Fachbeiträge & Kommentare zu Lohn

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Gründung eines Lohn- und Bu... / 2.2 Fachliche Voraussetzungen

Die Abgrenzung der Leistungen eines Lohn- und Buchhaltungsbüros gegenüber den Steuerberatern ist nicht immer einfach. Gemäß § 6 Nr. 4 StBerG müssen Sie folgende fachliche Voraussetzungen nachweisen: eine Abschlussprüfung im steuer- und wirtschaftsberatenden Ausbildungsberuf oder eine bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Beruf oder der Erwerb einer gleichwertigen ...mehr

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Gründung eines Lohn- und Bu... / 2.3 Stärken und Schwächen

Auf dem Weg in die Selbstständigkeit ist es wichtig, dass Sie Ihre Kräfte konzentrieren und bündeln. Dazu müssen Sie Ihre speziellen Stärken und Schwächen kennen und einschätzen können. So können Sie diese auf einfache Weise ermitteln. Nehmen Sie ein Blatt und teilen Sie es in zwei Spalten, auf der linken Seite sollen Ihre persönlichen und fachlichen Stärken und auf der rech...mehr

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Gründung eines Lohn- und Bu... / 3.1.2 Die richtige Rechtsform

Grundsätzlich können Sie jede Rechtsform wählen. Sie können Ihr Lohn- und/oder Buchführungsbüro als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaft wie z. B. GbR oder OHG betreiben. Auch die Eintragung einer GmbH oder Limited ist möglich. Wollen Sie das Lohn- und Buchhaltungsbüro allein gründen oder starten Sie mit einem oder mehreren Partnern gemeinsam? Die Zusammenarbeit mi...mehr

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Gründung eines Lohn- und Bu... / 2.1 Persönliche Voraussetzungen

Als Selbstständige/r sind Sie in der Regel allein auf sich gestellt. Sie müssen also selber Kontakte knüpfen und pflegen sowie Ihr Leistungsangebot gezielt und stetig bewerben. Sie müssen sich Ihren Markt erkämpfen und Ihre Marktposition festigen. Der öffentliche Auftritt eines Lohn- und Buchhaltungsbüros unterliegt speziellen Vorschriften, die Sie bei Ihren Marketingaktivit...mehr

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Gründung eines Lohn- und Bu... / 3.1.1 Abgrenzung zu Tätigkeiten der steuerberatenden Berufe

Als Lohn- und Buchführungsbüro dürfen Sie keine steuerlichen Beratungsleistungen erbringen. Alle Leistungen, die als "Hilfestellung in Steuersachen" einzustufen sind, sind Ihnen nach derzeitiger Rechtslage verboten. Das betrifft auch die Hilfe bei der Erstellung betrieblicher und persönlicher Steuererklärungen sowie die Durchführung des Lohnsteuerjahresausgleichs nach § 42b ...mehr

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Gründung eines Lohn- und Bu... / 3.1.3 Verträge, die für Ihr Unternehmen wichtig sind

Sichern Sie sich und Ihr Unternehmen bereits vor dem Start mit den entsprechenden Verträgen nach aktueller Gesetzeslage ab. Im Einzelnen können das sein: Miet- und Pachtverträge Leasingverträge Kaufverträge Lieferverträge Kooperationsverträge Projektverträge Darlehensverträge Gesellschafterverträge Geschäftsführervertrag Arbeitsverträge Honorarverträge Ehevertrag Praxis-Tipp Wichtige Ver...mehr

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Gründung eines Lohn- und Bu... / 3.3 Steuern vom Verbrauch

Umsatzsteuer/Vorsteuer Umsatzsteuer müssen Sie auf alle Rechnungen aufschlagen (oder Sie lassen sich nach § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung davon befreien). Die Umsatzsteuer für Ihre Leistungen beträgt zurzeit 19 Prozent. Die Summe der Umsatzsteuer, die Sie Ihren Mandanten in allen Rechnungen eines Wirtschaftsjahres berechnet haben, müssen Sie regelmäßig an das Finanzamt a...mehr

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Gründung eines Lohn- und Bu... / 4.7 Öffentliche Starthilfen

