Fachbeiträge & Kommentare zu Gleitzone

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 11.1 Kennziffern im Feld Übergangsbereich

Für Beschäftigungen im Übergangsbereich sind im Feld "Kennzeichen Midijob" folgende Kennzeichen zulässig:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 3 Mehrere Beschäftigungen

Werden mehrere Beschäftigungen ausgeübt, gilt die Regelung des Übergangsbereichs nur, wenn das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Berücksichtigt werden allerdings nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen. Nicht berücksichtigt werden also z. B. Arbeitsentgelte aus versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäfti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 1.2 Ausnahmen

Die Regelung des Übergangsbereichs gilt ausdrücklich nicht, wenn die jeweilige Beschäftigung im Rahmen der Berufsausbildung, eines in der Studienordnung vorgeschriebenen Praktikums oder eines dualen Studiums ausgeübt wird. Sie gilt ferner nicht für Umschüler sowie Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie am Bundesfreiwilligendienst. Für Be...mehr

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Übergangsbereich / 2 Arbeitsentgelt

2.1 Regelmäßigkeit Bei der Frage, ob das Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, kommt es auf die Regelmäßigkeit an. Für die Prüfung der Regelmäßigkeit sind dabei die gleichen Grundsätze, die bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung oder der Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts bei Höherverdienenden gelten, anzuwenden.[1] Als Arbeitsentgelt ist mindestens da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 9 Bemessungsgrundlage für Umlagebeträge

9.1 Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Die Umlagen zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung (U1) und Mutterschaft (U2) sind nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz von dem Arbeitsentgelt zu berechnen, von dem auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden oder bei Versicherungspflicht zu bemessen wären (Beitragsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 11 Leistungsrechtliche Auswirkungen

11.1 Krankengeld Der reduzierte Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung aufgrund einer Beschäftigung im Übergangsbereich hat auf die Höhe des Krankengeldanspruchs keinen Einfluss. Bei der Berechnung des Regelentgelts und des Nettoarbeitsentgelts für die Ermittlung der Höhe des Krankengeldes sind die für die Beitragsbemessung und Beitragstragung im Übergangsbereich geltend...mehr

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Übergangsbereich / 1 Anwendung

1.1 Voraussetzung Voraussetzung für die Anwendung des Übergangsbereichs ist stets, dass Arbeitnehmer in der Beschäftigung – zumindest in einem Sozialversicherungszweig – versicherungspflichtig sind und das monatliche regelmäßige Arbeitsentgelt von 556,01 EUR bis 2.000 EUR[1] beträgt. 1.2 Ausnahmen Die Regelung des Übergangsbereichs gilt ausdrücklich nicht, wenn die jeweilige Besc...mehr

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Übergangsbereich / 7 Teilmonate

Wird Arbeitsentgelt nur für einen Teilmonat erzielt (z. B. wegen Ende der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Beginn oder Ende der Beschäftigung im Laufe des Kalendermonats), ist – ausgehend vom anteiligen Arbeitsentgelt – das monatliche Arbeitsentgelt zu errechnen. Dabei ist wie folgt vorzugehen:mehr

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Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 3.4 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die zuvor geltende Gleitzonenregelung auch für Arbeitnehmer anzuwenden ist, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt während der Altersteilzeit innerhalb der Gleitzone liegt.[1] Entsprechend ist dieses Urteil auf den seit dem 1.7.2019 geltenden Übergangsbereich anzuwenden.mehr

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Übergangsbereich / 11.1 Krankengeld

Der reduzierte Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung aufgrund einer Beschäftigung im Übergangsbereich hat auf die Höhe des Krankengeldanspruchs keinen Einfluss. Bei der Berechnung des Regelentgelts und des Nettoarbeitsentgelts für die Ermittlung der Höhe des Krankengeldes sind die für die Beitragsbemessung und Beitragstragung im Übergangsbereich geltenden besonderen Re...mehr

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Übergangsbereich / 8 Mehrfachbeschäftigung

Werden mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen ausgeübt, sind die Regelungen des Übergangsbereichs auch dann anzuwenden, wenn die einzelnen Arbeitsentgelte zwar unter der Grenze von 556,01 EUR, jedoch insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegen. In diesen Fällen wird die jeweilige beitragspflichtige Einnahme auf der Grundlage des Gesamtentgelts ermittelt und im ...mehr

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Übergangsbereich / Zusammenfassung

Begriff Für Arbeitsentgelte oberhalb der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze gilt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR ein Übergangsbereich. Die hierfür geltenden Sonderregelungen in der Sozialversicherung führen zu einer verminderten Beitragsbelastung der Arbeitnehmer. Bei der Beitragsberechnung wird von einem fiktiv ermittelten...mehr

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Übergangsbereich / 1.3 Besonderheiten

