Fachbeiträge & Kommentare zu Homeoffice

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.6.2 Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale (aufgrund der Corona-Krise gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Satz 4 EStG a. F. bis VZ 2022 von max. 600 EUR pro Jahr)[1] hat sich für Sachverhalte bewährt, in denen den Steuerpflichtigen kein entsprechendes häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. In allen Fällen der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung kann ab 2023 weite...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.6 Arbeitszimmer und Homeoffice

1.6.6.1 Arbeitszimmer Grundsatz Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Regelung bis VZ 2022 Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflic...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.6.1 Arbeitszimmer

Grundsatz Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Regelung bis VZ 2022 Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfe...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.5 Arbeitssuche und Arbeitsplatzwechsel mit Umzug

Alle Aufwendungen, die bei der Arbeitssuche anfallen gehören zu den absetzbaren (vorweggenommenen) Werbungskosten: Inserate, tatsächliche Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen (bei Fahrten mit dem eigenen Pkw 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer), Telefonkosten, Internetgebühren, Bücher mit Tipps zu Vorstellungsgesprächen, Porto, Papier, Briefumschläge, Fotos für Bewerbungen, Ku...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Büroimmobilien: Desk-Sharing unterstützt hybride Arbeitsmodelle

Überblick Hybride Arbeitsmodelle haben sich europaweit etabliert, wie eine Nutzerumfrage von CBRE zeigt – das beeinflusst die Büromärkte. Für Vermieter wird es wichtiger, die Mieter, ihre Geschäftsmodelle und damit die Anforderungen an Standort und Immobilie zu kennen. Weniger als 40 % der Arbeitnehmer in Europa nutzen derzeit das Büro. Das meldet knapp die Hälfte (48 %) der...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7.2 Fortbildung auf eigene Kosten

Ein Arbeitnehmer bildet sich u. U. nach einer Entlassung fort, um schneller eine neue Arbeit zu bekommen. Die Anerkennung von Fortbildungskosten als unbeschränkt abziehbare (vorweggenommene) Werbungskosten setzt eine so gut wie ausschließliche berufliche Veranlassung voraus. Diese liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem ausgeübten oder zukünftigen Beruf besteht un...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 56. Homeoffice

Rz. 967 Leistungen des Arbeitgebers für die Arbeitnehmer:mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / III. Muster: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit und Individualvereinbarung Homeoffice

Rz. 7 Muster 81.1: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit Muster 81.1: Betriebsvereinbarung "Mobile Arbeit" Zwischen der _________________________ Gesellschaft – nachfolgend Arbeitgeber genannt – und dem Betriebsrat [des Betriebes] _________________________ – nachfolgend Betriebsrat genannt – wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeit (im Folgenden: Mobile Arb...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / B. "Home Office"

I. Begrifflichkeiten Rz. 2 Der im allgemeinen Sprachgebrauch dominierende Begriff des "Home Office" wird weitgehend umfänglich sowohl für die Tele(heim)arbeit als auch die Mobile Arbeit verwendet. Tatsächlich ist die Differenzierung zwischen beiden Formen für die Ausgestaltung der Arbeit und die den Arbeitgeber treffenden Pflichten entscheidend. Telearbeit wird von einem fest ...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / 1. Rechtsanspruch

Rz. 3 Ein gesetzlicher Anspruch auf "Home Office" (Telearbeit/Mobile Arbeit), wie beispielsweise in den Niederlanden (seit 2016 hat hier der Arbeitnehmer zumindest einen Verhandlungsanspruch), besteht in Deutschland nicht. Pläne, einen rechtlichen Rahmen für die Mobile Arbeit nebst Rechtsanspruch zu kodifizieren, konnten sich in der 19. Legislaturperiode nicht durchsetzen (s...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / IV. Arbeitsort

Rz. 290 Der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den näheren Umständen oder der Natur des Arbeitsverhältnisses. Wurde im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Abrede getroffen, ist der Arbeitsort als Erfüllungsort gem. § 269 BGB durch Auslegung zu ermitteln (BAG v. 29.10.1997 – 5 AZR 573/96). Wird der Arbeitsor...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Inhalt

