Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Körperschaftsteuer

a) Abrechnungsbescheid über KapErtrSt bei streitigen CumCum-Aktiengeschäften Die Anrechnung der KapErtrSt bei einem Steuerpflichtigen muss grundsätzlich solange gewährleistet sein, wie ihm auch die darauf bezogenen Kapitalerträge zugerechnet werden. Sind daher in der jüngsten KSt-Festsetzung kapitalertragsteuerpflichtige Dividenden veranlagt, kann die Anrechnung der von Divid...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Abrechnungsbescheid über KapErtrSt bei streitigen CumCum-Aktiengeschäften

Die Anrechnung der KapErtrSt bei einem Steuerpflichtigen muss grundsätzlich solange gewährleistet sein, wie ihm auch die darauf bezogenen Kapitalerträge zugerechnet werden. Sind daher in der jüngsten KSt-Festsetzung kapitalertragsteuerpflichtige Dividenden veranlagt, kann die Anrechnung der von Dividenden einbehaltenen KapErtrSt nicht unter Berufung auf das fehlende wirtscha...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Feststellung der die Einlagen übersteigenden umgewandelten Rücklagen als Sonderausweis gem. § 28 Abs. 1 S. 3 KStG

Streitig ist die Feststellung des Sonderausweises nach § 28 Abs. 1 S. 3 KStG. Das FG entschied: § 28 Abs. 1 S. 1 KStG fingiert die Reihenfolge der Verwendung von Mitteln im Falle einer Nennkapitalerhöhung. Danach gilt der positive Bestand des steuerlichen Einlagekontos als vor den sonstigen Rücklagen umgewandelt. Nach § 28 Abs. 1 S. 1 KStG wird also im ersten Schritt ein posi...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 8 Vorauszahlungen

Der Unternehmer hat für die Gewerbesteuer vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr sind die Vorauszahlungen während des Wirtschaftsjahrs zu entrichten, das in dem Erhebungszeitraum (= Kalenderjahr) endet: Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach Möglichkeit der später festzusetzenden ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 7 Berechnungsschema

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Holdingstrukturen in der Un... / d) Hinweise zu den zeitlichen Rahmenbedingungen

Der Anteilstausch i.S.d. § 21 UmwStG vollzieht sich zu dem Zeitpunkt, an dem das wirtschaftliche Eigentum i.S.d. § 39 AO an den eingebrachten Anteilen auf die übernehmende Kapitalgesellschaft übergeht, demnach ist im Regelfall die dingliche Abtretung der einzubringenden Anteile mit allen Rechten und Pflichten maßgeblich (vgl. Schmitt in Schmitt/Hörtnagl, UmwG/UmwStG, 10. Auf...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Steuererstattungsansprüche sind pfändbar

Rz. 984 Ansprüche auf Erstattung von Steuern (§ 37 Abs. 2 AO) sind (ebenso wie Haftungsbeträge, steuerliche Nebenleistungen und Steuervergütungen) pfändbar, § 46 Abs. 1 AO. Die Pfändbarkeit gilt für alle bereits entstandenen (§ 46 Abs. 6 S. 1 AO) Erstattungsansprüche, unabhängig von der Steuerart. In Betracht kommen u.a. Steuern nach Bundesrecht (z.B. Einkommensteuer, Körper...mehr

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Irland / III. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 237 Zwischen Deutschland und Irland ist am 30.3.2011 ein Doppelbesteuerungsabkommen[352] geschlossen worden, das seit seinem Inkrafttreten am 28.11.2012[353] das am 17.10.1962 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen[354] in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 25.5.2010[355] ersetzt.[356] Das Abkommen ist zunächst mit Protokoll vom 3.12.2014,[357] in Kraft getreten ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 1. Grundsätze

Rz. 274 Die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer ist eine direkte Personalsteuer. Sie belastet eine Einnahme, nämlich den unentgeltlichen Vermögenszuwachs einer natürlichen Person. Sie knüpft zur Bestimmung der Steuerbelastung an persönliche Verhältnisse des Erben bzw. Beschenkten an:mehr

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Polen / III. Weitere im Rahmen der Erbfolge anfallende Steuern