Bei Wertguthabenvereinbarungen werden die Regelungen im Übergangsbereich hingegen angewendet. Das gilt auch dann, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt vor der Wertguthabenvereinbarung außerhalb des Übergangsbereichs lag. Wertguthabenvereinbarungen werden z. B. bei Altersteilzeit im Blockmodell oder bei Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 2.1 Regelmäßigkeit

Bei der Frage, ob das Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, kommt es auf die Regelmäßigkeit an. Für die Prüfung der Regelmäßigkeit sind dabei die gleichen Grundsätze, die bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung oder der Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts bei Höherverdienenden gelten, anzuwenden.[1] Als Arbeitsentgelt ist mindestens das Arbeitsentgelt z...mehr

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Übergangsbereich / 9.1 Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Die Umlagen zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung (U1) und Mutterschaft (U2) sind nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz von dem Arbeitsentgelt zu berechnen, von dem auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden oder bei Versicherungspflicht zu bemessen wären (Beitragsbemessungsgrundlage). In Übergangsbereichsfällen s...mehr

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Übergangsbereich / 1.1 Voraussetzung

Voraussetzung für die Anwendung des Übergangsbereichs ist stets, dass Arbeitnehmer in der Beschäftigung – zumindest in einem Sozialversicherungszweig – versicherungspflichtig sind und das monatliche regelmäßige Arbeitsentgelt von 556,01 EUR bis 2.000 EUR[1] beträgt.mehr

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Übergangsbereich / 9.2 Insolvenzgeldumlage

Für Beschäftigungen im Übergangsbereich ist für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Rentenversicherungsbeiträge zu bemessen sind. Dies bedeutet, dass die Insolvenzgeldumlage aus dem für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags reduzierten Arbeitsentgelt zu berechnen ist.mehr

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Übergangsbereich / 4 Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

Bei Arbeitnehmern, die ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs erhalten, wird in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Berechnung des jeweiligen Beitrags nicht das tatsächlich erzielte, sondern ein reduziertes Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Das reduzierte, gesamte beitragspflichtige Arbeitsentgelt als Bemessun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 11.3 Rentenansprüche

In der Rentenversicherung richtet sich die Höhe der Rentenansprüche grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Für die Rentenberechnung wird für Beschäftigte im Übergangsbereich allerdings das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. D. h., dass sich aufgrund des reduzierten Arbeitnehmerbeitrags keine reduzierten Rentenanwartschaften ergeben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 5.3 Beitragszuschuss

Es gibt Konstellationen, in denen Beschäftigte trotz ihres Arbeitsentgelts im Übergangsbereich privat kranken- und pflegeversichert sind. Dabei kann es sich z. B. um weiterbeschäftigte Rentner oder um Teilzeit während Elternzeit mit Befreiung von der Versicherungspflicht handeln. Diese Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer privaten Kranken- und P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 2.3 Schwankendes Arbeitsentgelt

Schwankt das Arbeitsentgelt von Monat zu Monat, ist es zukunftsbezogen zu schätzen, z. B. durch einen Vergleich mit ähnlichen Arbeitsverhältnissen im Betrieb. Sollte sich die Schätzung im Nachhinein als nicht korrekt herausstellen, ist die Entscheidung über die Anwendbarkeit des Übergangsbereichs für die Zukunft zu korrigieren. Für die Vergangenheit bleibt es aber bei der ur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschuss zu Sozialleistunge... / 6.1 Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs

Für Arbeitnehmer innerhalb des Übergangsbereichs ist in der Entgeltbescheinigung das tatsächliche Bruttoarbeitsentgelt einzutragen. Aus diesem Betrag wird ein fiktives Nettoarbeitsentgelt auf der Basis der allgemeinen Beitragsermittlungsgrundsätze unter Außerachtlassung der Besonderheiten der Berechnung im Übergangsbereich ermittelt. Sofern für einen Beschäftigten, dessen re...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1.1 Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs

Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern mit einem Arbeitsentgelt im sog. Übergangsbereich zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR[1] werden die Beiträge nicht nach dem tatsächlichen Arbeitsentgelt, sondern nach einer mithilfe einer festgelegten Formel ermittelten verminderten beitragspflichtigen Einnahme. Arbeitsentgelte aus versicherungsfreien Beschäftigungen bleiben unbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 5 Beitragsberechnung

Von der beitragspflichtigen Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag sind zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu ermitteln. Hierzu wird die beitragspflichtige Einnahme mit dem halben Beitragssatz des jeweiligen Sozialversicherungszweigs (z. B. Krankenversicherung = 14,6 % : 2 = 7,3 %) multipliziert. 5.1 Beitragsanteil des Arbeitnehmers Im nächsten Schri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 5.1 Beitragsanteil des Arbeitnehmers

