Fachbeiträge & Kommentare zu Homeoffice

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.9 [Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 60–62]

Der Abzug für Aufwendungen i. Z. m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. In diesem Fall sind unverändert die tatsächlichen Kosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

[Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Sie können für die Fahrten zwischen Wohnung und Ihrer (ortsfesten) ersten Tätigkeitsstätte, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel (auch bei Firmenwagennutzung und Fahrgemeinschaften) und unabhängig davon, ob Sie tatsächliche Kosten hatten, eine Pauschale von 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Kilom...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 1.2 Abgrenzung gegenüber anderen Einkunftsarten

Der einkommensteuerrechtliche Begriff der Vermietung und Verpachtung (V+V) erstreckt sich nur auf die Überlassung von Wirtschaftsgütern, die in § 21 EStG abschließend aufgezählt sind und zum Privatvermögen gehören. Soweit eine Vermietung von Betriebsvermögen (z. B. Maschinen, Fabrikgebäude, kurzfristige Vermietung von Hotelzimmern mit entsprechenden Nebenleistungen oder kurz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 8 [Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung → Zeilen 13 und 14]

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i. Z. m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal 6.000 EUR (pro Person). Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.11 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66]

Abzugsfähig sind z. B. die tatsächlichen Kosten für die Benutzung einer Fähre oder eines Flugzeugs für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte oder Unfallkosten i.Z.m. Fahrten dorthin (Zeile 64). Ab Zeile 65 ist Platz für weitere im Vordruck nicht aufgeführte Werbungskosten. Reicht Ihnen der Platz nicht aus, machen Sie die Angaben auf einem gesonderten Blatt. Ausführungen zu weitere...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.15 [Werbungskosten in Sonderfällen → Zeilen 81–86]

Erfassen Sie hier Werbungskosten i. Z. m. Versorgungsbezügen (z. B. Kosten der Renten- und Steuerberatung, Gerichtskosten). Automatisch berücksichtigt das Finanzamt einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 EUR. Hier sind auch Werbungskosten i. Z. m. ermäßigt besteuerten Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre (s. Zeilen 17, 18) sowie steuerfreiem Arbeitslohn (s. Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemeines

Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger [Aushilfs-]Tätigkeit oder Minijob [538-Euro-Job]). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Sie sind Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] Fahrtkost...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / Zusammenfassung

Überblick Mit der neuen europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinie Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) wird der Anwendungsbereich der unternehmensbezogenen Berichtspflichten in Zukunft auf große Teile der europäischen Unternehmen ausgedehnt. Zudem werden auch die inhaltlichen Anforderungen an die unternehmensbezogene Berichterstattung mithilfe delegierter Verordnung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Homeoffice, Bürokostenzusch... / 4 Überwiegendes Arbeitnehmerinteresse an der Nutzung des Homeoffice

Ein überwiegendes Interesse des Arbeitnehmers an der Nutzung des Heimbüros ist dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer im Betrieb über einen weiteren Arbeitsplatz verfügt und die Nutzung des Heimbüros vom Arbeitgeber lediglich gestattet bzw. geduldet wird. Dabei ist zu beachten, dass einem Arbeitnehmer ein Vorteil nicht schon dann aus überwiegendem betrieblichem Eigeninteresse d...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Homeoffice, Bürokostenzusch... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Bürokostenzuschuss für Homeoffice im privaten Einfamilienhaus

Im Dienstvertrag des Handelsvertreters Wolfgang Müller ist geregelt, dass er seinem Arbeitgeber Hans Groß in seinem Einfamilienhaus einen Büroraum für die anfallende Bürotätigkeit zur Verfügung stellen muss. Hierfür zahlt Hans Groß einen monatlichen Bürokostenzuschuss von 250 EUR. Ein Mietvertrag über den Büroraum existiert nicht. Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Homeoffice, Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Steuerpflichtiger Arbeitslohn Vorrangiges Interesse der Büronutzung Mietvertrag 1 So kontieren Sie richtig! Wird das Büro nicht im vorrangigen In...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Homeoffice, Bürokostenzusch... / 3 Homeoffice: Das vorrangige Interesse einer Büronutzung entscheidet über die steuerliche Behandlung

