Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeugsteuer

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag

Zusammenfassung Die Vertreter von Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag mit einem Umfang von 144 Seiten geeinigt. Wir geben einen Überblick über die im Steuerrecht geplanten Änderungen. Alle drei Parteien müssen dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, der mit "Verantwortung für Deutschland" betitelt ist, allerdings noch offiziell zustim...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.3 Tätigkeitsprinzip

Die deutschen DBA mit den europäischen Ländern entsprechen in der Regel für den Hauptanwendungsfall der Auslandstätigkeiten dem Art. 15 OECD-MA. Hiernach hat der Tätigkeitsstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht. In den Fällen der Tätigkeitsstaatbesteuerung spielt es keine Rolle, zu wessen Lasten der Arbeitslohn bzw. aus welchem Staat der Arbeitslohn bezahlt wird. Vgl. a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsverwaltung (Miete) / 7 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Der Zwangsverwalter gilt hinsichtlich der Verwaltung der Immobilie als Vermögensverwalter i. S. v. § 34 Abs. 3 AO. Als solcher hat er neben dem Grundstückseigentümer die steuerlichen Pflichten[1] zu erfüllen. Wichtig Auf Miet- und Pachteinnahmen des zwangsverwalteten Grundstücks begrenzt Die steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters sind in gegenständlicher und zeitlicher Hi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Kfz-Steuerbefreiung

Tz. 102 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Prinzipiell ist auch für einen Pferdeanhänger Kfz-Steuer zu zahlen. Die Steuer wird nach dem Gewicht des Anhängers bemessen. Eine Kfz-Steuerbefreiung ist möglich, wenn der Anhänger ausschließlich zum Transport von Tieren für Sportzwecke und von Sportgeräten verwendet wird. Dann kann ein sogenanntes grünes Kennzeichen beantragt werden, vgl. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 166. Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" (Konjunkturpaket I) v 21.12.2008, BGBl I 2008, 2896

Rn. 186 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung infolge der sog Finanzkrise erfolgt die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Bereich des ESt-Rechts (Art 1), daneben wurde in Art 2 das Kfz-SteuerG geändert (Steuerbefreiung für ein Jahr bei Erstzulassung v 05.11.2008 bis 30.06.2009, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonstige Personensteuern gem § 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 2

Rn. 219 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die zweite Fallgruppe, die von § 12 Nr 3 EStG mit einem Abzugsverbot belegt ist, betrifft die sonstigen Personensteuern (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 2). Hierbei handelt es sich um Steuern, die zwar nicht das Einkommen besteuern, die aber ebenso wie die Steuern vom Einkommen die persönlichen Verhältnisse des StPfl berücksichtigen (zB durch persö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.3 Anknüpfung an Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Verwaltungshoheit durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 15 Allerdings wird durch §§ 33 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 FGO nicht für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten der Finanzrechtsweg eröffnet, sondern nur für solche Abgaben, die einerseits der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und andererseits durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] verwaltet werden. Rz. 16 Im H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.4 Wertung der Rechtslage

Rz. 52 Der Gesetzgeber hat mit der Regelung des Verzögerungsgelds quasi als Annex zur Möglichkeit des Transfers der elektronischen Buchführung einen schweren systematischen Fehlgriff getan. Eindeutig besser wäre die Regelung im Rahmen der §§ 193ff. AO aufgehoben gewesen. Die Bandbreite des Verzögerungsgelds ist als unangemessen groß anzusehen, sodass eine Beschränkung einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.2 Insolvenzverwalter

Rz. 61 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.[1] Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und dem Insolvenzschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer sowie sonstiger auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrssteuern liegt seit dem 1.7.2009 beim Bundesministerium der Finanzen. Seit dem 1.7.2014 haben die örtlichen Behörden der Zollverwaltung die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernommen. Die örtlichen Hauptzollämter sind seit diesem Zeitpunkt die für die Ausübung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 1.1 Allgemeine Grundsätze

§ 3 KraftStG [1] enthält unter der Überschrift "Ausnahmen von der Besteuerung" eine enumerative Aufzählung von Fahrzeugen, deren Halten (§ 1 Abs. Nrn 1 und 2 KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Auch eine widerrechtliche Benutzung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG der im § 3 KraftStG aufgelisteten Fahrzeuge führt nach § 2 Abs. 5 S. 2 KraftStG nicht zu einer Ste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 1.2 Steuerbefreiungen nach § 3 KraftStG

