Fachbeiträge & Kommentare zu Liebhaberei

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gewinnerzielungsabsicht als Voraussetzung steuerlich relevanter gewerblicher Einkünfte: Definition, Abgrenzung zur Liebhaberei und steuerliche Funktion

Rn. 123 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das EStG erfasst allgemein nur Tätigkeiten zwecks Einkünfteerzielung, nicht aber Tätigkeiten in der steuerlich irrelevanten Privatsphäre (Bereich der allgemeinen Lebensführung und persönlicher Neigungen); die der Privatsphäre zuzuordnenden verlustbringenden Tätigkeiten aus sog "Liebhaberei" sind steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gewinnerzielungsabsicht/Liebhaberei

Schrifttum: Groh, Gewinnerzielungsabsicht und Mitunternehmerschaft, DB 1984, 2424; Terhart, Investitionsrechnung zur Feststellung der Liebhaberei, DB 1985, 2587; Rose, Einkünfteerzielungsabsicht, StbJb 1985/86, 177; Bartholl, Kritische Stellungnahme zum Begriff "Gewinn" in der Definition des BFH und der FinVerw, BB 1985, 1521; Pferdmenges, Einkünfteerzielungsabsicht, D'dorf 1990;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Gewinnerzielungsabsicht und Mitunternehmerschaft, DB 1984, 2424; Terhart, Investitionsrechnung zur Feststellung der Liebhaberei, DB 1985, 2587; Rose, Einkünfteerzielungsabsicht, StbJb 1985/86, 177; Bartholl, Kritische Stellungnahme zum Begriff "Gewinn" in der Definition des BFH und der FinVerw, BB 1985, 1521; Pferdmenges, Einkünfteerzielungsabsicht, D'dorf 1990; Jakob/Hörma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Prüfungsschritte zu (2): Liegen für nachhaltige Verluste persönliche Gründe und Neigungen oder erstrebte wirtschaftliche Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre vor?

Rn. 125 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei negativer Gewinnprognose lt Prüfungsschritt (1) ist stets zu prüfen, ob dennoch eine steuerlich relevante verlustbehaftete Tätigkeit vorliegt, weil der Betrieb aus objektiven Gründen zur Erzielung von Gewinnen geeignet erscheint (Ausschluss von Verlustzuweisungsgesellschaften: BFH BStBl II 1991, 564; wegen der Definition s § 15a Rn 2 (Bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Betroffene Steuerpflichtige

Rn. 181 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gemäß BFH v 08.11.2000, BStBl II 2001, 349 ergeben sich Einschränkungen der Anwendbarkeit des § 15 Abs 4 EStG nicht aus der Wesensverschiedenheit von natürlichen Personen, PersGes und KapGes. Unter die Regelung fallen demnach alle natürlichen Personen, also auch Landwirte, wenn diese über die Grenzen des § 13 Abs 1 Nr 1 EStG hinaus Tiere erz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Prüfungsschritte zu (1): Ist nachhaltig über die Totalperiode von Eröffnung bis Aufgabe, Veräußerung, Liquidation ein "Gewinn" erzielbar bzw liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor?

Rn. 123b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Einzelnen: Wie definiert sich die Totalperiode, über die der Gewinn anzustreben ist? Wie ermittelt sich der relevante "Gewinn"? Was ist einzubeziehen (zB steuerfreie Zuwächse; inflationsbedingte stille Reserven)? Wann liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor? Änderung der Verhältnisse: Wirkt sich wie auf die Beurteilung aus bei zunächst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinnerzielungsabsicht in PersGes

Rn. 126 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 IRd einkommensteuerlichen Feststellung der Einkünfte aus einer PersGes ist das Vorliegen einer zweistufigen Gewinnerzielungsabsicht erforderlich: Einerseits muss auf der Ebene der PersGes eine Absicht zur Vermehrung des gesamthänderisch gebundenen BV bestehen: s Rn 123 . andererseits sind aber nur für solche Gesellschafter (Mitunternehmer) Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfteerzielungsabsicht

Rn. 173 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Zweck der Einfügung des Merkmals "Einkünfteerzielungsabsicht" im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bestand darin, zu verhindern, dass qua Gewerbebetriebs-Fiktion steuerlich irrelevante "Liebhaberei" (im Einzelnen s Rn 123) doch noch steuerwirksam wird; auch s BFH v 25.09.2008, BStBl II 2009, 266 zu einer Fonds-Gründungsgesellschaft: E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Tierhaltung

