Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderzuschlag

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 199. Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes u des Kinderzuschlags, v 16.07.2015, BGBl I 2015, 1202

Rn. 219 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Mit dem Gesetz wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags u des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts vom 30.01.2015 (BT-Drucks 18/3893) umgesetzt. Zur Förderung bedürftiger Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 183. Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG – BeitrRLUmsG) v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592

Rn. 203 Stand: EL 97 – ET: 11/2012 Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG beinhaltet außer dem der Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU dienenden Gesetz (EU-BeitreibungsG – EUBeitrG) in Art 1 noch eine Vielzahl weiterer praxisrelevanter Neuregelungen (teilweise rechtsprechungsbrechend, s zu § 12 Nr 5 EStG), von denen die in Art 2 zum EStG nachfolgend vorgestellt werden sollen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kindergeld, Kinderfreibetrag

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Wachstumsinitiative 2025

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.4 Erlass und Übernahme in den Fällen des § 90 Abs. 4

Rz. 20 Für den Erlass oder die Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (§ 22) oder durch eine Tagespflegeperson (§ 23) trifft Abs. 4 eine Sonderregelung. Im Gegensatz zu Abs. 2, der dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Entscheidung ein Ermessen einräumt ("wird … erlassen oder … übernommen"), besteht eine Re...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Waisengelder

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Waisengelder sind > Versorgungsbezüge (vgl § 19 Abs 2 Satz 2 Nr 1 EStG; > Rz 2), die ein Kind eines verstorbenen Beamten erhält. Entsprechende Zahlungen aus der > Sozialversicherung werden demgegenüber als Waisenrente (> Renteneinkünfte Rz 84 f) bezeichnet. Waisengeld ist > Arbeitslohn des Kindes (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG; vgl § 2 Abs 2 Nr ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung v. 29.8.2013 (BGBl. I 3464) seit 1.1.2014 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Die erste Änderung erfolgte durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993, gültig ab 1.4.1993. Hier fasste der Gesetzgeber Abs. 1, 2, 3 und 6 redaktionell neu. An der Grundkonzeption mit den Regeln über den notwendigen Unterhalt...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Das AsylbLG regelt als eigenständiges Gesetz die materiellen Leistungen des in § 1 Abs. 1 genannten Personenkreises, der von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII grundsätzlich ausgenommen ist. Es ist nicht Bestandteil des Sozialgesetzbuches, weil es in Art. II § 1 SGB I a. F. nicht aufgeführt war und auch in § 68 SGB I (Besondere Teile des Sozialgesetzbuches) nic...mehr

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Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.1 Keine Leistungen nach dem SGB XII oder vergleichbaren Landesgesetzen

Rz. 3 Abs. 1 schließt Leistungsberechtigte nach § 1 von Leistungen nach dem SGB XII oder vergleichbaren Landesgesetzen aus. § 23 Abs. 2 SGB XII normiert den Leistungsausschluss in umgekehrter Richtung. Der Gesetzgeber hat damit zum Ausdruck gebracht, dass das AsylbLG grundsätzlich ein vom SGB XII getrenntes System der Leistungserbringung sein soll. Auch die Bezieher der Anal...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift über den ESt-Tarif ist "das Kernstück des Einkommensteuerrechts".[1] Vorbehaltlich der Sonderregelungen zum Progressionsvorbehalt in § 32b EStG, zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in § 32d EStG und zur Besteuerung bestimmter außerordentlicher bzw. weiterer Einkünfte in den §§ 34ff. EStG ergibt sich erst durch die Zuordnung der im Tarif fe...mehr

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Sauer, SGB II § 72 Sofortzu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine vorübergehend angelegte zusätzliche monatliche Leistung für Kinder. Betroffen sind weit über 2 Mio. Kinder. Die Gesetzesbegründung zur Vorschrift nimmt allgemein auf die Problematik der Kinderbedarfe Bezug und führt aus, dass Kinder hilfebedürftig sind, wenn ihre Eltern hilfebedürftig sind, Kinder demzufolge immer dann im Bezug von Leistungen ...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.4 Bestimmungsklauseln

Teilweise enthalten sich die Tarifvertragsparteien eigener Regelungen und übertragen die Festlegung bestimmter Arbeitsbedingungen auf Dritte (sog. Bestimmungsklausel). Diese Verfahrensweise wird bisher allgemein als zulässig angesehen. Gegenstand der Leistungsbestimmung kann dabei die Festlegung des Gehalts[1] bzw. einzelner Gehaltsbestandteile[2] ebenso sein, wie die Höhe d...mehr