Zahlt der Arbeitgeber für ein in der Wohnung oder im Haus des Arbeitnehmers befindliches Büro, in dem Letzterer Arbeiten für den Arbeitgeber verrichtet, einen bestimmten Betrag für die Nutzung, kommt es für die steuerliche Behandlung dieser Zahlung darauf an, in wessen vorrangigem Interesse die Büronutzung erfolgt. Die Zahlung des Arbeitgebers für den Büroraum gehört beim Arb...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Homeoffice, Bürokostenzusch... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Steuerpflichtiger Arbeitslohn Vorrangiges Interesse der Büronutzung Mietvertragmehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Homeoffice, Bürokostenzusch... / 5 Mieteinkünfte bei überwiegendem Arbeitgeberinteresse

Nur wenn ein Heimbüro v. a. im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt wird und dieses Interesse objektiv nachvollziehbar über die Entlohnung des Arbeitnehmers hinausgeht, ist anzunehmen, dass die betreffenden Mietzahlungen an den Arbeitnehmer auf einer neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung beruhen. Es ist aber besonders darauf Wert zu lege...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Homeoffice, Bürokostenzusch... / 1 So kontieren Sie richtig!

Wird das Büro nicht im vorrangigen Interesse des Arbeitgebers genutzt, sondern ist der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag zur Bereitstellung eines Büroraums verpflichtet, handelt es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Österreich / 1.7 Grenzgänger

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Grenzgänger.[1] Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Hauptwohnsitz haben und ihre Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausüben. Ein tägliches Pendeln über die Grenze oder eine Mindestanzahl an Grenzübertritten sind nicht erforderlich.[2] Als Nähe der Grenze gilt die Lage einer Gem...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.6 Sonstige Softwaredienste

Rz. 109 In der Praxis entwickeln sich kontinuierlich Dienstleistungen im Kontext von Software. Die angebotenen Leistungen sind zahlreich. Zu nennen sind beispielsweise der Verkauf bzw. die Vermietung von Apps, Rechten zur Nutzung von Streamingdiensten (Übertragung von Video- und/oder Audiodaten über ein Breitbandnetz), Rechten zur Nutzung von Datenbanken (ggf. verbunden mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland

Zusammenfassung Begriff Unter Homeoffice versteht man die (teilweise) Erbringung der Arbeitsleistung an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs, typischerweise in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers. Befinden sich die privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers nicht im Sitzstaat des Arbeitgebers, wird dies typischerweise als "Homeoffice im Ausla...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1.1.3 Dauerhaftes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Arbeitet der Arbeitnehmer für gewöhnlich im ausländischen Homeoffice, so gilt das Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat vollumfänglich sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in welchem er seine gewöhnliche Tätigkeit ausübt. Gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 ist der Arbeitgeber, sofern keine abweichende Vereinbarung mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1.1.1 Vorübergehendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Ist das Homeoffice im benannten Ausland von vornherein auf bis zu 24 Monate begrenzt, liegt sozialversicherungsrechtlich eine Entsendung i. S. d. Art. 12 VO (EG) Nr. 883/2004 vor. Der Arbeitnehmer bleibt dann in Deutschland sozialversicherungspflichtig – und berechtigt. Laut der Europäischen Kommission kommt es dabei nicht darauf an, ob die Entsendung im Interesse des Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1.1 Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Macht der Arbeitnehmer Homeoffice innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz, gilt im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich das sog. Territorialitätsprinzip. Der Arbeitnehmer ist danach in dem Mitgliedstaat sozialversicherungspflichtig und -berechtigt, in dem er seine gewöhnliche Tätigkeit ausübt. 1.1.1 Vorübergehendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz I...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1 Anzuwendendes Sozialversicherungsrecht bei Homeoffice im Ausland