Rz. 530 Das allgemeine Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch Weisungsrecht genannt, ist seit dem 1.1.2003 in § 106 GewO gesetzlich definiert. Demzufolge ist der Arbeitgeber gem. § 106 S. 1 GewO befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Bedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsverein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 3.2.1 Gerichtsstand des Arbeitsortes

Der Arbeitnehmer hat auch die Möglichkeit, seine Klage nicht am Sitz oder der Niederlassung des Arbeitgebers zu erheben, sondern wahlweise auch vor dem Arbeitsgericht zu erheben, in dem er bisher gewöhnlich seine Arbeit leistete. Für Streitigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 7, 8 und 10 sowie Abs. 2 ArbGG ist auch das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehme...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Innerer Zusammenhang

Rz. 216 Durch die zunächst zu stellende Frage nach dem inneren Zusammenhang der zum Unfall führenden Tätigkeit mit der versicherten Tätigkeit (BSG v. 30.4.1985 – 2 RU 24/84, BSGE 58, 76 = VersR 1985, 743), wird die Frage nach dem Umfang und den Grenzen des Versicherungsschutzes gestellt, d.h. danach, wie weit der Versicherungsschutz reicht bzw. welche Tätigkeiten dem Versich...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeines

Rz. 14 Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Berufsausbildungsverhältnis sind in den §§ 10 bis 26 BBiG niedergelegt, wobei die dort getroffenen Regelungen gem. § 25 BBiG unabdingbar und damit zwingend sind. Ziel des Berufsausbildungsverhältnisses ist die berufliche Grundausbildung des Auszubildenden, d.h. die Vermittlung fachlicher Fertigkeiten und Kenntnisse für eine qu...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / A. Allgemeines

Rz. 1 Eng verknüpft mit der Entgrenzung der Arbeitszeit ist diejenige des Arbeitsortes. Zwar wird die klassische Telearbeit bereits seit langem praktiziert und stellt damit keine Neuheit dar, allerdings haben sich mit der steigenden Leistungsfähigkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien die Rahmenbedingungen verändert. Insbesondere wird tendenziell das "Home Off...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / 2. Arbeitsschutz, Haftung und Datenschutz

Rz. 4 Sowohl für die Telearbeit als auch für die Mobile Arbeit gelten nicht alle Arbeitsschutzvorschriften, die bei einer Arbeit im Betrieb zur Anwendung kommen. Die Arbeitsstättenverordnung findet auf die Telearbeit nur eingeschränkte, bei Mobiler Arbeit sogar überhaupt keine Anwendung. An der letztgenannten Besonderheit ändern die Novelle der Arbeitsstättenverordnung sowie...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Verschwiegenheitspflicht für Arbeitnehmer

Rz. 1795 Mit Wirkung zum 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie 2016/943 in innerstaatliches Recht umgesetzt. Das Gesetz ist allerdings kein arbeitsrechtliches Gesetz, sondern eher dem Recht des unlauteren Wettbewerbs bzw. des gewerblichen Rechtsschutzes zuzuordnen....mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Unfall

Rz. 210 Nach § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Ein Arbeitsunfall setzt damit voraus, dass ein Unfall eingetreten ist. Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundhei...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Unmöglichkeit

Rz. 611 Die Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung stellt die Ausnahme vom Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" dar. Gem. § 280 Abs. 1 BGB n.F. haftet der Schuldner wegen jeder Pflichtverletzung, soweit er nicht beweisen kann, dass er diese nicht zu vertreten hat. Nach § 276 Abs. 1 BGB hat der Schuldner grds. Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, doch kann sich ein strenger...mehr

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zfs 08/2023, zfs Aktuell / 1.1 Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Am 20.7.2023 ist die Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung v. 17.7.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 192). Sie sieht u.a. das Inkraftreten der neuen Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs- Anzeigeverordnung – UVAV)...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 1.1 Emotionen und Corona

Die Corona-Pandemie hat zu vielen negativen Emotionen wie Angst, Unsicherheit und Stress in allen Bereichen des Lebens geführt. Die gesundheitlichen Sorgen, die neue Situation mit auferlegten Verhaltensregeln, soziale Isolation und die unsichere wirtschaftliche Situation verlangten große Resilienz oder führten zur psychischen Belastung. Mittlerweile konnte nachgewiesen werde...mehr

