Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinschaftskonto

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.2.2 Umwandlung vom Girokonto in ein Pfändungsschutz-Konto

Rechtstechnisch wird mit dem "P-Konto" kein neues, gesondertes Konto eingerichtet; vielmehr besteht ein Anspruch des Inhabers eines bestehenden Girokontos gegenüber seiner Bank oder Sparkasse auf "Umwandlung" seines Kontos in ein Pfändungsschutz-Konto. Voraussetzung ist ein bestehendes Girokonto.[1] Das P-Konto wird vom Kreditinstitut nach vertraglicher Vereinbarung eingeric...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 16 Das Pfändungsschutzkonto nach § 851k ZPO

Üblicherweise erfolgt die Lohnzahlung bargeldlos auf das Girokonto des Arbeitnehmers. Bei Vorliegen einer Lohnpfändung überweist der Arbeitgeber den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens auf dieses Konto. Pfändet nun der Gläubiger auch dieses Girokonto, greift er auf dieses Einkommen des Schuldners zu, da der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen hier nicht mehr besteht. De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (WEMoG) / 5.1 Festsetzungsbeschluss

Über die sich auf Grundlage der Jahresgesamtabrechnung ergebenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge beschließen die Wohnungseigentümer mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Da gesetzlich für die Beschlussfassung kein bestimmtes Stimmprinzip vorgesehen ist, richtet sich dieses nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des § 25 Abs. 2 WEG oder einem hiervon abweichend verei...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / 1. Keine hälftige Berechtigung beim Gemeinschaftskonto

Ein anderes als die Halbteilung ist allerdings nicht etwa dadurch vereinbart, dass das Guthaben ganz oder überwiegend von einem der Kontoinhaber einbezahlt worden ist oder aus dessen Gehalt stammt.[2] Aber natürlich können die Umstände des Einzelfalls zu einer anderen Beurteilung führen: wenn Geld aus der Erbschaft eines Ehegatten oder der Veräußerung einer im Alleineigentum...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / II. Ist die "Plünderung"/Abhebung ganz oder teilweise berechtigt?

Vorab: Ansprüche der Bank gegenüber gibt es bei einer Kontenplünderung regelmäßig nicht. Eine Vollmacht gilt bis zu ihrem Widerruf (der Bank gegenüber, § 170 BGB), es sei denn, der Bank müssten sich Zweifel an der Befugnis im Innenverhältnis aufdrängen. Beim Oder-Konto gilt schlicht das Prioritätsprinzip: die Bank muss an denjenigen auszahlen, der als Erstes Leistung an sich...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / I. Wem "gehört" das Kontoguthaben – einem oder beiden Ehegatten?

Es gibt Einzel- und Gemeinschaftskonten, letztere als Und- (§ 741 ff. BGB) und als Oder-Konten (§ 428 ff. BGB), wobei eine "Plünderung" beim Und-Konto aufgrund der Notwendigkeit, dass beide Ehegatten gemeinsam verfügen müssen, nicht vorkommt. Beim Einzelkonto stellt sich das Problem der Kontenplünderung, wenn dem Ehegatten eine (Konto)Vollmacht erteilt worden ist, die dieser...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / 3. Zwischenergebnis

Nach diesem Prüfungspunkt ist geklärt, ob und in welcher Höhe dem Mandanten gegenüber dem "Kontenplünderer" Ansprüche zustehen. Als Anspruchsgrundlagen kommen beim per Vollmachtsmissbrauch geplünderten Konto § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. der der Vollmacht zugrundeliegenden Innenvereinbarung, §§ 687 Abs. 2, 681 S. 2, 667 BGB, § 823 Abs. 2 i.V.m. § 266 StGB, § 826 BGB und die §§ 812...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / 1. Verhältnis zum Zugewinnausgleich

Die Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen ist nicht dadurch eingeschränkt, dass noch ein Zugewinnausgleich durchzuführen ist, vielmehr sind, wie immer bei gegenseitigen Ansprüchen der Ehegatten, diese Ansprüche als Aktivum bzw. die Verbindlichkeiten als Passivum bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.[20] Häufig (aber eben nicht immer) spielt es kei...mehr

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Aufrechnung des Verwalters:... / 3 Das Problem