Geht der Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice seiner Tätigkeit nach, stellt sich die Frage, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet. Dabei kommt insbesondere das Sozialversicherungsrecht des Sitzstaates des Arbeitgebers als auch das des Staates, in welchem der Arbeitnehmer seine Homeoffice-Tätigkeit ausübt, in Betracht. Außerhalb der Europäischen Union ist die S...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1.1.2 Alternierendes Homeoffice innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz

Wechselt der Arbeitnehmer regelmäßig zwischen einer Tätigkeit im Sitzstaat des Arbeitgebers und dem Homeoffice im benannten Ausland, bestimmt die Gesamtbetrachtung der Tätigkeit des Arbeitnehmers die Anwendbarkeit des Sozialversicherungsrechts.[1] Ergibt sich hieraus, dass der Arbeitnehmer mindestens 25 % seiner Arbeitszeit in Deutschland leistet und/oder mindestens 25 % des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 3 Einrichtung des Arbeitsplatzes im Homeoffice im Ausland

Einen gesetzlichen Anspruch auf die Einrichtung des Arbeitsplatzes im Homeoffice gibt es nach deutschem Recht nicht. Vielmehr schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Bedarf eine Vereinbarung, die typischerweise neben der wöchentlichen Arbeitszeit auch die Dauer und die Ausgestaltung der häuslichen Arbeitsstätte enthält. Dies beinhaltet vor allem die Bereitstellung von Bil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 10. Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Homeoffice

In der Praxis verlagern Arbeitnehmer immer häufiger ihren Arbeitsort in das heimische Arbeitszimmer, welches durchaus auch im Ausland belegen sein kann. Insb., wenn dies regelmäßig oder dauerhaft geschieht, besteht die Gefahr, dass im Ausland eine Betriebsstätte begründet wird – mit den daran anknüpfenden Besteuerungsfolgen. Relevant ist dies etwa für die Annahme einer besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1.2 Homeoffice außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Wird der Arbeitnehmer im Homeoffice außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz tätig, bestimmt sich das anwendbare Sozialversicherungsrecht nach dem einschlägigen Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem Ausland. Ob es bei einer Sozialversicherungspflicht in Deutschland bleibt, wird häufig ebenfalls vom Ort des Wohnsitzes und insbesondere der Dauer der Auslan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1 Anzuwendendes Lohnsteuerrecht bei Homeoffice im Ausland

Arbeitgeber im Inland sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Lohnsteuer auf die Vergütung ihrer Arbeitnehmer einzubehalten.[1] Wird ein Arbeitnehmer allerdings dauerhaft vom ausländischen Homeoffice heraus tätig, verfügt er i. d. R. nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und gilt somit als lediglich beschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Der...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 1 Anspruch auf Homeoffice im Ausland und Vereinbarung der Rahmenbedingungen

Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf Homeoffice im Ausland. Umgekehrt kann der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice nicht einseitig kraft seines Weisungsrechts anordnen. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen in einer entsprechenden Richtlinie bzw. Betriebsvereinbarung festzulegen. Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / Zusammenfassung

Begriff Unter Homeoffice versteht man die (teilweise) Erbringung der Arbeitsleistung an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs, typischerweise in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers. Befinden sich die privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers nicht im Sitzstaat des Arbeitgebers, wird dies typischerweise als "Homeoffice im Ausland" bezeichnet....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 6 Datenschutz

Auch im Homeoffice besteht eine erhöhte Gefahr von Datenverlust. Der Arbeitgeber bleibt jedoch auch bei einem (ausländischen) Homeoffice für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Insbesondere bei Tätigkeiten im ausländischen Homeoffice in Drittländern außerhalb der EU und ohne vergleichbares Datenschutzniveau sollten zumindest technische und organisatorische Maßna...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 2 Anwendbares Recht

