Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen / 1.1 Entnahmen gibt es nur bei den Gewinneinkünften

Entnahmen sind in §§ 4 und 6 EStG, also im Kapitel mit der Überschrift "Gewinn" gesetzlich geregelt. Entnahmen sind somit nur bei den sog. Gewinneinkünften, d. h. den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit, von Bedeutung. Bei den übrigen in § 2 Abs. 1 Nr. 4-7 EStG genannten Einkunftsarten gibt es keine Entnahmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Entnahmen / 1.2 Entnahmen beim Betriebsvermögensvergleich

Für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit gilt § 4 Abs. 1 EStG, für den Betriebsvermögensvergleich bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gilt § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 5 EStG. Dass auch beim sog. qualifizierten Betriebsvermögensvergleich nach § § 4 Abs. 1 i. V....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5.2.5 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 106 Die früher für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft getroffenen Erleichterungsregelungen[1] sowie die ergänzenden Regelungen der Länder sind inzwischen aufgehoben worden. Rz. 107 Ist die Eiserne Verpachtung im Vorgriff auf eine spätere Hofübertragung in der Land- und Forstwirtschaft vorgenommen worden, kann auf gemeinsamen Antrag von Pächter und Verpächter abweic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / Zusammenfassung

Begriff Anlagevermögen haben nur Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen. Das sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit.[1] Zum Anlagevermögen gehören die Wirtschaftsgüter (handelsrechtlich: Vermögensgegenstände), die auf Dauer dazu bestimmt sind, dem Betrieb zu dienen. Einkommensteuerrechtlich kann ein Wirtschaftsg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Gemischt genutzte Gebäude

Rz. 35 Wird ein Gebäude sowohl für begünstigte Zwecke (zum Wohnen und Schlafen) als auch für nicht begünstigte Zwecke (z. B. für ein Gewerbe oder für die Land- und Forstwirtschaft) verwendet, zeigt sich die Verwaltung großzügig. Sie geht nämlich in diesem Fall grundsätzlich von einem begünstigten Gebäude aus. Dies betrifft in der Praxis z. B. ein Mehrfamilienhaus mit Läden o...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.4 Liebhaberei oder Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 20 Die selbstständige Tätigkeit muss darüber hinaus im einkommensteuerrechtlichen Sinne auch mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die Notwendigkeit einer Gewinnerzielungsabsicht ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, sondern stellt ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal dar, das aus dem Steuerrecht kommend auch in das Sozialrecht hineinwirkt (während das B...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuer / 1.1 Steuerpflicht aufgrund gewerblicher Tätigkeit

Die Definition des Gewerbebetriebs ergibt sich aus § 15 Abs. 2 EStG. Aus dieser Definition lassen sich als Merkmale eines Gewerbebetriebs ableiten: Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, keine selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft, der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung muss überschrit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
W / 4 Winterreifenpflicht [Rdn 4267]

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Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.7 Abgrenzung zur Land- und Forstwirtschaft

2.7.1 Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn sie im üblichen Rahmen der Landwirtschaft liegen. Zur Bestimmung des üblichen Rahmens sind Grenzen festgelegt.[1] Werden die Grenzen überschritten, gehört nur der übersteigende Tierbestand zur gewerblichen Tierzucht und Tierhaltung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, KStG § 25 Freibetrag für Genossenschaften sowie Vereine, die Land- und Forstwirtschaft betreiben

1 Allgemeines 1.1 Inhalt Rz. 1 § 25 KStG gewährt Genossenschaften und Vereinen (Rz. 15) als Subventionsmaßnahme einen Freibetrag von 15.000 EUR (Rz. 17), wenn sich deren Tätigkeit auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Rz. 24) oder der gemeinschaftlichen Tierhaltung (Rz. 33) beschränkt. Rz. 2 Abs. 1 nennt in Satz 1 den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich (Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 3.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 24 Die Tätigkeit (Rz. 26) der erfassten Körperschaften (Rz. 15) muss sich auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 1, 2 EStG) beschränken. Werden andere Einkünfte erzielt, ist der Freibetrag nach seinem Wortlaut in Gänze nicht zu gewähren ("deren Tätigkeit (…) sich beschränkt"). Gleichwohl wird in der Literatur eine Unschädlichkeitsgrenze von 10 % anderer E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.7.2 Sonstige Abgrenzungsfragen

In der Praxis ergeben sich u. a. bei Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten Abgrenzungsprobleme insbesondere wenn neben eigenen Produkten auch Fremdprodukte verkauft werden (z. B. in einem Hofladen)[1]. Wesentliche Kriterien bei der Abgrenzung sind dabei:[2] Allgemeine Grundsätze Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.7.1 Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung

Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn sie im üblichen Rahmen der Landwirtschaft liegen. Zur Bestimmung des üblichen Rahmens sind Grenzen festgelegt.[1] Werden die Grenzen überschritten, gehört nur der übersteigende Tierbestand zur gewerblichen Tierzucht und Tierhaltung.mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 1.3 Normzweck

Rz. 14 § 25 KStG soll als Subventionsmaßnahme Zusammenschlüsse (Kooperationen) im Bereich der Land- und Forstwirtschaft begünstigen, die – anders als in der Steuerbefreiung bei § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG – keine Hilfsfunktionen für die Land- und Forstwirte erfüllen, sondern selbst Land- und Forstwirtschaft betreiben.mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 5 Behandlung der Rückvergütung bei den Mitgliedern

Rz. 63 Die Behandlung der Rückvergütung bei den Mitgliedern der Genossenschaft hängt davon ab, wie die Genossenschaftsanteile bei den Mitgliedern behandelt werden. Handelt es sich um land- und forstwirtschaftliches oder gewerbliches Betriebsvermögen, sind die Rückvergütungen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder Gewerbebetrieb. Bei Körperschaften als Empfänger der Rüc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, KStG § 25 ... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 25 KStG gewährt Genossenschaften und Vereinen (Rz. 15) als Subventionsmaßnahme einen Freibetrag von 15.000 EUR (Rz. 17), wenn sich deren Tätigkeit auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Rz. 24) oder der gemeinschaftlichen Tierhaltung (Rz. 33) beschränkt. Rz. 2 Abs. 1 nennt in Satz 1 den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich (Rz. 15ff.) und bestimmt vor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1.1 Steuerpflicht aufgrund gewerblicher Tätigkeit

Nach der Definition des § 15 Abs. 2 EStG ist ein Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, die weder als selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft anzusehen ist und für die der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten ist. Während bei Einzelunternehmen f...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gärtner (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Gärtner kultiviert, erhält und züchtet Pflanzen in Nutz- bzw. Ziergärten. Aus volkswirtschaftlicher Sicht gehört der Gartenbau zur Landwirtschaft. Nach heutigem sprachlichen Verständnis werden Gärtner als Personen bezeichnet, die im Berufsfeld Agrarwirtschaft und dort im Gartenbau tätig sind. Auch die Hobby- bzw. Kleingärtner, die ihre Gärten zur eigenen Versor...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1.2.4 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb[1] unterliegen der Gewerbe­steuer sonstige juristische Personen des privaten Rechts, soweit nicht in § 2 Abs. 2 GewStG genannt, nichtrechtsfähige Vereine. Von der Gewerbesteuerpflicht ist dabei kraft gesetzlicher Definition die Land- und Forstwirtschaft ausgenommen.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.1 Hintergrund

Rz. 70 § 13 Abs. 2 BUrlG erlaubt in bestimmten Wirtschaftszweigen über § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG hinaus Abweichungen von den Bestimmungen des BUrlG durch Tarifvertrag. Dies hat zur Folge, dass hier nicht nur von den Bestimmungen der § 3 Abs. 2 bis § 12 BUrlG abgewichen werden darf. Denn ein Abweichen hiervon ist den Tarifvertragsparteien bereits in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Weilbach, GrEStG § 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

Entstehung der Steuer Rz. 1 Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Dies bedeutet für den Grunderwerbsteueranspruch, dass mit der Verwirklichung eines Erwerbstatbestands nach § 1 GrEStG grundsätzlich die Steuer hierfür entsteht. Der Abschluss z. B. eines Grundstückk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Degressive Abschreibung bei... / 1 Degressive Abschreibung entspricht eher dem Vorsichtsprinzip

Die lineare Abschreibungsmethode ist einfach, aber nicht genau. Sie berücksichtigt nicht, dass der Wertverzehr in den einzelnen Jahren typischerweise unterschiedlich ist. Die degressiven Verfahren versuchen, diese Schwächen zu vermeiden. Sie berücksichtigen den Nutzungsverlauf und den Verlauf der Wertminderungen durch die Vorverlagerung des Aufwands in die ersten Jahre besse...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvermögen / 3.3 Besonderheiten bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Die Verwendung von Wirtschaftsgütern, die üblicherweise für Zwecke eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs eingesetzt werden, außerhalb des Betriebs, hat Einfluss auf die Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft.[1] Erbringt ein Landwirt mit Wirtschaftsgütern seines Betriebsvermögens auch Dienstleistungen für andere Land- und Forstwirte, kann e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvermögen / Zusammenfassung

