Fachbeiträge & Kommentare zu Investitionsabzugsbetrag

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Gewinnerhöhende Hinzurechnung der AK/HK und gleichzeitige gewinnmindernde Herabsetzung der AK/HK (§ 7g Abs 2 EStG)

1. Überblick über die Regelungen Rn. 153 Stand: EL 155 – ET: 12/2021mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Keine Überkompensation (§ 7g Abs 2 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach § 7g Abs 2 S 2 Hs 1 EStG dürfen "die AK/HK des WG ... um bis zu 40 %/50 % (s Rn 43), höchstens jedoch um die Hinzurechnung nach S 1 gewinnmindernd herabgesetzt werden". Das Hinzurechnungswahlrecht ist somit doppelt im Umfang begrenzt: maximal 40/50 % ("bis zu") der AK/HK (s Rn 43) incl nachträgliche AK/HK (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überblick über die Vorschrift

Rn. 30 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g EStG lässt sich wie folgt gliedern:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Entsprechende Anwendung der Abs 1–6 auf PersGes und Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 249 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bereits seit § 7g EStG idF UntStRefG 2008 ordnet § 7g Abs 7 S 1 EStG unverändert an, dass anstelle des StPfl bei PersGes und Gemeinschaften diese an seine Stelle treten. Das zeigt die Betriebsbezogenheit der Vorschriften in § 7g EStG. Rn. 250 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Halten einer Beteiligung an einer PersGes ist kein "Betrieb", vielmeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. WG des AV

Rn. 55 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nur (bewegliche und abnutzbare) WG des AV sind begünstigt, also nicht WG des UV (Krudewig, NWB 37/2013, 2946; Reddig, FR 2018, 925). Zur Abgrenzung von AV und UV s § 7 Rn 38 (Handzik) und R 6.1 EStR 2012. Rn. 56 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Umwidmung: Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 18 meint, dass eine Überführung des WG vom UV ins A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Übersicht über die Fälle der Rückgängigmachung

Rn. 182 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 ca) Fälle der Rückgängigmachung (Zusammenfassung)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungszeitraum, Allgemeines

Rn. 77 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zum Anwendungszeitraum der Altregelung s Rn 5. Rn. 78 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g EStG seit UntStRefG 2008 will wie § 7g EStG aF kleine und mittlere Betriebe fördern (BT-Drucks 16/4841, 32, 51). Die Größenmerkmale sollten diese gegenüber "Großunternehmen und Konzernen" abgrenzen (BT-Drucks 16/5377, 16). Die vom Bundesrat vorgeschlagene So...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der Grundsatz

Rn. 22 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Es stellt sich die allg Frage, ob Vergünstigungen wie § 7g EStG, also IAB und Sonderabschreibungen mit Art 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Abl EG Nr C 115 v 09.05.2008, 47, in Kraft seit 01.12.2009, vormals Art 87 EGV) vereinbar sind. Rn. 23 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach Art 108 Abs 1 AEUV sind staatliche oder aus staatliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hd) Wechsel der Gewinnermittlungsart als Ausweg?

Rn. 114 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wegen der höheren Grenze für Bilanzierer in § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst a EStG aF war zu überlegen gewesen, ob man von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG zur Bilanzierung hätte übergehen sollen (Wechsel der Gewinnermittlungsart; Wessling/Romswinkel, StBg 2007, 177; Kulosa, DStR 2008, 131; Meyer/Ball, FR 2009, 641). Dann wäre die BV-Gre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Ermessensentscheidung des FA

Rn. 146 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die FinBeh "kann" verzichten, muss aber nicht (Ermessensentscheidung, § 5 AO). Durch Verweis auf § 150 Abs 8 AO ergeben sich die Leitlinien für die Ausübung des Ermessens: Dem Antrag ist zu entsprechen (= Rechtsanspruch des StPfl = Ermessensreduktion auf null), wenn die elektronische Übermittlung für den StPfl "wirtschaftlich oder persönlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausschließlich oder fast ausschließlich

Rn. 69 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b EStG verlangt, dass das betreffende WG ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird: Das Wort "ausschließlich" meint zu 100 %. Das Wort "fast" auschließlich bedeutet (BFH v 19.03.2014, X R 46/11, DStRE 2014, 903; BFH BStBl II 2017, 291; BFH III R 62/19, FR 2021, 547; BMF v 20.03.2017, BStBl I 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 167 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 2 S 3 EStG (der bisherige S 2, geändert durch Art 1 Nr 4 Buchst b Doppelbuchst bb JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) sieht vor, dass die Gewinnhinzurechnung lt s Rn 154–159 (§ 7g Abs 2 S 1 EStG) durch den StPfl wieder (teilweise oder vollständig) neutralisiert werden kann, indem er die AK/HK (ursprüngliche und nacht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der Anwendungszeitraum des § 7g EStG idF StÄndG 2015

