Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Irland / III. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 237 Zwischen Deutschland und Irland ist am 30.3.2011 ein Doppelbesteuerungsabkommen[352] geschlossen worden, das seit seinem Inkrafttreten am 28.11.2012[353] das am 17.10.1962 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen[354] in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 25.5.2010[355] ersetzt.[356] Das Abkommen ist zunächst mit Protokoll vom 3.12.2014,[357] in Kraft getreten ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / I. Nationales Steuerrecht als Rechtsgrundlage

Rz. 38 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Der Teil des deutschen Erbschaftsteuerrechts, der sich mit Erbfällen mit Auslandsberührung beschäftigt, ist daher das deutsche internationale Erbschaftsteuerrecht. Zwischenstaatliches Recht g...mehr

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Schweiz / Literaturtipps

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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Luxemburg / Literaturtipps

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Gegenstand des internationalen Steuerrechts und Einfluss der EuGH-Rechtsprechung

Rz. 4 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist zunächst einmal das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Das internationale Steuerrecht befasst sich dabei insbesondere auch mit den sich daraus ergebenden Konflikten, wenn verschiedene Staaten den gleichen Lebenssachverhalt besteuer...mehr

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Schweiz / 1. Anknüpfungspunkte im schweizerischen Erbschaftssteuerrecht

Rz. 230 Anders als etwa im deutschen Erbschaftssteuerrecht ist für die Begründung der Steuerpflicht im Schweizer Erbschaftssteuerrecht einzig die Person des Erblassers maßgebend. Auf die Verhältnisse bei den steuerpflichtigen Erben kommt es in keinem Fall an.[409] Rz. 231 Eine unbeschränkte Steuerpflicht, welche den gesamten Nachlass weltweit erfasst, wird in der Schweiz begr...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / V. Auslandsvorfälle im deutschen Erbschaftsteuerrecht

Rz. 97 Bei der Frage der Besteuerung von Sachverhalten mit Auslandsbezug ist zu untersuchen, inwieweit Tatbestandsmerkmale, die sich aus einem ausländischen Erbstatut ergeben, das nach den Anknüpfungsmerkmalen des internationalen Privatrechts anwendbar ist, im deutschen Steuerrecht steuerschärfend oder steuermindernd berücksichtigt werden können und dürfen. 1. Erwerb von Tode...mehr

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Österreich / Literaturtipps

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Schweiz / 2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unter besonderer Berücksichtigung des DBA zwischen der Schweiz und Deutschland

Rz. 232 Auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern hat die Schweiz nur gerade mit acht Staaten besondere Abkommen zur Vermeidung bzw. Milderung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Die Abkommen sind mehrheitlich in Anlehnung an das Musterabkommen der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgestaltet...mehr

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Dänemark / Literaturtipps

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Doppelbesteuerung wegen unterschiedlicher Anknüpfungsmerkmale

Rz. 127 Zu einer Doppelbesteuerung kommt es auch dann, wenn ein Land wegen des Wohnsitzes eine persönliche Steuerpflicht und ein anderes Land wegen des Belegenheitsortes des Nachlassvermögens eine sachliche Steuerpflicht annimmt. Vor diesem Hintergrund stellen sich zahlreiche Fragen, die neben dem inländischen Steuerrecht auch das ausländische nationale Recht betreffen. Rz. ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / ff) Berechnung der anzurechnenden Steuer

Rz. 142 Bei der Berechnung der anzurechnenden Steuer ist danach zu differenzieren, ob der Erwerb nur aus Auslandsvermögen oder nur teilweise aus Auslandsvermögen besteht oder das Auslandsvermögen in verschiedenen Staaten liegt. Rz. 143 Der Begriff "Auslandsvermögen" ist im Rahmen des § 21 ErbStG nach deutschem Steuerrecht auszulegen. Nicht jeder Vermögensgegenstand, der sich ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / a) Allgemeines

Rz. 48 Persönliche Anknüpfungsmerkmale stellen also auf Merkmale der am Erbfall Beteiligten ab. Persönliche Anknüpfungsmerkmale sind beispielsweise der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder die Staatsangehörigkeit. Ist die persönliche Steuerpflicht in Deutschland gegeben, ist das Weltvermögen (unabhängig davon, wo dies räumlich belegen ist, also das Inlands- und Auslands...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Teilungsanordnungen

Rz. 88 Häufig finden sich in letztwilligen Verfügungen Regelungen, wie der Nachlass zwischen mehreren Miterben aufzuteilen ist. Für die Erbschaftsteuer in Deutschland sind solche Teilungsanordnungen des Erblassers bei Geltung des inländischen Erbstatuts irrelevant. Es kommt nur darauf an, was der Erbe von Todes wegen unmittelbar durch den Erbfall erlangt hat, § 11 ErbStG. Un...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 13 Stä... / 1.2 Bedeutung des ständigen Vertreters

