Fachbeiträge & Kommentare zu Kindererziehungszeit

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindererziehungsleistung / Zusammenfassung

Begriff Die Kindererziehungsleistung ist eine Leistung an Mütter, die vor dem 1.1.1921 geboren sind. Im Unterschied zur Kindererziehungszeit für Mütter und Väter der Geburtsjahrgänge 1921 bzw. 1927 und später steht die Kindererziehungsleistung nur Müttern zu. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Kindererziehungsleistung ist in den §§ 294 bis 299 SG...mehr

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Kindererziehungsleistung / 2 Höhe

Der Anspruch auf die Kindererziehungsleistung besteht unabhängig von einer Rentenzahlung. Die Kindererziehungsleistung wird stufenweise nach Geburtsjahrgängen gezahlt. Begonnen wurde am 1.10.1987 mit den Jahrgängen vor 1907. Die letzten Jahrgänge (1917 bis 1920) schlossen am 1.10.1990 an; ist für alle Mütter gleich hoch und wird ebenso wie die Renten alljährlich angepasst. Sie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung

Zusammenfassung Begriff In der Rentenversicherung werden Müttern und Vätern der Geburtsjahrgänge ab 1921 und ab 1927 bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im Beitrittsgebiet für Zeiten, in denen sie ein Kind erzogen haben, Kindererziehungszeiten angerechnet. Während dieser Zeit besteht Versicherungspflicht (Rentenversicherung), allerdings nur für einen der beiden Elternteile....mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 5 Mehrfacherziehung

Hat ein Erziehender mehr als ein Kind gleichzeitig erzogen, verlängert sich die zu berücksichtigende Kindererziehungszeit für dieses und jedes weitere Kind um die Anzahl der Kalendermonate der gleichzeitigen Erziehung. Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Kindererziehungszeit müssen jeweils in dem Zeitraum vorliegen, in den die originäre Kindererziehungszeit fäll...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 3 Dauer

Für jedes vor dem 1.1.1992 geborene Kind kann eine Kindererziehungszeit als Pflichtbeitragszeit von höchstens 30 Kalendermonaten (2,5 Jahre) berücksichtigt werden. Bei Geburten nach dem 31.12.1991 umfasst sie längstens 36 Kalendermonate (3 Jahre). Hinweis Geburten vor 1992 Bis zum 30.6.2014 betrug die Kindererziehungszeit für Geburten bis zum 31.12.1991 längstens 12 Kalendermo...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 4.2 Tod der Mutter vor dem 1.1.1986

Die Kindererziehungszeit wird insgesamt dem Vater zugeordnet.mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 4.1 Übereinstimmende Erklärung der Eltern

Kindererziehungszeiten, die nach dem 1.1.1992 anzurechnen sind, können die Eltern durch eine übereinstimmende Erklärung für volle Kalendermonate unter sich aufteilen. Diese gemeinsame Erklärung kann für die Zukunft, aber auch rückwirkend für 2 volle Kalendermonate vor dem Tag der Abgabe der Erklärung geliefert werden. Für die Abgabe der übereinstimmenden Erklärung gelten die ...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 4.3 Erziehung im Beitrittsgebiet bis 1992/Tod eines Elternteils

Die Kindererziehungszeit wird insgesamt der Mutter zugeordnet, es sei denn, die Eltern haben bis zum 31.12.1996 erklärt, dass die Kindererziehungszeit dem Vater zugeordnet werden soll.mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 6 Entgeltpunkte

Kindererziehungszeiten erhalten bei der Berechnung der Rente pro Kalenderjahr 0,9996 Entgeltpunkte, für den Kalendermonat somit 0,0833 Entgeltpunkte. Somit ergeben sich bei Geburten vor 1992 max. 2,4990 Entgeltpunkte (30 x 0,0833) und bei Geburten seit 1992 max. 2,9988 Entgeltpunkte (36 x 0,0833) je Kind bei voller Kindererziehungszeit. 6.1 Zuschläge an persönlichen Entgeltpu...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 1 Anrechnung