Rn. 9 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach § 52 Abs 16 S 1, 2 EStG idF StÄndG 2015 ist die Neufassung erstmals auf IAB anzuwenden, die in nach dem 31.12.2015 endenden Wj in Anspruch genommen werden, davor galt die Altfassung, die nicht mehr Gegenstand der Kommentierung ist. Rn. 10 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zur zeitlichen Anwendung der Änderungen des § 7g EStG durch das JStG 2020 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Fälle der Rückgängigmachung nach § 7g Abs 4 S 1 EStG

Rn. 196 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 4 S 1 EStG enthält in seinem Hs 1 den Tatbestand, Hs 2 die Rechtsfolge. Rn. 197 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Fälle der Rückgängigmachung nach § 7g Abs 4 S 1 Hs 1 EStG sind: Begünstigtes WG wird nicht bis zum Ende des Wj nach Anschaffung/Herstellung in einer inländischen Betriebsstätte (Verstoß gegen Verbleibensfrist, zu dieser s Rn 6...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Rn. 12 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber hat einen weiten Spielraum bei der Förderung bestimmter StPfl oder bestimmter Investitionen. Das BVerfG betont diesen in seiner st Rspr (zB BVerfGE 28, 206 (214); BVerfGE 49, 281 (283); BVerfGE 60, 16 (42); BVerfGE 61, 138 (147)). Daher verstößt auch die Bevorzugung kleiner und mittlerer Betriebe nicht gegen den allg Gleichhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Photovoltaikanlage (gewerblich betriebene)

Rn. 72 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der private Stromverbrauch einer gewerblich betriebenen Photovoltaikanlage fällt nicht unter die 90 %-Grenze, dh ist keine schädliche Nutzung, da nur Nutzung eines Produkts (= des Stroms) der Photovoltaikanlage (erstaunlich großzügig BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 45; ebenso schon OFD Nds Vfg v 26.03.2012, DB 2012, 2549; Pitzke, NWB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hc) Sonderfall LuF?

Rn. 113 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für luf §-4-Abs-3-EStG-Rechner sollte es ausreichen (so erstaunlich großzügig BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 16; Krudewig, NWB 37/2013, 2946), wenn entweder der Gewinn nicht TEUR 100 überstieg oder der Wirtschaftswert/Ersatzwirtschaftswert iHv TEUR 125 nicht überschritten wurde. Kritisch zu dieser eigentlich nicht mit dem Gesetzeswo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die begünstigten WG (§ 7g Abs 5 EStG)

Rn. 236 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie beim IAB muss es sich um abnutzbare bewegliche WG des AV handeln, das bedeutet: Rn. 237 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Ob bei Sammelposten-WG (§ 6 Abs 2a EStG) Sonderabschreibungen möglich sind, ist strittig.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Antragsgebundenheit

Rn. 144 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Befreiung von der Datenübermittlungspflicht ist antragsgebunden, erfolgt also nicht von Amts wegen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgesehen. Er könnte daher auch konkludent gestellt werden (s § 7c Rn 93 (Handzik)), aus Beweisgründen empfiehlt sich aber stets Schriftlichkeit.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Rechtsfolgen der Neutralisierung für die Abschreibungen (§ 7g Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 172 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 2 S 2 Hs 2 EStG befasst sich – mE nur deklaratorisch, weil sich dies schon aus allg Grundsätzen ergibt – mit den Rechtsfolgen einer durchgeführten Neutralisierung. Es mindern sich, weil sich dies schon durch die Neutralisierung steuermindernd ausgewirkt hat: die AfA-Bemessungsgrundlagen für jede Art von Abschreibung (linear, degress...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / he) Unentgeltlicher unterjähriger Betriebsübergang (§ 6 Abs 3 EStG)

Rn. 115 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bei unentgeltlichem unterjährigem Betriebsübertragung (§ 6 Abs 3 EStG: Buchwert-Fortführung) waren der anteilige Gewinn/Verlust von Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger zu addieren (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 18).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Die Ermittlung des Wirtschaftswerts bei luf PersGes (§ 7g Abs 7 EStG idF UntStRefG 2008)

Rn. 106 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 S Rn 103–105 galten entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungszeitraum, Allgemeines

Rn. 119 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zum Anwendungszeitraum der Neuregelung s Rn 5. Rn. 120 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber des JStG 2020 strich begrüßenswerter Weise die verschiedenen Größenmerkmale zusammen und kennt seitdem nur noch eine einheitliche Gewinngrenze iHv TEUR 200 (während des Gesetzgebungsverfahrens waren ursprünglich nur TEUR 150 geplant (s BT-Drucks...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Auch die Gewinngrenze ist betriebsbezogen