Im nächsten Schritt wird der Arbeitnehmerbeitrag auf Basis der beitragspflichtigen Einnahme für den Arbeitnehmer berechnet. Hierzu wird die Bemessungsgrundlage mit dem halben Beitragssatz des jeweiligen Sozialversicherungszweigs (z. B. Krankenversicherung = 14,6 % : 2 = 7,3 %) multipliziert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 2.2 Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, wie z. B. das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sind bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts mit einzubeziehen, soweit der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hierauf hat (z. B. durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung) oder sie mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden. Sie sind nur dann beitrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 4.1 Beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: F x G + ([2.000 / (2.000 – G)] – [G / (2.000 – G)] x F) x (AE – G) Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitsgrenze und "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Wichtig Definition des Faktors F Der Faktor F wird er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 4.2 Beitragspflichtige Einnahme des Arbeitnehmers

Die beitragspflichtige Einnahme, nach der der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: [2.000 / (2.000 – G)] x (AE – G) Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigkeitsgrenze und "AE"...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / Sozialversicherung

1 Anwendung 1.1 Voraussetzung Voraussetzung für die Anwendung des Übergangsbereichs ist stets, dass Arbeitnehmer in der Beschäftigung – zumindest in einem Sozialversicherungszweig – versicherungspflichtig sind und das monatliche regelmäßige Arbeitsentgelt von 556,01 EUR bis 2.000 EUR[1] beträgt. 1.2 Ausnahmen Die Regelung des Übergangsbereichs gilt ausdrücklich nicht, wenn die jew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 3.2 Monatliches Arbeitsentgelt in Höhe des Übergangsbereichs

Erhält die Pflegeperson während der teilweisen Arbeitsfreistellung ein regelmäßiges Arbeitsentgelt in Höhe von monatlich 556,01 EUR bis 2.000 EUR, ist die Regelung des Übergangsbereichs anzuwenden. Für die Arbeitnehmer besteht in allen Zweigen der Sozialversicherung grundsätzlich Versicherungspflicht. Sofern die Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung neben der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 1.4 Beschäftigung im Übergangsbereich

Bei Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR haben Arbeitnehmer lediglich einen reduzierten Arbeitnehmer-Beitragsanteil entsprechend den besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs zu zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt im unteren Teil des Übergangsbereichs etwa 28 % und nimmt mit höherem Arbeitsentgelt gleitend ab. An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4.8 Übergangsbereich

Bei Altersteilzeitarbeitsverhältnissen führt ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von 556,01 EUR bis 2.000 EUR sowohl in der Ansparphase als auch in der Entsparphase zur Anwendung des Übergangsbereichs. Dies gilt auch dann, wenn das vor Beginn der Altersteilzeit erzielte Arbeitsentgelt außerhalb des Übergangsbereichs lag. Bei einer Altersteilzeitbeschäftigung im Übergangsbereich b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Teilzeitb... / 1 Übergangsbereich

Sachverhalt Eine Mitarbeiterin arbeitet im Juli an 15 Stunden in der Woche und erhält dafür 1.000 EUR brutto pro Monat. Sie hat Steuerklasse V, keine Kinder, keine Kirchensteuer und ist in einer gesetzlichen Krankenkasse (individueller Zusatzbeitrag 1,7 %) versichert. Ein weiteres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis liegt nicht vor. Wie werden für Arbeitge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 4 Übergangsbereich

Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt im Übergangsbereich von 556,01 EUR bis 2.000 EUR (2024: 538,01 EUR bis 2.000 EUR) sind versicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer hat hier nur einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 2 Übergangsbereich von 556,01 EUR bis 2.000 EUR

Erhält der Arbeitnehmer einen Bruttoarbeitslohn von mehr als 556 EUR, aber weniger als 2.000 EUR, kann unter bestimmten Voraussetzungen die sozialversicherungsrechtliche Regelung im Übergangsbereich angewendet werden. Im Lohnsteuerrecht gibt es keine Regelung zum Übergangsbereich; der Arbeitslohn ist dem normalen Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Die Möglichkeit, die Lohnsteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage / 2.2.11 Beschäftigte im Übergangsbereich

Für Arbeitnehmer, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs ausüben, gelten die für die gesetzliche Rentenversicherung maßgebenden Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage. In der Rentenversicherung ist bei Beschäftigungen im Übergangsbereich der nach § 163 Abs. 7 SGB VI errechnete Betrag – da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 11 Übergangsbereich

Der Beginn oder das Ende der Anwendung der Regelungen des Übergangsbereichs ist nicht gesondert zu melden. In allen Entgeltmeldungen (Abmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, Jahresmeldungen) ist jedoch anzugeben, ob es sich um einen Fall im Übergangsbereich handelt. 11.1 Kennziffern im Feld Übergangsbereich Für Beschäftigungen im Übergangsbereich sind im Feld "Kennzeichen Midijo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.5 Übergangsbereich