Rn. 180c Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Tierhaltung ist die Haltung von Tieren zu deren Nutzung (zB als Renn-, Reit- oder Zugtiere oder bei/im Tierschauen/Zoo, als Versuchstiere oder als Schlachtvieh bzw in Form von deren Produkten wie Milch, Wolle, Eiern). Die Pensionsreitpferdehaltung mit ausreichender Futtergrundlage einschließlich Reithalle und Reitanlagen zählt somit zur luf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Prüfungsschritte zur Feststellung des Vorliegens einer Gewinnerzielungsabsicht trotz vorübergehender Verluste

Rn. 123a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Prüfung, ob trotz nachhaltiger Verluste (nur dann ist eine solche Prüfung in der Praxis überhaupt erforderlich: s BFH vom 16.03.2012, BFH/NV 2012, 950 Rz 17) auf die Gesamtlebensdauer des Betriebes eine Gewinnerzielungsabsicht und damit eine steuerlich relevante gewerbliche Tätigkeit vorliegt, ist (s BVerfG DB 1998, 2247; BFH BStBl II ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Ausnahmen vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Rn. 63 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die materielle Maßgeblichkeit der HB einer gewerblich tätigen – bzw geprägten – PersGes für die StB gilt (über die Ansatz- bzw Bewertungsvorbehalte von § 5 Abs 1a–5b, 6, § 6a, § 6b Abs 3 und § 7 EStG hinaus) nicht ohne Einschränkungen (§ 5 Abs 6 EStG). Sofern und soweit steuerrechtliche Vorschriften einen anderen Ansatz fordern, kommt es zwi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. § 15 Abs 2 EStG

Rn. 1c Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 15 Abs 2 EStG wurde durch das StEntlG 1984, BStBl I 1984, 14 eingefügt. Der Begriff des Gewerbebetriebs war bis dahin im EStG nicht definiert (auch s Rn 117). Die Begriffsbestimmung des § 15 Abs 2 EStG ist durch die Rspr entwickelt worden und in § 7 Abs 2 der VO zur Durchführung der §§ 17–19 StAnpG v 16.12.1941, 937 – Gemeinnützigkeits-VO –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Verkauf von branchenfremden WG oder von WG durch neu gegründete Betriebe mit Verlust

Rn. 136d Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Ist ein Gewerbe in Gründung nicht ins Rollen gekommen, so können Veräußerungsverluste nicht als gewerbliche Verluste mit anderen Einkünften verrechnet werden. Deshalb hat das FG Brandenburg, mE zu Recht, den Verkauf von sechs Kfz innerhalb von sechs Jahren sowie den Handel mit Kfz-Zubehör in geringem Umfang als nicht gewerblich bezeichnet:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Im "Binnenbereich"

Rn. 1081 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Legaldefinition zur Entnahme in § 4 Abs 1 S 2 EStG (Entnahme dem Grunde nach s Rn 1052) spricht von WG. Nach st BFH-Rspr gilt die Bewertungsfolge in § 6 Abs 1 Nr 4 EStG nicht für Nutzungen und Leistungen. Diese sind keine WG im bilanzsteuerrechtlichen Sinne. Entnommen werden kann deshalb nur der m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rspr zu konkreten Einzelfällen in Kurzform

Rn. 125b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Rspr hat, trotz langjähriger Verluste (wenn sich keine persönlichen Motive erkennen lassen), Gewinnerzielungsabsicht insbesondere wegen Fehlens persönlicher Gründe oder Neigungen oder angestrebter außerwirtschaftlicher Vorteile konkret bejaht, unter anderem (exemplarisch) in folgenden Fällen: Automatenaufsteller: BFH BFH/NV 2009, 1115 Bo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Prüfungsschritte zu (3) Segmentierung: Liegen wirtschaftlich eigenständige Tätigkeitsbereiche (Sparten) vor, die getrennt auf Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen sind?

