Fachbeiträge & Kommentare zu Homeoffice

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / Zusammenfassung

Überblick Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Eine Ausnahme gilt, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Dann dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt oder neuerdings alt...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.1 Abzugsmöglichkeit ohne Arbeitszimmervoraussetzungen

Insbesondere aufgrund der Pandemie-Situation in den Jahren 2020 bis 2022 ist der Anteil der Arbeitnehmer im Homeoffice stark gestiegen. Deshalb und aus Gründen der Vereinfachung hat der Gesetzgeber eine sog. Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese ist inzwischen entfristet und von zunächst 5 EUR auf 6 EUR pro Tag ab 2023 angehoben worden. Der Höchstbetrag ist von vormals 600 ...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.5 Abgrenzung doppelte Haushaltsführung

Können für eine Zweitwohnung Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abgezogen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, ist ein Abzug der Tagespauschale insoweit nicht zulässig.[1] Wird dagegen die berufliche Tätigkeit am Ort des eigenen Hausstands ausgeübt, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, soweit die weiteren Abzugs...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.2 Einzelheiten zur Pauschale

Ein Abzug der Tagespauschale ist nicht zusätzlich zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder zur (anteiligen) Jahrespauschale für denselben Zeitraum zulässig.[1] Liegen für einen Teilzeitraum die Abzugsvoraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vor, kann für diesen Zeitraum jedoch der Abzug der Tagespauschale in Betracht kommen. Die Tagespauschale be...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4 Sonderfälle der Nutzung

4.1 Nutzung zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus und bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, sind die Aufwendungen für das Arbeitszimmer entsprechend dem Nutzungsumfang den darin ausgeübten Tätigkeiten zuzuordnen. L...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5 Werbungskostenabzug

5.1 Aufzeichnungspflichten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt, wenn sie gesondert, d. h. einzeln und von den sonstigen Betriebsausgaben getrennt, aufgezeichnet sind.[1] Eine entsprechende Regelung für den Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern existiert nicht. Die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzier...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3 Arbeitszimmer als Betätigungsmittelpunkt

3.1 Grundsätzliches Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung (Betätigungsmittelpunkt), sind die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers von der Abzugbeschränkung ausgenommen. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann ab 2023 pauschal ein Betrag von 1.260 EUR pro Jahr abgezogen werden .[1] Bildet das häusliche Arbeitszimmer ...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4 Berufsbilder

3.4.1 Außendienst Von der Rechtsprechung wurde bei einem beratenden Ingenieur, dessen Tätigkeit wesentlich geprägt war durch das Erarbeiten theoretisch komplexer Problemlösungen im häuslichen Arbeitszimmer, dieses als Betätigungsmittelpunkt angesehen, selbst wenn die Betreuung von Kunden im Außendienst zu seinen Aufgaben gehörte.[1] Der BFH stellte entscheidend darauf ab, das...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1 Einbindung in die häusliche Sphäre

2.1.1 Räumlicher Bezug zur Wohnung In die häusliche Sphäre eingebunden ist ein Arbeitszimmer regelmäßig dann, wenn es sich in einem Raum befindet, der zur privat genutzten Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört. Auf diese Weise sollen Aufwendungen vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen werden, die eine enge Berührung zur privaten Lebensführung des Steuerpflich...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.2 Beruflich genutzter Raum

2.2.1 Nutzung zu Erwerbszwecken Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum aus­schließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird (Aufteilungsverbot).[1] Diese Auslegung dient nach Auffassung des BFH dazu, den beruflichen und den privaten Bereich sachgerecht voneinander abzugrenzen, Gestaltungsmöglichkeiten zu unterb...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.5 Mehrere betriebliche/berufliche Tätigkeiten

3.5.1 Verwaltungsauffassung Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus, soll nach Auffassung der Finanzverwaltung zwischen folgenden 3 Fallgruppen unterschieden werden[1]: Bilden bei allen Erwerbstätigkeiten – jeweils – die im häuslichen Arbeitszimmer verrichteten Arbeiten den qualitativen Schwerpunkt, liegt dort auch der Mittel...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.1 Grundsätzliches

Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung (Betätigungsmittelpunkt), sind die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers von der Abzugbeschränkung ausgenommen. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann ab 2023 pauschal ein Betrag von 1.260 EUR pro Jahr abgezogen werden .[1] Bildet das häusliche Arbeitszimmer nicht den Tätigkeit...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.2 Dauerhaftigkeit

Der fehlende Arbeitsplatz wird aber ab 2023 noch mit einer weiteren Voraussetzung verbunden. Ein anderer Arbeitsplatz darf dauerhaft nicht zur Verfügung stehen.[1] Bei der Beurteilung des Kriteriums der Dauerhaftigkeit ist für die voraussichtliche Dauer der jeweiligen Tätigkeit und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (z. B. Sachverhalt, dienst- oder arbeitsre...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.4 Nachweis