Begriff Betriebsvermögen bildet die Grundlage für die Gewinnermittlung bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit. Es umfasst alle aktiven Wirtschaftsgüter, die in einem Betrieb zur Gewinnerzielung eingesetzt werden und alle betrieblich veranlassten Verbindlichkeiten. Gegenstand des Betriebsvermögens sind die Wirtschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut / 3.1.2 Betriebliche Zwecke

Werden Wirtschaftsgüter zu betrieblichen Zwecken genutzt, gehören sie zum notwendigen, gewillkürten oder geduldeten Betriebsvermögen. Die Art der Gewinnermittlung ist dabei grundsätzlich unerheblich.[1] 3.1.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar dazu bestimmt sind, dem Betrieb des Steuerpflichtigen zu dienen, sind notwendiges Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung der die Optionsve... / e) Tarifbegrenzung § 19a ErbStG (Tz. 27)

§ 19a ErbStG regelt die Tarifbegrenzung beim Erwerb vom Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Gemäß § 19a ErbStG ist bei diesen Erwerben von der tariflichen Erbschaftssteuer ein Entlastungsbetrag abzuziehen. Der für den Entlastungsbetrag maßgebliche steuerpflichtige Erwerb bezieht sich auf die Summe aller w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XII. Wohngebäude eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 100 [Autor/Stand] Im Zuge der Grundsteuerreform wurde die Definition der wirtschaftlichen Einheit eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft angepasst. Gebäude bzw. Gebäudeteile, die Wohnzwecken dienen, sind nun nicht mehr dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, sondern dem Grundvermögen und damit der Grundsteuer B zuzuordnen. Dies gilt auch für den dazugehörigen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 175 Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 173 Umlaufende Betriebsmittel

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 171 Umlaufende Betriebsmittel

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 235 Feststellungszeitpunkt

Schrifttum: Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungszweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 235 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Grundsteuerwerte für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden auf einen bestimmten Zeitpunkt festgestellt. Hierbei handelt es sich um den so genannten Feststellungszeitpunkt. Dieser ist, gleichgültig ob es sich um eine Hauptfeststellung, Fortschreibung oder Nachfeststellung handelt, stets der Beginn eines Kalenderjahres. Die Feststellung der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sonderregel für Betriebsmittel (Abs. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Für den Bestand und die Bewertung der stehenden und umlaufenden Betriebsmittel gilt ein vom regulären Feststellungszeitpunkt zum 1. Januar abweichender Stichtag. Maßgebender Stichtag hierfür ist nach § 235 Abs. 2 BewG der Stand am Ende des Wirtschaftsjahrs, das dem Feststellungszeitpunkt vorangegangen ist. Das Wirtschaftsjahr bei landwirtschaftlichen Bet...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Energieerzeugung

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Energieerzeugung beispielsweise durch Wind, Sonne oder Wasserkraft stellt grundsätzlich keine planmäßige Nutzung des Bodens und dessen natürlicher Kräfte dar. Aus diesem Grund gelten diese Betätigungen nicht als Land- und Forstwirtschaft. Es ist auch kein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb anzunehmen, weil keine Be- oder Verarbeitung von R...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Ermittlung der Umsatzgrenze bei Pauschalierung gem. § 24 UStG

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Hat ein Land- und Forstwirt neben seinem pauschalierenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb noch andere Umsätze, beschränkt sich die Anwendung des § 19 UStG auf die Umsätze außerhalb der Pauschalierung des § 24 Abs. 1–3 UStG. Für die Umsätze des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verbleibt es bei der Durchschnittssatzbesteuerung, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

DLG, Vorsicht Umsatzsteuer – Grundlagen, die Sie kennen sollten, DLG-Merkblatt 429, 2018. Horn, Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbebetrieb aus umsatzsteuerlicher Sicht, HLBS-Report 2011, 158. Hörster, Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht, NWB 2022, 18. Klenk, Landwirtschaftlicher Betrieb und Gewerbebetrieb des Pauschallandwirts, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die pauschalierte Besteuerung kann nur auf die land- und forstwirtschaftlichen Umsätze eines Berufsangehörigen angewandt werden. Den Umsätzen müssen selbst erzeugte land- und forstwirtschaftliche Produkte oder landwirtschaftliche Dienstleistungen zugrunde liegen (Abschn. 24.1. Abs. 1 S. 2 UStAE). Dies gilt auch für Umsätze i. R. eines land- un...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10 Dienstleistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sonstige Leistungen, die i. R. d. land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbracht werden, unterliegen nur unter bestimmten Voraussetzungen der Durchschnittssatzbesteuerung. Die Leistungen müssen mit den typischen Produktionsmitteln des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbracht werden (Arbeitskräfte und Maschinen). Zudem müssen sie n...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen?