Rz. 3 Der wesentliche Anwendungsbereich des ständigen Vertreters liegt im internationalen Steuerrecht. Der ständige Vertreter bildet, neben der Betriebstätte, einen praktisch wichtigen Anknüpfungspunkt für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nach § 34d Nr. 2a EStG begründen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die durch einen in einem ausländischen Staat tätigen ständigen Vertreter erzie...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / IV. Abgrenzung zum Begriff der Ansässigkeit

Zur Vermeidung von Missverständnissen sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt vom Begriff der Ansässigkeit unterscheiden, auch wenn sie diese bedingen. Die Ansässigkeit ist ein abkommensrechtlicher Begriff. Ebenso wie der Wohnsitz führt auch der gewöhnliche Aufenthalt zur abkommensrechtlichen Ansässigke...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / I. Bedeutung

Liegt der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt einer natürlichen Person im Inland, so ist diese gem. § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig. Dementsprechend unterliegt sie der inländischen Besteuerung mit ihren sämtlichen inländischen und ausländischen Einkünften (sog. Welteinkommensprinzip). Die Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgt, soweit erforderlich, durch die ...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 3. Innehaben einer Wohnung

Das Innehaben einer Wohnung erfordert die tatsächliche Verfügungsmacht über die Wohnung. Diese muss ständig genutzt, mindestens aber mit gewisser Regelmäßigkeit, wenn auch in größeren Zeitabständen aufgesucht werden; nicht erforderlich ist eine bestimmte Mindestaufenthaltszeit im Jahr (BFH v. 28.1.2004 – I R 56/02, IStR 2004, 497; AEAO zu § 3, Ziff. 3; Wilke / Weber, Lehrbuc...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / b) Auslandsaufenthalt eines Kindes

Bei Auslandsaufenthalten von Kindern ist ebenfalls nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu unterscheiden. Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt von weniger als einem Jahr, beispielsweise im Rahmen eines Schüleraustausches, führt i.d.R. nicht zur Aufgabe des inländischen Wohnsitzes bei den Eltern. Bei Auslandsaufenthalten, die länger als ein Jahr andauern, reichen ku...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / d) Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts

Zur erstmaligen Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts ist die persönliche körperliche Anwesenheit der natürlichen Person erforderlich. Die spätere körperliche Entfernung vom Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts beendet denselben dagegen nicht unbedingt. Der gewöhnliche Aufenthalt setzt, wie bereits oben ausgeführt, keine ständige Anwesenheit voraus. Die körperliche ...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 2. Wohnung

Eine Wohnung liegt vor, wenn eine zum dauerhaften Wohnen geeignete, stationäre Räumlichkeit vorhanden ist, die insgesamt den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen entspricht und über die er tatsächlich verfügen kann (BFH v. 12.1.2001 – VI R 64/98, DStRE 2001, 641; v. 8.5.2014 – III R 21/12, BStBl. II 2015, 135 = AO-StB 2014, 360). Es reicht au...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / a) Auslandsaufenthalt eines Arbeitnehmers

Aus den obigen Ausführungen folgt auch, dass ein im Ausland tätiger Steuerpflichtige grundsätzlich seine Wohnung und damit seinen Wohnsitz im Inland behält, wenn er die inländische Wohnung weiterhin unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, sie beibehalten und benutzen zu wollen (AEAO zu § 8, Ziff. 6). Ausnahmen sind jedoch denkbar und gelten beispielsweise bei e...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 6. Familienwohnsitz

Die Frage des Wohnsitzes ist für jede Person gesondert zu prüfen (BFH v. 7.4.2011 – III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351; AEAO zu § 8, Ziff. 5.1). Ein Ehegatte oder Lebenspartner, hat, soweit er nicht getrennt lebt, i.d.R. seinen Wohnsitz dort, wo sich die Familienwohnung befindet (BFH v. 2.11.1994 – I B 110/94, BFH/NV 1995, 753; Gersch in Klein, AO, 17. Aufl. 2023, § 8 Rz. 15). Da...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / e) Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts

Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland endet i.d.R., wenn der Stpfl. seinen Aufenthalt für mehr als 6 Monate ins Ausland verlegt, es sei denn, aus den fallspezifischen Umständen ergibt sich ein Rückkehrwille. Diese müssen darauf schließen lassen, dass die Beziehungen zum Inland bestehen bleiben. Entscheidend ist, ob der Steuerpflichtige den persönlichen und geschäftlichen Lebe...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / b) Tatsächlicher Aufenthalt

