Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Irland / III. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 237 Zwischen Deutschland und Irland ist am 30.3.2011 ein Doppelbesteuerungsabkommen[352] geschlossen worden, das seit seinem Inkrafttreten am 28.11.2012[353] das am 17.10.1962 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen[354] in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 25.5.2010[355] ersetzt.[356] Das Abkommen ist zunächst mit Protokoll vom 3.12.2014,[357] in Kraft getreten ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / I. Nationales Steuerrecht als Rechtsgrundlage

Rz. 38 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Der Teil des deutschen Erbschaftsteuerrechts, der sich mit Erbfällen mit Auslandsberührung beschäftigt, ist daher das deutsche internationale Erbschaftsteuerrecht. Zwischenstaatliches Recht g...mehr

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Schweiz / Literaturtipps

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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Luxemburg / Literaturtipps

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Gegenstand des internationalen Steuerrechts und Einfluss der EuGH-Rechtsprechung

Rz. 4 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist zunächst einmal das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Das internationale Steuerrecht befasst sich dabei insbesondere auch mit den sich daraus ergebenden Konflikten, wenn verschiedene Staaten den gleichen Lebenssachverhalt besteuer...mehr

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Schweiz / 1. Anknüpfungspunkte im schweizerischen Erbschaftssteuerrecht

Rz. 230 Anders als etwa im deutschen Erbschaftssteuerrecht ist für die Begründung der Steuerpflicht im Schweizer Erbschaftssteuerrecht einzig die Person des Erblassers maßgebend. Auf die Verhältnisse bei den steuerpflichtigen Erben kommt es in keinem Fall an.[409] Rz. 231 Eine unbeschränkte Steuerpflicht, welche den gesamten Nachlass weltweit erfasst, wird in der Schweiz begr...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / V. Auslandsvorfälle im deutschen Erbschaftsteuerrecht

Rz. 97 Bei der Frage der Besteuerung von Sachverhalten mit Auslandsbezug ist zu untersuchen, inwieweit Tatbestandsmerkmale, die sich aus einem ausländischen Erbstatut ergeben, das nach den Anknüpfungsmerkmalen des internationalen Privatrechts anwendbar ist, im deutschen Steuerrecht steuerschärfend oder steuermindernd berücksichtigt werden können und dürfen. 1. Erwerb von Tode...mehr

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Österreich / Literaturtipps

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Schweiz / 2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unter besonderer Berücksichtigung des DBA zwischen der Schweiz und Deutschland

Rz. 232 Auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern hat die Schweiz nur gerade mit acht Staaten besondere Abkommen zur Vermeidung bzw. Milderung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Die Abkommen sind mehrheitlich in Anlehnung an das Musterabkommen der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgestaltet...mehr

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Dänemark / Literaturtipps

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Doppelbesteuerung wegen unterschiedlicher Anknüpfungsmerkmale

Rz. 127 Zu einer Doppelbesteuerung kommt es auch dann, wenn ein Land wegen des Wohnsitzes eine persönliche Steuerpflicht und ein anderes Land wegen des Belegenheitsortes des Nachlassvermögens eine sachliche Steuerpflicht annimmt. Vor diesem Hintergrund stellen sich zahlreiche Fragen, die neben dem inländischen Steuerrecht auch das ausländische nationale Recht betreffen. Rz. ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / ff) Berechnung der anzurechnenden Steuer

Rz. 142 Bei der Berechnung der anzurechnenden Steuer ist danach zu differenzieren, ob der Erwerb nur aus Auslandsvermögen oder nur teilweise aus Auslandsvermögen besteht oder das Auslandsvermögen in verschiedenen Staaten liegt. Rz. 143 Der Begriff "Auslandsvermögen" ist im Rahmen des § 21 ErbStG nach deutschem Steuerrecht auszulegen. Nicht jeder Vermögensgegenstand, der sich ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / a) Allgemeines

Rz. 48 Persönliche Anknüpfungsmerkmale stellen also auf Merkmale der am Erbfall Beteiligten ab. Persönliche Anknüpfungsmerkmale sind beispielsweise der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder die Staatsangehörigkeit. Ist die persönliche Steuerpflicht in Deutschland gegeben, ist das Weltvermögen (unabhängig davon, wo dies räumlich belegen ist, also das Inlands- und Auslands...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Teilungsanordnungen