Der Steuerpflichtige muss darlegen, dass ein anderer Arbeitsplatz für die jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit nicht zur Verfügung steht. Die Art der Tätigkeit kann hierfür Anhaltspunkte bieten. Zusätzliches Indiz kann eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers sein.[1]mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale bei Arbeitnehmern

Zusammenfassung Überblick Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen grundsätzlich nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Eine Ausnahme gilt, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Dann dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt oder...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2 Kriterien

Die folgenden Kriterien sind bei der wertenden Beurteilung, ob ein Arbeitsraum in der Wohnung des Steuerpflichtigen bzw. in deren unmittelbarem Umfeld nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als Arbeitszimmer anzuerkennen ist, als Indizien von besonderer Bedeutung anzusehen. 2.1 Einbindung in die häusliche Sphäre 2.1.1 Räumlicher Bezug zur Wohnung In die häusliche Sp...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.3 Ausstattung und Funktion

2.1.3.1 Büroräume Ein häusliches Arbeitszimmer i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und nach Ausstattung und Funktion der Erledigung betrieblicher/beruflicher Arbeiten vorwiegend büromäßiger Art dient. Dies wird insbesondere bei einer büromäßigen Einrichtung und Ausstattu...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.1 Grundsätze

Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird der Steuerpflichtige in der häuslichen Wohnung tätig, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.[1] In diesen Fällen ist zwar ein Tätigwerden, aber kein zeitli...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.3 Tätigkeitsbezogene Prüfung

Ob dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung tätigkeitsbezogen und nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.[1] Dass der Steuerpflichtige seine Arbeit an einem objektiv vorhandenen Arbeitsplatz im Betrieb aus subjektiven Gründen nicht verrichten will, ist unerheblich. Es sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Ar...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 1 Typusbegriff Arbeitszimmer

Der Begriff häusliches Arbeitszimmer ist im Gesetz nicht definiert, sondern als Typusbegriff im Anschluss und unter Anknüpfung an die Rechtsprechung geprägt worden. Danach ist das häusliche Arbeitszimmer ein häusliches Büro, d. h. ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend zur E...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.3.1 Büroräume

Ein häusliches Arbeitszimmer i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und nach Ausstattung und Funktion der Erledigung betrieblicher/beruflicher Arbeiten vorwiegend büromäßiger Art dient. Dies wird insbesondere bei einer büromäßigen Einrichtung und Ausstattung des Arbeitsrau...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.2 Richter und (Hochschul-)Lehrer

Bei einem Richter ist ebenso wie bei einem Hochschullehrer nach der Rechtsprechung das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.[1] Für den Beruf des Hochschullehrers ist die Vorlesung in der Universität und für den Richter die Ausübung der rechtsprechenden Tätigkeit im Gericht prägend; beide Tätigkeiten können nicht im häuslichen...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.3.2 Andere Räumlichkeiten

Räumlichkeiten, die ihrer Ausstattung und Funktion nach nicht einem Büro entsprechen, sind auch dann nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers zuzuordnen, wenn sie ihrer Lage nach mit dem Wohnraum des Steuerpflichtigen verbunden und so in dessen häusliche Sphäre eingebunden sind.[1] Ein als Lager, Werkstatt oder Praxis eingerichteter und genutzter Raum ist deshalb regelm...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.4 Andere Tätigkeitsformen

Die von der Rechtsprechung entschiedenen Fälle lassen Rückschlüsse auch auf andere Tätigkeitsformen zu. Bei einem angestellten Rechtsanwalt ist Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit regelmäßig die Kanzlei. Denn dort betreut er schwerpunktmäßig seine Man­danten, fertigt seine Schriftsätze und verrichtet andere vorbereitende und nachbereitende Tätigk...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.3 Entnahme-, Aufgabe- und Veräußerungsgewinn

Bei Arbeitnehmern mit nebenberuflichen Gewinneinkünften (z. B. aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit) gehört das häusliche Arbeitszimmer unabhängig vom Betriebsausgabenabzug regelmäßig – bei einem Wert von über 20.500 EUR – stets zum notwendigen Betriebsvermögen.[1] Mit Rücksicht hierauf entsteht im Fall der Nutzungsänderung des Arbeitszi...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.2 Nutzung durch mehrere Steuerpflichtige

Nutzen mehrere Personen, wie z. B. Ehegatten, ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, sind die Voraussetzungen, insbesondere der Tätigkeitsmittelpunkt, bezogen auf die einzelne steuerpflichtige Person zu prüfen.[1] Der Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer setzt voraus, dass dem jeweiligen Steuerpflichtigen in dem Arbeitszimmer ein Arbeitsplatz in einer Weis...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.6 Erforderlichkeit des Arbeitszimmers