Der gewöhnliche Aufenthalt setzt zunächst eine Anwesenheit voraus, also ein tatsächlicher Aufenthalt im Inland, bezogen auf einen bestimmten Ort oder auf ein bestimmtes Gebiet (BFH v. 7.4.2011 – III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351; Gersch in Klein, AO, 17. Aufl. 2023, § 9 Rz. 2). Eine Wohnung i.S.d. § 8 AO ist nicht erforderlich, genauso wenig wie die Beschränkung auf einem einzi...mehr

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach internationalen Standards 2011, Abschnitt 5: Währungsumrechnung (The Effects of Changes in Foreigen Exchange Rates); Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff., §§ 253, 298, 303; Anders, Bilanzoptimierung bei Desinvestitionen, in: PiR 2016, S. 269–277; Beiersdorf/Driesch/Ramscheid, ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2.1 Erweiterung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte

Rz. 150 § 2 AStG zieht im Wesentlichen zwei Rechtsfolgen nach sich: einerseits werden die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte erweitert ("über die beschränkte Steuerpflicht hinaus"). Andererseits kommt es zur Anwendung des Progressionsvorbehalts (s. Rz. 331ff.). Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist eine die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 AStG erfüllende Person über die beschr...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.2 Unternehmerische Beteiligungen im Inland (§ 2 Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 280 § 2 Abs. 3 Nr. 1 AStG definiert das Vorliegen wesentlicher wirtschaftlicher Inlandsinteressen aufgrund unternehmerischer Aktivitäten im Inland. Maßgeblich ist der Beginn des Vz, mithin jeweils der 1.1. eines Kalenderjahres innerhalb des Zehnjahreszeitraums. Veräußerungen und Hinzuerwerbe haben somit stets erst ab dem Folgejahr Bedeutung.[1] Dies gilt gleichermaßen fü...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.2 Abstrakte Niedrigbesteuerung im Ausland (Nr. 1)

Rz. 205 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn "die Belastung durch die in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer – nach dem Tarif unter Einbeziehung von tariflichen Freibeträgen – bei einer in diesem Geiet ansässigen unverheirateten natürlichen Person, die ein steuerpflichtiges Einkommen von 77.000 Euro bezieht, um mehr als ein Dritt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.4 Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme zu Nr. 1 und Nr. 2

Rz. 260 An die in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 AStG aufgestellten Vermutungen einer niedrigen Besteuerung schließt sich in beiden Alternativtatbeständen der sog. konkrete Belastungsvergleich an. Eine niedrige Besteuerung liegt demnach nicht vor, wenn gem. einem Nachweis durch die Person "die von ihrem Einkommen insgesamt zu entrichtenden Steuern mindestens zwei Drittel der Ein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.6 Kappung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6)

Rz. 355 § 2 Abs. 6 AStG trägt dem Regelungszweck, Vorteile im Zusammenhang mit steuerlich motivierten Wegzügen zu versagen, Rechnung. Ziel der Vorschrift ist es gerade nicht, über die Versagung von Vorteilen hinaus dem StPfl. eine Art Strafsteuer aufzuerlegen.[1] Dies stellt Abs. 6 sicher, indem zu erhebende Steuer auf den Betrag gekappt wird, der bei unbeschränkter Steuerpf...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.5 Steuerpflicht "als Deutscher"

Rz. 131 Die restrospektiv zu ermittelnde Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht muss zudem "als Deutscher" bestanden haben. Dies muss über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gleichzeitig mit der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG vorgelegen haben.[1] Zeiträume der unbeschränkten Steuerpflicht ohne zeitgleiche Staatsangehörigkeit werden nicht in die Berec...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 200 § 2 Abs. 2 AStG enthält die Definition des in § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 1. Alt. AStG enthaltenen Tatbestandsmerkmals der "niedrigen Besteuerung". Voraussetzung für die Prüfung der niedrigen Besteuerung ist die Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in (mindestens) einem ausländischen Gebiet.[1] Die Norm enthält zwei alternative Tatbestände, weshalb eine Niedrigbesteuerung ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.3 Möglichkeit einer Vorzugsbesteuerung im Ausland (§ 2 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 215 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn "die Belastung der Person durch die in dem ausländischen Geiet erhobene Einkommensteuer auf Grund einer gegenüber der allgemeinen Besteuerung eingeräumten Vorzugsbesteuerung erheblich gemindert sein kann". Hintergrund des Tatbestands in § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG ist die (bereits bei Einführung des AStG ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.4.2 An der Zurechnung beteiligte Subjekte