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Kindergeld / 6 Anspruch auf Kinderzuschlag

Zusätzlich haben Eltern einen Anspruch auf Kinderzuschlag für ein zu ihrem Haushalt gehörendes Kind, das unverheiratet und unter 25 Jahre alt ist, wenn sie für dieses Kind Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung beziehen und das Einkommen bzw. das Vermögen der Eltern die gesetzlichen Höchstbeträge nicht übersteigt. Eigenes Einkommen und Vermögen des Kindes k...mehr

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Kinderzuschlag / 2 Höhe

Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt seit 1.1.2025 297 EUR monatlich je Kind. Der Höchstbetrag enthält einen monatlichen Sofortzuschlag i. H. v. 25 EUR. Der Sofortzuschlag soll bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung den Kinderzuschlag erhöhen. Bei mehreren Kindern setzt sich der Gesamtkinderzuschlag aus der Summe der einzelnen Kinderzuschläge zusammen. Der Kinder...mehr

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Kinderzuschlag / Zusammenfassung

Begriff Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinen Einkommen. Der Kinderzuschlag sorgt dafür, dass Eltern, die ihren Bedarf für den Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen decken können, nicht nur wegen des Bedarfs ihrer Kinder auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die gesetzlichen Regel...mehr

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Kinderzuschlag / 2.1.1 Einkommen des Kindes

Eigenes Einkommen des Kindes mindert seinen Kinderzuschlag um 45 % des zu berücksichtigenden Einkommens. Eigenes Einkommen kann z. B. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, aber auch die Ausbildungsvergütung sein. Praxis-Beispiel Einkommen des Kindes Ein 10-jähriges Kind erhält Unterhaltsvorschuss i. H. v. 299 EUR. Der mögliche Kinderzuschlag (297 EUR) mindert sich um 45 % (134,5...mehr

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Kinderzuschlag / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Eltern können Kinderzuschlag erhalten, wenn sie mit ihren Kindern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einem Haushalt leben und die Kinder nicht verheiratet sind, für diese Kinder Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) beziehen, ein bestimmtes Mindesteinkommen erreichen (Mindesteinkommensgrenze) und durch den Kinderzuschlag in der Verbindung mit dem g...mehr

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Kinderzuschlag / 3 Bewilligungszeitraum/Antrag/Zuständigkeit

Über den Gesamtkinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate entschieden (Bewilligungszeitraum). Der Bewilligungszeitraum beginnt am 1. des Monats, in dem der erforderliche Antrag auf Kinderzuschlag gestellt wird. Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen während des Bewilligungszeitraums haben keinen Einfluss auf die Höhe des Kinderzuschlags. Ausnahme ist ein...mehr

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Kinderzuschlag / 2.2 Berücksichtigung von Vermögen

Für die Berücksichtigung von Vermögen beim Kinderzuschlag gelten die gleichen Regeln wie während der Karenzzeit beim Bürgergeld nach dem SGB II. Vermögen wird demnach nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Das ist der Fall, wenn das Gesamtvermögen 40.000 EUR für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 EUR für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 2.1.2 Einkommen der Eltern

Einkommen der Eltern mindert den Kinderzuschlag, wenn es die sog. Bemessungsgrenze überschreitet. Bei der Bemessungsgrenze handelt es sich um den elterlichen Bedarf wie bei der Berechnung der Höchsteinkommensgrenze. Das monatlich zu berücksichtigende Einkommen der Eltern wird grundsätzlich wie bei der Berücksichtigung von Einkommen beim Bürgergeld berechnet. Insbesondere wird...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 1.2 Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II

Damit der Kinderzuschlag bewilligt werden kann, muss er zusammen mit dem zu berücksichtigenden Einkommen der Eltern, dem Kindergeld und dem Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ausreichen, um den nach den Regeln des SGB II festgestellten Gesamtbedarf der Familie zu decken. Zudem besteht auch dann ein Anspruch auf einen Kinderzuschlag, wenn die Prüfung ergibt, dass insgesamt höchs...mehr

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Kinderzuschlag / 4 Leistungen für Bildung/Teilhabe

Personen erhalten Leistungen für Bildung und Teilhabe für ein Kind, wenn sie für dieses Kind Anspruch auf Kindergeld haben und das Kind mit ihnen in einem Haushalt lebt und sie für ein Kind Kinderzuschlag nach § 6a BKGG beziehen oder im Falle der Bewilligung von Wohngeld sie und das Kind, für das sie Kindergeld beziehen, zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder sind.[1] Leistung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 2.1 Berücksichtigung von Einkommen