Verwalter B wird nach einer Abmahnung im April 2022 wegen Pflichtverletzungen im August 2022 abberufen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K kündigt außerdem den Verwaltervertrag des B aus einem wichtigen Grund. Am 30.8.2022, also nach seiner Abberufung, entnimmt B dem Gemeinschaftskonto für die nächsten 6 Monate 26.354,45 EUR (aufgrund des Verwaltervertrags ist er bere...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.8 Erfordernis einer Verlustbescheinigung durch die Bank (S. 7)

Rz. 375 Nach § 20 Abs. 6 S. 7 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen, die der KapESt unterliegen, nur verrechnet werden oder die Einkünfte, die der Stpfl. in den folgenden Vz aus Kapitalvermögen erzielt, nur mindern, wenn eine Bescheinigung i. S. d. § 43a Abs. 3 S. 4 EStG vorliegt. Die Vorschrift ist keine gesetzgeberische Glanzleistung, da bei Verlusten aus Kapitalvermöge...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 4.2 Methoden der Überleitung zwischen HGB und IFRS

Rz. 17 Für die Überleitung kann zwischen 3 Methoden gewählt werden: Reine Differenzbuchung Buchung von Originalwerten Modifizierte Differenzbuchung Rz. 18 Bei der reinen Differenzbuchung sind 2 Bewertungsbereiche erforderlich. Im ersten wird die Buchführung entweder nach HGB oder IFRS durchgeführt. Im zweiten Bewertungsbereich erfolgt die Buchung der Differenzen zwischen den bei...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 4.3 Kontenklasse vs. Buchungskreis

Rz. 21 Als zweiter Bewertungskreis lässt sich entweder eine gesonderte Kontenklasse oder ein eigener Buchungskreis verwenden.[1] Die Abbildung des zweiten Bewertungsbereichs mithilfe einer eigenen Kontenklasse setzt eine freie Kontenklasse im bisherigen Buchführungssystem voraus. Wird die Überleitung mit der Differenzbuchungsmethode vollzogen, lässt sich der Jahresabschluss d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 6.3.2 Vorfälligkeits-/Verfallsklausel

Das WEG kennt nach Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 die Möglichkeiten einer Verzugssanktionierung nicht mehr. Die Bestimmung des § 28 Abs. 3 WEG verleiht Beschlusskompetenz lediglich zur Regelung der Fälligkeit von Zahlungen der Wohnungseigentümer sowie deren Art und Weise. Die nicht mehr geltende Bestimmung des § 21 Abs. 7 WEG a. F. hatte darüber hinaus u. a. auch noch ...mehr

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FF 03/2024, Auswirkungen vo... / a) Konto

Im Falle einer Überweisung kann das Konto, auf welches diese erfolgt ist, einen ersten Anhaltspunkt darstellen. Die Überweisung auf ein Einzelkonto kann dafürsprechen, dass nur der Kontoinhaber bedacht werden sollte – es sei denn, es handelt sich um das Familienkonto, auf welches beide Eheleute zugreifen konnten.[6] Verfügten beide Eheleute über Einzelkonten und gab es zusät...mehr

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FF 03/2024, Auswirkungen vo... / b) Empfänger

Ebenso kann dem genannten Empfänger Bedeutung zukommen.[13] Sind beide Eheleute namentlich genannt, ist dies ein starkes Indiz dafür, dass die Zuwendung für beide gedacht war.[14] Gerade bei Gemeinschaftskonten wird aber häufig nur ein Kontoinhaber als Empfänger genannt – unabhängig von dem Wunsch, nur einen Ehegatten zu bedenken.[15] Insbesondere, wenn es sich um ein Einzelk...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Green Nudging: Umweltverträ... / 4 MINDSPACE – ein Gestaltungsmodell zur Entwicklung von Nudges

Es gibt verschiedene Gestaltungsmodelle zur Entwicklung von Nudges, die in der betrieblichen Praxis genutzt werden können. Sie basieren auf den beschriebenen verhaltenswissenschaftlichen Erkenntnissen und Kontextfaktoren, die menschliche Entscheidungsprozesse beeinflussen. Im Folgenden wir das MINDSPACE -Gestaltungsmodell (Dolan et al., 2010) vorgestellt, welches neun Technik...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.3 Guthaben bei Kreditinstituten (Zeilen 52 bis 55)

In den Zeilen 52 bis 55 sind Guthaben bei Kreditinstituten einzutragen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch Guthaben auf Gemeinschaftskonten (Und-Konten; Oder-Konten) sind zu erfassen. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ehegatten die Geldeinzahlungen auf de...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Zurechnungsfragen