Nach § 3 Nr. 1 KraftStG ist das Halten von Fahrzeugen, die nach § 3 Abs. 3 FZV von der Zulassungspflicht i. S. d. § 3 Abs. 1 FZV ausgenommen sind, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Nicht von Bedeutung ist hierbei, wer Halter eines solchen Fahrzeugs ist, es handelt sich mithin um eine sachliche Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 KraftStG war durch A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.5 Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen

Im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuerreform 2020 hat der Gesetzgeber durch Art. 4 Nr. 5 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eine neue Begünstigungsvorschrift in Form einer "Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer"geschaffen. Die Vorschrift des neuen § 10b KraftStG "Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen" entspricht damit i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.3 Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge – § 3d KraftStG

Im Rahmen der Reform der Kraftfahrzeugsteuer hat der Gesetzgeber durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. a des Siebten Gesetzes zur Änderung des KraftStG [1] die Förderung des Haltens von Elektrofahrzeugen weiter ausgebaut. Die bisherige Vergünstigung war auf solche Elektrofahrzeuge beschränkt, die bis 31.12.2020 erstmalig zugelassen wurden. Mit der Neuregelung kommt die Befreiung von der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2 Vergünstigung für Schwerbehinderte

2.1 Allgemeines Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht nach § 3a KraftStG folgende Arten von Begünstigungen vor: Steuerbefreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG; Steuerermäßigung um 50 % nach § 3a Abs. 2 KraftStG; besitzstandswahrende Regelung für bestimmte Behinderte nach § 17 KraftStG, denen zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des KraftStG v. 22.7.1978[1] die Kraftfahrzeugsteue...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 1 Ausnahmen von der Besteuerung

1.1 Allgemeine Grundsätze § 3 KraftStG [1] enthält unter der Überschrift "Ausnahmen von der Besteuerung" eine enumerative Aufzählung von Fahrzeugen, deren Halten (§ 1 Abs. Nrn 1 und 2 KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Auch eine widerrechtliche Benutzung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG der im § 3 KraftStG aufgelisteten Fahrzeuge führt nach § 2 Abs. 5 S. 2 Kr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.2 Steuerbefreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG

Das Halten von Kraftfahrzeugen ist auf Antrag zu 100 % von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, solange die Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen Ausweis i. S. d. SGB IX oder des Art. 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr mit einem Ausweis nach dem SGB IX mit dem Merkzeichen "H" (hi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiungen

Zusammenfassung Überblick Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer sowie sonstiger auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrssteuern liegt seit dem 1.7.2009 beim Bundesministerium der Finanzen. Seit dem 1.7.2014 haben die örtlichen Behörden der Zollverwaltung die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernommen. Die örtlichen Hauptzollämter sind seit diesem Zeitpunkt die fü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.1 Allgemeines

Die Steuerbefreiungen nach §§ 3b und 3c KraftStG [1] kommen nur für Pkw, die Steuerbefreiung nach 3d KraftStG kommt seit der Neufassung der Vorschrift durch Art 2 Nr. 2 des VerkehrStÄndG[2] für alle Elektrofahrzeuge i. S. d. KraftStG in Betracht. Pkw sind Fahrzeuge, die als solche von den Zulassungsbehörden eingestuft sind. Bei der von den Verkehrsbehörden nach § 3 Abs. 1 S. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.3 Steuerermäßigung um 50 % nach § 3a Abs. 2 KraftStG

Schwerbehinderte, die durch einen Ausweis i. S. d. SGB IX oder des Art. 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr mit orangefarbenem Flächenaufdruck nachweisen können (Merkzeichen "G" oder "Gl"), dass sie infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder gehörlos si...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.1 Allgemeines

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht nach § 3a KraftStG folgende Arten von Begünstigungen vor: Steuerbefreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG; Steuerermäßigung um 50 % nach § 3a Abs. 2 KraftStG; besitzstandswahrende Regelung für bestimmte Behinderte nach § 17 KraftStG, denen zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des KraftStG v. 22.7.1978[1] die Kraftfahrzeugsteuer erlassen war....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3 Befristete Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit besonderer technischer Ausstattung