Nutzen Sie für Ihre Existenzgründung auch die öffentlichen Fördermittel. Bund und Länder unterstützen Sie bei der Finanzierung Ihres Vorhabens. Diese Fördermittel müssen Sie in der Regel bei Ihrer Hausbank beantragen. Praxis-Tipp Wissen ist Geld Gehen Sie keine Bindung mit einer Bank ein, ohne sich ausreichend über die Förderprogramme informiert zu haben. Fördermittel müssen m...mehr

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Gründung eines Lohn- und Bu... / 4.11 Forderungsmanagement

Die Zahlungsmoral hat insgesamt nachgelassen, das betrifft mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einzelne Ihrer Mandanten. Zahlungen nach 35–60 Tagen sind keine Seltenheit mehr. Diese späten Zahlungseingänge sind gerade für Sie als Existenzgründer problematisch. Der Gesetzgeber hat zwar geregelt, dass Ihre Mandanten automatisch in Verzug geraten, wenn sie diese 30 Tage nach Erha...mehr

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Gründung eines Lohn- und Bu... / 2 Persönliche und fachliche Voraussetzungen

Eine gute Idee ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Existenzgründung. Entscheidend ist jedoch die konsequente Planung und Umsetzung Ihrer Idee. Fragen Sie sich: Wer bin ich? Was kann ich und was will ich erreichen? Welche finanziellen Mittel (eigene und fremde) stehen mir zur Verfügung? Wie kann ich dieses Potenzial optimal kombinieren? Welche besonderen Leistungen erbringe...mehr

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Gründung eines Lohn- und Bu... / 4.12 Leasing oder Kauf

Leasing bedeutet mieten oder vermieten. Bei der Beschaffung von Fahrzeugen ist Leasing schon lange als Finanzierungsart bekannt und wird gern genutzt. Ein Vorteil dabei ist, man hat z. B. nach 3 oder 4 Jahren immer ein Auto, das den neuesten technischen und umweltrechtlichen Anforderungen entspricht. Reparaturkosten fallen in dieser Zeit selten an. Leasing bietet noch viel m...mehr

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Selbstorganisation im Lohn-... / 2 Maximal mögliche Arbeitszeit und Stundensatzkalkulation

Zunächst müssen Sie sich die Frage beantworten, wie viel Zeit Sie im Jahr Ihren Kunden zur Verfügung stehen und welchen Preis Sie für eine Arbeitsstunde oder eine bestimmte Leistung verlangen können. Hier hilft Ihnen z. B. der Einsatz einer einfachen Stundensatzkalkulation. So gehen Sie vor Zunächst müssen Sie die Anzahl der Tage ermitteln, an denen Sie und ggf. Ihre Mitarbeit...mehr

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Selbstorganisation im Lohn-... / 3 Zeit- und Arbeitsbedarf für einzelne Kunden abschätzen

Ihren Stundensatz kennen Sie nun. Jetzt gilt es im nächsten Schritt, möglichst verlässlich zu schätzen, wie viel Zeit Sie für einen Kunden pro Jahr und Monat im Schnitt benötigen. Dieses Wissen ist wichtig, weil sich nur so realistisch planen lässt, für wieviele Kunden Sie pro Jahr maximal tätig sein können. Die zuvor ermittelte Stundenzahl ist Ihre jährliche Kapazitätsgrenze...mehr

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Selbstorganisation im Lohn-... / 5 Erreichbarkeit sicherstellen

Ein anderer Punkt, den Sie für sich unbedingt lösen müssen, ist die Erreichbarkeit. Für Ihre Kunden müssen Sie grundsätzlich auch kurzfristig erreichbar sein. Vor allem kleinere Betriebe oder Selbstständige haben hier häufig Probleme. Denn wenn Sie öfter bei Kunden vor Ort und weniger im eigenen Büro sind, kann dies durchaus problematisch werden und Sie Aufträge oder Kunden ...mehr

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Gründung eines Lohn- und Bu... / 4.10 Liquiditätsplanung

Für Ihr Unternehmen stellt sich immer die Frage: "Bin ich zahlungsfähig?" Können Sie aus Ihren laufenden Einnahmen auch Ihre laufenden Kosten finanzieren? Können Sie Steuer, Miete, Ihre Versicherungen für die nächsten Monate fristgemäß zahlen? Mit dem Liquiditätsplan ermitteln Sie Ihre Zahlungsfähigkeit für die kommenden 12, besser 24 Monate. Auch wenn Sie viele Aufträge abge...mehr

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Gründung eines Lohn- und Bu... / 3.1.4 Scheinselbstständigkeit