Rz. 13 Welche Vermögensgegenstände dem Grunde nach bei der Bewertung des Vermögensanfalls zu berücksichtigen sind, beurteilt sich nach gefestigter Rspr. nach zivilrechtlichen und nicht nach steuerrechtlichen Grundsätzen.[1] Eine Zurechnung von Vermögensgegenständen unter dem Gesichtspunkt eines bloß wirtschaftlichem Eigentums ist damit grundsätzlich ausgeschlossen[2]; § 39 A...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 1

Beispielsfall: Der Schwiegervater SV, der Baupolier war und nun im Ruhestand ist, hat im Verlauf seines Arbeitslebens 100.000 EUR angespart. Seine Tochter F hat M geheiratet. Beide wollen ein Haus bauen. Das Grundstück ist bereits auf sie je zur ideellen Hälfte im Grundbuch eingetragen und bezahlt. Sie können jedoch die Baukosten nicht vollständig aufbringen. Es besteht eine...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.3.3 Einzahlungen auf ein Gemeinschaftskonto

Werden von einem Ehegatten laufende Einzahlungen auf ein bereits bestehendes Gemeinschaftskonto vorgenommen, liegt hierin nicht schon eine freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten. Denn die Einzahlungen werden regelmäßig zum gemeinsamen Lebensbedarf benötigt. Es handelt sich daher auch nicht um Schenkungen.[1] Insbesondere gilt dies für Gehaltskonten. Praxis-Beispiel Ein...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 1.3 Gemeinschaftskonto

1.3.1 Allgemeines Ist ein Gemeinschaftskonto vereinbart worden, sind alle als Kontoinhaber aufgeführten Personen Gläubiger oder Schuldner des Kreditinstituts.[1] Im Normalfall kommen dafür Ehegatten und eingetragene Lebenspartner in Betracht. Zu differenzieren ist hier zwischen dem Und-Konto sowie dem Oder-Konto. 1.3.2 Und-Konto Bei einem Und-Konto können die Inhaber des Kontos ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.3.4 Nachträgliche Aufteilung von Gemeinschaftskonten

Wird von den Ehegatten ein Gemeinschaftskonto zu einem späteren Zeitpunkt geteilt, kann dies wiederum als Schenkung zu werten sein. Sinnvoll kann es daher sein, das Gemeinschaftskonto vor der Teilung zu leeren, indem z. B. laufende Ausgaben bzw. größere Anschaffungen von diesem Konto getätigt werden.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.3.2 Schenkungsteuerliche Probleme bei Gemeinschaftskonten

Räumt ein Steuerpflichtiger seinem nicht einzahlenden Ehegatten die gemeinschaftliche Verfügungsmöglichkeit über ein Bankkonto ein, liegt hierin eine Bereicherung des nicht einzahlenden Ehegatten. Dies hat zur Folge, dass eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gegeben ist, welche der Schenkungsteuer unterliegt. Denn gem. der Auslegungsregel des § 430 BGB ist ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 1.3.1 Allgemeines

Ist ein Gemeinschaftskonto vereinbart worden, sind alle als Kontoinhaber aufgeführten Personen Gläubiger oder Schuldner des Kreditinstituts.[1] Im Normalfall kommen dafür Ehegatten und eingetragene Lebenspartner in Betracht. Zu differenzieren ist hier zwischen dem Und-Konto sowie dem Oder-Konto.mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.3 Gemeinschaftskonten

2.3.1 Allgemeines Erbschaft- und schenkungsteuerlich betrifft die Problematik von Gemeinschaftskonten insbesondere Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.[1] 2.3.2 Schenkungsteuerliche Probleme bei Gemeinschaftskonten Räumt ein Steuerpflichtiger seinem nicht einzahlenden Ehegatten die gemeinschaftliche Verfügungsmöglichkeit über ein Bankkonto ein, liegt hierin eine Bereicheru...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinschaftskonten, Einzelkonten

Zusammenfassung Überblick In vielen Fällen räumt der vermögendere Ehegatte dem anderen Ehegatten die Verfügungsmöglichkeit an seinem Konto ein, d. h. das bisherige Einzelkonto wird in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt. Ziel ist meist die Absicherung des nicht vermögenden oder nicht verdienenden Ehegatten. Hieraus können sich jedoch erbschaft- und schenkungsteuerliche Problem...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.4 Erbschaftsteuerliche Probleme bei Gemeinschaftskonten