Rn. 125a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 In Ausnahmefällen sind nebeneinander bestehende gewinnorientierte bzw verlustorientierte Tätigkeitsbereiche mit eigenem Kundenkreis iSv "Betriebsabteilungen" (s dazu Merkblatt der Handwerksinnung und BAG vom 25.01.2005, A 29-A2 R-44/04), wenn sie wirtschaftlich und organisatorisch (s BFH BFH/NV 2004, 445) selbstständig sind, auch aus Sicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Glade, Besondere Bilanzierungsfragen bei der Betriebsaufspaltung, GmbHR 1981, 268; Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluß bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Sack, Betriebsaufspaltungen in steuerlicher Sicht – eine Zusammenfassung steuerlicher Motive –, GmbH-Rdsch 1986, 352; Lemm, Das ertragsteuerliche Schic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung der Unternehmensverflechtung

Rn. 420 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wegen der möglichen Gründe, die zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung führen können, s Rn 400 zu (3), speziell zur Insolvenz s Rn 417. Es kommt oft zu einer ungewollten Zwangsbetriebsaufgabe des Besitzunternehmens, die zu existenzbedrohenden Steuerbelastungen führen kann (s Rn 305 zu (1) und (3)), sofern nicht die Voraussetzungen der Auff...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Freiwillige Leistung eines Dritten an einen Arbeitnehmer

Rz. 14 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Das Trinkgeld in Form eines kleineren Geldgeschenkes (> Rz 22 ff) muss ein Dritter (Leistungsempfänger/Kunde) geben. Er gibt es als eine typischerweise persönliche Zuwendung an den ArbN zur Anerkennung seiner Leistung. Die Rechtsprechung des BFH zusammenfassend BFH 250, 159 = BStBl 2016 II, 751, dort Rz 16. Der Dritte gibt das Trinkgeld frei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 3.4.2 Einnahmeerzielungsabsicht

Der Unternehmer muss die Absicht haben, Einnahmen zu erzielen. Gewinnerzielungsabsicht ist dabei nicht erforderlich. Deshalb kann auch eine ertragsteuerliche sog. "Liebhaberei" umsatzsteuerrechtlich zu einer unternehmerischen Tätigkeit führen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.3 Die Vermietung von Sportbooten

Rz. 260 Der Vermietung (Vercharterung) von Sportbooten kommt nicht erst seit der Neufassung des Art. 56 MwStSystRL (Rz. 200) besondere Bedeutung zu, auch weil bei der Nutzung dieser Gegenstände oft weitere steuerliche Probleme – wie Liebhaberei oder auch der Einsatz von Schwarzgeld – vorliegen können. Umsatzsteuerlich bedarf es dagegen zuerst der Abgrenzung zu einer Beförder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / c) Verlustträchtige Geschäfte

Geschäfte im privaten Interesse des Gesellschafters: Eine vGA kann auch darin liegen, dass eine Kapitalgesellschaft ohne angemessenes Entgelt Geschäfte tätigt, die im privaten Interesse ihrer Gesellschafter liegen und für die Gesellschaft selbst zu Verlusten führen[13]. Ist dies der Fall, so sind die von der Gesellschaft erzielten Verluste zwar bei der Ermittlung ihres (Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 2.3 Kausalität zwischen Unrentabilität und öffentlichen Erhaltungsinteresse

Rz. 19 Des Weiteren muss für einen Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG die Ertragslosigkeit des Grundbesitzes darauf beruhen, dass zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse (Kulturguteigenschaft; siehe Rz. 15) und der Unrentabilität (siehe Rz. 17) ein Kausalzusammenhang besteht.[1] Darin liegt weder ein Verstoß gegen die steuerliche Belastungsgleichheit noch g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Mittelbarer Zusammenhang ausreichend

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der BFH legt dem WK-Begriff das Veranlassungsprinzip zugrunde (> Rz 12, 15). WK sind somit nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH 161, 290 = BStBl 1990 II, 817 mwN; BFH 189, 151 = BStBl 1999 II, 778 mwN; GrS 1/06, BFH 227, 1 = ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Überschusserzielungsabsicht

Rz. 55 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 ArbN ist überdies nicht, wenn > Einnahmen nicht zu besteuerbarem > Arbeitslohn führen, weil sie nicht in der Absicht erzielt werden, Überschüsse über die > Werbungskosten zu erwirtschaften (vgl § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG). Arbeitslohn hat die beschäftigte Person deshalb nur, wenn sie mit Überschusserzielungsabsicht tätig wird. Rz. 56 Stand: E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Subjektiv: Aufwendungen zur Förderung des Berufs