Rz. 129 Der polnischen Gesetzgebung ist der Begriff einer Steuer auf Bereicherung in Verbindung mit der Annahme der Erbschaft nicht bekannt. Der Staat nimmt in diesem Fall nur eine Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Die Annahme der Erbschaft durch natürliche Personen ist steuerfrei. Bei juristischen Personen führt die Erbschaft zur Entstehung einer Einkunft, die gemäß den i...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / Zusammenfassung

Überblick Der Solidaritätszuschlag ist eine eigenständige Zuschlagsteuer, eine sog. steuerliche Ergänzungsabgabe. Die Steuer wird selbstständig, gesondert von der Lohnsteuer sowie der Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Das Aufkommen fließt in vollem Umfang dem Bund zu. Abgabepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, von deren Arbeitslohn Lohnsteuer zu erheben i...mehr

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Übungsleiterfreibetrag / 3 Nur Tätigkeiten für öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaften

Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die Nebentätigkeit für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder für eine Körperschaft ausgeübt wird, die wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der Körperschaftsteuer befreit ist.[1] Zu den begünstigten Auftraggebern gehören die die Gebietskörperschaften Bund, Länder und G...mehr

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Solidaritätszuschlag / Zusammenfassung

Begriff Der Solidaritätszuschlag ist als Ergänzungsabgabe eine selbstständige, gesondert von der Lohnsteuer sowie der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erhebende Steuer. Sein Aufkommen fließt in vollem Umfang dem Bund zu. Abgabepflichtig sind alle Arbeitnehmer, von deren Arbeitslohn Lohnsteuer zu erheben ist sowie sämtliche einkommensteuerpflichtige Personen (und Körpersc...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.4 Nutzungsverbot bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Die vorstehenden Ausführungen zu dienstrechtlich vereinbarten Nutzungsverboten gelten uneingeschränkt auch für die lohnsteuerliche Behandlung der Dienstwagenüberlassung an einen (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft.[1] Wird dem (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführer (im Anstellungsvertrag) die Privatnutzung des Firmenfahrzeugs au...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 13 Pauschalsteuer erhöht den Gesamtaufwand

Unabhängig davon, ob es sich um Sachgeschenke an Geschäftsfreunde, Kunden u. a. handelt, also um Zuwendungen an Dritte, oder ob der Zuwendungsempfänger der eigene Mitarbeiter ist, sollte die gesamte Abgabenlast, die sich durch die Übernahme der Pauschalsteuer ergibt, in das für betriebliche Geschenke zur Verfügung stehende Budget mit eingerechnet werden. Neben der pauschalen...mehr

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Übungsleiter / 1 Freibetrag bei Nebentätigkeit

Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter werden bis zu einem Jahresbetrag von 3.000 EUR als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt. Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder für e...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Drittschuldner

Rz. 988 Die Drittschuldnereigenschaft ergibt sich gem. § 46 Abs. 7 AO für die Finanzbehörde i.S.v. § 6 AO, die über den Anspruch entschieden oder zu entscheiden hat. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus §§ 17–29 AO. Beispielhaft seien folgende Drittschuldnerzuständigkeiten, in Abhängigkeit von der Steuerart, angeführt:mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 9. Steuerstrafrecht

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 5.2 Körperschaft

Gehören die GmbH-Anteile zum Betriebsvermögen einer Körperschaft, sind diese bereits dadurch steuerverstrickt und die Besteuerung der Veräußerung damit sichergestellt. Für § 17 EStG ist – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – wie für GmbH-Anteile im Betriebsvermögen eines Personenunternehmens "kein Bedarf". Der Unterschied zu Personenunternehmen besteht aber in der Sonder...mehr

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Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 16 Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24.3.1999 hat § 5 GrEStG um einen dritten Absatz erweitert. Danach werden die in den Abs. 1 und 2 geregelten Vergünstigungen insoweit versagt, als sich der Anteil des Veräußerers am Vermögen der Gesamthand innerhalb von 5 Jahren seit dem Grundstücksübergang auf die Gesamthand vermindert. Nach den Vorstellungen des Gesetzg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Solidaritätszuschlag

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verein

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuerrichtlinien

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Mindestbesteuerung

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuerhinterziehung, Steueroasen