3.1 Allgemeines Die Steuerbefreiungen nach §§ 3b und 3c KraftStG [1] kommen nur für Pkw, die Steuerbefreiung nach 3d KraftStG kommt seit der Neufassung der Vorschrift durch Art 2 Nr. 2 des VerkehrStÄndG[2] für alle Elektrofahrzeuge i. S. d. KraftStG in Betracht. Pkw sind Fahrzeuge, die als solche von den Zulassungsbehörden eingestuft sind. Bei der von den Verkehrsbehörden nach...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.4 Geltendmachung der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung

Das Verfahren zur Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugsteuervergünstigung richtet sich nach § 7 KraftStDV. Nach § 7 Abs. 1 KraftStDV hat der Fahrzeughalter in Fällen, in denen er beabsichtigt seinen Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, auf Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder auf Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer für einen Kraftfahrzeuganhänger – vgl. § 10 Abs. 1 Kraf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.2 Schadstoffreduzierte Pkw mit Selbstzündungsmotor – § 3b KraftStG

Begünstigt sind Pkw, die durch Selbstzündungsmotor angetrieben werden. Zu den Selbstzündungsmotoren gehören Diesel-, Vielstoff- oder Elsbettmotoren. Voraussetzung für eine Steuerbefreiung ist die Erfüllung der Schadstoffklasse Euro 6; maßgebend ist die Feststellung der Zulassungsbehörde – Zulassungsbescheinigung Teil I[1] als Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 101 AO. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 3.1.2.2 Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen

Der in der Praxis häufigste Fall ist, dass der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer seine Reisen mit dem eigenen Pkw durchführt. Werden die hierbei anfallenden Aufwendungen nachgewiesen, sind die anteiligen Pkw-Kosten in tatsächlicher Höhe Betriebsausgaben bzw. durch den Arbeitgeber steuerfrei ersetzbar. Zu den Gesamtkosten eines Fahrzeugs gehören die Betriebsstoffkosten, Wartungs- ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 83 Leistun... / 2.3.1 Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 Die Hilfe "Beschaffung eines Kraftfahrzeuges" setzt nach § 4 Abs. 1 KfzHV voraus, dass der behinderte Mensch nicht über ein Kraftfahrzeug verfügt, dass die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 2 der KfzHV erfüllt und dessen weitere Benutzung ihm zumutbar ist. Das Kraftfahrzeug muss nach § 4 Abs. 2 KfzHV nach Größe und Ausstattung den Anforderungen entsprechen, die sich im Ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.2 Schlussrechnung

Rz. 81 Nach § 66 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter bei der Beendigung seines Amtes Rechnung zu legen (sog. Schlussrechnung). Diese Rechenschaftspflicht besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Dennoch hat der Insolvenzverwalter die Schlussrechnung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 InsO zunächst dem Insolvenzgericht vorzulegen. Dieses leitet sie nach eigener Prüfung an den Gläu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 4 Fahrzeugkosten: Vollständigkeit und Plausibilitätskontrollen

Die Fahrzeugkosten als Teil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zeigen alle Kfz-Kosten des laufenden Geschäftsjahres, z. B. Kraftstoffe, Kfz-Versicherungen, Reparaturen, Leasinggebühren etc. Die Kfz-Steuer wird dagegen unter den "sonstigen Steuern" ausgewiesen. Auf dem Aufwandskonto "Sonstige Kfz-Kosten" (SKR 03: 4580; SKR 04: 6570) werden alle Kfz-Aufwendungen erfasst, die n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.1 Regelmäßige Festsetzungsfrist

Rz. 22 Die Festsetzungsfrist für Verbrauchsteuern und Verbrauchsteuervergütungen beträgt nach Abs. 2 Nr. 1 ein Jahr. Verbrauchsteuern i. S. d. § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO sind Steuern auf Waren, die zu kurzfristigem Verbrauch bestimmt sind, die an den Übergang aus dem steuerlich gebundenen in den freien Verkehr anknüpfen und die bestimmt sind, auf den Verbraucher übergewälzt ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.3 Einzelne Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Rz. 25 Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nach § 25 Abs. 3 EStG für die ESt, § 31 KStG i. V. m. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG für die KSt, § 14a GewStG für die GewSt, § 28 BewG für die Bewertung und § 18 Abs. 3 UStG für die USt. Für die ErbSt besteht nach § 31 ErbStG eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn das FA dazu auffordert. Über die Verweisu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung / 2 Transitorische und antizipative Rechnungsabgrenzung