Kindererziehungszeiten sind bestimmte Zeiten der Erziehung eines Kindes. Für einen Elternteil als leibliche Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen ist, die Erziehung im Inland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht und der Elternteil nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist. 1.1 Er...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 7 Meldung von Geburten/Nachweis der Erziehung

Die Datenstelle der Rentenversicherung wird von den Meldebehörden über Geburten im gesamten Bundesgebiet unterrichtet.[1] Dadurch werden die Rentenversicherungsträger in die Lage versetzt, sich frühzeitig mit der Mutter des Kindes in Verbindung zu setzen, um sie über die Rechtslage zu unterrichten. Geburten vor 1986/1992 oder Geburten im Ausland, die zur Anrechnung von Kinder...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / Zusammenfassung

Begriff In der Rentenversicherung werden Müttern und Vätern der Geburtsjahrgänge ab 1921 und ab 1927 bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im Beitrittsgebiet für Zeiten, in denen sie ein Kind erzogen haben, Kindererziehungszeiten angerechnet. Während dieser Zeit besteht Versicherungspflicht (Rentenversicherung), allerdings nur für einen der beiden Elternteile. Zu unterscheid...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 6.1 Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten bei Bestandsrenten (Geburten vor 1992)

Elternteile, die am 30.6.2014 bereits einen Anspruch auf eine Rente hatten, in der für ein oder mehrere vor 1992 geborene Kinder Kindererziehungszeiten von je max. 12 Kalendermonaten angerechnet wurden, konnten seit Juli 2014 infolge der Mütterrente I zu ihrer Rente Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten – als Ausgleich für das 2. Jahr der Kindererziehung – erhalten. Entsp...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 8 Beitragszahlung durch den Bund

Die Beiträge für Kindererziehungszeit werden allein vom Bund getragen.[1]mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 1.1 Erziehung im Inland/in gleichgestellten Gebieten

Die Anrechnung einer Kindererziehungszeit setzt voraus, dass das Kind im Gebiet der (heutigen) Bundesrepublik oder in gleichgestellten Gebieten erzogen wurde (gewöhnlicher Aufenthalt des Erziehenden und des Kindes in diesen Gebieten).mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 6.2 Zusammentreffen mit weiteren Beitragszeiten

Nach geltendem Recht wirken sich sowohl die Kindererziehungszeit als auch die zeitgleichen Beitragszeiten rentensteigernd aus. Die Summe der Entgeltpunkte für Kindererziehungszeit und für zeitgleiche Beitragszeiten wird jedoch auf die für das jeweilige Jahr geltende Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Hinweis Besonderheit bei der Mütterrente und Bestandsrenten Erhalten Elternte...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 2 Ausschluss von der Anrechnung

Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung werden nach § 56 Abs. 4 SGB VI nicht angerechnet für Personen, die wegen Einstrahlung oder einer Ausnahmevereinbarung oder wegen der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem einer internationalen Organisation (EG-Beamte) nicht der Versicherungspflicht nach den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen; nach § 5 Abs. 4 SGB VI vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 4 Zuordnung an Elternteil

Die Kindererziehungszeit wird für denselben Zeitraum jeweils nur bei einem Elternteil angerechnet, entweder in der Versicherung der Mutter oder der des Vaters. Zu berücksichtigen sind alle Elternteile, die Kinder im Sinne der Rentenversicherung erziehen können. Bei gemeinsamer Erziehung des Kindes durch die Eltern wird die Kindererziehungszeit grundsätzlich der Mutter angere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 9 Zuschlag bei Kindererziehungszeit (Geburten vor 1992)

Versicherte, die am 30.6.2014 und/oder am 31.12.2018 Anspruch auf Rente hatten und ein vor 1992 geborenes Kind erzogen haben, können durch die sog. Mütterrente zu ihrer Rente ab 1.7.2014 und/oder 1.1.2019 Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten erhalten.[1] Der Zuschlag beträgt je Kind ab 1.7.2014 genau 1,0 bzw. ab 1.1.2019 genau 0,5 persönliche Entgeltpunkte und entspricht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 1.4 Berechtigte nach dem Fremdrentengesetz