Besonders in der Startphase besteht die Gefahr, dass Sie in die Falle der Scheinselbstständigkeit geraten. Betreuen Sie nur einen Mandanten oder erwirtschaften Sie mit einem großen Auftrag Ihres gesamten Umsatzes über einen längeren Zeitraum, kann schon Scheinselbstständigkeit gegeben sein. Scheinselbstständigkeit liegt auch vor, wenn Sie zwar nach der zugrunde liegenden Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Gründung eines Lohn- und Bu... / 3.2.1 Steuern vom Einkommen/Gewinn

Lohnsteuer müssen Sie einbehalten und an das Finanzamt abführen, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen. Einkommensteuer Zahlen Sie als Unternehmer. Sie richtet sich nach dem Gewinn, den Sie als Unternehmer (nach Abzug aller Betriebsausgaben) erwirtschaften. Entsprechend Ihren Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann das Finanzamt bereits im ersten Jahr Ihrer Selbststän...mehr

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Gründung eines Lohn- und Bu... / 4.2 Existenzgründerseminare

Ziel jeder Existenzgründung ist der langfristige wirtschaftliche Erfolg. Stellen Sie Ihren Erfolg von Anfang an auf eine solide Basis, indem Sie alle Informationsmöglichkeiten nutzen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Ein absolutes Muss ist der Besuch eines Existenzgründerseminars. Hier stehen vielfältige Möglichkeiten zur Auswahl. Es werden Tages- und Wochenseminare angeboten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Gründung eines Lohn- und Bu... / 4.6 Fremdkapital

Sie kennen jetzt die Höhe Ihres Eigenkapitals. Wenn diese Mittel für eine erfolgreiche Gründung nicht ausreichen, dann nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das "Fremdkapital" bieten kann. Fremdkapital wird nach der Laufzeit in kurz-, mittel- oder langfristig eingestuft. Kurzfristig (bis zwölf Monate Laufzeit) können Sie folgende Kreditmöglichkeiten nutzen: Kontokorrentkredit...mehr

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Selbstorganisation im Lohn-... / 4 Kunden bzw. Mandanten einrichten

Mit Ihren Kunden treffen Sie in der Regel individuelle schriftliche vertragliche Vereinbarungen z. B. darüber, welche Leistungen Sie konkret übernehmen und erbringen, wie viele Stunden Sie für einen Kunden pro Monat leisten, in welchen Abständen oder zu welchen Zeitpunkten Sie Daten und Unterlagen erhalten und Sie ihm Auswertungen zukommen lassen, wie die Leistungen abgerech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
So gewinnen Sie neue Kunden... / 3.5 Kosten reduzieren durch Zusammenarbeit mit Kollegen

Auch wenn Sie im Wettbewerb zu anderen Lohn- und Buchhaltungsbüros stehen, sollten Sie überlegen, ob Sie sich in Sachen Werbung nicht mit ein oder sogar mehreren anderen Büros zusammentun können, um die Kosten niedriger zu halten. Dann müssen Sie allerdings genau prüfen, wie es in Sachen Konkurrenz gestellt ist. Wenn das Risiko besteht, dass Sie sich mit einem Partner gegens...mehr

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So gewinnen Sie neue Kunden... / 2 Bei Ihrer Werbung müssen Sie gesetzliche Einschränkungen und Auflagen beachten

Das Positive vorweg: Anders als Steuerberater dürfen Sie als "Buchführungshelfer" Werbung für Ihr Angebot machen. Sie unterliegen damit nicht dem Werbeverbot des § 8 Steuerberatungsgesetz. Sie dürfen sich als Buchhalter bezeichnen und geprüfte Bilanzbuchhalter sowie Steuerfachwirte dürfen auch unter ihrer Berufsbezeichnung werben. Allerdings müssen Sie in Bezug auf den Inhalt...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 1 Änderung bei Tarif und Kindern

Mit dem bereits Ende 2022 beschlossenen, sog. Inflationsausgleichsgesetz[1] sollen vor allem die Folgen der sog. kalten Progression bei der Lohn- und Einkommensteuer durch die Preisentwicklung ausgeglichen werden. Die zweite Stufe dieser Änderungen tritt ab 2024 in Kraft. 1.1 Entlastung beim Lohnsteuertarif Beim Lohnsteuertarif[1] werden 2024 erneut der Grundfreibetrag angehob...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.7 Fünftelregelung bei der Lohnsteuer

