Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilienwirtschaft

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2019 Gleich lautende Ländererlasse zu § 1 Abs. 2a GrEStG vom 12.11.2018 / § 1 Abs. 2a GrEStG Die Erlasse betreffen die Anwendung von § 1 Abs. 2a GrEStG. Bisher waren im Hinblick auf die Verwirklichung von § 1 Abs. 2a GrEStG alle Anteilsübertragungen relevant, die innerhalb desselben Zeitraums von 5 Jahren erfolgten. Nunmehr soll nach Auffassung der FinVerw der Fünf-Jahres-Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 53 Die Vorschrift des § 4h EStG ist grundsätzlich auf alle Stpfl. und Personengesellschaften (bzw. "Betriebe"[1]) anwendbar. Die Zinsschranke erfasst sowohl unbeschränkt als auch beschränkt Stpfl. Lediglich sachlich erfolgt durch § 4h Abs. 3 S. 1 EStG eine Beschränkung auf den im Inland steuerpflichtigen Gewinn, werden also Zinsen, die ursächlich zu einem im Inland nicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. ZertVerwV.

Rn 5 Eingangsformel Auf Grund des § 26a Abs 2 des WEG idF der Bekanntmachung vom 12.1.21 (BGBl. I S. 34) verordnet das BMJV: Zitat Gegenstand der Prüfung. Gegenstand der Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26a Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes sind die in Anlage 1 aufgeführten Sachgebiete. Hinsichtlich der Sachgebiete aus den Themenbereichen rechtliche Grundlagen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 179 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ackermann (1999), Risikomanagement im Personalbereich, in: Ackermann (Hrsg.), Risikomanagement im Personalbereich, Wiesbaden, S. 43–102. Arthur Andersen (2001), Corporate Governance: Stand der Umsetzung und Entwicklungsperspektiven, Düsseldorf. Arthur Andersen (2002), Prüfung auf dem Prüfstand: Status Quo und Tendenzen der Internen Revision in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung – auf d... / 1 Problematik

Der Vorsteuerabzug für den Unternehmer ist ein zentrales Element in der Umsatzsteuer. Nur durch den Vorsteuerabzug kann erreicht werden, dass der Unternehmer im Regelfall nicht mit der Umsatzsteuer belastet ist, sondern nur der Endverbraucher wirtschaftlich die Umsatzsteuer zu tragen hat. Führt der Unternehmer nur Ausgangsleistungen aus, die den Vorsteuerabzug zulassen oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft (vgl. BFH v. 31.3.1982, BStBl II 1982, 424, und BFH v. 26.7.1995, BStBl II 1995, 736). Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Spartenrechnung i.S. des § 8 Abs. 9 KStG

Leitsatz 1. Der Körperschaftsteuerfestsetzung kommt gemäß § 10d Abs. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 2 KStG Bindungswirkung zu. Auf § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 1 KStG beruhende Feststellungsbescheide sind daher hinsichtlich der Höhe des verbleibenden negativen Gesamtbetrags der Einkünfte und dessen Zuordnung zu den Sparten im Sinne des §...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuordnung von erstmalig zuzurechnendem Einkommen einer Organgesellschaft im Rahmen der Spartenrechnung des Organträgers

Leitsatz Bei Aufnahme einer weiteren Tätigkeit durch eine Kapitalgesellschaft, auf die § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Anwendung findet, ist erst mit der getrennten Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und mit dem Unterlassen einer Verlustverrechnung oder eines Verlustabzugs (§ 8 Abs. 9 Satz 2, 4 und 5 KStG) eine Entscheidung darüber verbu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 22 § 4h EStG ist grundsätzlich auf alle Stpfl. und Personengesellschaften anwendbar. Die Zinsschranke erfasst sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Lediglich sachlich erfolgt durch § 4h Abs. 3 S. 1 EStG eine Beschränkung auf den im Inland stpfl. Gewinn, werden also Zinsen, die ursächlich zu einem im Inland nicht stpfl. oder nicht steuerbaren Gewinn gehören, aus der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft 2024

Überblick Das Immobilienjahr 2024 wird analog den Vorjahren wieder geprägt von vielen Änderungen, die zum Teil noch aus 2023 resultieren. Die Immobilienwirtschaft wird alljährlich mit zahlreichen Regularien zusätzlich belastet, die das Wohnen und Bauen unmittelbar oder mittelbar signifikant verteuern. Im Folgenden eine weitestgehend chronologische Übersicht über die bekannte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5 Wohnungsunternehmen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG)