Für die Beurteilung der Frage, ob das regelmäßige Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR[1] liegt, werden mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen zusammengerechnet. Nur wenn das Gesamtentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, kann das Entgelt mithilfe des Faktors "F" umgerechnet und die besondere Beitragsverteilung zwischen Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich / 5.2 Beitragsanteil des Arbeitgebers

Der vom Arbeitgeber zu zahlende Beitrag ergibt sich dann durch folgende Berechnung: Praxis-Beispiel Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsberechnung / 4.5 Beschäftigungen im Übergangsbereich

Die allgemeingültigen Grundsätze zur Beitragsberechnung gelten nicht für Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR (2024: 538,01 EUR bis 2.000 EUR) liegt. In solchen Fällen gelten die Besonderheiten des Übergangsbereichs.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldungen / 11.2 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Beim Kennzeichen "Midijob 1 oder 2" ist in den Entgelt-Meldungen (Abmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, Jahresmeldungen) das beitragspflichtige (reduzierte) Arbeitsentgelt anzugeben, das als beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zugrunde gelegt wird.[1] Zusätzlich ist das tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt im Datenfeld "Entgelt Rentenber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 1.4 Working-Holiday-Visum

Sofern junge Menschen im Rahmen eines Working-Holiday-Visums in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, unterliegen sie dem deutschen Sozialversicherungsrecht. Die versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung erfolgt für sie als Arbeitnehmer deshalb nach den allgemeinen Regelungen. Bei einer befristeten Beschäftigung wird häufig eine versicherungsfreie kurzfris...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 6 Working-Holiday-Programm

Wie viele Monate Teilnehmer des Working-Holiday-Programms in Deutschland arbeiten dürfen, ist in den bilateralen Abkommen unterschiedlich geregelt, auch wenn ein Working-Holiday-Visum in Deutschland 12 Monate lang gültig ist. Teilnehmer, die in Deutschland arbeiten wollen, kommen alle aus Nicht-EU-/EWR-Staaten. I. d. R. werden die Teilnehmer wohl diverse Aushilfsjobs in Form ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 1.7 Auswirkungen auf die versicherungsrechtliche Beurteilung

Das Entstehungsprinzip ist nicht nur bei der Beitragsberechnung, sondern auch bei der Beurteilung der Versicherungspflicht zu beachten. Das gilt z. B. beim Jahresarbeitsentgelt in der Krankenversicherung, bei der Geringfügigkeitsgrenze, bei Fällen im Übergangsbereich – Midijob.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorruhestand / 3.2.1 Beitragspflichtige Einnahme

Beitragspflichtige Einnahme und damit Beitragsbemessungsgrundlage in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist das Vorruhestandsgeld.[1] Der Zahlbetrag des Vorruhestandsgelds ist maßgebend. Unerheblich ist, ob für seine Berechnung auch Gehaltsteile berücksichtigt wurden, die kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung sind (Arbeitsentgelt). Für w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 2.1 Auswirkungen auf ein Wertguthaben

Zu dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehört auch die Entgeltaufstockung, die durch die Entnahme von Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben finanziert wird. Solange der Arbeitnehmer während der Vor- oder Nachpflegephase das Wertguthaben[1] für die Entgeltaufstockung aufbaut, sind die Beiträge (nur) aus dem gezahlten Arbeitsentgelt zu bemessen; das ins Wertguthabenkonto ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / Zusammenfassung

Begriff Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so liegt Teilzeitarbeit vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers im Jahresdurchschnitt maßgeblich unter der eines vergleichbaren voll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerkammern / 2.2 Beitragshöhe

Im Saarland beträgt der Beitrag 0,15 % des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts, das der Sozialversicherungspflicht unterlegen hat oder im Versicherungsfall unterlegen hätte, höchstens aber 0,15 % von 100 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (monatlicher Beitragshöchstbetrag für 2025: 12,07 EUR[1]). Bei der Beitragsfestsetzung bleiben Bruchteile ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit / 2.1 Beitragspflicht

Das Arbeitsentgelt des Heimarbeiters ist beitragspflichtig. Die Regelungen des Übergangsbereichs gelten auch für Heimarbeiter mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 538,01 EUR bis 2.000 EUR[1].mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
GKV-Monatsmeldung / 2 Inhalt der Meldung

In der GKV-Monatsmeldung sind die Versicherungsnummer, Familien- und Vorname bei einer Namensänderung, die Beschäftigungszeit, die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs, Personen- und Beitragsgruppenschlüssel, die SV-Tage des zu meldenden Abrechnungsmonats, Midijob-Kennzeichen, das monatliche laufende Arbeitsentgelt, von dem Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pfle...mehr