Rn. 130 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Während die Formulierung in § 7g Abs 1 S 2 EStG aF noch direkt das Wort "Betrieb" nannte, fehlt dieser Begriff in der Neufassung. ME ändert sich aber dadurch nichts an der Tatsache, dass die Gewinngrenze auch betriebsbezogen ist. Rn. 131 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber (BT-Drucks 19/22850, 79) spricht dies in der Begründung zwar n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendungsbereich der Gewinngrenze (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 121 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie der Name "Gewinngrenze" schon sagt, kann er sich nur auf Gewinneinkünfte beziehen und daher nicht auf Überschusseinkünfte. Insoweit ergibt sich keine Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage. Insb gilt das auch für die Betriebsbezogenheit der Gewinngrenze, s Rn 130. Rn. 122 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wegen des einheitlichen Kriterium...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Papierunterlagen (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 3 EStG)

Rn. 147 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wenn der StPfl von der elektronischen Übermittlungspflicht befreit ist, muss er dann allerdings die entsprechenden Angaben lt s Rn 139 in Papierform einreichen (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 3 EStG sowie BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 26 mit weiteren Einzelheiten). Die Befreiung von der Datenübermittlungspflicht führt also nicht dazu, dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Die Berechnung des BV bei PersGes (§ 7 Abs 7 EStG)

Rn. 99 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dieses ermittelte sich wie folgt (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 4; Reddig, FR 2018, 925): 1 Das Sonder-BV war einzubeziehen, BFH IV R 41/11, DB 2012, 2375; BFH BStBl II 2018, 20; FG Nds 9 K 253/18, BB 2020, 2736 rkr. Rn. 100 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dieses Größenmerkma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Allgemeines

Rn. 143 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie etwa auch in § 7c Abs 4 EStG gibt es eine Härtefallregelung. Danach kann auf Antrag die FinBeh zur "Vermeidung unbilliger Härten" auf eine elektronische Übermittlung verzichten und verweist dazu auf § 150 Abs 8 AO.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Gleichstellung betrieblicher Nutzung mit Vermietung (grds ab 2020)

Rn. 18 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) hat in § 7g Abs 1 S 1 EStG (für IAB) und Abs 6 Nr 2 (für Sonderabschreibungen) ab grds 2020 (beachte Sonderregelung für abweichendes Wj in § 52 Abs 16 S 1 Hs 2 EStG idF JStG 2020) auch die Vermietung begünstigt. Bisher war nur die Nutzung im Betrieb möglich und maximal e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Investitionsabsicht und Funktionsangabe entbehrlich

Rn. 47 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 EStG aA idF UntStRefG 2008 verlangte kumulativ, dass der StPflmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Keine Antragsfrist

Rn. 145 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Eine Antragsfrist sieht § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 EStG nicht vor. ME ist der Antrag noch möglich, solange die Frist zur Abgabe der betreffenden Steuererklärung (ESt, KSt) noch nicht abgelaufen ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitraumbezogene Betrachtungsweise

Rn. 70 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dieser betriebliche Nutzungsumfang ist zeitraumbezogen (und nicht Wj-bezogen) zu prüfen (BT-Drucks 19/22850, 79). Das bedeutet (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 43): Es genügt somit die betriebliche Nutzung von 90 % und mehr innerhalb des Zeitraums von Anschaffung/Herstellung bis zum Ende des der Anschaffung/Herstellung folgenden Wj. Umg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Blockheizkraftwerk

Rn. 73 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der private Wärmeverbrauch eines Blockheizkraftwerks ist wie in s Rn 72 zu behandeln, soweit es sich um eine Betriebsvorrichtung handelt (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 45).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Was ist rückgängig zu machen?

Rn. 199 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 4 S 1 Hs 2 EStG regelt, was rückgängig zu machen ist:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. § 7g Abs 4 S 2–4 EStG

Rn. 203 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die verfahrensrechtlichen Umsetzungsregeln für die Rückgängigmachung finden sich in § 7g Abs 4 S 2–4 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begrenzungen der Hinzurechnung

Rn. 156 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dieses (gewinnerhöhende) Hinzurechnungswahlrecht ist doppelt begrenzt: § 7g Abs 2 S 1 Hs 1 EStG: maximal 40/50 % (s Rn 5) der AK/HK (inkl nachträgliche AK/HK, s BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 28). § 7g Abs 2 S 1 Hs 2 EStG: Hinzurechnung darf nicht höher sein als Summe nach Abs 1 und noch nicht nach Abs 2–4 hinzugerechnete oder rückgän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Neuheit des WG entbehrlich