Bei der Rechnungsabgrenzung ist zwischen transitorischen und antizipativen Posten zu differenzieren. Transitorische Posten liegen vor, wenn Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anfallen, aber Erträge bzw. Aufwendungen für einen Zeitpunkt danach darstellen. Hierfür sind Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren. Davon zu unterscheiden sind Erträge und Aufwendunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnungsabgrenzung / 3.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind z. B. zu bilden für vorausgezahlte Mieten,[1] Erbbauzinsen,[2] Erschließungskosten,[3] Versicherungsprämien und Kraftfahrzeugsteuer,[4] Disagien,[5] Bearbeitungsgebühren und vorausgezahlte Avalprovisionen für Bürgschaften,[6] Handgelder, die nach dem 30.6.2015 an ablösefreie Profisportler gezahlt werden, um sie zu einem Vereinswechsel zu be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unentgeltliche Wertabgaben ... / 2.1.1 Fahrzeuge, die dem Unternehmen zugeordnet sind

Der Wertabgabenbesteuerung unterliegen insbesondere Fälle, in denen ein Unternehmensfahrzeug vom Unternehmer bzw. von Gesellschaftern einer Gesellschaft auch nichtunternehmerisch genutzt wird.[1] Praxis-Tipp Wertabgabe nur, wenn Vorsteuerabzug erfolgte Die nichtunternehmerische Nutzung wird jedoch nicht besteuert, wenn aus der Anschaffung des verwendeten Fahrzeugs der volle od...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Übrige Aufwendungen der betrieblichen Kategorie

Rz. 75 In der betrieblichen Kategorie können neben den vorstehend aufgeführten Aufwendungen[1] weitere Aufwendungen zu erfassen sein, die bei Vorliegen gemeinsamer Eigenschaften zu einem oder mehreren weiteren GuV-Abschlussposten zu aggregieren sind. Maßstab für diese Aggregierung stellt dabei die Hervorbringung einer nützlichen strukturierten Zusammenfassung von Aufwendunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer

Zusammenfassung Begriff Bei der Kraftfahrzeugsteuer handelt sich um eine pauschalierte Steuer, mit der grds. das Halten eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert werden soll. Umfang der Benutzung öffentlicher Straßen und entsprechend verursachte Wegekosten bleiben bei der Bemessung der Steuer für das einzelne Fahrzeug außer Betracht. In den letzten Jahren...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / Zusammenfassung

Begriff Bei der Kraftfahrzeugsteuer handelt sich um eine pauschalierte Steuer, mit der grds. das Halten eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert werden soll. Umfang der Benutzung öffentlicher Straßen und entsprechend verursachte Wegekosten bleiben bei der Bemessung der Steuer für das einzelne Fahrzeug außer Betracht. In den letzten Jahren sind umweltpol...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 6 Bemessungsgrundlage

Die Besteuerungsgrundlagen der Kraftfahrzeugsteuer sind von der Art des zu besteuernden Fahrzeugs abhängig. So werden: 6.1 Krafträder Nach § 2 Nr. 9 FZV sind Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h vgl. Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 7.3 Tarife für die Zuteilung von Kennzeichen

Die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und den dort genannten roten Kennzeichen unterliegt der Pauschalbesteuerung. Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer beträgt nach § 9 Abs. 4 KraftStG 46,02 EUR/Jahr bei Zuteilung eines solchen Kennzeichens für Motorräder und 191,73 EUR/Jahr bei Zuteilung für Fahrzeuge, die keine Motorräder sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 1.2 Inländische und ausländische Fahrzeuge

Nach § 2 Abs. 3 KraftStG sind inländische Fahrzeuge solche Fahrzeuge, die unter die im Inland maßgebenden Vorschriften über das Zulassungsverfahren (§§ 1, 3 FZV) fallen.[1] Hierbei ist für die Entstehung der Kraftfahrzeugsteuer nicht von Bedeutung, ob die Vorschriften des Zulassungswesens im Rahmen des Betriebs des Fahrzeugs beachtet wurden, oder ob die Fahrzeuge im Einzelfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 8 Entrichtungszeiträume