Rz. 28 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Da es für die Anerkennung von WK nach hM darauf ankommt, dass sie durch den Beruf veranlasst sind (> Rz 15, 33), ist die Absicht, mit der Ausgabe den Beruf zu fördern, kein notwendiges Kriterium mehr (BFH 132, 431 = BStBl 1981 II, 368); das war anders bei der früher geltenden finalen Betrachtung (> Rz 9). Die subjektive Absicht, mit der Ausg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Behandlung von Werbungskosten und Betriebsausgaben

Rz. 14 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Von den Einnahmen aus nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit bleiben unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 3 000 EUR jährlich steuerfrei (§ 3 Nr 26 EStG). Diese Regelung erfasst nichtselbständige und selbständige Nebentätigkeiten für bestimmte Institutionen. Die Steuerfreiheit setzt nicht voraus, dass den gezahlten Beträgen tatsächli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die folgende grundsätzliche Darstellung befasst sich mit der Bestimmung des Werbungskostenbegriffs (> Rz 9 ff), den Voraussetzungen für den Abzug von WK der > Arbeitnehmer (> Rz 18 ff), den in bestimmten Fällen bestehenden Abzugsverboten (> Rz 69 ff) sowie der Erstattung von WK durch den > Arbeitgeber und Dritte (> Rz 109 f). Einzelfragen (zB...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Ausreichend Ertrag bringende Wirtschaftseinheit

Rz. 52 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Übergabe existenzsichernder Wirtschaftseinheiten ohne ausreichende Nettoerträge, aus denen die wiederkehrenden Versorgungsleistungen geleistet werden können, sind nicht geeignet, um den SA-Abzug zu begründen (vgl BFH 202, 464 = BStBl 2004 II, 95 [GrS 1/00]; Brandenberg, DB 2005, 1812; Kempermann, DStR 2003, 1736). Rz. 53 Stand: EL 130 – E...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Einkünfte, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben

Rz. 47 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Sonderausgaben dürfen insoweit nicht abgezogen werden, als sie mit Einkünften im Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (vgl § 10 Abs 1a Nr 2 Satz 1 EStG; > R 10.3 EStR). Dazu gehören > Einnahmen aus einer Tätigkeit ohne Einkünfte- oder Gewinnerzielungsabsicht – > Liebhaberei – (BMF vom 11.02.2010, Rz 23, BStBl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 255 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 169 BewG verwiesen. Dort ist auch ausgeführt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht ko...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Betriebliche Sachgesamtheit

Tz. 89 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Der Begriff des Betriebs ist in § 24 Abs 1 UmwStG – wie im übrigen UmwStG; zB: §§ 18 Abs 3, 20 Abs 1 – nicht weiter erläutert. Daraus wird zu Recht hergeleitet, dass die allg Grundsätze des ErtragSt-Rechts gelten und die Rspr zu den §§ 16 iVm 13, 15 und 18 EStG heranzuziehen ist. Nach dem Wortlaut des § 24 Abs 1 UmwStG wird nicht danach diffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 6.2 Strukturwandel zur Liebhaberei

Der Strukturwandel zur Liebhaberei stellt keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar. Die weiterhin in dem – nun nicht mehr einkommensteuerrelevanten – Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter (Anlage- und Umlaufvermögen) bleiben Betriebsvermögen. Wertänderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, bleiben einkommensteuerrechtlich grundsätzl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 3.2 Abgrenzung zur privaten Veranlassung

Rz. 30 Einnahmen, die durch private Umstände veranlasst sind, sind keine Betriebseinnahmen. Dies ist beispielsweise eindeutig gegeben bei der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens oder bei üblichen Geschenken, z. B. anlässlich eines Geburtstags. Die private Mitveranlassung schließt jedoch die Annahme einer Betriebseinnahme nicht aus, wie z. B. das Geschenk eines G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12.3 Folgen bei Ausübung des Wahlrechts auf Liebhaberei

Hat der Anlagenbetreiber vom Wahrecht auf Anwendung der Liebhaberei Gebrauch gemacht, braucht er keine Gewinnermittlung mehr zu erstellen und demnach auch keine Anlage G und EÜR mehr beim Finanzamt einzureichen. Wichtig Vorsicht, wenn Verluste erwirtschaftet wurden Der Antrag auf Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung gilt für alle zukünftigen aber auch vergangenen Zeiträu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12.4 Folgen bei Nichtinanspruchnahme des Wahlrechts zur Liebhaberei