Rz. 306 Die Zurechnung erfolgt gem. § 2 Abs. 4 AStG zu "einer Person". Hierbei handelt es sich um den Steuerpflichtigen i. S. d. § 2 AStG. Rz. 307 Die Zurechnung erfolgt von einer ausländischen Gesellschaft i. S. v. § 5 AStG. Dies setzt zunächst eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. d. § 1 KStG voraus, die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 275 § 2 Abs. 3 AStG enthält die Definition des in § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG enthaltenen Tatbestandsmerkmals der wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland (Geltungsbereich des AStG). Es handelt sich um drei alternative Tatbestände, weshalb die Erfüllung eines Tatbestands ausreicht.[1] Durch die Voraussetzung eines entsprechenden Inlandsinteresses soll der Anwend...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.3 Wesentliche nicht-ausländische Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 290 Gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 AStG liegt ein wesentliches wirtschaftliches Inlandsinteresse in Abhängig von den Einkünften des Steuerpflichtigen vor. Ein wesentliches wirtschaftliches Inlandsinteresse wird begründet, wenn die nicht-ausländischen Einkünfte eine relative oder absolute Grenze überschreiten. Dies ist nicht stichtagsbezogen, sondern muss zeitraumbezogen für den V...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3.2 Fiktion einer inländischen Geschäftsleitungsbetriebsstätte

Rz. 180 § 2 Abs. 1 S. 2 AStG setzt (gewerbliche) Einkünfte voraus, die weder durch eine ausländische Betriebsstätte noch durch einen ständigen Vertreter im Ausland erzielt werden. Da solche gewerblichen Einkünfte, die einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnen sind, aufgrund des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchsz. a EStG von § 2 AStG nicht erfasst werden brauchen,[1] setzt der Tatbe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.3.1 Hintergrund und Reichweite

Rz. 175 Nach der Rechtsprechung des BFH gibt es keine betriebsstättenlosen gewerblichen Einkünfte, weshalb jeder Gewerbebetrieb zumindest eine – im Zweifel am Wohnsitz des Geschäftsleiters zu verortende – Betriebsstätte unterhält, der bei Fehlen weiterer Betriebsstätten der gesamte Gewinn zuzuordnen ist.[1] Bei Zugrundelegung dieser Rechtsauffassung entfaltet § 2 AStG für Ein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.4.4 Zurechnungsobjekte

Rz. 312 Die Zurechnungsobjekte sind abschließend in § 2 Abs. 4 AStG genannt. Für diese ist infolge der anteiligen Zurechnung (s. Rz. 310) zu prüfen, ob die Freigrenze in § 2 Abs. 1 S. 3 AStG erfüllt ist bzw. ob wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland vorliegen. Die dabei im Gesetz enthaltenen Grenzen müssen durch den Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung der Zure...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.10.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 85 Zur Verfassungskonformität des § 2 AStG – in seiner damaligen, gleichwohl weitgehend der heutigen entsprechenden Fassung – liegt eine Entscheidung des BVerfG vor. Darin kam das BVerfG zu dem Schluss, der "gesamte Regelungsgehalt der Vorschrift" sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Die Verfassungsmäßigkeit des § 2 AStG könnte in Anbetracht dessen als geklä...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 4 Die Zurechnungsbesteuerung ist ihrer Natur nach eine Missbrauchsvermeidungsvorschrift.[1] Dabei erhebt § 15 Abs. 1 AStG typisierend einen Missbrauchsvorwurf[2] unabhängig davon, ob im konkreten Einzelfall auch eine Missbrauchsabsicht i. S. d. § 42 AO vorliegt.[3] Dieser Vorwurf resultiert aus dem Wesen der Stiftung als Zweckvermögen ohne Mitglieder, dem der Stifter Ver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1 Berichtigung von Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff †, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Univer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.2.2 Effektivbelastung von weniger als 15 %

Rz. 430 Gem. § 8 Abs. 5 S. 1 AStG liegt eine Niedrigbesteuerung grds. dann vor, wenn die nach § 10 Abs. 3 EStG ermittelten Einkünfte, für die die Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, einer Belastung mit Ertragsteuern von weniger als 15 % unterliegen. Die Norm basiert somit auf einer Division der auf die passiven Einkünfte erhobenen Ertragsteuern durch die nach § 10 Abs. 3 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Verhältnis zum Verfassungsrecht

a) Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht Rz. 143 [Autor/Stand] Wegzugsbesteuerung und Verfassungsrecht. Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 wirft verschiedene verfassungsrechtliche Fragen auf,[2] deren abschließende Beantwortung durch das Bundesverfassungsgericht noch aussteht. Der BFH hat die verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der früheren Fassungen des § 6 in einigen Sonderf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1–1499) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 1500–1598) Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. §...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.1 Von § 8 Abs. 1 AStG erfasste Einkünfte

Rz. 105 § 8 Abs. 1 AStG stellt auf "Einkünfte" ab und meint damit grds. solche i. S. v. § 2 Abs. 1 EStG.[1] Im Einklang mit ihrem Zweck soll die Norm folglich nur dort eingreifen, wo auch bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen steuerbare Einkünfte vorgelegen hätten.[2] Die Anwendung des § 8 Abs. 1 AStG erfolgt dann zwar grds. losgelöst von der Einkunftsart i. S. v. § 2 Abs...mehr