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§ 67 Verträge mit Grenzgäng... / bb) Arbeitsort in der Nähe der Grenze

Rz. 13 Der Arbeitsort muss sich grds. in der Nähe der Grenze befinden. Die Grenzgängerregelungen greifen aber unter Umständen auch, wenn der Grenzgänger nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes außerhalb der Grenzzone tätig wird. Nach den Grenzgängerregelungen mit Österreich und Frankreich geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr als ...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / II. Rechtliche Problemfelder

1. Rechtsanspruch Rz. 3 Ein gesetzlicher Anspruch auf "Home Office" (Telearbeit/Mobile Arbeit), wie beispielsweise in den Niederlanden (seit 2016 hat hier der Arbeitnehmer zumindest einen Verhandlungsanspruch), besteht in Deutschland nicht. Pläne, einen rechtlichen Rahmen für die Mobile Arbeit nebst Rechtsanspruch zu kodifizieren, konnten sich in der 19. Legislaturperiode nic...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / I. Begrifflichkeiten

Rz. 2 Der im allgemeinen Sprachgebrauch dominierende Begriff des "Home Office" wird weitgehend umfänglich sowohl für die Tele(heim)arbeit als auch die Mobile Arbeit verwendet. Tatsächlich ist die Differenzierung zwischen beiden Formen für die Ausgestaltung der Arbeit und die den Arbeitgeber treffenden Pflichten entscheidend. Telearbeit wird von einem fest eingerichteten Bilds...mehr

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§ 80 Flexibilisierung der A... / A. Spannungsfeld: Entgrenzung der Arbeitszeit

Rz. 1 Ein zunehmender Bedarf nach flexibleren Arbeitszeiten wird nicht nur von Arbeitgeberseite, sondern vermehrt auch auf Arbeitnehmerseite geäußert. Die konkreten Bedürfnisse gehen dabei naturgemäß weit auseinander. Während sich die Unternehmen einen flexibleren Personaleinsatz erhoffen, um der steigenden "On Demand"-Mentalität der Kunden gerecht zu werden, möchte die Arbe...mehr

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Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 5.1 Wie entstehen sie und was passiert dabei?

Angst und Neid sind komplexe emotionale Reaktionen, die durch verschiedene Faktoren entstehen, und im Arbeitskontext sowohl von individuellen als auch von organisatorischen Aspekten beeinflusst werden. Bei Angst handelt es sich um eine grundlegende Emotion, die als Reaktion auf eine wahrgenommene Bedrohung oder Gefahr entsteht. Sie aktiviert das autonome Nervensystem, was zu ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / I. Arbeitsstätten und Arbeitsplätze

Rz. 9 Wesentliche Grundlage für die Ausgestaltung von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie enthält einheitliche Regelungen für Industrie, Gewerbe und Handel. Der Kernsatz ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass davon keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausg...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / bb) Fragerecht des Arbeitgebers

Rz. 41 Häufiger als durch Verschweigen ungefragt offenbarungspflichtiger Tatsachen kann es dadurch zu einer arglistigen Täuschung des Arbeitgebers kommen, dass der Arbeitnehmer auf bestimmte Fragen des Arbeitgebers – im Einstellungsgespräch oder im (mitbestimmungspflichtigen) Personalfragebogen – bewusst wahrheitswidrig antwortet. Zum Fragerecht des Arbeitgebers bei der Eins...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Wahlausschreiben

Rz. 182 Der Wahlvorstand hat nach § 3 WO ein Wahlausschreiben zu erlassen, das von dem oder der Vorsitzenden des Wahlvorstandes und mindestens einem weiteren Beisitzer zu unterzeichnen ist. Mit Aushang des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet. Rz. 183 Aufgrund des Wahlausschreibens steht fest – und ist den Mitarbeitern bekannt gegeben –, auf welche Weise wie v...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / 3. Betriebsverfassungsrechtliche Fragen

Rz. 6 Im Rahmen der Einführung sowie der Durchführung von Telearbeit/Mobiler Arbeit stehen dem Betriebsrat umfangreiche Beteiligungsrechte zu. Während bei der Einführung lediglich Informations- und Unterrichtspflichten nach den §§ 90, 92, 93, 95 BetrVG eingreifen, stehen dem Betriebsrat bei der Durchführung regelmäßig Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 (Verteilun...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / n) Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG)