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Investmentfonds

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2020 Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften / § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, stellt sich die Frage, ob diese Beteiligung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder der Vermögensverwaltung zuzurechnen ist. Eine Beteiligung an ei...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2024

Wenke , Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei freiwilliger Vorauszahlung möglich? – Urteil des FG Düsseldorf v. 18.7.2024 – 14 K 1966/23 E zu noch nicht ausgeführten Handwerkerleistungen, NWB 2024, 2754; Briese , Steuerliche Aspekte einer Weiter-/Teilzeitbeschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers nach Eintritt des altersbedingten Versorgungsfalls, GmbHR 2024, 1127; Wangl...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.13 § 6 EStG (Bewertung)

• 2019 Gewinnneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern bei Personengesellschaften/§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ermöglicht bei Personengesellschaften die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zu Buchwerten, soweit diese unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten übertragen werden. Fraglich ist, inwieweit § 6 Abs. 5 Satz...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2019 Wege aus der Limited / Verschmelzung / Asset Deal / Anwachsungsmodell / § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG Der Brexit führt bei der Limited mit Verwaltungssitz im Inland zivilrechtlich dazu, dass aus einer Kapitalgesellschaft eine Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen wird mit der Folge des Fortfalls der Haftungsbeschränkung. Steuerlich ändert sich der Status der Limited ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.14 § 32a KStG (Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage)

• 2024 Anwendung von § 32a KStG bei fehlender Auswirkung der vGA auf die festgesetzte KSt / § 32a KStG Es stellt sich die Frage, ob § 32a KStG auch dann anwendbar ist, wenn es an einer Auswirkung der vGA auf die festgesetzte KSt fehlt. Im Gegensatz zu in der Literatur vertretenen Auffassungen wird dies von der FinVerw bejaht (FinMin Schleswig-Holstein v. 8.6.2023, VI 313 – S ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.2 § 5 GrEStG (Übergang auf eine Gesamthand)

• 2019 Teleologische Reduktion der grunderwerbsteuerlichen Sperrfristen/§ 5 Abs. 3 GrEStG/§ 6 Abs. 3 GrEStG/§ 6 Abs. 4 GrEStG Die Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG sehen, um Missbräuchen vorzubeugen, Vor- und Nachbehaltensfristen in § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 3 und 4 GrEStG vor. Da die Sperrfristen überschießend wirken, sind sie teleologisch zu reduzieren, wenn vor dem Hi...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.7 § 10 KStG (Nichtabziehbare Aufwendungen)

• 2021 Forschungszulage als Erstattung von Körperschaftsteuer / § 10 Nr. 2 KStG Handelsrechtlich dürfte die Forschungszulage nicht als "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag", sondern grundsätzlich als „sonstiger betrieblicher Ertrag“ auszuweisen sein. Sie ist völlig unabhängig vom Einkommen und Ertrag der Körperschaft zu gewähren. Steuerbilanziell dürfte die Forschungszulage ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.47 § 34a EStG (Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne)

• 2023 Wachstumschancengesetz (Entwurf) / Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne / § 34a EStG-E Die Besteuerung nach § 34a EStG wird regelmäßig nur von Mittelständlern gewählt, die dem Spitzensteuersatz unterliegen. Vor dem Hintergrund der mit § 34a EStG verbundenen Nachversteuerungsnachteile ist § 34a EStG für nicht dem Spitzensteuersatz unterliegende Mittelständler nich...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.18 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)

• 2019 Mietwohnungsneubau/ Zweifelsfragen/Gestaltungsüberlegungen/§ 7b EStG Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann neben anderen Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden. Es muss zusätzlich und erstmalig eine Wohnung geschaffen werden. Die Verlegung einer Wohnung oder die Erweiterung der Wohnfläche reichen nicht aus. Anders ist dies bei der erstmaligen Schaffung einer ...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / IV. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Tonnagebesteuerung / 5 Auswirkungen auf andere Steuern

