Fachbeiträge & Kommentare zu Investitionsabzugsbetrag

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 214 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die umfangreichen Änderungen des § 7g EStG durch Art 1 Nr 4 des JStG 2020 (v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) betreffen auch Abs 6 des § 7g EStG, zum Anwendungszeitraum s Rn 5. Für den Bereich der Sonderabschreibungen ergeben sich folgende Änderungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines

Rn. 89 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das BV für bilanzierende Gewerbetreibende und Selbständige durfte nicht TEUR 235 überschreiten. Aus dem Wort "überschreiten" folgte, dass ein BV von genau TEUR 235 noch unschädlich war, erst ein Cent darüber war schädlich. Es handelte sich um eine absolute Grenze, die über die Möglichkeit des IAB entschied.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Bilanzberichtigung

Rn. 101 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Im Fall einer Bilanzberichtigung (§ 4 Abs 2 S 1 EStG, dh Bilanzänderung mangels GoB-Konformität) konnte das Größenmerkmal überschritten werden. § 7g Abs 3 EStG aF erfasste nur die Folgen einer Nichtinvestition, Abs 4 die Folgen des Verstoßes gegen die Verbleibens- und Nutzungsbedingungen. Eine Änderung des Steuerbescheids für den VZ, in dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 102 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Wirtschaftswert/Ersatzwirtschaftswert für bilanzierende LuF (im Fall Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG galt § 7g Abs 1 S 2 Buchst c EStG aF) durfte nicht TEUR 125 überschreiten. Aus dem Wort "überschreiten" folgte, dass ein Wirtschaftswert/Ersatzwirtschaftswert von genau TEUR 125 noch unschädlich war, erst ein Cent darüber war schädl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Handelsbilanz

Rn. 43 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dieses Wahlrecht räumt § 7g EStG nur für die StB ein, für die HB besteht dieses nicht, dh, dort darf kein IAB gebildet werden (Schubert/Adrian in Beck´scher Bilanzkommentar, 12. Aufl 2020, § 274 HGB Rz 157; Krudewig, NWB 37/2013, 2946; NWB 38/2013, 3022; Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7g EStG Rz 1). Rn. 44 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Rechtsfolge der Rückgängigmachung

Rn. 185 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Rechtsfolge der ganz oder teilweisen Rückgängigmachung der IAB ist insoweit eine Gewinnerhöhung. Zu den verfahrensrechtlichen Regelungen s § 7g Abs 3 S 2–4 EStG (s Rn 188–194).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 136 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 EStG verlangt nicht nur die Einhaltung der Gewinngrenze (in Nr 1) bzw früher (s Rn 5) der Größenmerkmale, sondern auch, dass grds die IAB, die Hinzurechnungs- und die Rückgängigmachungsbeträge ans FA übermittelt werden (in Nr 2). Rn. 137 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Übersicht über den Regelungsinhalt der Datenübermittlungspflich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Anzeigepflicht und vorzeitige Rückgängigmachung

Rn. 187 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach § 153 Abs 2 AO besteht eine Anzeigepflicht (nicht: Berichtigungspflicht, s Seer in Tipke/Kruse, AO § 153 Tz 27) des StPfl, wenn die Voraussetzung für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise wegfallen. ME fällt der IAB unter das Tatbestandsmerkmal "sonstige Steuervergünst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 65 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 1 EStG verlangt, damit der IAB beansprucht werden kann, dass das begünstigte WG (s Rn 45–58) "in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes" genutzt wird, und zwar für einen bestimmten Zeitraum (= Verbleibensfrist), nämlich "mindestens bis zum Ende des dem Wj der Anschaffung/Herstellung folgenden Wj". Rn. 66 Stand: EL 155 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verlustentstehung/-erhöhung (§ 7g Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 148 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie schon bei § 7g Abs 3 S 4 EStG aF steht dem IAB nicht entgegen, dass dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht (§ 7g Abs 1 S 3 EStG). ME ist die Regelung lediglich klarstellend (glAKulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 50, 40. Aufl 2021).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht

Rn. 63 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für die zulässige Inanspruchnahme der IAB verlangt § 7g EStG eine bestimmte Verbleibensfrist, einen bestimmten Nutzungsort und einen bestimmten betrieblichen Nutzungsumfang. Rn. 64 Stand: EL 155 – ET: 12/2021mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Anzeigepflicht und vorzeitige Rückgängigmachung

Rn. 202 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach § 153 Abs 2 AO besteht eine Anzeigepflicht (nicht: Berichtigungspflicht, s Seer in Tipke/Kruse, AO § 153 Tz 27) des StPfl, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder sonstige Steuervergünstigung nachträglich ganz oder teilweise wegfallen. ME fällt der IAB unter das Tatbestandsmerkmal "sonstige Steuervergün...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über die Regelungen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Unterbleiben der Hinzurechnung

Rn. 160 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Hat der StPfl zwar im späteren Jahr der Investition den innerbilanziellen Abzug von den AK nach § 7g Abs 2 S 2 EStG (aF) vorgenommen, aber die Hinzurechnung nach § 7g Abs 2 S 1 EStG unterlassen, kann das FA den IAB im Jahr seines Abzugs rückgängig machen (§ 7g Abs 3 S 1ff EStG; BFH BStBl II 2020, 276). Hier lauert also eine erhebliche Stolp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Inner- oder außerbilanzieller Ansatz?

Rn. 32 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bei Bilanzierern (dh Gewerbetreibende, Freiberufler oder LuF-Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG oder § 5 EStG ermitteln) ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das Wahlrecht des StPfl

Rn. 169 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie bei § 7g Abs 1 EStG besteht ein Wahlrecht ("können", jedoch nur für die StB, nicht für die HB (s Rn 43), jedoch wiederum zweifach, und zwar dem Grunde nach (die Frage des "Ob" der Neutralisierung), der Höhe nach (die Frage des Umfangs der Neutralisierung, begrenzt durch das Verbot der Überkompensation, s Rn 171). Rn. 170 Stand: EL 155 – ET...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über die Vorschrift

Rn. 174 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 3 EStG befasst sich mit der Rückgängigmachung von IAB und enthält dabei in S 1 eine materiellrechtliche Regelung, S 2–4 verfahrensrechtliche Regelungen zur Umsetzung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Rückgängigmachung bei Rechtsnachfolge

Rn. 186 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Durch die Technik der Rückgängigmachung bedeutet dies bei unentgeltlicher/entgeltlicher Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge: Die IAB sind beim Rechtsvorgänger rückgängig zu machen, nicht beim Rechtsnachfolger.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert (§ 3 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 27 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Das übergehende BV ist mit dem gW zu bewerten, der ausschl im BewG definiert ist. Der gW ist gem § 9 Abs 2 BewG der Betrag, der für das WG nach seiner Beschaffenheit im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Tw ist nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs iRd Gesamtkau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Gewinnerhöhende Hinzurechnung der AK/HK und gleichzeitige gewinnmindernde Herabsetzung der AK/HK (§ 7g Abs 2 EStG)

1. Überblick über die Regelungen Rn. 153 Stand: EL 155 – ET: 12/2021mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gewinnerhöhende Hinzurechnung der AK/HK nach § 7g Abs 2 S 1 EStG

a) Allgemeines Rn. 154 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Seit StÄndG 2015 besteht für den StPfl ein Wahlrecht („können“) zur Hinzurechnung – allerdings nur für die StB, nicht für die HB, weil dort schon kein IAB gebildet werden darf (s Rn 43). Aus dieser geänderten Formulierung ergibt sich lt Gesetzgeber (BT-Drucks 18/4902, 43) Folgendes: Die Hinzurechnung ist nicht mehr wie bisher z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Das Wahlrecht des StPfl (§ 7g Abs 1 S 1 EStG)