Rz. 1027 Mobile Arbeit umfasst die Tätigkeit von einem fest eingerichteten privaten Arbeitsplatz ("Home Office") und von einem frei von dem Arbeitnehmer gewählten Ort ("Remote Work") aus. Die Einführung dieser Nr. 14 durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz zum 18.6.2021 soll die Beteiligungsrechte bei der Ausgestaltung von regelmäßiger wie auch anlassbezogener mobiler Ar...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / B. Allgemeine Arbeitszeitregelungen

Rz. 3 Die Gestaltung der Arbeitszeit wird vom Gesetzgeber als ein wesentliches Gestaltungsmittel des Arbeitsschutzes angesehen (vgl. MünchArbR/Anzinger, § 297 Rn 12 ff.). So ist der Zweck des hier grundlegenden Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (ArbZRG) vor allem die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitneh...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 5. Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs – Einstweilige Verfügung

Rz. 122 Grds. kann der Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung durch eine einstweilige Verfügung nach § 940 ZPO durchgesetzt werden (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 27.5.2021 – 3 SaGa 1/21, juris Beschäftigung als Chefredakteur der online Redaktion im Home Office; LAG Hamm v. 5.2.2021 – 12 SaGa 1/21, juris Rn 33). Ein entsprechender Titel (vgl. zu den Anforderungen an die Best...mehr

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§ 80 Flexibilisierung der A... / C. Arbeitszeitbegriff und ständige Erreichbarkeit

Rz. 7 IKT ermöglichen in immer mehr Branchen und Tätigkeiten, insbesondere im Dienstleistungssektor, eine ortsunabhängige sofortige Aufnahme der Arbeit. Arbeitstätigkeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sowie private Tätigkeiten während der Arbeitszeit (Facebook, private E-Mails etc.) gehören heute für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Die Frage, was als Arbeitszei...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / C. Nutzung mobiler Endgeräte (insb. "Bring Your Own Device")

Rz. 11 Mit der Erfüllung dienstlicher Aufgaben außerhalb des Betriebes einher geht die Nutzung mobiler Endgeräte. Dabei werden immer häufiger auch private Endgeräte (BYOD) ohne nähere Fixierung der Nutzungsbedingungen, teilweise sogar ohne bewusste unternehmerische Entscheidung für oder gegen BYOD, dienstlich eingesetzt. Eine Fixierung der Nutzungsbedingungen ist aber aufgru...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Briefwahlberechtigte

Rz. 249 Schriftliche Stimmabgabe ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die sich "zum Zeitpunkt der Wahl" nicht im Betrieb befinden. Dabei hat der Wahlvorstand, dem bekannt ist, dass Arbeitnehmer "nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses" voraussichtlich am Wahltag nicht im Betrieb anwesend sein werden, diesen automatisch die Briefwahlunterlagen zuzusenden. Dies betriff...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 5. Direktionsrecht/Versetzung

Rz. 44 Nicht atypisch ist der Fall, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, ab sofort andere Tätigkeiten auszuüben und sich hierbei auf ein ihm vermeintlich zustehendes Direktionsrecht (zum Direktionsrecht s. § 21 Rdn 530 ff.) beruft und deshalb eine Änderungskündigung für nicht erforderlich hält. Da die Sicherung der bisherigen Beschäftigung eine auf Befriedigung ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Konkreter und abstrakter Feststellungsantrag

Rz. 1394 Um auch in solchen Fällen eines nichtgroben Verstoßes die Klärung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates zu ermöglichen, hat das BAG deshalb den sog. konkreten Feststellungsantrag zugelassen (vgl. BAG v. 13.6.1989 – 1 ABR 4/88, juris). Da auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren § 256 ZPO entsprechend oder zumindest als Grundnorm jeder Verfahrensordnung ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Schutz des Lebens und der Gesundheit des Arbeitnehmers

Rz. 837 Gem. § 618 Abs. 1 BGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und die Dienstleistungen so zu regeln, dass der Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, wie die Natur des Betriebes und der Arbeit es gestatten. Ents...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / IV. Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund von Einwilligungserklärungen gem. § 26 Abs. 2 BDSG