Steuererklärungen für das Jahr 2020: Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19. Juni 2022 (Bundesgesetzblatt 2022 Teil I Seite 911) die Steuererklärungsfristen (nur) für beratene Steuerpflichtige gegenüber der bisherigen Regelung durch das ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Seite 2035) um weitere 3 Monate v...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Ermittlung des Änderungsbetrages

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 Abs. 1 UStG hebt auf die Änderung der Bemessungsgrundlage ab. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus § 10 Abs. 1 S. 2 UStG. Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, jedoch abzüglich der USt. Dementsprechend ergibt sich der Änderungsbetrag i. S. d. § 17 Abs. 1 S. 1 UStG aus dem Betrag (brutto), den der Leistungsempfänger...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen und Anwendungszeitpunkt

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 174 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, bestimmt einen abweichenden Bewertungsstichtag für bestimmte gärtnerische Nutzungen in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Der Regelungsinhalt bezieht sich allerdings nur auf die Bewirtschaftungsverhältnisse beim Anbau v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Feststellung von Grundbesitzwerten (Nr. 1)

Rz. 9 [Autor/Stand] Grundbesitzwerte (§ 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG) sind durch das sog. Lagefinanzamt festzustellen.[2] Das ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt (vgl. auch § 18 AO). Rz. 10 [Autor/Stand] Erstreckt sich das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder der Betrieb der Land- und Fors...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundregel (Abs. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Nach § 235 Abs. 1 BewG sind die Verhältnisse vom Feststellungszeitpunkt maßgebend für die Größe des Betriebs sowie für den Umfang und den Zustand der Gebäude. Vergrößert ein buchführender Landwirt, der das Wirtschaftsjahr seines Betriebs mit dem 30.6. abschließt, in der Zeit vom 1.7. bis zum 31.12. durch Zukauf landwirtschaftlicher Flächen seinen Betrieb...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Tatbestandsmerkmale des § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerbefreit ist nach dem Gesetzeswortlaut erste Alternative die Gestellung land- und forstwirtschaftlicher Arbeitskräfte durch juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. Dabei müssen folgende Bedingungen eingehalten werden: der begünstigte Betrieb muss ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sein, inklusive der Nebenbetrie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuständigkeit

Rz. 120 [Autor/Stand] Nach § 152 Nr. 1 BewG ist für die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder, wenn sich das Grundstück, das Betriebsgrundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auf die Bezirke mehrerer Finanzämter erstreckt, der wert...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Weitere Vereinfachungsregelung für Durchschnittssatzbesteuerer

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Betragen die Umsätze aus der Veräußerung von Getränken und Alkoholika i. S. d. § 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG sowie der Regelbesteuerung unterliegende Umsätze – z. B. aus dem Weiterverkauf zugekaufter Erzeugnisse im Hofladen oder aus der Erbringung sonstiger Leistungen, die beim Empfänger nicht unmittelbar landwirtschaftlichen Zwecke dienen – vorauss...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Steuererklärungen 2019

Tz. 23 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 wurde für die steuerlich beratenen Steuerpflichtigen auf den 31.08.2021 (§ 36 Abs. 1 EGAO) verlängert. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft verlängert sich die Abgabefrist auf den 31.12.2021. Die Zinsläufe nach § 233a AO beginnen entsprechend später. Für steuerlich nicht beratenen Steuerpf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Saatzucht

Rz. 44 [Autor/Stand] Saatzucht ist nach R B 160.13 Abs. 1 ErbStR 2019 die Erzeugung von Zuchtsaatgut. Zum Saatgut zählen Samen, Pflanzgut oder Pflanzenteile, die für die Erzeugung von Kulturpflanzen bestimmt sind. Dabei ist nicht zu unterscheiden zwischen Nutzpflanzensaatgut und dem Saatgut anderer Kulturpflanzen. Rz. 45 [Autor/Stand] Zur Saatzucht gehören alle Wirtschaftsgüt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Besamungsstation

Rz. 64 [Autor/Stand] Eine Besamungsstation dient der Vatertierhaltung zur Gewinnung von Sperma für die künstliche Besamung. Zur Besamungsstation gehört auch der Embryotransfer bei landwirtschaftlichen Nutztieren, soweit damit eine landwirtschaftliche Tierhaltung verbunden ist (RB 160.17 Abs. 1 ErbStR 2019). Rz. 65 [Autor/Stand] Eine Besamungsstation bildet nur dann einen Betr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein forstwirtschaftlicher Betrieb liegt vor, soweit der Zweck des Betriebs in der planmäßigen Bewirtschaftung von Waldgrundstücken zur Gewinnung von Erzeugnissen des Waldes besteht. Als Bewirtschaftung des Waldbodens ist die Bestellung, die Durchforstung, die Pflege (einschließlich Schädlingsbekämpfung und "Waldsterbevorsorge") sowie Haupt- u...mehr