Rz. 88 Häufig finden sich in letztwilligen Verfügungen Regelungen, wie der Nachlass zwischen mehreren Miterben aufzuteilen ist. Für die Erbschaftsteuer in Deutschland sind solche Teilungsanordnungen des Erblassers bei Geltung des inländischen Erbstatuts irrelevant. Es kommt nur darauf an, was der Erbe von Todes wegen unmittelbar durch den Erbfall erlangt hat, § 11 ErbStG. Un...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2020 Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften / § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, stellt sich die Frage, ob diese Beteiligung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder der Vermögensverwaltung zuzurechnen ist. Eine Beteiligung an ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.3 Umfang der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht (Abs. 2)

Rz. 86 Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche Einkünfte.[1] Das bedeutet, dass grds. alle – positiven und auch negativen – Einkünfte aus dem Inland und dem Ausland zur KSt heranzuziehen sind. Die verbreitete gegenständliche Umschreibung der unbeschränkten Steuerpflicht als Besteuerung des "gesamten Welteinkommens"[2] ist zu eng. Das Universa...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 8.1 Inland

Rz. 105 Die GewSt ist in ihrer Wirkung territorial beschränkt. Sie erfasst nur gewerbliche Tätigkeiten, die in Deutschland ausgeübt werden. Anders als bei der ESt oder KSt führt ein Anknüpfungspunkt für die Besteuerung im Inland niemals zu einer Besteuerung der weltweiten Einkünfte. Es gibt daher im Bereich der GewSt keine Unterscheidung in unbeschränkte und beschränkte Steu...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 3. Einzelfälle

Wo sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet, ist Tatfrage. Bei einer Kapitalgesellschaft sind es i.d.R. die Büroräume der Geschäftsführung (BFH v. 29.4.1987 – X R 6/81, BFH/NV 1988, 63), ggf. auch, wie bereits angeführt, der Wohnsitz des Leiters (BFH v. 23.1.1991 – I R 22/90, BStBl. II 1991, 554), nicht aber der Ort der Zweigniederlassung (BFH v. 8.4.1976 ...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 3. Regelungsinhalt

Während für den Ort der Geschäftsleitung, wie oben ausgeführt, gem. § 10 AO die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich sind, wird der Sitz einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.d.R. durch Rechtsgeschäft (Gesellschaftsvertrag, Satzung ...) oder durch Gesetz festgelegt. Hierbei handelt es sich um den Sitz im zivilrechtlichen Sinn, wenn es im Gesetz heißt...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 9. Abweichende Definition in DBA

Die DBA enthalten regelmäßig eigenständige Regelungen über die Betriebsstätte mit der Funktion, die Aufteilung der Besteuerungsrechte zu regeln, z.B. Art. 5 OECD-MA 2017, Art. 6 OECD-MA 1982 (Erbschaftssteuer) und zahlreiche Einzel-DBA. Diese Regelungen haben im Geltungsbereich des DBA Vorrang vor § 12 AO, sind aber lediglich dann anwendbar, wenn nach deutschem Recht eine Be...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 2. Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung

Gemäß § 10 AO ist Geschäftsleitung der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Dieser ist wiederum dort, wo sich nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, abhängig von Struktur und Eigenart des Unternehmens, in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht die wichtigste Stelle befindet, an der dauernd die für die laufende Geschäftsführung nötigen Maßnahmen v...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 13 Stä... / 1.2 Bedeutung des ständigen Vertreters

Rz. 3 Der wesentliche Anwendungsbereich des ständigen Vertreters liegt im internationalen Steuerrecht. Der ständige Vertreter bildet, neben der Betriebstätte, einen praktisch wichtigen Anknüpfungspunkt für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nach § 34d Nr. 2a EStG begründen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die durch einen in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzie...mehr

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ZErb 11/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Braeuer/Todorow Der ZugewinnausgleichEine Anleitung für Rechtsanwälte, Richter und Notare3., völlig neu bearbeitete Auflage, 2024Gieseking, ISBN ...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / IV. Abgrenzung zum Begriff der Ansässigkeit

Zur Vermeidung von Missverständnissen sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt vom Begriff der Ansässigkeit unterscheiden, auch wenn sie diese bedingen. Die Ansässigkeit ist ein abkommensrechtlicher Begriff. Ebenso wie der Wohnsitz führt auch der gewöhnliche Aufenthalt zur abkommensrechtlichen Ansässigke...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / I. Bedeutung