Bei Berechtigten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) (z. B. Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler) stehen der gewöhnliche Aufenthalt und Zeiten der Erziehung in den Herkunftsgebieten dem gewöhnlichen Aufenthalt und der Erziehung in der Bundesrepublik Deutschland gleich.[1] Berechtigte nach dem FRG erhalten somit Kindererziehungszeit für die im Herkunftsgebiet erzogenen Kinder.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 6.3 Entgeltpunkte (Ost) bis 30.6.2024

Zeiten der Erziehung im Beitrittsgebiet erhielten bis zum 30.6.2024 für die Kindererziehungszeit regelmäßig Entgeltpunkte (Ost), die mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) zu vervielfältigen waren. Zum 1.7.2024 sind an die Stelle der Entgeltpunkte (Ost) "1:1" Entgeltpunkte getreten, für die der aktuelle Rentenwert – als seitdem bundeseinheitliche Berechnungsgröße – gilt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.4.2 Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten werden für jeden Kalendermonat mit rund 100 % des Durchschnittsverdienstes bewertet. Wichtig Mütterrente Mit den Regelungen zur sog. "Mütterrente II" im RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz wird die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente nochmals stärker als bisher anerkannt. Für Mütt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 1.3 Erziehung in einem EU-Mitgliedstaat/EWR-Staat/in der Schweiz

Zeiten der Erziehung eines Kindes in einem anderen Mitgliedstaat der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können unter den Voraussetzungen des Art. 44 VO (EG) Nr. 987/2009 als Kindererziehungszeiten in Deutschland berücksichtigt werden. Praxis-Tipp Erkundigungen einziehen Es empfiehlt sich bei einer (geplanten) Erziehung im Ausland den Rentenversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / Sozialversicherung

1 Anrechnung Kindererziehungszeiten sind bestimmte Zeiten der Erziehung eines Kindes. Für einen Elternteil als leibliche Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen ist, die Erziehung im Inland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht und der Elternteil nicht von der Anrechnung ausgeschlosse...mehr

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Entgeltpunkte / 1.3 Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten erhalten pro Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte. Außerdem werden Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten zeitgleichen Beitragszeiten hinzugerechnet (sog. additive Bewertung). Begrenzt werden die Entgeltpunkte aus Beiträgen für Kindererziehungszeiten, wenn sie mit anderen Beitragszeiten zusammentreffen, auf die von der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mütterrente / 1 Zusätzliche Kindererziehungszeiten durch die Mütterrente

In der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Eltern für die Erziehung von Kindern sog. Kindererziehungszeiten. Nach dem Recht bis zum 30.6.2014 betrug die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder max. 1 Jahr (12 Kalendermonate) und für nach 1991 geborene Kinder max. 3 Jahre (36 Kalendermonate). Der Begriff Mütterrente steht für die Ausweitung der Kindererziehungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 1.2 Erziehung im Ausland

Eine Erziehung im Ausland steht der im Inland gleich, wenn die besonderen Voraussetzungen nach § 56 Abs. 3 Sätze 2 und 3 SGB VI vorliegen, d. h. trotz des Auslandsaufenthalts die Integration in die deutsche Arbeits- und Erwerbswelt fortbesteht. Davon ist – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – auszugehen, wenn während der Erziehung des Kindes oder bereits unmittelbar vor d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 3.4.4 Kindererziehungszeiten (Ost)/Pflege

Für Kindererziehungszeiten in den neuen Bundesländern wird die gleiche Anzahl Entgeltpunkte vergeben wie für eine Erziehung in den alten Bundesländern. Für seit 1.4.1995 versicherungspflichtige Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege im Beitrittsgebiet ist – je nach Pflegegrad und Art des Leistungsbezugs des Pflegebedürftigen bzw. bis 31.12.2016 in Abhängigkeit von der Pfleges...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 9.2 Zuordnung an Elternteil