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es unerheblich, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die jeweilige Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.[1] Durch die Beschränkung des Arbeitszimmerabzugs auf die sog. Mittelpunktsfälle hat sich die Problematik ab 2023 jedoch ohnehin weitgehend erled...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.4 Nutzung zu Ausbildungszwecken

Die vorstehenden Regelungen sind auch für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer anzuwenden, das für die eigene Berufsausbildung genutzt wird. Im Rahmen der Ausbildungskosten können jedoch Aufwendungen nur bis zu insgesamt 6.000 EUR als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG abgezogen werden.[1]mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.3 Nicht ganzjährige Nutzung

Ändern sich die Nutzungsverhältnisse innerhalb eines Wirtschafts- oder Kalenderjahres, können nur die auf den Zeitraum, in dem das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, entfallenden Aufwendungen in voller Höhe abgezogen werden. Wird das Arbeitszimmer für eine spätere Nutzung vorbereitet, bei der die Abzugsvoraussetzungen v...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.5.1 Verwaltungsauffassung

Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus, soll nach Auffassung der Finanzverwaltung zwischen folgenden 3 Fallgruppen unterschieden werden[1]: Bilden bei allen Erwerbstätigkeiten – jeweils – die im häuslichen Arbeitszimmer verrichteten Arbeiten den qualitativen Schwerpunkt, liegt dort auch der Mittelpunkt der gesamten Tätigkei...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.4.1 Außendienst

Von der Rechtsprechung wurde bei einem beratenden Ingenieur, dessen Tätigkeit wesentlich geprägt war durch das Erarbeiten theoretisch komplexer Problemlösungen im häuslichen Arbeitszimmer, dieses als Betätigungsmittelpunkt angesehen, selbst wenn die Betreuung von Kunden im Außendienst zu seinen Aufgaben gehörte.[1] Der BFH stellte entscheidend darauf ab, dass die Tätigkeit d...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.1 Nutzung zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte

Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus und bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, sind die Aufwendungen für das Arbeitszimmer entsprechend dem Nutzungsumfang den darin ausgeübten Tätigkeiten zuzuordnen. Liegt dabei der Mittelpunkt einzelner Tätigkeiten auße...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 4.5 Nutzung während der Nichtbeschäftigung

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können in Zeiten der Nichtbeschäftigung (z. B. Erwerbslosigkeit, Mutterschutz, Elternzeit) nach vorstehenden Regelungen abgezogen werden, wenn und soweit dem Betroffenen der Abzug der Aufwendungen auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit zustehen würde.[1]mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.2 Einziger Tätigkeitsort Arbeitszimmer

Der Betätigungsmittelpunkt bestimmt sich nach dem inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen. Wo dieser liegt, ist im Wege einer Wertung der gesamten Tätigkeit des Steuerpflichtigen festzustellen. Unzweifelhaft liegt der Betätigungsmittelpunkt bei einem Steuerpflichtigen, der lediglich eine einzige berufliche Tä...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.2 Außerhäusliches Arbeitszimmer

Ein außerhäusliches Arbeitszimmer, für das die Abzugsbeschränkungen nicht anzuwenden sind, ist regelmäßig anzunehmen, wenn neben der privaten Wohnung Räumlichkeiten aus beruflichen Gründen angemietet werden. Werden z. B. im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses Räumlichkeiten, die nicht zur Privatwohnung des Steuerpflichtigen gehören, als Arbeitszimmer genutzt, handelt es si...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.5.2 Rechtsprechung

Danach kann das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, der mehreren Erwerbstätigkeiten nachgeht, auch dann den Betätigungsmittelpunkt bilden, wenn der qualitative Schwerpunkt einzelner Tätigkeiten nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt.[1] Maßgebend abzustellen ist auf die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung des Steuerpflichtigen. Dabei sind zwar alle T...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.1 Aufzeichnungspflichten

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt, wenn sie gesondert, d. h. einzeln und von den sonstigen Betriebsausgaben getrennt, aufgezeichnet sind.[1] Eine entsprechende Regelung für den Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern existiert nicht. Die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungskosten können im Wege ...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.3 Mehrere Tätigkeitsorte

Übt ein Arbeitnehmer eine einzige berufliche Tätigkeit teilweise zu Hause und teilweise auswärts aus, befindet sich der Mittelpunkt seiner gesamten Betätigung dort, wo er diejenigen Handlungen vornimmt und/oder Leistungen erbringt, die für den konkret ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind. Der Betätigungsmittelpunkt bestimmt sich also nach dem inhaltlichen (qualitativ...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.1.1 Räumlicher Bezug zur Wohnung

