News 04.08.2015 Arzneimittel-Festbetrag

Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für dieses Arzneimittel bezahlen. Ist sein Verkaufspreis höher als der Festbetrag, tragen Patienten in der Regel die Differenz zum Festbetrag entweder selbst oder erhalten ein anderes - therapeutisch gleichwertiges - Arzneimittel ohne Aufzahlung.

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News 20.08.2014 Arzneimittelversorgung

Eine Überprüfung bestehender Arzneimittel könnte zu erheblichen Einsparungen führen. Dies ist das Ergebnis einer Studie mit Unterstützung der Techniker Krankenkasse. Teure Arzneimittel könnten durch billigere Generika ersetzt werden.

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