Rz. 75 Im Beschäftigtendatenschutz war unter dem BDSG a.F. die Frage nach der Wirksamkeit einer Einwilligung des Betroffenen in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung seit langem umstritten. Insbesondere wurde immer wieder angezweifelt, ob ein Beschäftigter aufgrund des in einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinhin bestehenden Über-Unteror...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. "Einstufiges" Verfahren bei Vorhandensein eines Wahlvorstands

Rz. 323 Ist ein Wahlvorstand durch den Betriebsrat, den Gesamtbetriebsrat, den Konzernbetriebsrat oder das ArbG bestellt, findet das vereinfachte "einstufige Verfahren" mit nur einer Wahlversammlung statt. Auch hierbei findet zwingend Persönlichkeitswahl statt. Hinsichtlich von Wahlausschreiben und Wahlvorschlägen ähnelt das Verfahren aber dem normalen Wahlverfahren. Rz. 324...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Anspruch auf Überlassung eines Dienstwagens

Rz. 527 Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung eines Dienstwagens setzt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien voraus. In dieser sollten insb. folgende Punkte geregelt werden:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Schriftführer und Geschäftsordnung

Rz. 424 Es muss ein Schriftführer bestellt werden, der die Protokollführung in der Betriebsratssitzung übernimmt. Es muss geregelt werden, wann und wie der Betriebsrat für Geschäftsleitung und Mitarbeiter erreichbar ist (z.B. Postfach, Briefkasten, Sekretärin des Betriebsrates, Büro des Betriebsratsvorsitzenden), wie die Büroorganisation ausgestaltet wird, wer bei Abwesenhei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitalisierung: Der Mensch... / 3 Führung im digitalen Rechnungswesen

Die Aufgaben für die Menschen im Rechnungswesen wandeln sich durch die Digitalisierung, die Arbeitsweise muss sich den autonomen Prozessen anpassen, die technischen Hilfsmittel verändern sich radikal. Durch die Anforderungen dieses neuen Arbeitsumfelds verändern sich auch die Menschen, die im Rechnungswesen arbeiten. Das muss Einfluss haben auf die Art und Weise, wie im Rech...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue Formen der Unterweisung / 1.2 Unterweisungen an Telearbeitsplätzen/Homeoffice

Telearbeitsplätze sind über § 2 Abs. 7 ArbStättV in das Schutzprogramm des Arbeitgebers integriert. Sie stellen jedoch dann eine besondere Herausforderung für den Arbeitsschutz dar, wenn es sich nicht um klassische Telearbeitsplätze handelt (an denen der Arbeitgeber arbeitsschutztechnische Einflussnahmemöglichkeiten über die von ihm zur Verfügung zu stellende Ausstattung des...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue Formen der Unterweisung / 2.3 Der Ausweg: Elektronische Unterweisungen mit Feedback-Optionen

Der Haupthinderungsgrund einer Unterweisung mit elektronischen Mitteln – das wird aus dem Vorgenannten deutlich – ist die mangelnde Möglichkeit der Kommunikation. Rückfragen zum inhaltlichen wie sprachlichen Verständnis konnten bislang nicht gestellt werden. E-Learning stellte sich ebenfalls als "Einbahnstraße" dar. Während der Corona-Pandemie wurden Unternehmen sehr kurzfris...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierungsfreie Unter... / 2.7 Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen

Über Flexibilisierungsinstrumente der Arbeitsbedingungen können Unternehmen dazu beitragen, Strukturen zu schaffen, die etwaigen Diskriminierungen entgegenwirken. Der Gesetzgeber hat insoweit mit den Regelungen z. B. des TzBfG, des BEEG, des PflegeZG etc. Leitplanken gesetzt. Zudem bieten Flexibilisierungsinstrumente betreffend die Arbeitszeit oder den Arbeitsort – wie beisp...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue Formen der Unterweisung / Zusammenfassung

Überblick Digitalisierung und Industrie 4.0 sind Begriffe und Entwicklungen, die in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt gerückt sind. Die Arbeitswelt und die Gesellschaft werden sich dadurch vermutlich stärker verändern, als wir uns heute vorstellen können. Bei diesen und ähnlichen Diskussionen um Automatisierung, den Einsatz von Exoskeletten, künstliche Intellig...mehr