Und-Konten sowie Oder-Konten werden bei der Erbschaftsteuer gleich behandelt. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung (entsprechend der Vermutungsregelung des § 430 BGB) grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von wem die Geldeinzahlungen auf dem Konto stammen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Ehegatten den Nachwei...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 1.4 Vorteile von Gemeinschaftskonten

Mithilfe solcher Konten kann ein Ehegatte dem anderen Ehegatte für bestimmte Situationen (z. B. Krankheit oder Erbfall) die Möglichkeit geben, sich liquide Mittel zu verschaffen.[1] Hinweis Erbfall Im Erbfall ist die Auflösung eines Gemeinschaftsdepots in Einzelfällen eine Schenkung auf den Todesfall oder ein Erwerb von Todes wegen.[2]mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.1 Allgemeines

Erbschaft- und schenkungsteuerlich ist zu unterscheiden, ob ein Einzel- oder ein Gemeinschaftskonto vorliegt.mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 1.3.2 Und-Konto

Bei einem Und-Konto können die Inhaber des Kontos nur gemeinschaftlich verfügen.mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 1.3.3 Oder-Konto

Im Unterschied zum Und-Konto kann bei einem Oder-Konto jeder Inhaber des Kontos einzeln verfügen.[1] Ein Oderkonto ist also ein Gemeinschaftskonto mehrerer Kontoinhaber, die alle Einzelberechtigung besitzen.[2] In Betracht kommt z. B. ein Giro-, ein Spar- oder ein Depotverhältnis, eine Festgeldanlage.[3] Zu unterscheiden ist zwischenmehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.3.1 Allgemeines

Erbschaft- und schenkungsteuerlich betrifft die Problematik von Gemeinschaftskonten insbesondere Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.2 Einzelkonto

Befindet sich auf dem Einzelkonto des Erblassers ein Guthaben, so gehört das Guthaben zu seinem Nachlass. Dementsprechend unterliegt dieses auch der Besteuerung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Ein Einzelkonto/-depot ist auch bei Eheleuten -im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto- grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. Überträgt ein Ehegatte den Vermögensstand seines...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 1.1 Allgemeines

Bei Konten ist zunächst zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonten zu unterscheiden.mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 1 Zivilrecht

1.1 Allgemeines Bei Konten ist zunächst zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonten zu unterscheiden. 1.2 Einzelkonto Bei Einzelkonten verfügt der Inhaber des Kontos allein über das Konto. 1.3 Gemeinschaftskonto 1.3.1 Allgemeines Ist ein Gemeinschaftskonto vereinbart worden, sind alle als Kontoinhaber aufgeführten Personen Gläubiger oder Schuldner des Kreditinstituts.[1] Im Normalfal...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 1.2 Einzelkonto

Bei Einzelkonten verfügt der Inhaber des Kontos allein über das Konto.mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / Zusammenfassung

Überblick In vielen Fällen räumt der vermögendere Ehegatte dem anderen Ehegatten die Verfügungsmöglichkeit an seinem Konto ein, d. h. das bisherige Einzelkonto wird in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt. Ziel ist meist die Absicherung des nicht vermögenden oder nicht verdienenden Ehegatten. Hieraus können sich jedoch erbschaft- und schenkungsteuerliche Probleme ergeben. Das ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2 Erbschaft- und Schenkungsteuer

2.1 Allgemeines Erbschaft- und schenkungsteuerlich ist zu unterscheiden, ob ein Einzel- oder ein Gemeinschaftskonto vorliegt. 2.2 Einzelkonto Befindet sich auf dem Einzelkonto des Erblassers ein Guthaben, so gehört das Guthaben zu seinem Nachlass. Dementsprechend unterliegt dieses auch der Besteuerung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Ein Einzelkonto/-depot ist auch bei Eheleuten -i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.12 Pfändungsschutz für Gemeinschaftskonten (§ 850l ZPO)

Rz. 50a Bei einem Gemeinschaftskonto ist für Pfändungen § 850l ZPO zu beachten. Dieses Gemeinschaftskonto kann ein "Oder-Konto" oder ein "Und-Konto" sein. Immer aber ist erforderlich, das eine natürliche Person ein Konto zusammen mit einer anderen Person – dies kann auch eine juristischen Person sein – unterhält. Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungss...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / bb) Kaufpreis als Sicherungsmittel