Liegt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt einer natürlichen Person im Inland, so ist diese gem. § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig. Dementsprechend unterliegt sie der inländischen Besteuerung mit ihren sämtlichen inländischen und ausländischen Einkünften (sog. Welteinkommensprinzip). Die Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgt, soweit erforderlich, durch die ...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 3. Innehaben einer Wohnung

Das Innehaben einer Wohnung erfordert die tatsächliche Verfügungsmacht über die Wohnung. Diese muss ständig genutzt, mindestens aber mit gewisser Regelmäßigkeit, wenn auch in größeren Zeitabständen aufgesucht werden; nicht erforderlich ist eine bestimmte Mindestaufenthaltszeit im Jahr (BFH v. 28.1.2004 – I R 56/02, IStR 2004, 497; AEAO zu § 3, Ziff. 3; Wilke / Weber, Lehrbuc...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / b) Auslandsaufenthalt eines Kindes

Bei Auslandsaufenthalten von Kindern ist ebenfalls nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu unterscheiden. Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt von weniger als einem Jahr, beispielsweise im Rahmen eines Schüleraustausches, führt i.d.R. nicht zur Aufgabe des inländischen Wohnsitzes bei den Eltern. Bei Auslandsaufenthalten, die länger als ein Jahr andauern, reichen ku...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / d) Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts

Zur erstmaligen Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts ist die persönliche körperliche Anwesenheit der natürlichen Person erforderlich. Die spätere körperliche Entfernung vom Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts beendet denselben dagegen nicht unbedingt. Der gewöhnliche Aufenthalt setzt, wie bereits oben ausgeführt, keine ständige Anwesenheit voraus. Die körperliche ...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / a) Auslandsaufenthalt eines Arbeitnehmers

Aus den obigen Ausführungen folgt auch, dass ein im Ausland tätiger Steuerpflichtige grundsätzlich seine Wohnung und damit seinen Wohnsitz im Inland behält, wenn er die inländische Wohnung weiterhin unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, sie beibehalten und benutzen zu wollen (AEAO zu § 8, Ziff. 6). Ausnahmen sind jedoch denkbar und gelten beispielsweise bei e...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 6. Familienwohnsitz

Die Frage des Wohnsitzes ist für jede Person gesondert zu prüfen (BFH v. 7.4.2011 – III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351; AEAO zu § 8, Ziff. 5.1). Ein Ehegatte oder Lebenspartner, hat, soweit er nicht getrennt lebt, i.d.R. seinen Wohnsitz dort, wo sich die Familienwohnung befindet (BFH v. 2.11.1994 – I B 110/94, BFH/NV 1995, 753; Gersch in Klein, AO, 17. Aufl. 2023, § 8 Rz. 15). Da...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 2. Wohnung

Eine Wohnung liegt vor, wenn eine zum dauerhaften Wohnen geeignete, stationäre Räumlichkeit vorhanden ist, die insgesamt den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen entspricht und über die er tatsächlich verfügen kann (BFH v. 12.1.2001 – VI R 64/98, DStRE 2001, 641; v. 8.5.2014 – III R 21/12, BStBl. II 2015, 135 = AO-StB 2014, 360). Es reicht au...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / e) Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts

Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland endet i.d.R., wenn der Stpfl. seinen Aufenthalt für mehr als 6 Monate ins Ausland verlegt, es sei denn, aus den fallspezifischen Umständen ergibt sich ein Rückkehrwille. Diese müssen darauf schließen lassen, dass die Beziehungen zum Inland bestehen bleiben. Entscheidend ist, ob der Steuerpflichtige den persönlichen und geschäftlichen Lebe...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / b) Tatsächlicher Aufenthalt

Der gewöhnliche Aufenthalt setzt zunächst eine Anwesenheit voraus, also ein tatsächlicher Aufenthalt im Inland, bezogen auf einen bestimmten Ort oder auf ein bestimmtes Gebiet (BFH v. 7.4.2011 – III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351; Gersch in Klein, AO, 17. Aufl. 2023, § 9 Rz. 2). Eine Wohnung i.S.d. § 8 AO ist nicht erforderlich, genauso wenig wie die Beschränkung auf einem einzi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Verhältnis zum Verfassungsrecht

a) Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht Rz. 143 [Autor/Stand] Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf,[2] deren abschließende Beantwortung durch das Bundesverfassungsgericht noch aussteht. Der BFH hat die verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der früheren Fassungen des § 6 in einigen Sonderf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1–1499) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 1500–1598) Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten

Rz. 161 [Autor/Stand] Grundfreiheiten und deren Beschränkung in EU-/EWR-Fällen. Der EuGH hat zur Wegzugsbesteuerung im Zusammenhang mit dem Wegzug natürlicher Personen im EU-/EWR-Raum in seinen Entscheidungen in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant [2] und N [3] die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs. 1 AEUV) und in seiner Entscheidung in der Rechtssache Kommission/Portu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1589 [Autor/Stand] Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten drohen zunächst steuerliche Sanktionen. Ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt wurden § 162 Abs. 3, 4 AO, die – einer internationalen Entwicklung folgend[2] – weitreichende steuerliche Sanktionen speziell für die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO enthalten. § 162 Abs. 3, 4 AO gelten gem....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / D. Anhang: ABC des Wohnsitzes und des gewöhnlichen Aufenthalts

Literatur App, Zur inländischen Einkommensteuerpflicht von zivilen Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte, DStZ/A 1984, 89; Bauer, Die Besteuerung der Auslandslehrer, FR 1988, 425; Bauhaus, Anmerkung zu FG Hessen v. 12.4.2012 – 3 K 1061/09, EFG 2012, 1720; Becker, Die Steuerpflicht von unselbständig Tätigen mit Wohnsitz in den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark (Grenzgä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Passive Entstrickung

Rz. 476 [Autor/Stand] Begriff der passiven Entstrickung. Eine der intensivsten Debatten wird – wie auch zu den anderen Entstrickungsvorschriften (v.a. zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG [2]) – zu der Frage geführt, ob ein Ausschluss oder eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 an den Gewinnen aus der Veräußerung der Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Einführung

Rz. 1586 [Autor/Stand] Die Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise haben sich für international tätige Konzerne zu einer der wichtigsten Herausforderungen im Bereich des internationalen Steuerrechts entwickelt[2]. Die Zeiträume, für die diese erhöhten Anforderungen gelten, sind zunehmend Gegenstand von Betriebsprüfungen. Was zu befürchten war, hat sich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XVIII. Verrechnungspreise

Schrifttum: Baumhoff/Ditz/Greinert, Grundsätze der Dokumentation internationaler Verrechnungspreise nach der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung, DStR 2004, 157; Baumhoff, Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen, in Mössner u.a., Steuerrecht international tätiger Unternehmen, 5. Aufl. 2018, Rz. 4.1 ff.; Bruschke, Sanktionen bei einem Verstoß geg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

a) Abkommensrechtliche Behandlung tatsächlicher Veräußerungsgewinne Rz. 116 [Autor/Stand] Bedeutung für § 6. DBA haben nicht die Funktion, Besteuerungsrechte zu "begründen", sondern setzen einen innerstaatlich entstandenen Steueranspruch voraus, den sie beschränken, ausschließen oder aufrechterhalten.[2] Die dem Art. 13 OECD-MA nachgebildeten Verteilungsnormen in den deutsche...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Fiktive Veräußerung und deren Bedeutung für andere Vorschriften

Rz. 551 [Autor/Stand] Fiktive Veräußerung der Anteile. § 6 Abs. 1 Satz 1 a.F. war so fomuliert ("auch ohne Veräußerung anzuwenden"), dass die wegzugsteuerrelevanten "Ereignisse" i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 a.F. letztlich keine "Veräußerung" i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG fingierten, sondern die "Veräußerung" in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG substituierten. Hieraus folgte i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 300 [Autor/Stand] Übergreifende Tatbestandsvoraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 setzen neben den jeweils tatbestandsspezifischen Merkmalen (dazu Rz. 350 ff., 365 ff., 431 ff.) jeweils voraus, dass es sich bei dem Anteilseigner[2] um einen "unbeschränkt Steuerpflichtigen" i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 handelt (s. Rz. 303 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Norminhalt des § 6 AStG im Überblick

Rz. 31 [Autor/Stand] Zweck. Steuersystematisch erstreckt § 6 den Anwendungsbereich des § 17 EStG [2] auf Sachverhalte, in denen es jenseits einer transaktionsbedingten Realisierung der in den Anteilen angesammelten Wertzuwächse nach dem Willen des Gesetzgebers einer vorgelagerten Abrechnung der stillen Reserven bedarf, um das deutsche Besteuerungsrecht hieran abzusichern.[3] ...mehr