2.1.1 Einkommen des Kindes Eigenes Einkommen des Kindes mindert seinen Kinderzuschlag um 45 % des zu berücksichtigenden Einkommens. Eigenes Einkommen kann z. B. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, aber auch die Ausbildungsvergütung sein. Praxis-Beispiel Einkommen des Kindes Ein 10-jähriges Kind erhält Unterhaltsvorschuss i. H. v. 299 EUR. Der mögliche Kinderzuschlag (297 EUR) m...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 1.1 Mindesteinkommensgrenze

Einen Kinderzuschlag können Eltern oder ein Elternteil nur dann erhalten, wenn sie ein monatliches Einkommen von mindestens 900 EUR (Elternpaare) bzw. 600 EUR (Alleinerziehende) nachweisen. Für die Mindesteinkommensgrenze wird beispielsweise Einkommen aus Erwerbstätigkeit berücksichtigt, aber auch Einkommen aus Arbeitslosengeld, Ausbildungsförderung oder Krankengeld. Wohngel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltsvorschuss / 1.1 Anrechnung auf andere Sozialleistungen

Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz dienen zur Deckung des Lebensunterhalts eines Kindes. Diese Leistungen werden beim Bürgergeld und der Sozialhilfe als Einkommen berücksichtigt. Sie sind vorrangige Sozialleistungen. Ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII wird durch Unterhaltsleistungen nicht ausgeschlossen. Wird ergänzend W...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 4 Feste Bezüge und variable Entgelte

Sachverhalt Am 1.4.2025 nimmt ein Arbeitnehmer, für den die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, eine neue Beschäftigung auf. Er hat folgende Einnahmen: Monatslohn 5.500 EUR, einschließlich 150 EUR Kinderzuschlag und 50 EUR Nachtzuschlag (steuerfrei) Firmenwagen, auch zur privaten Nutzung, geldwerter Vorteil monatlich 250 EUR Vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld 3.000...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schulbedarfspaket (Bürgerge... / 1 Anspruchsberechtigte

Leistungen für den Bedarf für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf können Schüler erhalten, die Bürgergeld (hier gilt die zusätzliche Voraussetzung, dass das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf), Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Außerdem können Personen nach § 6b BKGG die Leistung für ein Kind...mehr

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Schulbedarfspaket (Bürgerge... / Zusammenfassung

Begriff Das Schulbedarfspaket ist eine der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bedarf für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf). Grundvoraussetzung ist der Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule. Eine Ausbildungsvergütung darf nicht bezogen werden. Wie alle Leistungen für Bildung und Teilhabe kann das Schulbedarfspaket an Schüler erbracht werden, di...mehr

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Leistungen für Bildung und ... / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Leistungen für Bildung und Teilhabe können Schüler erhalten, die Bürgergeld beziehen. Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Als zusätzliche Voraussetzung gilt, dass das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf und die Schüler keine Ausbildungsvergütung erhalten darf. Außerdem können Personen nach § 6b BKGG ...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / b) Anmerkung A VII: Berücksichtigung der anteiligen, auf den Unterhaltsschuldner entfallenden Wohnkosten im Selbstbehalt

Die Anmerkung A VII – bislang A V (alt) – wurde inhaltlich weiter geschärft und im letzten Absatz die Wortfolge "auf den Unterhaltspflichtigen entfallenden" eingefügt. Damit soll noch deutlicher zum Ausdruck gebracht werden, dass die Wohnkostenansätze im Selbstbehalt erst dann zu erhöhen sind, wenn der konkret auf den Unterhaltspflichtigen entfallende Anteil an den Wohnkoste...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.2 Sofortzuschlag für Kinder

Zum 1.7.2022 wurde ein Sofortzuschlag für Kinder i. H. v. 20 EUR monatlich eingeführt. Damit sollen die Lebensumstände und Chancen der von Armut betroffenen oder bedrohten Kinder verbessert und finanzielle Spielräume für die Teilhabe an Gesellschaft, Bildung und Arbeitsmarkt geschaffen werden. Der Sofortzuschlag sollte ursprünglich bis zur Einführung einer Kindergrundsicheru...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.3 Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig i. S. d. SGB II ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern erhält.[1] Hinweis Verpflichtung zur Beantragung von vorrangigen Sozialleistungen Wer Anspruch auf ander...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.6 Leistungen zur Bildung/Teilhabe