1. Steuerbilanz Rn. 37 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der nach s Rn 24 begünstigte StPfl kann, muss aber nicht (BFH BStBl II 2020, 779) einen IAB für künftige Anschaffungen/Herstellungen geltend machen (§ 7g Abs 1 S 1 EStG: "StPfl können …"). Dieses Recht bezieht sich nur auf die Steuerbilanz. Zur Handelsbilanz s Rn 43f. Rn. 38 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Wahlrecht ist zweifach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Materiell- und verfahrensrechtliche Konsequenzen insb bei Nichtinvestition innerhalb des Investitionszeitraums (§ 7g Abs 3 EStG)

1. Überblick über die Vorschrift Rn. 174 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 3 EStG befasst sich mit der Rückgängigmachung von IAB und enthält dabei in S 1 eine materiellrechtliche Regelung, S 2–4 verfahrensrechtliche Regelungen zur Umsetzung. 2. Der Investitionszeitraum (§ 7g Abs 3 S 1 EStG/§ 52 Abs 16 S 3 EStG idF JStG 2020 und des KöMoG) Rn. 175 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Bezü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abnutzbarkeit des WG

Rn. 51 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das WG muss abnutzbar sein. Zur Frage, welche WG "abnutzbar" sind, s § 7 Rn 80ff (Handzik).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Befreiung von der Datenübermittlungspflicht (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 S 2, 3 EStG)

ca) Allgemeines Rn. 143 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie etwa auch in § 7c Abs 4 EStG gibt es eine Härtefallregelung. Danach kann auf Antrag die FinBeh zur "Vermeidung unbilliger Härten" auf eine elektronische Übermittlung verzichten und verweist dazu auf § 150 Abs 8 AO. cb) Antragsgebundenheit Rn. 144 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Befreiung von der Datenübermittlungspflicht ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / L. Die Nichteinhaltung der Verbleibens- und Nutzungsfristen (§ 7g Abs 4 EStG)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Sonstiges

1. Die Auswirkung rückgängig gemachter IAB (§ 7g Abs 3, 4 EStG) auf Steuerrückstellungen Rn. 208 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wurde der IAB rückgängig gemacht wegen unterbliebener oder nicht rechtzeitiger Reinvestition, § 7g Abs 3 EStG, oder wegen nicht (fast) ausschließlich betrieblicher Nutzung in einer inländischen Betriebsstätte, § 7g Abs 4 EStG, so stellt sich die Frage, wie ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderfälle

ca) Pkw Rn. 71 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nachweis bei Pkw: Für den Nachweis der 90 %-Grenze verlangt die FinVerw das Fahrtenbuch (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 44; Reddig, FR 2018, 925); demgegenüber lässt BFH III R 62/19, FR 2021, 547 (mit Anm Wendt, FR 2021, 551 und Bünning, BB 2021, 1138) auch andere Beweismittel zu – die allerdings wohl kaum vorhanden sein werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Die begünstigten Betriebe (§ 7g Abs 1 S 2 EStG)

1. Übersicht Rn. 74 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für die Frage, welche Betriebe den IAB bilden können, ist wie folgt zu unterscheiden (§ 52 Abs 16 S 1 Hs 1 EStG idF Art 1 Nr 18c JStG 2020; s Rn 3):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Das Jahr der Hinzurechnung

Rn. 158 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Hinzurechnung, wenn sie gewählt wird, muss zwingend im Jahr der Anschaffung/Herstellung des begünstigten WG erfolgen, also im Investitionsjahr und nicht davor oder danach.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Größenmerkmale des § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 a-c EStG aF

a) Anwendungszeitraum, Allgemeines Rn. 77 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zum Anwendungszeitraum der Altregelung s Rn 5. Rn. 78 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g EStG seit UntStRefG 2008 will wie § 7g EStG aF kleine und mittlere Betriebe fördern (BT-Drucks 16/4841, 32, 51). Die Größenmerkmale sollten diese gegenüber "Großunternehmen und Konzernen" abgrenzen (BT-Drucks 16/5377, 16). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gewinnmindernde Herabsetzung der AK/HK nach § 7g Abs 2 S 3 EStG