Erbringt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im ausländischen Homeoffice, kann sich weiterhin die Frage stellen, welches Recht Anwendung findet. Hier ist zwischen einer nur vorübergehenden und einer dauerhaften Tätigkeit im Ausland zu unterscheiden: 2.1 Nur vorübergehende Tätigkeit im Ausland Wird nur wenige Wochen im Ausland gearbeitet, gilt weiterhin deutsches Arbeitsrecht, da ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 5 Aufenthaltsrecht

Bei geplanten Auslandstätigkeiten in Drittländern außerhalb der EU ist in der Regel ein entsprechender Aufenthaltstitel für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit erforderlich. Arbeitnehmer, die in Deutschland auf der Grundlage eines Aufenthaltstitels arbeiten, können auf der Grundlage dieses Aufenthaltstitels nicht (auch nicht kurzfristig) in einem anderen EU-Mitgliedstaa...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 3 Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, wie z. B. Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld etc. sind unabhängig vom Zuflusszeitpunkt als zeitraumsbezogene Vergütung nach den Verhältnissen des Zeitraums aufzuteilen, für den diese gewährt wurden. Praxis-Beispiel Bonuszahlung an ausländischen Arbeitnehmer Sachverhalt Ein in Deutschland beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer, der vorrangig für seinen deutschen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 4 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

Soweit die Verlagerung des Tätigkeitsorts auf die Initiative des Arbeitnehmers zurückgeht, stellen die damit verbundene Änderung des Arbeitsorts sowie der Arbeitsumstände mangels Zuweisung durch den Arbeitgeber selbst bei längerer Dauer keine mitbestimmungspflichtige Versetzung [1] dar. Soll nicht nur einzelnen Mitarbeitern, sondern einem größeren Teil der Belegschaft die Mögl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / Lohnsteuer

1 Anzuwendendes Lohnsteuerrecht bei Homeoffice im Ausland Arbeitgeber im Inland sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Lohnsteuer auf die Vergütung ihrer Arbeitnehmer einzubehalten.[1] Wird ein Arbeitnehmer allerdings dauerhaft vom ausländischen Homeoffice heraus tätig, verfügt er i. d. R. nicht über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und gilt somit als...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 4 Abrechnung nach der Lohnsteuer-Tagestabelle

Bezieht ein Arbeitnehmer Arbeitslohn, der (teilweise) nicht dem inländischen Lohnsteuereinbehalt unterliegt, ist die Lohnsteuer-Tagestabelle, statt der Monatstabelle anzuwenden. Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ist kein gesonderter Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt des inländischen Arbeitgebers zu stellen, um das anteilige Gehalt für Arbeitstage außerhalb Deuts...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / Sozialversicherung

1 Anzuwendendes Sozialversicherungsrecht bei Homeoffice im Ausland Geht der Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice seiner Tätigkeit nach, stellt sich die Frage, welches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet. Dabei kommt insbesondere das Sozialversicherungsrecht des Sitzstaates des Arbeitgebers als auch das des Staates, in welchem der Arbeitnehmer seine Homeoffice-Tätigk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / Arbeitsrecht

1 Anspruch auf Homeoffice im Ausland und Vereinbarung der Rahmenbedingungen Arbeitnehmer haben ohne entsprechende individuelle Vereinbarung bzw. kollektive Regelung keinen Anspruch auf Homeoffice im Ausland. Umgekehrt kann der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice nicht einseitig kraft seines Weisungsrechts anordnen. Bei einer generellen Ermöglichung sind die Rahmenbedingungen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Feiertage, Entgelt bei Feie... / 6 Unterschiedliche Feiertagsregelungen am regelmäßigen Beschäftigungsort und am Einsatzort (bundeslandübergreifende Sachverhalte)

Der Einsatz von Beschäftigten an verschiedenen Arbeitsorten, die zudem in verschiedenen Bundesländern liegen, wirft regelmäßig Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit und der Vergütung von Feiertagsarbeit auf, sofern die Bundesländer unterschiedliche Feiertagsregelungen haben. So ist beispielsweise der Reformationstag (31. Oktober) Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 2.2 Dauerhaftes Arbeiten im Ausland