Rn. 50 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Im Umkehrschluss folgt aus § 7g Abs 1 S 1 EStG, dass das WG nicht neu sein muss, sondern auch gebraucht sein kann (Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 6, 40. Aufl 2021). Auch s Rn 58.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Beweglichkeit des WG

Rn. 52 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nur bewegliche (und abnutzbare) WG sind begünstigt, also nicht (s § 7 Rn 286 (Handzik); Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 9, 40. Aufl 2021) unbewegliche (zur Abgrenzung beweglicher von unbeweglichen WG s § 7 Rn 235f (Handzik)) immaterielle WG (Krudewig, NWB 37/2013, 2946; dazu s § 7 Rn 286 (Handzik)), s Rn 58. Betriebsvorrichtungen sind beweglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die Betriebsbezogenheit der Sonderabschreibung, Besonderheiten gegenüber § 7a EStG

Rn. 235 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 5ff EStG sind nicht auf die Person des StPfl, sondern ausschließlich auf die einzelnen Betriebe bezogen (FG Köln v 14.08.2000, 6 V 3304/00, DStRE 2000, 1235 rkr; Reddig, FR 2018, 925). Dazu s Rn 68 für den IAB.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Pflicht zur Rückgängigmachung

Rn. 200 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wird gegen die Verbleibens- und/oder (s Rn 69ff) Nutzungsumfangsregelungen verstoßen, steht die Rückgängigmachung nicht etwa im Ermessen des FA ("sind…rückgängig zu machen"). Es handelt sich hier um eine spezielle Korrekturvorschrift iSd § 172 Abs 1 Nr 2 Buchst d AO (FG Mchn 7 K (1ß71/2ß)1071/20, rkr, BB (2020)2021, 1008).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Steuerliche Wahlrechte (§ 3a Abs 1 S 2, 3 EStG)

Rn. 43 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Etwaige steuerliche Wahlrechte sind im Jahr der Erzielung des Sanierungsertrages sowie im Folgejahr gewinnmindernd auszuüben. Dies ist zulässig, da kein Definitiveffekt vorliegt (Uhländer, DB 2017, 1224, 1230). Das gilt insb für den niedrigeren Teilwert iSd § 6 Abs 1 Nr 1 S 2 u 2 S 2 EStG. Dies ist Rechtsfolge der Norm, anderenfalls käme es ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Die Begriffe "Wirtschaftswert" bzw "Ersatzwirtschaftswert"

Rn. 103 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Begriffe "Wirtschaftswert" bzw "Ersatzwirtschaftswert" stammten aus dem BewG:mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 3.6 Verbesserungen beim Investitionsabzugsbetrag

Kleine und mittlere Unternehmen können für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einen sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden. Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung entsprechender Wirtschaftsgüter können IAB insoweit gewinnerhöhend wieder aufgelöst und gleichzeitig die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entsprechend gekürzt wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Keine Auswirkung der erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen auf Buchführungsgrenzen (§ 7a Abs 6 EStG)

Rn. 54 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7a Abs 6 EStG will verhindern, dass eigentlich buchführungspflichtige Betriebe nur deswegen aus der Buchführungspflicht herausfallen oder nicht buchführungspflichtig werden, weil sie erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen nehmen. Zur Anwendung der Vorschrift iRd Übergangsregelung zu § 15a EStG s R 7a Abs 8 S 1, 2 EStR 2012. Die Vorschrift...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Gegenstandswert bei EÜR mit aufgelöstem IAB

Frage: Ich erstelle gerade eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) für einen Mandanten, bei dem im betreffenden Jahr ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) aufgelöst wurde, und wollte mir dafür die Gegenstandswerte aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen ziehen. Dort wird ein Betrag (Einnahmen) ohne die Auflösung des IAB angeboten. In DATEV-Einkommensteuer bietet mir das Programm einen ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.2.3 Besonderheiten beim Übergang zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Rz. 281 Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 2 EStG findet u. a. die Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG zum Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter keine Anwendung. Im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs gebildete Sammelposten sind beim Übergang zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG nicht als Abrechnungsbetrag zu berücksichtigen.[1] Ebenfalls nicht anwendbar sind die Vorschriften ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.2.3 Besonderheiten beim Übergang zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG

Rz. 262 Die im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung und Sondernutzungen erforderlichen Gewinnkorrekturen beim Wechsel von der Einnahmenüberschussrechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen folgen im Wesentlichen den Grundsätzen beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich.[1] Allerdings sind gemäß § 13a Abs. 3 Satz 2 EStG die Vorschriften des § 4 Abs. 4a EStG, ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.1 Umfang nach § 13a Abs. 3 EStG

Rz. 173 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe aus: dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 4 EStG), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 5 EStG), dem Gewinn der Sondernutzungen (§ 13a Abs. 6 EStG), den Sondergewinnen (§ 13a Abs. 7 EStG), den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen B...mehr