In die häusliche Sphäre eingebunden ist ein Arbeitszimmer regelmäßig dann, wenn es sich in einem Raum befindet, der zur privat genutzten Wohnung bzw. zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen gehört. Auf diese Weise sollen Aufwendungen vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen werden, die eine enge Berührung zur privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen haben und gem. § 12 Nr. 1 ES...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.2.2 Abgetrennter Raum

Der Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer setzt die räumliche Trennung zwischen Wohnbereich und häuslichem Arbeitszimmer voraus. Die Abtrennung durch ein Regal genügt dabei nicht, um aus einem einheitlichen Raum 2 Räume zu machen.[1] Gleiches gilt für die Abtrennung durch ein Sideboard (Raumteiler).[2] Nur ein durch Wände und Türen abgeschlossener Raum ka...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.2 Tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, sind die Aufwendungen in voller Höhe abziehbar. Alternativ kann ab 2023 in den Mittelpunktsfällen pauschal ein Betrag von 1.260 EUR (Jahrespauschale) pro Jahr abgezogen werden (Wahlrecht).[1] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Abzug der Aufw...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 2.2.1 Nutzung zu Erwerbszwecken

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum aus­schließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird (Aufteilungsverbot).[1] Diese Auslegung dient nach Auffassung des BFH dazu, den beruflichen und den privaten Bereich sachgerecht voneinander abzugrenzen, Gestaltungsmöglichkeiten zu unterbinden und den Verwaltungsvollzu...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.3 Arbeitgebereigene oder andere arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der früheren regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann nach dem Wortlaut des Gesetzes die erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmen...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Arbeitszimmer

Zur gesetzlichen Neuregelung hat sich das BMF ausführlich geäußert.[2]mehr

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Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich muss der Steuerpflichtige die ihm entstandenen Aufwendungen, die er als Werbungskosten geltend machen will, im Einzelnen durch Belege nachweisen oder mindestens glaubhaft machen, um eine Steuerminderung aufgrund der durch das Arbeitsverhältnis veranlassten Ausgaben zu erreichen. Der Steuerpflichtige ist zur Beweisvorsorge verpflichtet. Alternativ werd...mehr

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Controlling & Nachhaltigkei... / 4.2.2 Praxiseinblick: Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmenssteuerung bei DATEV

1. Intro zu DATEV und ihrem nachhaltigen Engagement DATEV steuert sein nachhaltiges Engagement nach ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten.[1] Durch die Rechtsform der Genossenschaft stehen Kundennutzen und langfristige Ausrichtung immer schon im Mittelpunkt. Bis 2019 erfolgte die Integration von nachhaltigem Wirtschaften in die Unternehmenssteuerung in Form von Lei...mehr

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Controlling & Nachhaltigkei... / 3.2.3 Die wesentlichen oder berichtspflichtigen Themen finden

Welche Themen wesentlich sind, ist in einem nächsten Schritt in gemeinsamen Dialogen mit den wichtigsten internen und externen Stakeholdern zu erarbeiten. Als Orientierung für Themen und Handlungsfelder lohnt der Blick in Rahmenwerke (siehe Kapitel 1). Dazu gehören z. B. die Global Reporting Initiative (GRI), die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) inkl. den ...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.2 Mehrere Tätigkeitsstätten

In § 9 Abs. 4 Satz 5 EStG ist ausdrücklich festgelegt, dass der Arbeitnehmer je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte haben kann. Gleichzeitig wird damit klargestellt, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen durchaus auch mehrere erste Tätigkeitsstätten haben kann. Der Arbeitnehmer kann je Dienstverhältnis ggf. aber auch keine erste, sondern n...mehr

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Controlling & Nachhaltigkei... / 3.2.4 Die steuerungsrelevanten KPIs festlegen

Als letzter Schritt sind nun die KPIs festzulegen. Dabei ist zwischen steuerungsrelevanten und berichtspflichtigen KPIs zu unterscheiden. Nachhaltigkeits-KPIs machen das ökologische, soziale und Governance-Engagement von Unternehmen transparent und nachvollziehbar. Folgen sie einem Standard ist sogar der Vergleich zwischen den Unternehmen möglich, wie z. B. die Ermittlung des...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.10 Einordnung des Wechselmodells in Sorge- und Umgangsrecht

Die Grundsatzentscheidung des BGH zum sogenannten paritätischen Wechselmodell vom 1.2.2017[1], wonach dessen Anordnung als Umgangsregelung und auch bei diesbezüglich am Eltern des Seins ergehen könne, hat zur Frage geführt, ob die Einordnung des Wechselmodells eine Frage des Sorgerechts oder des Umgangsrechts ist. Auch nach der Entscheidung des BGH ist die Einordnung hinsich...mehr