Werden Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Arbeitstage im Jahr im Ausland tätig, liegen der gewöhnliche Arbeitsort sowie der Schwerpunkt des Arbeitsverhältnisses ebenfalls im Ausland. Damit gilt das Arbeitsrecht des anderen Landes. Zwar kann mit dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Zusatzvereinbarung deutsches Recht für anwendbar erklärt werden. Allerdings kann dem Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 5 Lohnsteuerabzugsmerkmale

Auch für lediglich beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer sind die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale [1] seit 2020 abrufbar. Voraussetzung hierfür ist allerdings das Vorliegen einer Steuer-IdNr[2]. Sollte der Arbeitnehmer bisher noch nicht über eine deutsche Steuer-IdNr verfügen, hat diese der Arbeitnehmer selbst beim Betriebsstättenfinanzamt seines Arbeitgebers in De...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 2.1 Nur vorübergehende Tätigkeit im Ausland

Wird nur wenige Wochen im Ausland gearbeitet, gilt weiterhin deutsches Arbeitsrecht, da sich der "gewöhnliche Arbeitsort" des Arbeitnehmers nicht ändert. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte der Arbeitstage im Jahr aus einem anderen Land heraus arbeitet; dann gilt grundsätzlich das Arbeitsrecht des anderen Landes. Es sollte aber bei einer – wenn a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice im Ausland / 2 Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns

Damit das anteilige Gehalt für deutsche Arbeitstage für lohnsteuerliche Zwecke ermittelt werden kann, hat der Arbeitnehmer einen Reisekalender zu führen. Auf Basis des Reisekalenders wird ein Aufteilungsmaßstab anhand der tatsächlichen Arbeitstage in Deutschland im Verhältnis zu den tatsächlichen Arbeitstagen insgesamt ermittelt. Tatsächliche Arbeitstage sind dabei alle Tage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 4. Verfügungsmacht

Eine Betriebsstätte setzt ferner voraus, dass eine gewisse, nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten oder den Platz der Geschäftsausübung besteht (BFH v. 4.7.2012 – II R 38/10, BStBl. II 2012, 782 = AO-StB 2012, 299; v. 18.3.2009 – BFH v. 14.11.2007 – II R 2/06, BFH v. 18.3.2009 – III R 2/06, BFH/NV 2009, 1457). Ein Vertrag, der eine Verfügungsmacht b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris, Köln[*] § 1 Abs. 1, § 8 Abs. 1 KStG unterwerfen alle Körperschaftsteuersubjekte, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 11 AO) im Inland haben, der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Gleiches gilt gem. § 1 Abs. 1 EStG für alle natürlichen Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen / 9.2 Lohnsteuerpauschalierung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Für den geldwerten Vorteil der Dienstwagennutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hat der Arbeitgeber ein Besteuerungswahlrecht: Er kann die Lohnsteuer für diese steuerpflichtigen Sachbezüge anstatt nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen auch mit einem festen Pauschsteuersatz von 15 % erheben. Hinzu kommen die in den einzelnen Bundesländern unterschiedli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Risiko der Betriebsstättenbegründung durch mobiles Arbeiten im Ausland

Zusammenfassung Werden Mitarbeiter inländischer Unternehmen aus dem Ausland heraus tätig, können sie dort eine Betriebsstätte begründen. Dies sollte vermieden werden, denn die Folge sind eine Steuerpflicht im Ausland. Eine Betriebsvereinbarung minimiert das Risiko einer ungewollten ausländischen Betriebsstätte. Mobiles Arbeiten im Ausland Das mobile Arbeiten ist heute fester B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 3.3 Homeoffice in Frankreich

Französische Grenzgänger arbeiten zum Teil im Homeoffice. Durch die Arbeit zu Hause geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren. Die DBA-rechtliche Behandlung der Arbeitstage, die der französische Grenzgänger aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit im Wohnsitzstaat verbringt, bleibt unverändert. Kraft Fiktion gelten Tätigkeiten in der Grenzzone des Ansässigkeitsstaats des A...mehr