Abfindungen und Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, wie z. B. Jubiläumszuwendungen, können oftmals nach der sog. Fünftelregelung besteuert werden.[1] Dadurch ergeben sich regelmäßig steuerliche (Progressions-)Vorteile. Außerordentliche Einkünfte[2] liegen aber nur dann vor, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind (= Zusammen...mehr

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So gewinnen Sie neue Kunden... / Einführung

Als Inhaber oder Mitarbeiter eines Lohn- und Buchhaltungsbüros bewegen Sie sich mit Ihrem Angebot in einem starken Wettbewerbsumfeld. Umso wichtiger ist es, dass es Ihnen gelingt, mit Werbung neue Kunden zu akquirieren und auch bestehende Kundenbeziehungen zu pflegen und zu festigen. Allerdings müssen Sie auch bei Ihrer Werbung streng darauf achten, dass es keine Verstöße ge...mehr

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So gewinnen Sie neue Kunden... / 1 Warum Kundenakquise und -pflege?

Egal, ob Sie schon länger im Geschäft sind und über einen festen Kundenstamm verfügen oder ein neues Lohn- und Buchhaltungsbüro eröffnen: Sie müssen sich kontinuierlich und systematisch um neue wie bestehende Kunden kümmern. Speziell mit Kunden, die Sie nicht ständig sehen, sollten Sie mehrmals pro Jahr in Kontakt treten, etwa einmal pro Quartal. Denn sonst ist die Gefahr zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
So gewinnen Sie neue Kunden... / 3.3.3 Prospekte und Flyer

Auch im Internet-Zeitalter kann Werbung mit Prospekten und Flyern sinnvoll sein. Hier können Sie auf wenigen Seiten sich und Ihr Lohn- und Buchhaltungsbüro mit allen Facetten darstellen. Für die Werbung mit Prospekten und Flyern gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie beim Internetauftritt. Sie müssen sich z. B. überlegen, welche Informationen Sie auf welcher Seite darst...mehr

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So gewinnen Sie neue Kunden... / 5 Fazit und Ausblick

Werbung ist notwendig, wenn Sie neue Kunden erreichen und bestehende Kundenbeziehungen pflegen und ausbauen möchten. Grundsätzlich dürfen Sie als Inhaber eines Lohn- und Buchführungsbüros werben und Ihre Leistungen anbieten. Allerdings unterliegen Sie mehr oder weniger strengen Auflagen bzw. Einschränkungen durch das Steuerberatungsgesetz. Bevor Sie also konkrete Schritte un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
So gewinnen Sie neue Kunden... / 3.1 Eigenes Leistungsangebot beschreiben

Das A und O ist, dass es Ihnen gelingt, möglichst präzise zu beschreiben, welche Leistungen Sie einem Kunden anbieten. Einige Beispiele: Kontierung und Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle nach Terminvorgaben, z. B. monatlich, quartalsweise, jährlich Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen Lohnsteueranmeldungen Führen des Kassenbuchs Erstellen von Lohnsteueranmeldungen Archiv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
So gewinnen Sie neue Kunden... / 3.3.1 Homepage im Internet

Auf einen Internet-Auftritt können Sie nicht verzichten. Daher sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre Seiten professionell gestaltet sind und sich potenzielle Kunden dort gut zurecht finden können. Die Programmierung des Internet-Auftritts ist inzwischen relativ unproblematisch und kann auch von technisch weniger versierten Menschen mit guten Ergebnissen mittels Freeware vorgen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
So gewinnen Sie neue Kunden... / 4.3 Wettbewerb beobachten und Differenzierungsmerkmale erarbeiten

Wesentlich für den eigenen Erfolg ist es auch, dass es Ihnen gelingt, sich für Ihre potenziellen und aktuellen Kunden erkennbar von anderen Lohn- und Buchhaltungsbüros abzusetzen. Die Frage, die Sie sich und Ihren Kunden beantworten müssen, lautet: "Warum soll ein Kunde zu Ihnen kommen und nicht zum Wettbewerber gehen?" Jeder Kunde erwartet selbstverständlich, dass Sie fit si...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.3 Freibetrag für Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitsgebers an seine Arbeitnehmer und deren Begleitpersonen anlässlich von Betriebsveranstaltungen bleiben steuerfrei soweit sie einen Freibetrag je Betriebsveranstaltung und Teilnehmer – unter den weiteren bisherigen Voraussetzungen – nicht übersteigen.[1] Die geplante Erhöhung auf 150 EUR wurde im Rahmen des Vermittlungsausschusses gestrichen. Es bleibt au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
So gewinnen Sie neue Kunden... / 3.3 Welche Werbemedien sind grundsätzlich geeignet?