a) Allgemeines Rn. 167 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 2 S 3 EStG (der bisherige S 2, geändert durch Art 1 Nr 4 Buchst b Doppelbuchst bb JStG 2020 v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096, s Rn 5) sieht vor, dass die Gewinnhinzurechnung lt s Rn 154–159 (§ 7g Abs 2 S 1 EStG) durch den StPfl wieder (teilweise oder vollständig) neutralisiert werden kann, indem er die AK/HK (ursprüngl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Das Größenmerkmal für bilanzierende Gewerbetreibende und Selbstständige (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst a EStG aF)

fa) Allgemeines Rn. 89 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das BV für bilanzierende Gewerbetreibende und Selbständige durfte nicht TEUR 235 überschreiten. Aus dem Wort "überschreiten" folgte, dass ein BV von genau TEUR 235 noch unschädlich war, erst ein Cent darüber war schädlich. Es handelte sich um eine absolute Grenze, die über die Möglichkeit des IAB entschied. fb) Die Berechnung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Das Größenmerkmal bei bilanzierenden LuF (§ 7g Abs 1 S 2 Buchst b EStG aF)

ga) Allgemeines Rn. 102 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Wirtschaftswert/Ersatzwirtschaftswert für bilanzierende LuF (im Fall Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG galt § 7g Abs 1 S 2 Buchst c EStG aF) durfte nicht TEUR 125 überschreiten. Aus dem Wort "überschreiten" folgte, dass ein Wirtschaftswert/Ersatzwirtschaftswert von genau TEUR 125 noch unschädlich war, erst ein Cent dar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Gewinngrenze des § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 a, b EStG

a) Anwendungszeitraum, Allgemeines Rn. 119 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zum Anwendungszeitraum der Neuregelung s Rn 5. Rn. 120 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der Gesetzgeber des JStG 2020 strich begrüßenswerter Weise die verschiedenen Größenmerkmale zusammen und kennt seitdem nur noch eine einheitliche Gewinngrenze iHv TEUR 200 (während des Gesetzgebungsverfahrens waren ursprünglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die begünstigten WG (§ 7g Abs 1 S 1 EStG)

1. Übersicht Rn. 45 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 1 EStG begünstigt nur abnutzbare bewegliche WG des AV: Rn. 46 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Aus der Tatsache heraus, dass § 7...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Rückgängigmachung (§ 7g Abs 3 S 1 EStG)

a) Rückgängigmachung von beanspruchten IAB Rn. 177 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Mit der Rückgängigmachung beanspruchter IAB befassen sich 2 Abs des § 7g EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Das Größenmerkmal für §-4-Abs-3-EStG-Rechner (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c EStG aF)

ha) Allgemeines Rn. 107 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für Gewerbetreibende, Selbstständige oder LuF, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln, durfte der (je Betrieb zu ermittelnde, s Rn 82) Gewinn vor Inanspruchnahme des IAB nicht TEUR 100 überschreiten – eine Verschlechterung gegenüber der früheren Rechtslage, s § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst a Hs 2 EStG aF, bei der es darauf ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Datenübermittlungspflicht (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 2 EStG)

a) Allgemeines Rn. 136 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 EStG verlangt nicht nur die Einhaltung der Gewinngrenze (in Nr 1) bzw früher (s Rn 5) der Größenmerkmale, sondern auch, dass grds die IAB, die Hinzurechnungs- und die Rückgängigmachungsbeträge ans FA übermittelt werden (in Nr 2). Rn. 137 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Übersicht über den Regelungsinhalt der Datenüberm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hb) Die Ermittlung des "Gewinns" iSd § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c EStG aF

hba) Der Grundsatz: Die Maßgeblichkeit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG Rn. 111 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c EStG verwies auf § 4 Abs 3 EStG, dh, zunächst galten für die Frage der Ermittlung des "Gewinns" die allg Grundsätze zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG. Gewinnerhöhend waren etwa die Auflösung einer Ansparabschreibung nach § 7g E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Nutzungsort und die Verbleibensfrist

a) Allgemeines Rn. 65 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 1 EStG verlangt, damit der IAB beansprucht werden kann, dass das begünstigte WG (s Rn 45–58) "in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebes" genutzt wird, und zwar für einen bestimmten Zeitraum (= Verbleibensfrist), nämlich "mindestens bis zum Ende des dem Wj der Anschaffung/Herstellung folgenden Wj". Rn. 66 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Die Verbleibensfrist und der betriebliche Nutzungsumfang (§ 7g Abs 1 S 1 EStG)