Rz. 421 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bäuml/Bauer, Das erbschaftsteuerliche Wohnungsunternehmen im Fokus von Rechtsprechung und Finanzverwaltung, BB 2018, 1757; Blank, Von der "Cash-GmbH" zur "Real-Estate-GmbH" – Gestaltungen in einem (weiterhin) verfassungswidrigen Erbschaftsteuerrecht, DStR 2020, 2179; Blusz, Wohnungsunternehmen in der Nachfolgeplanung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verzögerung/Behinderung... / aa) Fälligkeit der geschuldeten Leistung

Rz. 3 Verzug kann erst eintreten, wenn die Leistung fällig ist.[1] Bei der Bauvertragsgestaltung sowie -abwicklung kommt der Steuerung der Fälligkeiten eine bedeutende Rolle zu. So besteht z.B. auch ein Kündigungsrecht des Auftraggebers vor Eintritt des Verzugs, wenn feststeht, dass der Auftragnehmer einen Vertragstermin aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht einhalten wi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 4 Zum Jahreswechsel zu beachten

Zum Jahreswechsel sollte noch einmal für die Veranlagungen der vergangenen Jahre überprüft werden, ob evtl. strittige Sachverhalte zu Änderungen des Umsatzsteuerrechts führen könnten. In diesem Zusammenhang sollten immer die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjähr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungsunternehmen: Verzicht auf zahlreiche Bauprojekte

Nach privaten Bauträgern müssen auch immer mehr sozialorientierte Wohnungsunternehmen beim Bauen und (energetischen) Sanieren auf die Bremse treten – weil es derzeit unwirtschaftlich ist. Allein in Bayern soll im Jahr 2024 jedes 10. Projekt gestrichen werden. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) geht nach einer internen Umfrage davon aus, dass die rund 500...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.5 Weitere Leistungen als übernommene sonstige Leistungen

Rz. 4q Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gehört neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück (vgl. § 2 GrEStG Rz. 3ff.) jede (weitere bzw. sonstige) Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Für die Frage nach der Gegenleistung ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Immobilienwertermittlungsverordnung 2010

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Immobilienwertermittlungsverordnung 2010 (ImmoWertV 2010[2]) vom 19.5.2010 ist zum 1.7.2010 in Kraft getreten und hat nach mehr als 20 Jahren die bis dahin geltende Wertermittlungsverordnung (WertV [3]) abgelöst (s. Rz. 13). Anlass für die Novellierung war die Tatsache, dass sich die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt durch neue stadtentwicklungs- u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.8 IDW Fachlicher Hinweis: Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (4. Update, Dezember 2022)

Mit dem Update werden 4 Fragen und Antworten in den Fachlichen Hinweis "Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Rechnungslegung und Prüfung" aufgenommen. Die neuen Fragen betreffen zum einen die handelsbilanziellen Auswirkungen der gestiegenen Kosten für Wärme bei Unternehmen der Immobilienwirtschaft. Zum anderen werden 3 Themen adressiert, die für IFRS-Bilanzierer – insbesonde...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
EU-Gebäuderichtlinie: Kosten und Nutzen

Die abschließenden Verhandlungen zur EU-Gebäuderichtlinie laufen. Wohnungseigentümer befürchten, dass durch die verschärften Sanierungsvorschriften eine Kostenwelle auf sie zurollt. Eine Studie will nun belegen, dass sich die Investitionskosten bereits nach 20 Jahren lohnen. Die abschließenden Verhandlungen zur Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden der Europ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hoher Alkoholkonsum und verletzte Aufzeichnungspflichten führen zu Abzugsverbot

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass Cateringkosten nicht als Bewirtungskosten abziehbar sind, wenn die entsprechenden Nachweis- und Aufzeichnungspflichten verletzt sind. Das Gericht leitete den Bewirtungscharakter der Veranstaltung aus dem hohen Alkoholkonsum pro Kopf ab. Sachverhalt Ein Unternehmen lud seine Kunden aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft sowi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grüner Mietvertrag (Green L... / 3.4 Nationale Anwendung

Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in Deutschland aktuell keine gesetzlich verpflichtenden Regelungen, Green Leases in Gewerbe- oder Wohnmietverträge zu implementieren. Im Jahr 2012 gab es in Deutschland eine erste Arbeitsgruppe, bestehend aus 10 Teilnehmern aus Wirtschaft und Wissenschaft, die einen Leitfaden mit 50 Green-Lease-Empfehlungen veröffentlicht haben.[1] Die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Finanzierungsarten / 20 Projektfinanzierung

