten Kartonbedarfs besteht aus Karton mit Recycling-Anteil. Papier für Notizwerbemittel ist grundsätzlich FSC®-zertifiziert. Und: Der Standort Biberach wird mit Ökostrom und Energie aus eigenen Photovoltaikanla...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte Persönliche Sc... / 2 Praxisfall

Der Einsatz von PSA soll die Mitarbeiter vor Gesundheitsgefahren und Unfällen schützen. Der Einsatz von PSA ist nachrangig zu technischen und organisatorischen Lösungen. Der Mitarbeiterschutz kann jedoch nur erreicht werden, wenn die eingesetzte PSA auch vor den vorherrschenden Risiken schützt. Nachfolgend finden Sie ein paar einfache Beispiele: Was nützt ein Gehörschutzstöps...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen geeignete Schu... / 1.2 Hintergrund

§ 3 ArbSchG verpflichtet den Unternehmer bzw. Arbeitgeber, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, damit Beschäftigte nicht verletzt werden oder einen Gesundheitsschaden erleiden. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, aus der sich die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergeben. Die notwendigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.2 Katalog der Gefahrstoffe nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

Rz. 26 § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 nimmt in den Buchstaben a bis e Gefahrstoffe in Bezug, die mutterschutzrechtlich bedeutsame Einstufungskriterien des Anhangs I der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllen. Die Bezeichnung der Gefährdungskategorien ist an die darin enthaltene Nomenklatur und an die dort vorgesehene konzeptionelle Herangehensweise zur Identifikation von Gefah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.1 Benannte Gefahrstoffe nach § 11 Abs. 1 Satz 2

Rz. 22 Nach Satz 2 liegt eine unverantwortbare Gefährdung i. S. v. Satz 1 insbesondere dann vor, wenn die schwangere Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie den in den Nrn. 1-3 benannten Gefahrstoffen ausgesetzt ist. Satz 2 nimmt damit eine Konkretisierung für die Prüfung nach Satz 1 vor: Ist eine schwangere Frau diesen beispielhaft gena...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.3 Katalog der Gefahrstoffe nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3

Rz. 31 Die Aufzählung in Nr. 2 erfasst Blei und Bleiderivate, soweit die Gefahr besteht, dass diese Stoffe vom menschlichen Körper aufgenommen werden. Zwar sind Blei und alle Bleiderivate grundsätzlich als karzinogen nach der Kategorie 1A eingestuft, sodass sie insoweit auch von der Regelung des Satzes 2 Nr. 1 Buchstabe c erfasst werden. Da es sich bei Blei und Bleiderivaten...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Ausschluss der unverantwortbaren Gefährdung (§ 11 Abs. 1 Sätze 3 und 4)

Rz. 33 Die Sätze 1 und 2 des 1. Absatzes beschreiben den Katalog konkreter Gefährdungsszenarien beim Umgang mit den dort aufgeführten Stoffen. Satz 3 schließt hingegen beim Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen eine unverantwortbare Gefährdung aus. Die Regelung nach Satz 3 übernimmt damit die Logik der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 MuSchG: Danach ist eine unverantwor...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.1 Katalog der biologischen Gefahrstoffe nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2

Rz. 55 Eine unverantwortbare Gefährdung i. S. v. Abs. 2 Satz 1 liegt insbesondere vor, wenn die schwangere Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie mit folgenden Biostoffen in Kontakt kommt oder kommen kann: mit Biostoffen, die in die Risikogruppe 4 i. S. v. § 3 Abs. 1 der Biostoffverordnung einzustufen sind oder mit dem Rötelnvirus oder mi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2.1 Einhaltung von Grenzwerten – Sicherheitsdatenblätter

Rz. 40 Die Verwendung von Gefahrstoffen begründet zunächst einmal eine Gefährdung. Die Vermutung des Ausschlusses einer Gefährdung gilt, wenn – neben der stofflichen Beschreibung – arbeitsplatzbezogene Vorgaben [1] eingehalten werden. Diese finden sich in den Gefahrstoffverordnungen und gelten für alle Tätigkeiten, bei denen Berührung mit den Stoffen erfolgen könnte. Definitio...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Weitere Schutzvorschriften

Rz. 5 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- o...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Unverantwortbare Gefährdung durch Biostoffe (§ 11 Abs. 2)

Rz. 48 Nach den Gefahrstoffen, geregelt in Abs. 1, sind in § 10 Abs. 2 die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Biostoffe geregelt.[1] Bei der Prüfung einer Gefährdungslage sind die entsprechenden unionsrechtlichen Vorgaben der Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG (aus Anhang I, Buchstabe A. (Agenzien), Nr. 2 (biologische Agenzien) und aus Anhang ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Begriff der "unverantwortbaren Gefährdung" (§ 11 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 54 Analog zu Abs. 1 Satz 2 (Gefahrstoffe allgemein) regelt auch Abs. 2 Satz 2 für Biostoffe, wann eine unverantwortbare Gefährdung vorliegt. Der technische Aufbau des Gesetzes ist insofern gleich. Satz 2 regelt beispielhaft Fälle, in denen eine unverantwortbare Gefährdung i. S. v. Satz 1 vermutet wird. Eine unverantwortbare Gefährdung i. S. v. Satz 1 ist danach gegeben, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Normzweck und Systematik

Rz. 1 In der bis Ende 2017 geltenden Fassung des Mutterschutzgesetzes hatte der Gesetzgeber in der Mutterschutzarbeitsverordnung bestimmte Gefährdungssituationen beschrieben, bei deren Vorliegen eine Beschäftigung in der Schwangerschaft unzulässig ist. Die Inhalte dieser Rechtsverordnung sind in der Neufassung seit 1.1.2018 nun direkt in das MuSchG übernommen worden. § 11 en...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Die Regelung im Einzelnen – Unzulässige Tätigkeiten (§ 11 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Abs. 1 regelt die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft im...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.2 Gefährdungsausschluss durch Impfschutz (§ 11 Abs. 2 Satz 4)

Rz. 57 Die Verwendung biologischer Gefahrstoffe vermutet eine Gefährdungslage. Nach § 11 Abs. 2 Satz 4 gilt allerdings die nach Satz 2 vermutete unverantwortbare Gefährdung als ausgeschlossen, wenn die schwangere Frau über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. Erfolgte Impfungen müssen dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht offengelegt werden. Arbeitgeber dürfen gem. § 26 Abs...mehr