Sie bieten spezielle Dienstleistungen für gewerbliche Kunden an. Daher sind konventionelle Werbemedien, die sich an ein breites (Privat-)Publikum wenden, etwa Zeitungsanzeigen oder Radiospots, grundsätzlich weniger geeignet. Meist ist die Streuung zu groß und Sie erreichen auf diesem Weg kaum potenzielle Kunden. Wenn überhaupt, nur preiswerte Kleinanzeigen schalten Allenfalls ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 2.2 Aufgeschobene Besteuerung für Beteiligungen

Der Steueraufschub in § 19a EStG [1] enthält Regelungen, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen die geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen zunächst nicht besteuert werden (Steuerfreistellung im Zeitpunkt der Überlassung). Der Steueraufschub kommt vor allem in Fällen zur Anwendung, in denen die Vorteile über die vorherige Steuerbefreiung hinausgehen und/oder deren...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.6 Altersentlastungsbetrag

Eine weitere Änderung betrifft eine Regelung für ältere, aber noch aktive Arbeitnehmer. Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der bei Bezug bestimmter Einkünfte gewährt wird, wenn der oder die Betroffene vor dem Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat.[1] Begünstigte Einkünfte sind u. a. aktive Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Bet...mehr

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Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.8 Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung

Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gehören zu den Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer und sind steuerfrei.[1] Bei freiwilliger Versicherung sind die Beitragszahlungen jedoch grundsätzlich nicht steuerfrei. Steht Arbeitnehmern ein eigener Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft zu, handelt es sich bei den Prämienzahlungen des...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 3.1 Berücksichtigung der zutreffenden Pflegeversicherungsbeiträge

Der Mitte 2023 eingeführte Abschlag in der sozialen Pflegeversicherung ab dem 2. bis zum 5. Kind blieb bisher beim Lohnsteuerabzug noch unberücksichtigt. Nach der beschlossenen Änderung wird bereits bei der Lohnsteuerberechnung die Reduzierung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung aufgrund der Kinderzahl berücksichtigt.[1] Die Änderung ist erstmals anzuwenden au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 7.5.2 Weiterbeschäftigung bei unveränderten Arbeitsbedingungen

Rz. 95 Die Pflicht zur Weiterbeschäftigung resultiert aus dem durch den Arbeitsvertrag begründeten Arbeitsverhältnis, das durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage auflösend bedingt ist.[1] § 102 Abs. 5 BetrVG ist insoweit nur eine mittelbare Anerkennung des vertragsimmanenten Beschäftigungsanspruchs zu entnehmen.[2] Hinweis Der Weiterbeschäftigungsanspruch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 3.4 Mitteilung der Kündigungsgründe

Rz. 23 Der Arbeitgeber muss nur die Gründe mitteilen, die für seinen Kündigungsentschluss maßgebend sind.[1] Es gilt der Grundsatz der subjektiven Determination. [2] Hinweis Das BAG leitet mit der herrschenden Meinung[3] aus § 102 BetrVG den Grundsatz der sog. "subjektiven Determinierung" ab, demzufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 3.1 Maßgebender Arbeitslohn

Der Arbeitgeber hat den Altersentlastungsbetrag bei der Ermittlung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn einer aktiven Berufstätigkeit zu berücksichtigen. Die Berechnung des Entlastungsbetrags sowie der Abzug vom Arbeitslohn erfolgen regelmäßig durch das Entgeltabrechnungsprogramm. Bemessungsgrundlage ist der steuerpflichtige Bruttolohn ohne Kürzung um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 3.4 Entlastungsbetrag bei sonstigen Bezügen

Wird Arbeitslohn als sonstiger Bezug gezahlt, darf der Altersentlastungsbetrag davon nur abgezogen werden, soweit er bei der Feststellung des maßgebenden Jahresarbeitslohns nicht verbraucht ist. Wird laufender Arbeitslohn erstmals gezahlt, nachdem im selben Kalenderjahr ein Altersentlastungsbetrag bereits bei sonstigen Bezügen berücksichtigt worden ist, darf der Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 1 Voraussetzungen für die Gewährung