Als klassisches Instrument der strukturierten Finanzierung gilt die Projektfinanzierung. Bei der Projektfinanzierung handelt es sich um die Finanzierung einer geschlossenen und selbsttragenden Wirtschaftseinheit, bei der sich die Kreditgeber in ihrer Kreditentscheidung primär auf den zukünftigen Cashflow bzw. Ertrag des Projekts sowie auf die generierten Vermögensgegenstände...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Zielsetzung und Hintergründe der Taxonomie

Tz. 47 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Europäische Kommission hat im Zuge ihrer klimapolitischen Positionierung infolge des Pariser Klimaabkommens im Dezember 2019 den European Green Deal vorgestellt. Mit dem Green Deal rief die Kommission das Ziel aus, bis 2050 in der Europäischen Union die Nettoemissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und damit klimaneutral zu we...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungsbau: Bessere politische Rahmenbedingungen wichtiger als Förderung

Die Immobilienbranche erteilt neuen Milliarden-Subventionen eine klare Absage. Wenn der Wohnungsbau zum Erliegen komme, seien bessere politische Rahmenbedingungen wichtiger als Förderung – so könne etwa die Grunderwerbsteuer ausgesetzt werden und für das Bauen in Serie müsse eine Quote ins Gesetz. Wie andere Branchenverbände zuvor, fordert auch der Zentrale Immobilien Ausschu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.3 Innenumsätze

Rz. 193 Umsätze, die zwischen den einzelnen Teilen des Organkreises im Inland erbracht werden, sind nach bisher einhellig vertretener nationaler Auffassung als Innenumsätze nicht der Besteuerung zu unterwerfen, soweit weiterhin von solchen nicht steuerbaren Innenumsätzen in einem Organkreis ausgegangen werden kann, vgl. zu den Einzelheiten Rz. 329ff. Rz. 193a Ob die Nichtbest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigen... / 2.9.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigen... / 2.4.1 Betroffener Personenkreis

Grundsätzlich sind von den Regelungen der Zertifizierung sämtliche Verwalter betroffen, egal in welcher Rechtsform das Verwaltungsunternehmen geführt wird. Allerdings sieht § 7 ZertVerwV bereits einen Katalog von Personen vor, die einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind und sich auch ohne entsprechende Prüfung als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen. Hierbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auswirkungen des Ukraine-Kr... / Zusammenfassung

Überblick Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat auch Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Das IDW hat bereits im März 2022 einen fachlichen Hinweis "Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung und deren Prüfung" veröffentlicht und inzwischen 4 Updates dazu herausgegeben. Der fachliche Hinweis "Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und dere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 3.6.4 Weiterbildungsinhalte

Inhaltlich richtet sich die Fortbildungspflicht nach den Maßgaben der Anlage 1 Buchstabe B zu § 15b Abs. 1 MaBV. Für Wohnimmobilienverwalter sind insoweit folgende Inhalte vorgesehen: Grundlagen der Immobilienwirtschaft (u. a. Abgrenzung Facility Management/Gebäudemanagement, relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich sowie Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2023: Wichtige... / 4 Zum Jahreswechsel zu beachten

Zum Jahreswechsel sollte noch einmal für die Veranlagungen der vergangenen Jahre überprüft werden, ob evtl. strittige Sachverhalte zu Änderungen des Umsatzsteuerrechts führen könnten. In diesem Zusammenhang sollten immer die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjähr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerberichtigung / 6 Berichtigungsverfahren

In Fällen, in denen ein Berichtigungszeitraum besteht, ist die Berichtigung für das einzelne Folgejahr im Grundsatz erst bei der Jahresveranlagung des betreffenden Folgejahrs und nicht schon bei den einzelnen Voranmeldungen vorzunehmen. Nach § 44 Abs. 3 UStDV wird allerdings sofort eine Berichtigung im laufenden Voranmeldungsverfahren ausnahmsweise gefordert, wenn der Berich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 4 Externes und internes Rechnungswesen