Der Entrichtungszeitraum für die Kraftfahrzeugsteuer beträgt bei unbefristeter Steuerfestsetzung nach § 11 Abs. 1 KraftStG regelmäßig ein Jahr. Die Steuer ist damit für den Zeitraum von 12 Monaten im Voraus zu entrichten, wenn die Steuerpflicht nicht nur für einen bestimmten Zeitraum besteht. Nach § 11 Abs. 2 KraftStG besteht bei einer Jahressteuer ab 500 EUR die Möglichkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 4 Entstehung der Steuer

Die Kraftfahrzeugsteuer entsteht nach § 6 KraftStG mit Beginn der Steuerpflicht, bei fortlaufenden Entrichtungszeiträumen mit Beginn des jeweiligen Entrichtungszeitraums. Für den Beginn der Steuerpflicht ist zwischen inländischen[1] und ausländischen[2] Fahrzeugen zu unterscheiden. Bei inländischen Fahrzeugen beginnt die Steuerpflicht regelmäßig mit der verkehrsrechtlichen Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 9.2 Änderung der Festsetzung

Die Aufhebung oder Änderung einer Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung richtet sich in erster Linie nach den einschlägigen Vorschriften des § 12 Abs. 2 KraftStG, die als lex specialis den allgemeinen Änderungsvorschriften der AO als lex generalis vorgehen. Hiernach ist die Kraftfahrzeugsteuer neu festzusetzen, wenn sich die Bemessungsgrundlage – Hubraum, Schadstoff- oder Kohlendiox...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 1 Steuergegenstand

Nach § 1 KraftStG unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer: Das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG. Halter ist hierbei die Person, auf die das Fahrzeug verkehrsrechtlich zugelassen ist; vgl. §§ 3 und 6 FZV, das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange sie sich im Inland bef...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 3.1.2 Ende der Steuerpflicht

Die Steuerpflicht endet ggf. unter Beachtung einer Mindestbesteuerung nach § 5 Abs. 1 KraftStG und der Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 2 KraftStG, wenn die Zulassung ungültig wird. Dies ist der Fall bei der Abmeldung mit dem Fortfall der Betriebserlaubnis und Außerbetriebsetzung nach § 16 Abs. 1 FZV sowie bei der Einschränkung und Entziehung der Zulassung nach § 17 StVZO. Auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 6.1 Krafträder

Nach § 2 Nr. 9 FZV sind Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h vgl. Teil A 1 A Nr. 1 Klasse L des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern.[1] Die Kraftfahrzeugsteuer b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 10 Übergangsregelungen

Mit den Vorschriften des § 18 KraftStG hat der Gesetzgeber besondere Regelungen zur Neufestsetzung bei Rechtsänderungen innerhalb des Entrichtungszeitraums sowie unterschiedliche Anwendungsregelungen zu jeweils neuen oder geänderten Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes normiert. Die Übergangsregelungen sind auch den Besonderheiten der Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 1.5 Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und roten Kennzeichen

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG unterliegt die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen als besonderes Tatbestandsmerkmal der Kraftfahrzeugsteuer. In den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG wird ausdrücklich die Zuteilung des besonderen Kennzeichens und nicht das Halten eines Fahrzeugs besteuert. Die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer ist eine auf dem Verkehrsrecht[1] basier...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 1.4 Widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen

Eine widerrechtliche Benutzung i. S. d. KraftStG liegt nach § 2 Abs. 5 KraftStG vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Inland ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt wird. Diese widerrechtliche Benutzung unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG der Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Hier gilt auch im Kraftfahrzeugsteuerrecht die wirtschaftliche Bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuer / 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG richten sich die im KraftStG verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweiligen verkehrsrechtlichen Vorschriften. Hintergrund ist die enge Verknüpfung der Tatbestände des Kraftfahrzeugsteuerrechts mit dem Verkehrsrecht. Entsprechend sind die Finanzbehörden auch grundsätzlich an Entscheidungen der Verkehrsbehörden (Verwaltungsakte) gebu...mehr