Der Zuschlag von 1,0 persönlichen Entgeltpunkten steht demjenigen Elternteil zu, dem der letzte Monat an Kindererziehungszeit, d. h. der 12. Kalendermonat nach Ablauf des Geburtsmonats, zugeordnet wurde. Der weitere Zuschlag von 0,5 persönlichen Entgeltpunkten steht demjenigen Elternteil zu, dem der letzte Monat an Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung, d. h. der 24. K...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mütterrente / Zusammenfassung

Begriff Die Mütterrente der Rentenversicherung ist weder eine eigene Rentenart noch eine Zusatzleistung ausschließlich für Mütter. Der Begriff "Mütterrente" steht für die Ausweitung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder von zunächst einem Jahr (12 Kalendermonate) auf max. 2 Jahre (24 Kalendermonate) ab 1.7.2014 und auf 2,5 Jahre (30 Kalendermonate) ab 1.1.201...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mütterrente / 2 Bestandsrentner bei Einführung Mütterrente

Personen, die bei Einführung der Mütterrente I zum 1.7.2014 und/oder bei Einführung der Mütterrente II zum 1.1.2019 bereits eine Rente bezogen, erhalten keine Neufeststellung ihrer Rente mit den jeweils zusätzlichen Kindererziehungszeiten. Hier hat der Gesetzgeber einen anderen Weg gewählt, um die verbesserte Berücksichtigung der Kindererziehung in der Rente abzugelten: Besta...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 9.1 Zugangsfaktor

Der Zuschlag ist als Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten und nicht (nur) als Zuschlag an Entgeltpunkten ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass der Zugangsfaktor immer 1,0 beträgt, unabhängig davon, ob ggf. der Zuschlag noch während des vorzeitigen Bezugs einer Altersrente oder einer Erwerbsminderungsrente, bei denen ein Abschlag wegen des vorzeitigen Bezugs vorzunehmen w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.5 Erreichen der Regelaltersgrenze und allgemeine Wartezeit nicht erfüllt

Anrechnung von Kindererziehungszeiten Elternteile, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind und die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können auf Antrag freiwillige Beiträge bis zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit nachzahlen. Zur Nachzahlung berechtigt sind auch Elternteile, denen nach der Rechtslage bis 30.6.2014 Ki...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.5 Entgeltpunkte (Ost)

Für Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten und (seit 1.4.1995) Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege in den neuen Bundesländern und für bestimmte Reichsgebiets-Beitragszeiten (insbesondere Beiträge in den früheren deutschen Ostgebieten) werden Entgeltpunkte (Ost) ermittelt. In solchen Fällen erhalten auch beitragsfreie Zeiten und beitragsgeminderte Zeiten (rentenrechtliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 3 Entgeltpunkte (Ost)

Unter anderem für Zeiten mit Beiträgen aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, des Wehr- oder Zivildienstes, eines Sozialleistungsbezugs, der Erziehung eines Kindes (Kindererziehungszeiten), der nicht erwerbsmäßigen Pflege im Beitrittsgebiet und bestimmte Reichsgebiets-Beitragszeiten (insbesondere Beiträge in den früheren deutschen Ostgebieten) wurden bis zum 30.6.2024 gru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.4.1 Ermittlungsarten der Entgeltpunkte

Wie Entgeltpunkte für Beitragszeiten (West) zu ermitteln sind, ist je nach Beitragsart unterschiedlich geregelt. Für Pflicht- und freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten, Pflichtbeiträge für eine Berufsausbildung, vorausbescheinigtes Arbeitsentgelt bzw. beitragspflichtige Einnahme, nachgezahlte Beiträge für länger zurückliegende Zeiten vor Rentenbeginn gilt § 70 SGB VI wie fo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.5.2 Besonderheit für Arbeitsverdienste bis 30.6.1990

Versicherte, die nachweisen, dass sie in dieser Zeit ein höheres Arbeitseinkommen hatten als gesetzlich versicherbar war und entsprechend Höchstbeiträge (einschl. FZR) gezahlt haben, erhalten auch für den überschießenden Einkommensteil Entgeltpunkte. Über die Besonderheiten für Arbeitsverdienste bis 30.6.1990, z. B. welche Zeiten dabei als Pflichtbeitragszeiten gelten, in we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Allgemeines