Der Altersentlastungsbetrag wird nach dem Kohortenprinzip jährlich angesetzt und beträgt für vor dem 2.1.1941 geborene Personen im Kalenderjahr 40 % des Arbeitslohns aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis, höchstens 1.900 EUR. Übergang zur nachgelagerten Besteuerung Für nach dem 1.1.1941 geborene Personen verringern sich der jeweilige Prozentsatz und Höchstbetrag entsprechen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 3.2 Anzusetzender Entlastungsbetrag

Für die Ermittlung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn ist der Altersentlastungsbetrag höchstens mit dem auf den jeweiligen Entgeltzahlungszeitraum entfallenden Anteil anzusetzen (abzuziehen). Dieser Anteil ist wie folgt zu ermitteln: bei monatlicher Lohnzahlung ist der Jahresbetrag mit 1/12, bei wöchentlicher Lohnzahlung der Monatsbetrag mit 7/30 und bei täglicher Lohnzahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / Zusammenfassung

Begriff Steuerpflichtige, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Altersentlastungsbetrag. Beim Arbeitnehmer berechnet er sich nach einem bestimmten Prozentsatz vom Arbeitslohn (im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zuzüglich der Summe der anderen begünstigten positiven Einkünfte). Der Prozentsatz ist abhängig vom Kalenderjahr, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 4 Lohnsteuerbescheinigung

Dem Arbeitnehmer ist ein nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigter Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe der Identifikationsnummer (IdNr) auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.[1] In der Lohnsteuerbescheinigung ist unter Nr. 3 des Ausdrucks der ungekürzte (Brutto-)Arbeitslohn einzutragen. Eine Kürzung um den berücksichtigten Altersen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachzahlung von Lohn und Gehalt

Begriff Lohn- und Gehaltsnachzahlungen sind grundsätzlich lohnsteuer- und beitragspflichtig. Für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge ist zu unterscheiden, ob die Nachzahlung laufenden Arbeitslohn oder einen sonstigen Bezug bzw. eine Einmalzahlung in der Sozialversicherung darstellt. Um laufenden Arbeitslohn handelt es sich, wenn die Nachzahlung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 6.3 Begünstigter Arbeitslohn

Zum begünstigten Arbeitslohn gehören neben dem laufenden Arbeitslohn auch folgende Einnahmen, soweit sie im Zusammenhang mit der begünstigten Auslandstätigkeit gezahlt werden: Zulagen, Prämien oder Zuschüsse des Arbeitgebers für Aufwendungen des Arbeitnehmers, die durch eine begünstigte Auslandstätigkeit veranlasst sind oder die entsprechende unentgeltliche Ausstattung oder B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 5.2.3 Aufteilung des Arbeitslohns

Ist Arbeitslohn nach dem DBA teilweise von der Besteuerung freizustellen, muss er der Auslandstätigkeit zugeordnet werden. Soweit der Arbeitslohn der Auslandstätigkeit direkt zugeordnet werden kann, bleibt er im Inland steuerfrei. Im Übrigen ist er zeitanteilig, und zwar im Verhältnis der vereinbarten Arbeitstage im Ausland zu den übrigen vereinbarten Arbeitstagen, aufzuteil...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 6.5 Hinterbliebenenbezüge

Zahlungen, die der Arbeitgeber eines verstorbenen Arbeitnehmers an dessen Erben erbringt, gehören nicht immer zu den begünstigten Versorgungsbezügen, obgleich der Arbeitslohn definitionsgemäß aus dem Dienstverhältnis des Rechtsvorgängers zufließt.[1] Dies gilt insbesondere für Leistungen des Sterbemonats, für die noch ein Lohnanspruch besteht. Arbeitslohn für den Sterbemonat D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 5.2.1 Tätigkeit im Ausland

Der Ort der Tätigkeit ist bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit dort, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung tatsächlich erbringt. Es spielt keine Rolle, woher der Arbeitnehmer den Lohn erhält bzw. wo der Arbeitgeber, der den Arbeitslohn schuldet, ansässig ist. Dies gilt grundsätzlich auch für Geschäftsführer einer GmbH und für Arbeitnehmer mit Leitungsfunktionen...mehr