Kern dieser Leistungen ist das sog. "Bildungs- und Teilhabepaket", mit dem junge Menschen aus einkommensschwachen Familien unterstützt werden. Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Weitere Voraussetzung ist, dass sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 2. Kindergeld

Das aktuelle Kindergeld beträgt derzeit[18] einheitlich 250 EUR für jedes Kind. Da der Betrag "glatt" geteilt werden kann, gehen die Unterhaltszahlbeträge bei minderjährigen Kindern auf einen vollen Eurobetrag aus, so dass es nicht zu der Bildung der in der Praxis sehr ungeliebten, "krummen" – auf 0,50 EUR ausgehenden – Unterhaltszahlbeträge kommt. Das Kindergeld soll erhöht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Leistungen für Bildung und ... / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe, der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), des Kinderzuschlags und des Wohngeldes gibt es zusätzlich zu den übrigen Leistungen die Leistungen zur Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. In aller Regel erfolgt die Förderung über Sach- oder Dienstleistungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsübersicht ab VZ 1990

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 46 EStG ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Eine grundlegende Neufassung des § 46 EStG ist durch StÄndG vom 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) vorgenommen worden. In den danach folgenden Jahren wurden verschiedene Pflichtveranlagungstatbestände geschaffen und die Veranlagungsgrenzen erhöht. In den letzten Jahren wurden dabei insb fol...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen nicht als Einkommen nach § 11 zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um Leistungen, Renten, Entschädigungen und Zuwendungen. § 11a durchbricht den Grundsatz, dass alle Einnahmen zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber fasst in dieser Regelung zusammen, welche Einnahmen er wegen ihrer Bestimmung oder Motivation kraft Gese...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.16 Weitere Tatbestände

Rz. 101a Bausparzinsen sind vor Auszahlung des Guthabens auch dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Gutgeschriebene Bausparzinsen stehen bis dahin nicht zur Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung (BSG, Urteil v. 19.8.2015, B 14 AS 43/14 R). Rz. 101b Eine Gutschrift i. S. v. § 22 Abs. 3 ist nicht als Einkommen...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Berücksichtigung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe verfolgt das Ziel, eine finanzielle, materielle Basis zu schaffen, die als Grundlage zur Herstellung von Chancengleichheit dienen kann. Anspruchsgrundlage ist § 19 Abs. 2 Satz 1. Die Leistungen sind bedarfsauslösend. Das bedeutet, dass ein eigenständiger Anspruch auf alle oder einzelne Leistungen zur Deckung de...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 97 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Fehlende Arbeitsanreize beim Bürgergeld und Wohngeld –Interdependenzen der sozialen Transfersysteme, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD u. a., BT-Drs. 20/6058. ders., Umsetzung der Grundrente (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FD...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 248 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. ders., Kinder und junge Erwachsene in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften (Antwort der ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 102 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018, 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verwaltungspraxis nach Änderungen im Befreiungsr...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.3 Zurechnung von Einkommen zu Personen

Rz. 11 Das Einkommen des Stiefvaters in der Bedarfsgemeinschaft ist zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 14.3.2012, B 14 AS 17/11 R). Das gilt auch bei volljährigen Kindern (vgl. § 9 Abs. 2). Bei unverheirateten Kindern ist auch das Einkommen des in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners eines Elternteils als Einkommen zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 2). Diese umstritte...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.9 Zuständiger Leistungsträger

Rz. 109 Zuständiger Leistungsträger für die Leistungen nach § 28 sind die kommunalen Träger (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Demnach werden die Leistungen durch die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a oder durch die nach § 44b gebildeten gemeinsamen Einrichtungen des kommunalen Trägers und der Agentur für Arbeit in den Jobcentern erbracht. Übertragen die Bundesländer die Erbr...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 4 wurde mit Wirkung zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) geändert. Vom 9.2.2010 bis 31.12.2010 ...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetz...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.4 Persönlicher Schulbedarf (Abs. 3)

Rz. 58 Die Leistungen zur Deckung des persönlichen Schulbedarfes entsprechen dem sog. Schulbedarfspaket nach § 24a in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung. Allerdings ist die Leistung nach Abs. 3 anders als die Vorgängerregelung nach § 24a bedarfserhöhend ausgestaltet. Die Leistung wird also nur bei Bedarf gewährt, wenn der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Die Lei...mehr