Rz. 1267 Leistungen an den Verletzten haben nur dann befreiende Wirkung für den Ersatzverpflichteten, wenn er den Forderungsübergang nicht kannte. Die Bösgläubigkeit des Ersatzverpflichteten (§ 407 BGB) hat der Drittleistungsträger (z.B. SVT) zu beweisen. Rz. 1268 Die Anforderungen an die Kenntnis vom Gläubigerwechsel sind in der Praxis allerdings gering. Für den Verlust des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / c) Festsetzungsfrist

Längere Festsetzungsfristen bei Kindererziehenden: Ab dem Beitragsjahr 2023 gilt nach § 90 Abs. 3 S. 6 und 7 EStG davon abweichend eine längere Festsetzungsfrist hinsichtlich der Rückforderung bei Kindererziehenden. Wenn die Kindererziehungszeiten, z.B. aufgrund eines Ausschlussgrundes, vom Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anerkannt werden, hat die ZfA die Zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / 2. Begünstigter Personenkreis

Begünstigt sind natürliche Personen, die von der künftigen Absenkung des Renten- bzw. Versorgungsniveaus betroffen sind. Hierzu zählen in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, bestimmte im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen mit inländischen Bezügen, Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, bestimmte Per...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2 Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder

Eine Beitragsentlastung erfolgt für Eltern, die 2 oder mehr Kinder haben. Diese Beitragsentlastung ist – anders als bei dem Beitragszuschlag für Kinderlose – nicht lebenslang vorgesehen. Der Gesetzgeber hat diese Beitragsentlastung nur bis zum Ablauf des Monats vorgesehen, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4 Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten (§ 10a Abs. 1a EStG)

Rz. 70a Mit Wirkung vom 1.1.2023 wurden die Regelungen in Abs. 1a neu in § 10a EStG eingefügt (Rz. 12g) und mit Wirkung ab 28.3.2024 geringfügig angepasst (Rz. 12h und Rz. 70c). Sie vereinfachen das Riester-Verfahren bei Personen, die aufgrund der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern dem förderberechtigten Personenkre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG)

Rz. 35 Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind u. a.[1]: unselbstständig Beschäftigte (Arbeitnehmer, § 1 SGB VI): Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz ausge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Überblick

Rz. 30 Den Sonderausgabenabzug können in Anspruch nehmen[1]: in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG), Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 1 EStG), Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehung

Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. XI (§§ 79ff. ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 5 EStG)

Rz. 44 Die Erstreckung der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten und den Beamten versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen[1] war im politischen Raum bei der Konzipierung der Rentenreform von vorneherein geplant.[2] Das Vorhaben konnte nicht zeitgleich mit dem AVmG durchgeführt werden, wurde aber alsbald mit Einfügen des § 69e BeamtVG mit Wirkung zum...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.6 Kindererziehungszeiten (Abs. 2a)

Rz. 23 Abs. 2a ordnet Versicherungspflicht für Zeiten der Erziehung von Kindern in den ersten 3 Lebensjahren an. Das 3. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag des Kindes vollendet. Eine erweiternde Auslegung des Abs. 2a für Zeiten über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus ist nicht möglich (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.8.2016, L 1 AL 61/14). Der Gesetzge...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Versicherungspflicht außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen. Abs. 1 Nr. 1 bezieht Jugendliche in die Versicherungspflicht ein, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder der Jugendhilfe mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf das Berufsleben vorbereitet werden. Abs. 1 Nr. 2 regelt die Versicherungspflicht von Wehr- und Z...mehr

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Jansen, SGB VI § 209 Berech... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Versicherungsberechtigung für Nachzahlungsbeiträge ergibt sich in Abhängigkeit vom jeweiligen zur Nachzahlung berechtigten Personenkreis aus §§ 204 bis 207, 282 bis 285. Ergänzend hierzu enthält § 209 Abs. 1 zusätzliche Voraussetzungen für die Berechtigung zur Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen, die grundsätzlich sowohl für die im 4. Kapitel (§§ 204 bis 207) al...mehr