Der nach § 5a ermittelte Gewinn gilt als Gewerbeertrag nach § 7 Satz 1 GewStG. Dies regelt § 7 Satz 3 GewStG ausdrücklich.[1] Deshalb finden Hinzurechnungen nach § 8 GewStG nicht statt.[2] Eine Verrechnung mit Verlusten nach § 10a GewStG ist aber zulässig. Ferner ist die Kürzungsbestimmung des § 9 Nr. 3 GewStG zu beachten.[3] Bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr gel...mehr

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Sponsoring / 3.2 Spendenabzug

Spenden können bei der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, aber auch bei der Gewerbesteuer berücksichtigt werden[1] Bei Spenden sind jedoch u. a. die Einschränkungen des § 10b EStG, vor allem Höchstbeträge, zu berücksichtigen. Der in § 10b Abs. 1 EStG bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG – als Unterbegriff der "Zuwendung"- verwendete Begriff der Spende setzt Ausgaben voraus, die v...mehr

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Sponsoring / 4 Steuerbegünstigte Empfänger

Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring erhaltenen Leistungen können bei einer steuerbegünstigten Körperschaft als Empfängerin steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich, steuerfreie Einnahmen aus Vermögensverwaltung oder steuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein.[1] Für die Abgrenzung gelten die allgemeinen Grundsätze. Danach liegt kein wirtschaftli...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 4.8 Dauerüberzahlerbescheinigung bei Holdingkapitalgesellschaften

Gemäß § 44a Abs. 5 Satz 1 EStG ist bei bestimmten Kapitalerträgen kein Steuerabzug vorzunehmen, wenn die Kapitalerträge Betriebseinnahmen des Gläubigers sind und die Kapitalertragsteuer auf Grund der "Art der Geschäfte" auf Dauer höher wäre als die gesamte festzusetzende Einkommen- oder Körperschaftsteuer (sog. Dauerüberzahler). Die Voraussetzungen sind durch eine entspreche...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 1 Bedeutung der ­Rechtsform

Einkommensteuerrechtliche Vergünstigungen speziell für land- und forstwirtschaftliche Einkünfte wie z.B. die Tarifglättung nach § 32c EStG, die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a EStG oder der Freibetrag von 900 EUR nach § 13 Abs. 3 EStG gehen verloren, wenn land- und forstwirtschaftliche Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG umqualifizie...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 2 Körperschaftsteuer

2.1 Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen I (§ 27 Abs. 2 Satz 3 KStG) In § 27 Abs. 3 Satz 3 KStG wird der Zusatz "mit Ausnahme der Anwendungsfälle des § 29" aufgenommen. Die Ergänzung hat laut der Gesetzesbegründung zur Folge, dass abweichend von der bisherigen Handhabung künftig in allen Umwandlungsfällen auch dann keine Anfangsfeststellung des Bestands des steuerlich...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 2.3 Grenzüberschreitende Umwandlungen (§ 29 Abs. 6 Satz 2 KStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, bei denen für die übertragende Körperschaft oder Personenvereinigung kein Einlagekonto festzustellen ist (Hereinumwandlungen), entfällt mit Aufhebung des § 29 Abs. 6 Satz 2 KStG künftig das Verfahren zur gesonderten Feststellung des Bestands der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen bei der übertragenden Körperschaft oder Perso...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 2.2 Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen II (§ 27 Abs. 6 Satz 3 KStG )

Auf Grundlage des allgemeinen Verständnisses, dass bei Kettensachverhalten verdeckte Einlagen und verdeckte Gewinnausschüttungen stufenweise zu erfassen sind, stellt eine Ergänzung klar, dass im Fall der mittelbaren Organschaft die Erhöhung und die Minderung des steuerlichen Einlagekontos der Organgesellschaft aufgrund einer organschaftlich verursachten Minder- oder Mehrabfü...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 2.1 Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen I (§ 27 Abs. 2 Satz 3 KStG)

In § 27 Abs. 3 Satz 3 KStG wird der Zusatz "mit Ausnahme der Anwendungsfälle des § 29" aufgenommen. Die Ergänzung hat laut der Gesetzesbegründung zur Folge, dass abweichend von der bisherigen Handhabung künftig in allen Umwandlungsfällen auch dann keine Anfangsfeststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 Satz 3 KStG durchzuführen ist, wenn die üb...mehr