1. Übersicht Rn. 63 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Für die zulässige Inanspruchnahme der IAB verlangt § 7g EStG eine bestimmte Verbleibensfrist, einen bestimmten Nutzungsort und einen bestimmten betrieblichen Nutzungsumfang. Rn. 64 Stand: EL 155 – ET: 12/2021mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Europarecht

Rn. 67 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zur Europarechtswidrigkeit der Beschränkung des Nutzungsorts auf eine inländische Betriebsstätte s Rn 26–29.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der betriebliche Nutzungsumfang

a) Ausschließlich oder fast ausschließlich Rn. 69 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b EStG verlangt, dass das betreffende WG ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird: Das Wort "ausschließlich" meint zu 100 %. Das Wort "fast" auschließlich bedeutet (BFH v 19.03.2014, X R 46/11, DStRE 2014, 903; BFH BStBl II 2017, 291; BFH III R 62/19, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Unterschiedliche Größenmerkmale je nach Gewinnermittlung in § 7g Abs 1 S 2 Buchst a–c EStG aF (bis grds 2019)

Rn. 15 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g EStG idF bis grds 2019 setzte unterschiedliche Größenmerkmale für bestimmte Betriebe (abhängig von der Art der Gewinnermittlung) fest, ab deren Überschreitung weder der IAB noch Sonderabschreibungen gewährt wurden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begrenzungen der Hinzurechnung

Rn. 156 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Dieses (gewinnerhöhende) Hinzurechnungswahlrecht ist doppelt begrenzt: § 7g Abs 2 S 1 Hs 1 EStG: maximal 40/50 % (s Rn 5) der AK/HK (inkl nachträgliche AK/HK, s BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 28). § 7g Abs 2 S 1 Hs 2 EStG: Hinzurechnung darf nicht höher sein als Summe nach Abs 1 und noch nicht nach Abs 2–4 hinzugerechnete oder rückgän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungszeitraum, Allgemeines

Rn. 77 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zum Anwendungszeitraum der Altregelung s Rn 5. Rn. 78 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g EStG seit UntStRefG 2008 will wie § 7g EStG aF kleine und mittlere Betriebe fördern (BT-Drucks 16/4841, 32, 51). Die Größenmerkmale sollten diese gegenüber "Großunternehmen und Konzernen" abgrenzen (BT-Drucks 16/5377, 16). Die vom Bundesrat vorgeschlagene So...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der Grundsatz

Rn. 22 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Es stellt sich die allg Frage, ob Vergünstigungen wie § 7g EStG, also IAB und Sonderabschreibungen mit Art 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Abl EG Nr C 115 v 09.05.2008, 47, in Kraft seit 01.12.2009, vormals Art 87 EGV) vereinbar sind. Rn. 23 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach Art 108 Abs 1 AEUV sind staatliche oder aus staatliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überblick über die Vorschrift

Rn. 30 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 7g EStG lässt sich wie folgt gliedern:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Keine Überkompensation (§ 7g Abs 2 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach § 7g Abs 2 S 2 Hs 1 EStG dürfen "die AK/HK des WG ... um bis zu 40 %/50 % (s Rn 43), höchstens jedoch um die Hinzurechnung nach S 1 gewinnmindernd herabgesetzt werden". Das Hinzurechnungswahlrecht ist somit doppelt im Umfang begrenzt: maximal 40/50 % ("bis zu") der AK/HK (s Rn 43) incl nachträgliche AK/HK (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017...mehr