Externes und internes Rechnungswesen bilden zusammen das betriebliche Rechnungswesen. Das betriebliche Rechnungswesen nimmt eine bedeutende Funktion in der Unternehmensführung ein, weil hier das betriebliche Geschehen zentral erfasst, dokumentiert und ausgewertet wird. Nachstehende Hauptaufgaben werden dem betrieblichen Rechnungswesen zugeordnet:[1] Geschäftsfelder des betrieb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 2.2 Grundzüge ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Wie im vorstehenden Kapitel ausgeführt, unterliegt der Kaufmann nach HGB der Buchführungspflicht (§§ 238-241a HGB). Wer nach handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist nach § 140 AO ebenso steuerrechtlich buchführungspflichtig oder gemäß den nach § 141 AO geregelten Schwellenwerten. Steuerrechtlich sind dann die Vorschriften der §§ 140-148 AO zu beachten....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 3.1.2 Der zertifizierte Verwalter

Gravierende Änderungen hat das WEMoG für die Verwalterpraxis allerdings durch den in § 26a WEG geregelten "zertifizierten Verwalter" gebracht. Nach wie vor wird der Verwalter keine Ausbildung benötigen, um seinen Beruf ausüben zu können. Ab dem 1.12.2023 widerspricht allerdings die Bestellung eines nicht nach § 26a WEG zertifizierten Verwalters gemäß §§ 19 Abs. 2 Nr. 6, 48 A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 1 Einführung

Die Immobilienwirtschaft wird durch das Wirtschaftsgut "Immobilie" in vielfältiger Art und Weise geprägt und nimmt in der Volkswirtschaft einen sehr bedeutenden und wichtigen Bereich ein. Das Wirtschaftsgut "Immobilie" unterscheidet sich von anderen Wirtschaftsgütern insbesondere durch die Standortgebundenheit, eine lange Produktions- und Nutzungsdauer, hohe Kapitalbindung, Einm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 2 Objektversicherungen

Versicherungen, die Versicherungsschutz für Objekte gewähren, werden den Sachversicherungen zugeordnet. Die größte Bedeutung für die Immobilienwirtschaft haben die Wohngebäude- und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz hat gerade diesen beiden Sachversicherungen große Aufmerksamkeit zu widmen, da diese nach § 19 Abs...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 1.3.1 Grundsätze

Der Versicherungsvertrag ist die zentrale Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Er verweist auf die einschlägigen Gesetze und vereinbarten Versicherungsbedingungen, was im Versicherungsschein dokumentiert wird. Allgemeingültige Regelungen zu einem Versicherungsvertrag gehen nicht aus dem BGB, sondern aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) h...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 1.2 Pflichten des Wohnungseigentumsverwalters

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt für das Gemeinschaftseigentum abzuschließende Versicherungen in § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG: § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG (2) Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehören insbesondere (...) Nach § 19...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 4 Baubeschreibung mit Bedeutung für die Objektbewirtschaftung

Die Baubeschreibung unterliegt dem privaten Baurecht. Während das öffentliche Baurecht die Vorschriften zur baulichen Bodennutzung und zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung umfasst, regelt das private Baurecht die Bauerrichtung von der Planung bis zur Fertigstellung, insbesondere im Rahmen sog. Bauträgerverträge.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 2 Allgemeines

Öffentliches Baurecht Das öffentliche Baurecht regelt Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks und dient dem Ziel, die bauliche Nutzung des Bodens im öffentlichen Interesse durch die Instrumente des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie des kommunalen Baurechts und dessen Bauvorschriften zu ordnen und zu lenken. Während das Bauplanungsrecht regelt, in welchem Maß un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Die strategische Personalpl... / 3 Vorgehensweise und Strukturmerkmale der strategischen Personalplanungsstudie

Die Studie wurde mit dem Ziel durchgeführt, die relevanten Treiber der Einführung, die Probleme bei einer Implementierung und die beeinflussenden Erfolgsfaktoren einer strategischen Personalplanung empirisch zu untersuchen. Zielgruppe der Studie waren deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, die bereits eine strategische Personalplanung implementiert haben und nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Financial Planning und ... / (a) Standortfrage

Rz. 47 Zur Standortfrage selbst gibt es mittlerweile gute Recherchetools.[22] Der Testamentsvollstrecker muss sich mit Veränderung in der Demographie (Stichworte: Wanderungssaldo; Altersaufbau der Bevölkerung, Migrationshintergrund), veränderten Wohnansprüchen seiner (potentiellen) Mieter (Wohnen im Alter, Generationenhaus, Loftwohnungen) und Infrastrukturbedingungen (Stadt-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen

Schrifttum: Bartsch, Die Reformmodelle der Grundsteuer (Teil 1), KStZ 2011, 164; Beck, Die Reform der Grundsteuer, Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft, DS 2019, 48; Becker, Grundsteuerreformmodelle im Vergleich – Konzeption und Praxisfolgen, BB 2011, 535; Becker, Leitlinien zum verfassungsrechtlichen Rahmen des Steuerrechts am Beispiel des zu reformierenden Grundsteuerg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 258 Bewertung im Sachwertverfahren

Literatur: Beck, Hans-Joachim, Die Reform der Grundsteuer, Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft, DS 2019, 48; Bräutigam, Rainer, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität, DStR 2021, 1330; Eichholz, Meik, Novellierung der Grundsteuer, DStR 2020, 1158, 2017; Feldner, Michael/Stoklassa, Sven-Oliver, Verfassungsrechtliche Fragen zur sog. Länderöffnungsklausel im Rahm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer 2022: Wichtige... / 5 Zum Jahreswechsel zu beachten

Zum Jahreswechsel sollte noch einmal für die Veranlagungen der vergangenen Jahre überprüft werden, ob evtl. strittige Sachverhalte zu Änderungen des Umsatzsteuerrechts führen könnten. In diesem Zusammenhang sollten immer die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Altjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjähr...mehr

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Schweden / 5. Gesellschaftszweck und Unternehmensgegenstand

Rz. 33 Das Gesetz setzt voraus, dass der Zweck der Gesellschaft darin besteht, Gewinne zu erzielen, die unter den Aktionären verteilt werden. Wenn dies nicht der Fall ist, muss es in die Satzung aufgenommen werden.[40] Die Satzung muss in diesen Fällen angeben, wem im Falle einer Liquidation der Gewinn und das Vermögen zufallen sollen. Rz. 34 Auch der Unternehmensgegenstand i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Strategische Vermögens... / 2. Kumulierte Liquidität

Rz. 27 Da der Vermögensinhaber noch einige Jahre in diesem Ist Szenario erwerbstätig bleibt und bis dahin noch weitere Überschüsse in der Liquidität planerisch erzielt werden, sollte zusätzlich ein Blick auf die Entwicklung der kumulierten Liquidität geworfen werden. Hierbei wird simuliert, dass die Liquiditätsüberschüsse rein auf ein imaginäres Tagesgeldkonto transferiert w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerberaummietverhältnis: ... / 1.1 Anforderungen nach der Satzung bzw. nach dem Gesellschaftsvertrag

Zum Geschäftsfeld von Wohnungsunternehmen (Genossenschaften und Gesellschaften) gehört – neben der Vermietung von Wohnraum – i. d. R. auch die Überlassung von Gewerberaum. Dementsprechend sehen die Mustersatzung[1] und der Mustergesellschaftsvertrag[2] vor, dass die Genossenschaft bzw. die Gesellschaft Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erw...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Gemeinschaftliche Beherrschung

Tz. 19 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Liegt eine vertragliche Vereinbarung vor, ist anschließend zu prüfen, ob die Parteien darüber hinaus gemeinschaftliche Beherrschung ausüben. Da IFRS 11 keine expliziten Regelungen hinsichtlich des Kriteriums der Beherrschung enthält, ist gem. IFRS 11.B5 auf die Beherrschungsdefinition des IFRS 10 zurückzugreifen (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlen im Controlling v... / 2 Verschiedene Arten von Dienstleistungen

Tertiärer Sektor In der volkswirtschaftlichen Betrachtung zählen zum Dienstleistungsbereich (tertiärer Sektor) Handel, Verkehr und Logistik, Tourismus, Hotels und Gaststätten, Nachrichtenübermittlung, Finanzdienstleistungen (Kreditinstitute und Versicherungen), Vermietungen und Immobilienwirtschaft, Gebietskörperschaften und Öffentliche Haushalte sowie die freien Berufe und s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2009, Die Haftung von Verwalter und Beirat in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Von Dr. Wolfgang Gottschalg. Verlag C.H. Beck, München. 3. Aufl. 2009. XV, 216 S. Kartoniert. 42,00 EUR.

Das Handbuch von Gottschalg ist nunmehr in 3. Aufl. erschienen. Die Neuauflage war aufgrund der durch die am 1.7.2007 in Kraft getretene WEG-Novelle sowie der im Wandel befindlichen Rechtsprechung erforderlich. Die Veränderungen haben sich in vielfältiger Weise auf die Rechtstellung und die Aufgaben des Verwalters ausgewirkt und zu einem höheren Haftungsrisiko geführt. Das We...mehr