Nimmt der Anlagenbetreiber die Vereinfachungsregelung nicht in Anspruch, muss er gegenüber dem Finanzamt seine Gewinnerzielungsabsicht mit der Anlage nachweisen. Für den Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht gelten die allgemeinen Regeln des § 15 EStG. Es muss eine Totalgewinnprognose über die Nutzungsdauer der Anlage (20 Jahre) erstellt werden. Nach der Rechtsprechung des FG...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12.5 Checkliste zur Überprüfung der Voraussetzung des Wahlrechts auf Liebhaberei bei kleinen Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken

Werden alle der folgenden 5 Fragen mit "ja" beantwortet, liegen die Voraussetzungen für die Anwendung der Vereinfachungsregelung gem. BMF-Schreiben vom 29.10.2021 vor und der Antrag auf das Wahlrecht zur Liebhaberei kann vom Anlagenbetreiber gestellt werden: 1. Liegt eine Photovoltaikanlage mit einer maximalen Leistung von 10,0 kW/kWp oder ein Blockheizkraftwerk mit einer max...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12.2 Antragstellung: So beantragen Sie die Anwendung der Liebhaberei

Die Inanspruchnahme des Wahlrechts auf Liebhaberei muss mittels gesondertem – schriftlichen - Antrag gegenüber dem Finanzamt ausgeübt werden. Die Antragstellung erfolgt bei dem örtlich zuständigen Finanzamt. Das Finanzamt hat hierfür zahlreiche Mustererklärungen veröffentlicht. Eine ist unter anderem hier zu finden:[1] Die Vereinfachungsregelung kann nur für Photovoltaikanlag...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12 Wahlrecht zur Liebhaberei – Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken

Grundsätzlich liegen ertragsteuerliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor, wenn der mit Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken erzeugte Strom mindestens teilweise in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird und damit Einnahmen erzielt werden. Auf die Steuerbefreiung bestimmter PV-Anlagen gem. § 3 Nr. 72 EStG wird hingewiesen (s. 9.). Mit BMF-Schreiben vom 29.10.2021 h...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 12.1 Photovoltaikanlagen mit bis zu 10,0 kW/kWp und Blockheizkraftwerke mit bis zu 2,5 kW

Der Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken meint Anlagen mit Leistungen bis zu 10,0 kW/kWP für Photovoltaikanlagen und mit einer elektrischen Gesamtleistung von bis zu 2,5 kW bei Blockheizkraftwerken. Werden solche Anlagen von Unternehmern oder Mitunternehmerschaften betrieben, kann auf schriftlichen Antrag aus Vereinfachungsgründen (und damit ohne weit...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 9.4 Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Wurde geplant eine PV-Anlage anzuschaffen, konnte der Steuerpflichtige einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG in Höhe von 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten geltend machen, wenn die weiteren Voraussetzungen des § 7g Absätze 1-4 EStG vorgelegen haben. Die neu eingeführte Steuerbefreiung für PV-Anlagen im Sinne des § 3 Nr. 72 EStG hat unmittelbare Auswir...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 9.2 Objekt- und Subjektbezogene Prüfung der Höchstgrenzen – gilt bis einschließlich 31.12.2024

Objekt- und subjektbezogenen Prüfung: Es ist für den Steuerpflichtigen oder die Mitunternehmerschaft die objektbezogene Höchstgrenze zu prüfen. ist für die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG zu prüfen, ob die maßgebliche Leistung der von dem Steuerpflichtigen/Mitunternehmer betriebenen PV-Anlage die für die jeweilige Gebäudeart zulässige Größe je Gebäude einge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 3.1 Steuerbefreiung

Daran hat sich auch aktuell nichts geändert. Jedoch sind die mit einer kleineren Photovoltaikanlage erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb nunmehr steuerfrei. Denn mit steuerlicher (unechter) Rückwirkung ab 1.1.2022 [1] hat der Gesetzgeber eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 EStG geschaffen. Diese Norm regelt, dass ab 2022 Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.3 Kurzzeitige Beschäftigung oder Tätigkeit

Rz. 13 Beschäftigungslos ist auch, wer eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt (Abs. 3). Bis zum 31.12.2004 galt für Selbstständige ein besonderes Privileg, das zum 1.1.2005 ohne Übergangsregelung abgeschafft wurde. Nach § 118 Abs. 3 Satz 2 in der bis zum 31.12.2004 gültigen Fassung durften Selbstständige ohne Verlust der Beschäftigungslosigkeit ihre...mehr