Rz. 109 Was die Verwendung des Kaufpreises als Sicherungsmittel betrifft, so vereinbaren die Parteien häufig, dass ein Teil des Kaufpreises zur Sicherung der Ansprüche aus Garantien ("Gewährleistungseinbehalt"[106]) und sonstigen Ansprüche, insb. Freistellungsansprüchen aus dem Unternehmenskaufvertrag, einbehalten wird. Die entsprechende Summe wird dazu auf einem Treuhandkont...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Kontoinhaberschaft und ... / B. Zivilrechtliche Zuordnung

Rz. 2 Nach der bisher wohl h.M. steht das Guthaben auf einem Konto bei einer späteren Trennung dem Lebensgefährten zu, der im Außenverhältnis zum kontoverwaltenden Kreditinstitut Kontoinhaber ist, es sei denn, die Beteiligten haben eine abweichende Vereinbarung getroffen.[1] Dem alleinigen Kontoinhaber steht somit das Guthaben im Zweifel im Innenverhältnis ausschließlich zu....mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / II. Gemeinschaftskonto

1. Allgemeines Rz. 41 Gemeinschaftskonten sind Konten, bei denen mehrere Personen Kontoinhaber sind, d.h., mehrere Personen haben mit der Bank/Sparkasse ein Girovertragsverhältnis gemeinsam und einheitlich abgeschlossen. Es muss jeweils im Einzelfall abgeklärt werden, wem in welchem Verhältnis die Einlageforderungen zuzurechnen sind. Im Regelfall gilt § 430 BGB, im Übrigen je...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 1. Allgemeines

Rz. 41 Gemeinschaftskonten sind Konten, bei denen mehrere Personen Kontoinhaber sind, d.h., mehrere Personen haben mit der Bank/Sparkasse ein Girovertragsverhältnis gemeinsam und einheitlich abgeschlossen. Es muss jeweils im Einzelfall abgeklärt werden, wem in welchem Verhältnis die Einlageforderungen zuzurechnen sind. Im Regelfall gilt § 430 BGB, im Übrigen jedoch die beson...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Alleinerbe / 1. Bankvollmacht

Rz. 37 Bankvollmachten sind in der Rechtspraxis weit verbreitet. Der Bedarf für die Bankvollmacht – insbesondere die Kontovollmacht – ist groß. Im Erbfall ist es erforderlich, auf Schließfächer oder Wertpapierkonten zeitnah zugreifen zu können, schon um Nachlassverbindlichkeiten begleichen zu können und den Nachlass zu verwalten.[71] Die Klärung der erbrechtlichen Rechtsnach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / a) Allgemeines

Rz. 42 Die Oder-Konten (Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsrecht) sind in der Kreditwirtschaft der Regelfall. Beim Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber allein verfügen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / b) Verfügungsbefugnis

Rz. 50 Und-Konten sind Gemeinschaftskonten, bei denen alle Inhaber nur gemeinschaftlich zur Verfügung berechtigt sind und das kontoführende Institut nur an alle gemeinschaftlich analog § 432 BGB mit befreiender Wirkung leisten kann.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / cc) Aus Sicht des überlebenden Oder-Kontomitinhabers

Rz. 45 Der überlebende Mitkontoinhaber hat naturgemäß ein Interesse daran, dass sein Anteil an der Einlagenforderung durch Verfügungen des Erben des verstorbenen Mitkontoinhabers nicht geschmälert wird. Er hat zwar Ansprüche nach § 812 BGB für den Fall, dass der Erbe des verstorbenen Mitkontoinhabers mehr als seinen Anteil an der Einlageforderung abverfügen sollte, jedoch ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / 3. Und-Konto

a) Allgemeines Rz. 49 In der Praxis werden Und-Konten nur noch selten eröffnet (weniger als 5 %) und entstehen in den meisten Fällen nur durch Erbgang. (Einzelkonto bei Erbengemeinschaft). b) Verfügungsbefugnis Rz. 50 Und-Konten sind Gemeinschaftskonten, bei denen alle Inhaber nur gemeinschaftlich zur Verfügung berechtigt sind und das kontoführende Institut nur an alle gemeinsc...mehr